Mania Littlething
Superstar
@angelika: Nein, Köln hatte ich nicht gemeint und nicht im Sinn eher die oben genannten, Bryn Oh usw..
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Sind eigendlich schon andere bekannte Content ersteller "gegangen", ausser diesem und jenen "Künstler" ?
Bisher hab ich nur von Künstlern gehört oder Leuten deren SL sich irgendwo um diesen Bereich dreht.
Übrigens, es kommen für die die gehen, auch überragende Künstler nach.
Gestern abend war ich auf der gemeinsamen Ausstellung von unserer Sina Souza und Bryn Oh. Und Sinas Bilder waren das wirkliche Highlight dort !
Sind eigendlich schon andere bekannte Content ersteller "gegangen", ausser diesem und jenen "Künstler" ?
Bisher hab ich nur von Künstlern gehört oder Leuten deren SL sich irgendwo um diesen Bereich dreht.
Übrigens, es kommen für die die gehen, auch überragende Künstler nach.
Gestern abend war ich auf der gemeinsamen Ausstellung von unserer Sina Souza und Bryn Oh. Und Sinas Bilder waren das wirkliche Highlight dort !
Ich frage mich gerade, welcher Kuenstler angst um seinen Content haben muss, wenn er in SL eine CD (Musik) vorstellt.
Soweit ich weiss, geht Musik ueber den Stream und wird ueberhaupt nicht auf Lindens Server geladen.
Ziemlich beknacktes Beispiel, wenn ihr mich fragt.
Liebe Kylie und alle anderen,
vielen Dank für eure E-Mail. Wir haben die Bedenken in eurer Gruppe wahrgenommen und haben auch andere gesehen, die ähnliche Bedenken äußern.
Wir legen großen Wert auf die Content-Ersteller von Second Life, deren kollektive Beiträge dabei helfen, die virtuelle Welt zu dem lebendigen Erlebnis zu machen, das es heute ist. Wir verpflichten uns weiterhin, Second Life als eine Plattform anzubieten, auf der Bewohner etwas erstellen und von ihren Kreationen profitieren können. Diese Philosophie ist für Linden Lab von zentraler Bedeutung und das ist etwas, das wir letztlich auf alle unsere Produkte und Plattformen erweitern wollen. Dementsprechend wurde die Überarbeitung unserer Nutzungsbedingungen vorgenommen, um die Möglichkeiten für Content-Ersteller zu erweitern, ihr geistiges Eigentum durch Nutzer-zu-Nutzer-Transaktionen auch über die anderen Produkte und Dienstleistungen von Linden Lab kommerziell zu verwerten (einschließlich unserer Vertriebsplattform Desura), und nicht nur in Second Life.
Wir glauben, es wäre fruchtbarer, weitere Diskussionen zu den bis heute gemachten Aussagen hinsichtlich der Absicht und Wirkung unserer aktualisierten Nutzungsbedingungen zu vermeiden und uns stattdessen darauf zu konzentrieren, einen möglichen Ansatz zu finden, um die in der Community entstandenen Bedenken zu adressieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere Strategie für unsere anderen Produkte und Dienstleistungen anwendbar bleibt, ohne zum vorherigen Wortlaut zurückzugehen.
Zu diesem Zweck prüfen wir derzeit, welche Änderungen gemacht werden könnten, um die Bedenken der Second Life Content-Ersteller zu beheben, und zwar besonders bezogen auf den Schutz des geistigen Eigentums der Content-Ersteller, bei gleichzeitiger Erlaubnis für Linden Lab, unter anderem als Agent der Content-Ersteller (solche wie euch) tätig zu werden, mit einer Lizensierung zum Verkaufen und Weitereverkaufen solcher Inhalte.
Wir sind optimistisch, dass wir in der Lage sein werden, zu einem einvernehmlichen und positiven Resultat zu kommen und wir bitten eure Gruppe um anhaltende Geduld, während wir daran arbeiten, dies zu tun.
Beste Wünsche
Peter
Tja, irgendwie liest sich das ähnlich, wie die Mail von Peter Gray an einige Blogger vor ein paar Wochen. Linden Lab betont zwar, dass alles nur zum Wohl der SL-Nutzer gemacht wurde, aber irgendwie ist auch diese Antwort nicht wirklich klärend. Immerhin sagen sie, dass sie an einer Änderung arbeiten (oder sich zumindest darüber Gedanken machen).
Auch hier bleiben nicht sittenwidrige Teile eines Vertrags üblicherweise aufrecht, selbst wenn Teile (Paragraphen oder Phrasen) aus dem Vertrag für ungültig erklärt werden, wenn das entsprechend vereinbart wurde (was üblicherweise der Fall ist).Ganz so einfach wie in Deutschland ist das also nicht im US-Recht - da dort auch "unfaire" Verträge durchaus mal gültig sein können.
Auch hier bleiben nicht sittenwidrige Teile eines Vertrags üblicherweise aufrecht, selbst wenn Teile (Paragraphen oder Phrasen) aus dem Vertrag für ungültig erklärt werden, wenn das entsprechend vereinbart wurde (was üblicherweise der Fall ist).
So findet man sehr häufig gerade in AGBs den Satz: "sollten Teile dieses Vertrages ungültig werden, behalten alle anderen Vetragsteile ihre Gültigkeit".