• Bitte schaltet eure Ad Blocker aus. SLinfo kann nur betrieben werden, wenn es durch Werbung Einnahmen erzielt. Vielen Dank!!
  • Wir freuen uns, wenn du dich in unserem Forum anmeldest. Bitte beachte, dass die Freigabe per Hand durchgeführt wird (Schutz vor Spammer). Damit kann die Freigabe bis zu 24 Stunden dauern.
  • Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Marken Gesetz Ignoranz

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !
 
ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !

Mods, bitte verschieben, weil OT

Das hat selten etwas mit einer Rechtschreibschwäche zu tun, meistens ist es Ignoranz. Ich habe aufgegeben, solche Beiträge zu lesen, weil mir das einfach zu anstrengend ist. Mal nen Absatz einfügen und Leerzeichen nach (und nicht vor) dem Komma sind sehr hilfreich, um einen Beitrag gut lesbar zu gestalten. Fehler macht jeder mal, darum gehts jetzt gar nicht.

Wenn man sich einfach nur ausk***en will, ist die Form natürlich egal.

Nochmal sorry für OT
 
[OT]

ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !
vielleicht erleben wir ja noch eine Entschuldigung dafür ... und darüber gibt es auch nichts zu diskutieren oder zu rechtfertigen.
Wir wollen ein Miteinander. Den anderen in der Persönlichkeit akzeptieren wie wir selbst akzeptiert werden wollen.
Jemanden zu ignorieren steht jedem frei, aber nicht noch mit Füßen treten. Das ist de sozial.

[/OT]

:backtotopic
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir da nicht so sicher, dass das alles so gilt. Diese Meinung vergisst eins: SL ist ein Spiel und Lindendollars sind Spielgeld. Eine Umsatzsteuer auf Spielgeld zu erheben, ist zum Beispiel absurd.

Upps, das stimmt so nicht.
Ich kenne zumindest ein Ehepaar was von ihren SL-Verkäufen in der realen Welt gelebt hat.
Viele der alten Hasen werden sie auch noch kennen, Namen lassen wir mal außen vor.

Bin mir nicht mal sicher ob es damals zu "Camping- und Casino-Zeiten" legal war L$ einfach so in Euro zu tauschen.
Bei mir und Bekannten kamen da schon mal Beträge über 100€ im Monat zusammen^^.
Lang ist es her ...
 
Für private Veräußerungsgewinne galt 2014 in Deutschland ein Freibetrag von 600€. Ab 601€ muss dann alles(!) versteuert werden, nicht nur der überschüssige Teilbetrag. Alle Gewinne des Jahres, also auch z.B. Ebay-Verkäufe müssen zusammengezählt werden. Eine böse Falle ist außerdem, dass bei "planmäßigem und auf eine gewisse Dauer angelegtem Anbieten entgeltlicher Leistungen" kein Freibetrag existiert.

Solange kein reales Geld aus SL herausgezogen wird, halte ich allerdings den Inworld-Handel für einen Bestandteil des "Games" SL, und glaube nicht an Steuerpflicht oder sonstige für RL Händler gültige Verpflichtungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange kein reales Geld aus SL herausgezogen wird, halte ich allerdings den Inworld-Handel für einen Bestandteil des "Games" SL, und glaube nicht an Steuerpflicht oder sonstige für RL Händler gültige Verpflichtungen.

Das habe ich auch nicht bezweifelt.
Aber mir kann keiner erzählen das die "Großen" in SL verkaufen um Spielgeld zu erzeugen ;)
Von den TOP Landlords mal ganz zu schweigen da reden wir von zigtausenden US$ per Monat, samt RL Angestellten und allem pia-pa-po.
Und davon wird ein Großteil auch inWorld eingenommen und raus transferiert.
 
Letztes Monat wurde auch bekannt, das in Indiana, der erste wegen SL ins Gefängnis mußte. Er hat seine Einnahmen nicht dem Finanzamt bekanntgegeben Quelle
 
ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !

darf ich dazu Nikita herself zitieren?
Wie wärs ,wenn du wen andern schief anpiselst ,Rechtschreibung bobobo ,ich schreibe wie ich will oder hast du ein Problem damit

Wer sich so arrogant gibt, darf sich über Gegenwind nicht wundern... (mal ganz davon abgesehen, wie sie sonst so um sich schlägt) *koppschüttel*

Edit: Wer sich anderen verständlich machen will, versucht zumindest halbwegs lesbar zu schreiben. Oder aber, wie im Fall N. ignoriert man alles, was geraten wird (in jeder Beziehung). Sorry, aber Frau N. kann ich so nicht wirklich mit ihren Wehwehchen für voll nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommen wir doch zurück zum Eingangspost.
Wie kann man solche Dinge vermeiden?

1. Rules lesen
2. Rules verstehen - wen nicht zurück auf 1
3. nachschlagen ob es dazu noch mehr Infos gibt
4. Wenn man dann solche Tipp erhält:
Be careful not to make comparisons to a brand name or say that your item is "like," "inspired by," or "based on" a brand name because this can be misleading and can lead to intellectual property infringement.
Quelle: https://marketplace.secondlife.com/listing_guidelines
Quote by: Daemonika Nightfire
dann einfach nochmal nachdenken, denken, verstehen
5. Es mal auf diesem Weg versuchen.

Wo bitte ist das Problem?

"Ich will" ist meist nicht der Weg der zum Ziel führt.

PS

was bitte ist "de sozial" so was wie "zurückgebaut" oder "ungut" - also "weich-speach"?
 
Ich bin mir da nicht so sicher, dass das alles so gilt. Diese Meinung vergisst eins: SL ist ein Spiel und Lindendollars sind Spielgeld. Eine Umsatzsteuer auf Spielgeld zu erheben, ist zum Beispiel absurd..

Bittersüss,

Nichts ist gefährlicher als Halbwissen. Gemeingefährlich wird selbiges, wenn man es auch noch öffentlich verbreitet!

Du must Dir da nicht sicher sein, denn was ich da geschrieben habe ist nicht meine Meinung sondern eine Tatsache. Ich weiss sowas, als Inhaber und Geschäftsführer einer Online Marketing Agentur sowie Partner einer Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf Datenschutz im Unternehmen. Ich darf zu dem Thema im Sinne des Rechstdienstleistungsgesetzes sogar beratend tätig sein.

Die Macht des Faktischen schlägt immer jede Meinung oder Interpretation. Man kann Tatsachen nämlich nicht wegmeinen!

Sobald Du eine Gewinnerzielungsabsicht ( § 15 Abs. 2 EStG) hast, must du ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen (einschliesslich des geldwerten Vorteils den man durch den Besitz von LD hat bei nicht-Bilanzierung, bzw. Bewertung des Assets Linden-Dollar bei Bilanzierung) in der Steuererklärung angeben. Von der Ust. kann man sich bei Geschäften mit LL im Ausland befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man eine USt-ID hat, das wiederum setzt eine Gewerbeanmeldung voraus.

Vorschriften wie Anbieterkennzeichnung im Sinne von § 5 TMG, bei redaktionellen Inhalten auch nach § 55 RStV (mit deinem echten Namen), Datenschutzbestimmungen, Verbraucherschutzbestimmungen und das UWG haben mit dem Finanzamt sowieso gar nichts zu tun (wie schon gesagt) und sind zwingend einzuhalten. Verstöße gegen das BDSG werden mit 5-stelligen Strafen geandet (z.B.: Übertragen von IP Adressen durch Tracking systeme wie Google Analytics - das gibt mal eben bis zu 50.000 Euro Strafe).

Das rechtliche Konstrukt und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers sind vergleichbar mit einem E-Bay, Amazon shop oder Online Shops, auf denen mit "Credits" bezahlt wird ( z.B fotolia.de). Das hat nichts mit spielen zu tun, sondern es ist ein Online Shop auf dem etwas verkauft wird. Punkt! Linden Dollar sind sehr wohl in USD tauschbar, mache ich nämlich fast jede Woche. Wie kommst du auf den Unsinn, das wäre "offiziell nicht möglich"?

Habe fertig! Wer es genauer wissen will hier ein paar Lesetips:

http://www.jurawiki.de/SecondLifeRecht/SteuerRecht

http://www.kpp-group.de/google-analytics-und-datenschutz/

http://www.buchhalterprofi.de/blog/fotolia-so-sind-credits-buchhalterisch-zu-behandeln/

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/paypal-bald-datenweitergabe-an-jobcenter.php

Ansonsten mal die angegebenen § googeln!

Der Sleen

Das hier ist nicht meine Meinung sondern aktuelle Rechtslage!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag.

Für alle Arbeitslosen die in SL Geld dazuverdienen:
Die Jobcenter sind inzwischen berechtigt, Auskünfte über Kontobewegungen auf PayPal einzuholen. Böse Falle!

Der Sleen
 
Solange kein reales Geld aus SL herausgezogen wird, halte ich allerdings den Inworld-Handel für einen Bestandteil des "Games" SL, und glaube nicht an Steuerpflicht oder sonstige für RL Händler gültige Verpflichtungen.

Mareta,

zum glauben geht man in die Kirche. Beim Finanzamt kann ein Irrglaube leicht strafrechtliche Konsequenzen haben.
Also besser sich informieren statt glauben und im Zweifel mal einen Steuerberater fragen.

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du ein einziges Urteil, wo irgendein Richter reinen Inworld-"Handel" in einem Game ernst genommen hat? Wie bereits geschrieben: Ich meine nicht die Fälle, wo Geld ins RL geholt wird.
 
Hast Du ein einziges Urteil, wo irgendein Richter reinen Inworld-"Handel" in einem Game ernst genommen hat? Wie bereits geschrieben: Ich meine nicht die Fälle, wo Geld ins RL geholt wird.

Irrelevant.

Gesetze fangen nicht an wenn Geld getauscht wird, außerdem ist z.B. marketplace kein Game sondern ein Online Shop.

Allerdings wird es sich bei Händlern die eben NICHT in reales Geld tauschen, meistens um so kleine Beträge handeln, dass das Finanzamt es als "Liebhaberei" einstuft. Was übrigens kein Vorteil, sondern ein Nachteil ist. Wenn der Händler nämlich ein Gewerbe hätte und in Second Life mehr Geld ausgibt als er einnimmt, könnte er die Verluste nämlich steuerlich geltend machen (ich hoffe ich bring jetzt niemand auf dumme Gedanken!)

Wo kein Kläger da kein Richter! Aber Gesetze haben auch ohne einschlägige Urteile Ihre Gültigkeit, man kann sie nicht einfach ignorieren. Dass Richter In-World Handel durchaus ernst nehmen, sieht man an Urteilen über Dinge wie Eigentumsrecht, Copyright und ähnliches. Die Urteile kannst dir aber selber ergoogeln, sind ein paar hundert.

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange Linden nicht in Euro gewechselt werden ist es weder für das Jobcenter ein Zufluss, noch ist es Einkommen, geschweige ein Geschäft.
Werden Linden in Euro getauscht, beispielsweise auf ein PayPal-Konto transferiert, dann ist es für das Jobcenter Zufluss und muss als solches angegeben werden.
Da durch diese Transaktion nicht ersichtlich ist ob es sich um Gewinne aus einem Handel handelt, oder Schenkungen, Spielgewinne sind, ist es für das Jobcenter kein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Jedoch sollte es mehr als 100 Euro im Monat ausmachen ist davon auszugehen das es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt mit regelmäßigen Einkommen und es muss ein Plausibilität vorhanden sein wo das Geld her kommt. PayPal-Konto ist gleich zu behandeln wie ein Girokonto und muss angegeben werden.

Schwierig wird es den Handel mit virtuellen Gütern in SL als Handel im RL-Verständnis zu betrachten. Es wird nichts eingekauft und verkauft. Wenn dann sind das auch virtuelle Güter die mit virtuellen Werten wie den L$ bezahlt werden. Es gibt weder Rechnungen noch eine ausgewiesene MwSt oder FAT. So kann es sich nur um eine Dienstleistung handeln dessen Einkommen der Betrag ist der in Euro gewandelt wird. Kosten können nur geltend gemacht werden aus dem RL.
Ein Beispiel wäre wenn Animationen hergestellt werden. Dafür wird RL eine Firma gegründet die zahlt Miete für Räume, hat Abschreibungen für Investitionen und Personal, bzw. Honorar Kosten. Jemand der Mesh erstellt unterhält ein Büro, hat einen PC, Software Lizenzen, Arbeitszeit, Nebenkosten usw.
Wenn damit Erlöse erzielt werden in Euro, dann ist es ein Gewerbe und muss angemeldet werden.

Soweit zur Theorie und Praxis.
Ich weiß das als Sozialberaterin, habe 2009 am Gewerbeamt nachgefragt, bzw ob ich meine Gewerbeanmeldung erweitern muss oder eine weitere Anmeldung benötige und ich habe am Finanzamt angefragt.

Das kann auch jeder selbst tun um Rechtssicherheit zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange Linden nicht in Euro gewechselt werden ist es weder für das Jobcenter ein Zufluss, noch ist es Einkommen, geschweige ein Geschäft.
Werden Linden in Euro getauscht, beispielsweise auf ein PayPal-Konto transferiert, dann ist es für das Jobcenter Zufluss und muss als solches angegeben werden.
Da durch diese Transaktion nicht ersichtlich ist ob es sich um Gewinne aus einem Handel handelt, oder Schenkungen, Spielgewinne sind, ist es für das Jobcenter kein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Jedoch sollte es mehr als 100 Euro im Monat ausmachen ist davon auszugehen das es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt mit regelmäßigen Einkommen und es muss ein Plausibilität vorhanden sein wo das Geld her kommt. PayPal-Konto ist gleich zu behandeln wie ein Girokonto und muss angegeben werden..

Das ist richtig, keine Frage. Beim Jobcenter gilt das Zuflußprinzip

Schwierig wird es den Handel mit virtuellen Gütern in SL als Handel im RL-Verständnis zu betrachten. Es wird nichts eingekauft und verkauft. Wenn dann sind das auch virtuelle Güter die mit virtuellen Werten wie den L$ bezahlt werden. Es gibt weder Rechnungen noch eine ausgewiesene MwSt oder FAT. So kann es sich nur um eine Dienstleistung handeln dessen Einkommen der Betrag ist der in Euro gewandelt wird. Kosten können nur geltend gemacht werden aus dem RL.

Das ist falsch. :)

Der Sleen
 
Allerdings wird es sich bei Händlern die eben NICHT in reales Geld tauschen, meistens um so kleine Beträge handeln, dass das Finanzamt es als "Liebhaberei" einstuft. Was übrigens kein Vorteil, sondern ein Nachteil ist. Wenn der Händler nämlich ein Gewerbe hätte und in Second Life mehr Geld ausgibt als er einnimmt, könnte er die Verluste nämlich steuerlich geltend machen (ich hoffe ich bring jetzt niemand auf dumme Gedanken!)
Wenn kein reales Geld fließt gibt es überhaupt keinen Grund für das Finanzamt tätig zu werden.
Es fließen weder kleine noch große Beträge, es gibt keine Kontobewegungen.

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und nur Verluste geltend macht, wird das nach einer gewissen Zeit nicht anerkannt und als Liebhaberei eingestuft.
Es muss die Absicht Gewinne zu erzielen erkennbar sein und nachgewiesen werden.
 
Wenn kein reales Geld fließt gibt es überhaupt keinen Grund für das Finanzamt tätig zu werden.
Es fließen weder kleine noch große Beträge, es gibt keine Kontobewegungen.

Nochmal,

Linden Dollars sind ein geldwerter Vorteil. Wenn ich auf einem online shop oder in-world etwas verkaufe und bekomme dafür eine virtuelle Währung (Linden Dollar, Fotolia Credits, Bitcoins was auch immer) welche ich in echtes Geld tauschen könnte, ist das als Einnahmen zu bewerten. Schon deshalb weil ich dann für Ausgaben in SL keine LD mehr kaufen muss.

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und nur Verluste geltend macht, wird das nach einer gewissen Zeit nicht anerkannt und als Liebhaberei eingestuft.
Es muss die Absicht Gewinne zu erzielen erkennbar sein und nachgewiesen werden.

Bei kleinen Beträgen wird das passieren ja, bei größeren Verlusten nicht, da das Finanzamt weiß das es da sofort eine Klage gäbe. Seit wann muss man denn Gewinnabsichten "nachweisen" man muss sie anzeigen per Anmeldung. Praktisch alle Internet Start-Ups machen die ersten Jahre nur Verluste!

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben Unten