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Erben / Testament in SL

Xida Young

Superstar
Hallo,

Melina hat hier ein, wie ich finde, sehr interessantes Thema angesprochen, worüber ich schon viel nachgedacht habe.
Wie ist die rechtliche Handhabe im Falle von RL-Sterbefällen in Bezug auf SL?

Welches Erbrecht findet dann beispielsweise Anwendung?
Das Erbrecht der USA, weil LindenLabs dieses als Gerichtsstand ausgewählt hat?
Oder findet das Erbrecht derjenigen Länder Anwendung, wo die betroffenen Personen wohnhaft sind?

Wie sieht es aus mit Sims-Besitz, wie sieht es aus mit Parzellen-Besitz, welches de facto ein laufendes Vertragsverhältnis darstellt?

Wie sieht es aus mit den erschaffenen Inhalten / Items der User, deren Rechte laut Linden bei den Usern liegen?
Gibt es eine Chance für den oder die Erben an die Item zu kommen, wenn diese das Passwort nicht haben?
Wie schaut es mit den Inhalten aus, deren Rechte auf "No Transfer" gestellt sind und die oftmals zumindest einen enormen ideellen Werte haben?
 
Also für mich klingt das nicht sehr nach "ich bekomms"...

soll heißen: Höchstwahrscheinlich würde der SL-Account weiterleben und nach 20-30 Jahren nicht-Benutzung gelöscht werden!

Aber ist auch nur so eine Theorie von mir, klingt allerdings wie schon gesagt nicht plausibel.


Wenn es allerdings doch zutreffen würde, wie würden dann die von LindenLabs rausbekommen, dass du wirklich der sohn/Tocher des/der Toten/Totem bist?
Also scheint mir wirklich unmöglich...


Gruß
Kalaschnikoff
 
Also, ich bezweifele irgendwie, daß eventuelle Erben ein Interesse daran haben könnten, einen SL Account zu erben. Daher wär das doch ein wenig sehr theoretisch in meinen Augen.

Grundsätzlich wäre klar, daß bei deutschen Privatpersonen deutsches Erbrecht anzuwenden wäre, daß dann im Wege der Rechtshilfe in Zivilsachen in den USA vollstreckt werden müßte. (Allein deutsche Urkunden mit Apostillen überbeglaubigen zu lassen, damit diese als "echt" in den USA anerkannt werden, ist ein ziemlicher Act. Und daher die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, daß jemand viel Aufwand um einen SL-Acc betreibt...)

Das IP-Rechte an den erstellten Inhalten würde wohl an die Erben gehen. Der Account an sich wäre allerdings vermutlich nicht vererbbar, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen LL und den Usern getroffen wird, was ich nicht glaube. Ich würde aber mal LL ne Mail schreiben/anrufen, ob und wie das Thema von Ihnen gesehen wird und wie sie diesen traurigen Fall handlen würden, wenn es ihn denn tatsächlich gäbe.

Allerdings wird es in der Realität wohl eher so laufen, daß der Acc schlicht und ergreifend erstmal "ruht" und sich niemand von den Erben um den SL-Acc kümmert. Wenn Tier-Rechnungen irgendwann nicht mehr bezahlt werden, wird der entsprechende Sim dann gelöscht, ob Residents dort Eigentum haben oder net.

Vielleicht ne Marktlücke Lebensversicherungen für Sim-Owner^^. Wenn der Sim-Besitzer verstirbt tritt die Versicherung für die Schäden ein^^. Aber das wär wohl bisserl sehr makaber^^
 
Natürlich müssten die Hinterbliebenen bzw. die Nachlassverwalter die entsprechenden Nachweise bei LindenLab erbringen, das ist klar.
Ansonsten glaube ich schon, dass es einige Accounts gibts, wo es auffallen würde, wenn sich die/der Besitzer/in 20-30 Jahre nicht mehr einloggt.
 
Ich finde es aus verschieden Gründen nicht sehr theoretisch:

1. Ich weiß ein reales Beispiel. Der ideelle Wert des Inventories sehr vorhanden.

2. Es gibt Avatare, deren Name alleine schon einen nicht unerheblichen Markenwerten haben dürfte.

3. Es gibt Leute, die haben viel Geld in ihr Inventory investiert.

4. Es gibt Wissensstände in Form von LSL-Quelltexten beispielsweise, die nicht unerheblich sind.
 
Der Account ist allein deshalb vererbbar, weil die Erben in laufende Verträge einsteigen, z.B. Mietverträge, Abonnements, Telefon... und diese erst einmal ggfs. mit Sonderkündigungsrecht kündigen müssen. Ausser natürlich, für den Todesfall ist ausdrücklich auch das Ende des Vertrages vereinbart, und das ist bei SL m.W. nicht der Fall.
 
Xida Young schrieb:
Hallo,

Melina hat hier ein, wie ich finde, sehr interessantes Thema angesprochen, worüber ich schon viel nachgedacht habe.
Wie ist die rechtliche Handhabe im Falle von RL-Sterbefällen in Bezug auf SL?

Welches Erbrecht findet dann beispielsweise Anwendung?
Das Erbrecht der USA, weil LindenLabs dieses als Gerichtsstand ausgewählt hat?
Oder findet das Erbrecht derjenigen Länder Anwendung, wo die betroffenen Personen wohnhaft sind?

Wie sieht es aus mit Sims-Besitz, wie sieht es aus mit Parzellen-Besitz, welches de facto ein laufendes Vertragsverhältnis darstellt?

Wie sieht es aus mit den erschaffenen Inhalten / Items der User, deren Rechte laut Linden bei den Usern liegen?
Gibt es eine Chance für den oder die Erben an die Item zu kommen, wenn diese das Passwort nicht haben?
Wie schaut es mit den Inhalten aus, deren Rechte auf "No Transfer" gestellt sind und die oftmals zumindest einen enormen ideellen Werte haben?

In den USA ist es immer so, dass wer "Next of Kin" ist, erbt. Da wird sich vermutlich auch nichts daran ändern, ob das reales oder virtuelles Vermögen ist, wenn virtuelle Güter in reale Güter (Geld, Vermögen) getauscht werden kann.

Es gibt zu Deutschland hier keine Unterschiede, bzw. ist genau der selbe Fall. Frei übersetzt wäre "Next of Kin" Dein nächststehender "Blutsverwandte", also Ehemann/ Ehefrau, Eltern (fall Minderjährig), Bruder oder Schwester.

Sind Teile der virtuellen Welt auf NoTransfer.... dann hast einfach Pech. Kann sich der Erbfolger höchstens mit dem Creator der Objekte auseinandersetzen, was bei den meisten Objekten vermutlich aber nicht im Verhältnis zum Aufwand steht.

Um an "Passwörter" zu kommen, bzw. alte Passwörter zu reseten, wende man sich vermutlich besser an Linden und erklärt die Lage. Was die dann veranlassen können oder als Nachweis fordern, entzieht sich meiner Kentniss.
 
Alles was bisher darüber diskutiert wurde ist Spekulation. Am einfachsten wäre es wirklich mal an Linden heranzutreten und um Aufklärung für diesen Fall X zu bitten. Was ist da schlimmes dran, dieses Problem bei Linden zum Thema zu machen.
Ps: Ich würde das gerne machen, nur es würde mich niemand verstehen.
 
Naja, Erbrecht und Erbfolge sind keine Spekulation. Warum soll sich dem Linden verweigern? Gesetz ist Gesetz.

Mit Sicherheit hat sich Linden aber eh schon mit seiner TOS abgesichert. Hat man soviel Wert in Linden Land (oder anderem Land), dass es Wert wäre darüber einen Prozess anzustreben, hat der Erbfolger eh schon alles verloren. Denn, wenn Linden keine Tier Fee bekommt, dann ist eh innherhalb kürzestem Zeitraum alles weg. Das kann vermutlich kein Erbfolger aussitzen und Gerichte, das zu klären, wohl auch nicht.

Also, mir ist Wurst wer meine 2 Sim´s erbt. Vermutlich wird das kaum jemanden in der Verwandschaft interessieren.
 
Seh ich genau so wie oben angesprochen.

Du gehst mit Lindenlab ein vertragsverhältnis ein, dieses kann vererbt werden.



Was mich viel mehr interessieren würde, sind leute wie anche von den Regeln die für Accountbesitzer von Lindenlab gelten freigestellt.

Thema Multibenutzer auf einem Account, etc etc etc
 

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