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Frage zur Umsatzsteuer

Dylan Rickenbacker

Neuer Nutzer
Hallo, ich bin Freiberufler und habe mir jetzt eine USt-ID-Nr. besorgt. Theoretisch könnte ich die ja nun in meinem SL Account eingeben und somit vermeiden, für meinen Jahresbeitrag, Landkäufe etc. VAT abdrücken zu müssen. Meine Frage ist: Funktioniert das so einfach, oder muss ich damit rechnen, dass das Finanzamt dann bei mir nachfragt, wozu ich SL eigentlich nutze, was für Einnahmen ich dort erziele etc.? Ich wäre dankbar, wenn jemand, der damit Erfahrung hat, mir einen Tipp geben könnte.

Gruß -- Dylan
 
Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du dem Finanzamt deine SL Einnahmen und Ausgaben nicht erklären. Es also als Hobby, Spaß (Liebhaberei) betrachtet wissen. In dem Falle gilt:
Erwirbt ein Unternehmer, der über eine USt-IdNr. verfügt, Waren als Privatperson z.B im Urlaub, bleiben die Waren mit der ausländischen Umsatzsteuer belastet.
aus den FAQ des Finanzamtes: BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern

Das hieße aber, dass du diese USt-IdNr. dann auch nicht bei LL angeben darfst bzw. auch in sonstiger Weise keinen Vorsteuerabzug auf LL-Rechnungen geltend machst.

Das Recht auf den Vorsteuerabzug hast du ja nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon ist, dass die Ausgaben mit deinem Gewerbe zusammenhängen müssen und mit Gewinnerziehlungsabsicht getätigt wurden. In diesem Falle würdest (müsstest) du ja dem Finanzamt von selber alle Ein-/Ausgaben erklären und dann wäre es gehuppt wie gesprungen, ob die die VAT von vorn herein nicht bezahlst oder später als Vorsteuer ansetzt.

Oder fragst du ernsthaft danach, wie man wohl Umsatzsteuer beim bezahlen einspart, ohne selbst Umsatzsteuern abzuführen?
 
Danke für die Antwort! Wie sieht es deiner Meinung nach aus, wenn ich in SL zwar keine Einnahmen erziele, aber z. B. glaubhaft machen kann, dass ich es neben dem Freizeitaspekt für die Akquise nutze? Würde in so einem Fall das Finanzamt jedes Jahr genau wissen wollen, wann ich wie welchen Auftrag an Land gezogen habe und wieso ich dafür SL gebraucht habe?
 
Würde in so einem Fall das Finanzamt jedes Jahr genau wissen wollen, wann ich wie welchen Auftrag an Land gezogen habe und wieso ich dafür SL gebraucht habe?

Ganz ehrlich: das hängt dann schon nicht mehr vom "Finanzamt" ab. Die sind in dem Falle Intrerpret, Entscheider und Mensch, mit allen Fehlern und Ecken und Kanten. Das Ding wird quasi zum Glückspiel. Oder sagen wir Quiz nach Hape Kerkeling. Du musst halt damit rechnen, dass die das wissen wollen. Da spielt doch bestimmt das "Gesamtbild des Steuerzahlers" auch eine Rolle.

Ich habe mir zu Regel gemacht, alle Bewegungen zu archivieren. Ob das notwendig wird, weiß ich nicht. Solange es ehrlich ist, sehe ich keine Probleme. Ich weiß auch nicht wirklich viel darüber. Aber ich kann mir vorstellen, dass es sowieso schwierig wäre, einerseits etwas "belegen" zu können oder andererseits etwas "prüfen" zu können. Weil es ja die tiefgehende Verwebung mit der virtuellen Währung L$ gibt.

Insofern kann ich dir nichts raten, außer: versetz dich in die Lage des Fiskus und versuche dann abzuwägen, was die in deinem Falle von dir alles erwarten könnten.
 

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