• Bitte schaltet eure Ad Blocker aus. SLinfo kann nur betrieben werden, wenn es durch Werbung Einnahmen erzielt. Vielen Dank!!
  • Wir freuen uns, wenn du dich in unserem Forum anmeldest. Bitte beachte, dass die Freigabe per Hand durchgeführt wird (Schutz vor Spammer). Damit kann die Freigabe bis zu 24 Stunden dauern.
  • Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Greift die GEMA jetzt durch ??

"hey alles halb so schlimm mit Voice koennen wir ja jetzt singen *freu* das waer doch nett ....Smile"
Gema kassiert für Urheberrechte, also bitte nur klassisches von lange Toten oder eigene Stücke trällern :D
"Fuchs du hast die Gans gestohlen" sollte gemafrei sein...
 
Swapps Swenson schrieb:
[Ironie ON]
Jeder , der einen MP3-Player besitzt muss GEMA bezahlen!
[Ironie OFF]

[Ironie ON]
Nein ... nur wenn er Netzwerkfähig ist musst du GEZ zahlen ^^
[Ironie OFF]

Nee mal Spass bei Seite ...
Ähmm... @Tiki Korobase

Die GEMA-Pflicht wird dadurch ausgelöst, dass urheberrechtlich geschützte Musik der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird -Punkt!
 
Swapps Swenson schrieb:
[Ironie ON]
Jeder , der einen MP3-Player besitzt muss GEMA bezahlen!
[Ironie OFF]

Wenn du den z.B. auf einer Party an eine Musikanlage anschließt, so dass mehrere Leute die Musik hören können, stimmt das sogar. Allerdings muss GEMA nur bezahlen, wer Musik spielt, auf die die GEMA ihre Hand hat.

Vielleicht solle man wirklich mal versuchen in die Köpfer der Leute rein zu bekommen, dass es genau wie es OSS Software gibt, auch freie Musik gibt.

cu
Melliandra/Aleco
 
Ok. Dann mal im Sinne der Gema argumentiert:

Da jeder Stream in SL für Deutsche zu erreichen ist, - ist auch jeder, der in SL einen Stream anbietet verpflichtet an die GEMA und die GVL in Deutschland abgaben zu zahlen. Das gilt also auch für Streams aus USA, France, GB usw usw. Nach dieser, der GEMA eigenen Logik muss also jeder in sl Abgaben in Deutschland zahlen und kann abgemahnt werden, sollte er das nicht tun.

Ebenso gilt das natürlich für jede Art von Soundsample, sofern der jeweilige Anbieter nicht nachweisen kann, dass dieser Sample frei von Rechten ist.

Nach dieser Logik wäre es am einfachsten den Sound in SL abzuschalten, oder?
 
arian Voss schrieb:
Und wie in einer Diskothek bezahlt nicht der Inhaber an die Gema, sondern der DJ

Wie wird das eigentlich abgerechnet?

Angenommen der DJ spielt freie und GEMA-pflichtige Musik gemischt, wird das dann nach pro Titel berechnet?

Wenn man sich anschaut, wie die GEMA oder VG Wort Gelder verteilt werden, fragt man sich eh' warum so viele Künstler da mitmachen...

cu
Melliandra/Aleco
 
für DJs gibt es meines wissen Sonderregelungen (in einer Disco)

die müssen eine Liste der gespielten Musik führen und bezahlen eine Pauschale an die Gema

soweit mein Wissensstand

Edit: beim Radio ist es etwas verschärfter denke ich (also kein i-net Radio)

ich denke da kommts auf die Häufigkeit der gespielten Musikstücke an
 
Eigene Samples dürfen (z.B. zum Testhören von zum Verkauf stehenden CDs) ein max. Länge von 30sec haben ohne das weitere Gebühren anfallen.
Bei Fremden weiß ich es nicht.

Gruß Hoerman
 
OK, OK.. bevor mein Ironie Posts jetzt doch noch falsch interpretiert wird...

Hier mal eine Klarstellung , soweit mir bekannt ist diese so korrekt, gibt aber durch ständig ändernde Rechtsprechung in den verschiedenen Ländern natürlich keine Rechtssicherheit:

In der Regel zahlen Radiostationen bereits an die Gema - oder vergleichbare Organisationen in anderen Ländern - für die Verbreitung ihrere Musik Gebühren.

Grundlage dafür sind die Zugriffe auf die Streams bzw. ein Messinstrument welches ziwschen Quelle und Organisation vereinbart wurde.

Hat also jemand auf seinem Land einen solchen Radiostream, hinterlegt sollte er sich eigentlich um gar nichts mehr kümmern müssen.

Eigene Musik-Streams oder Streams deren Quelle keine Gema oder ähnliche Gebühren zahlen unterliegen selbstverständlich der Gebühren-Pflicht im Rahmen der von den Landesorganisationen veröffentlichenten Auflagen.
 
Hallo,

wenn ich in SL ein Radio einbinde,
dann setze ich einen Link. Ich biete
dann keinen eigenen Stream an.

Also bleibt derjenige der den Stream erstellt der
"Sender" der die Musik öffentlich aufführt.
Radio in SL ist das gleiche wie ein Link auf meiner
Webseite mit dem man ein Radio in Winamp öffnen kann.

Wenn ich also z.B. einen Link auf den 1Live Stream in meine
Homepage einbaue, dann bin ich ja nicht der Sender 1Live geworden
nur weil ich den Link setze.
Technisch ist Radio in SL das gleiche.

Als Landowner muss man beim Setzen der Links nur aufpassen,
dass die Links erlaubt sind.

Wenn man auf dem Land Prims aufstellt die Musik enthalten und Loopen,
dann ist man selber derjenige der die Musik verbreitet.
 
Hoerman Hermans schrieb:
Eignene Samples dürfen (z.B. zum Testhören von zum Verkauf stehenden CDs) ein max. Länge von 30sec haben ohne das weitere Gebühren anfallen.
Bei Fremden weiß ich es nicht.

Gruß Hoerman

Auch falsch. Es gibt einen Sondertarif für Künstler, die ihre eigenen Samples anbieten. Siehe GEMA Seite
 
Tiki Korobase schrieb:
Hoerman Hermans schrieb:
Eignene Samples dürfen (z.B. zum Testhören von zum Verkauf stehenden CDs) ein max. Länge von 30sec haben ohne das weitere Gebühren anfallen.
Bei Fremden weiß ich es nicht.

Gruß Hoerman

Auch falsch. Es gibt einen Sondertarif für Künstler, die ihre eigenen Samples anbieten. Siehe GEMA Seite

Die Länge eines Musikstücks hat keinerlei Einfluss auf die Gema-Pflicht. Das ist immer noch ein Märchen das scheinbar nicht tozukriegen ist. Richtig ist: das die Länge der gespielten Stücke Einfluss auf die zu zahlende Höhe der Gebühren haben kann. Es reicht aus dass die Melodie erkennbar sein muss. Ab dann greift die Gema-Pflicht.
 
Tiki Korobase schrieb:
Auch falsch. Es gibt einen Sondertarif für Künstler, die ihre eigenen Samples anbieten. Siehe GEMA Seite

Aber doch nur für ihre eigene Musik, die sie der GEMA unterstellt haben.

Freie Musik kann ohne jede Abgaben gespielt werden.

cu
Melliandra/Aleco
 
Hi,
vielleicht hat den Link nicht jeder gelesen daher als Zitat:
Gema FAQ schrieb:
Muss ich eine GEMA-Lizenz erwerben, wenn ich einen Link zu einem Webradio auf einer Homepage setze?

Das Einbinden eines von dritter Seite veranstalteten Webradios auf die eigene Website kann ebenfalls eine Vergütungspflicht auslösen. Hier kommt es wesentlich auf die Realisation im Einzelfall an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an webradio@gema.de.
Und da der Stram "fest" mit dem Land verknüpft ist und nicht wie bei einen webseite evtl. nur weitergeleitet wird wird die GEMA diesen Vorgang wohl als Wiedergabehandlung seitens des Landowners der den Stream eingetragen hat werten.
Wenn Radio in Gaststätten abgespielt wird müssen die Betreiber auch GEMA zahlen. Das hat nichts damit zu tun ob das (Web)Radio auch schon Gema Gebühern gezahlt hat.
Wenn das Radio den Tonträger gekauft hat sind auch wieder Gebühren an die GEMA angefallen!

Gruß Hoerman
 
Swapps Swenson schrieb:
Die Länge eines Musikstücks hat keinerlei Einfluss auf die Gema-Pflicht. Das ist immer noch ein Märchen das scheinbar nicht tozukriegen ist. Richtig ist: das die Länge der gespielten Stücke Einfluss auf die zu zahlende Höhe der Gebühren haben kann. Es reicht aus dass die Melodie erkennbar sein muss. Ab dann greift die Gema-Pflicht.
Ja,
bei eignen Sachen sieht das etwas anders aus.
Ich werde meine Info-Quelle nochmal bemühen.

Gruß Hoerman
 
Hi!

Ich mache seit einer ganzen Reihe von Jahren Musik - sowohl eigene als auch Covers. Was die Samples und 30 sekundn usw. angeht, verhält sich das so: Stücke zum Testhören zB auf Homepages, die NICHT aus Deiner eigenen Feder stammen, dürfen maximal 25 Secs und zwar als nicht downoladbare Streams laufen. Normalerweise muss auch dafür eine pauschale an die gema abgedrückt werden. Bei der öffentlichen Vorführung von nicht Gemafreier Musik richtet sich die Abgabepauschale von Clubs oder Festival-Veranstaltern nach Quadratmetern und Fassungsvermögen, bzw, Veranstaltungsgröße. Vollständige Streams im Netz - die kann man ja auch mit Rekordern aufnehmen - sind gemapflichtig: zb bei einer Coverband, die zur Promo ihre Sachen auf die HPs stellt. Bei Live-Darbietungen sind Gemalisten mit den Sets auszufüllen, die dann der Veranstalter abrechnet. Bei eigener Musik spielt das nicht die Rolle - es sei denn, man ist Mitglied in der gema, was so doof nicht ist, denn für jede Vorführung seines eigenen Liedes bekommt man am Jahresende dann Geld *grins* Allerdings gibt es auch verschiedene Arten der Gema-Mitgliedschaft. Wer zB eine kommerzielle CD mit seiner Musik produziert, MUSS die bei der Gema melden - ohne Labelcode und ohne Gema-Anmeldung gibt es auch keien Chance, im Radio gespielt zu werden. Beim Einbinden von Radiostreams müsste das etwas anders aussehen, da bin ich mir nicht ganz sicher. Als DJ musst du dich entweder selbst um die Gema-Sache kümmern - oder eben der Veranstalter, wobei bei Live-Musik IMMER der Veranstalter sich kümmern muss - da darfst du als Künstler nichts damit zu tun haben, wo sind wir denn ;-)

Grundsätzlich ist das so eine Sache mit der Gema, und es gibt für Künstler da ja auch noch Verlags-Geschichten usw. In jedem Fall aber ist der Schutz von Urheberrechten völlig korrekt, keine Diskussion. Chuck Berry soll an jedem Cent beteiligt werden, der mit seinem künstlerischen Eigentum verdient wird, das würde ich mit meinen Songs auch wollen. One-Hit-Wonders verdienen übrigens über Jahre und Jahrzehnte hinweg das richtige Geld eben über diese Gema- und Verlagssachen, nicht über Konzerte oder Plattenverkäufe.

Gruß, Zelmo
 

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben Unten