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[JURA] Was ist ein Avatar?

interessant !

ich bezog mich jedoch mit "kinderpornographie" nicht auf das SL, sondern das eben dieser "unrat" durch virtuelle personen - nick-namen - im internet verbreitet wird, und denen eben eine natürliche person zugeordnet und demzufolge auch geandet werden kann.
 
Swapps Swenson schrieb:
Mal abgesehen von Rollenspielen - welches in dieser Frage sicherlich eine Ausnahmesituation ist - , wenn ich mit einem Avatar kommuniziere ... an wen wende ich mich mit meinen Worten? Ich rede ja wohl nicht gegen eine Wand, sondern ich erwarte eine Interaktivität , Kommunikation, Reaktion ... aber von/mit wem ?

Bei allem Respekt. Ich glaube kaum, dass man getätigte Äußerungen juristisch als "hat nur mit einem Gegenstand gesprochen" auslegt.

Kommunizierst du mit dem Avatar oder kommuniziert dein Avatar mit dem Avatar? Da der Avatar eine zentrale Rolle spielt, kann man also ganz SL als Rollenspiel sehen.

Wenn jetzt Tengler zu Swapps sagt, deine Haare sind schei..e, was ist das dann? Abgesehen von der Frage, ob das überhaupt eine Beleidigung wäre. Es kommt ursächlich von mir, ist aber Teil der Rolle, die der Avatar für mich spielt. Du kannst ja nicht gemeint sein, ich kenne deine Haare gar nicht.

Und wie was vor Gericht gesehen wird, ist ja eh immer ein Glücksspiel.
 
Die Gerichte tun sich da schwer deshalb gibt es auch (noch) keine Referenzfälle auf die man sich berufen kann.

Es eben doch wie beim Kasperl Theater. Ich kann im Publikum rufen : " Kasper du bist ein Betrüger und Dieb"

Keiner kann mir das verbieten.

Steht mein Nachbar auf und ruft " Der einzige Betrüger und Dieb ist der unbekannte Mann hinter der Bühne dessen Finger gerade im Kasperl steckt "

So kann er aufstehen und meinen Nachbarn im Publikum anzeigen.

Bei Foren sieht die Sache schon wieder anders aus da gibt es schon Urteile, zum Beispiel dieses hier :
Urteil Bundesgerichtshof PDF

oder das hier : http://www.jurpc.de/rechtspr/20060070.htm
 
Doktor Schnyder schrieb:
Urteile, zum Beispiel dieses hier :
Urteil Bundesgerichtshof PDF

Im oben aufgeführten PDF finde ich folgendes Zitat:

Es mag sein, dass der Teilnehmer eines Forums, in dem, wie es häufig und auch vorliegend der Fall ist, Äußerungen unter einem Pseudonym eingestellt werden können, im Einzelfall damit rechnen muss, dass er dort von anonym bleibenden Personen angegriffen und möglicherweise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Wer dieses Risiko eingeht, verzichtet damit aber grundsätzlich nicht auf Abwehransprüche hinsichtlich künftiger Ehrverletzung. Unterlassungsansprüche sind ihm deshalb nicht abgeschnitten.

und weiter heisst es dort:

Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt nämlich regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen - wie vorliegend - als Schmähung darstellen. Der Kläger muss die in dem beanstandeten Beitrag enthaltene Ehrverletzung auch nicht nach den Grundsätzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung hinnehmen, bei der die Vermutung zugunsten der freien Rede sprechen kann. Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt nämlich regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen - wie vorliegend - als Schmähung darstellen.

Hier meine erste Frage: Wie kann eine Schmähung - gegenüber einer anonymen Person ausgesprochen - das Persönlichkeitsrecht oder Ehre verletzen?

und weiter heisst es dort:

Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet.

Heisst das: Der Beleidigte (Kläger) kannte die Identität desjenigen der ihn beleidigt hat. Ja und ? Interessiert hier doch nicht. Die Frage, die sich mir eher stellt und für mich aus dem Urteil nicht herauszulesen war:

Ist die Identität des BELEIDIGTEN öffentlich gewesen?

Das muss wohl so sein, da ansonsten der Tatbestand einer Schmähung oder Rufschädigung nicht wirklich vorgelegen haben kann.

Das Urteilszitat ist für mich zwar sehr interessant aber für diese Diskussion nicht wirklich brauchbar.
 
swapps, ich glaube jetzt sind wir an einem punkt, den nur noch "echte" juristen mit ihrem "komischen" deutsch verstehen bzw. interpretieren können ;-)
 
Ja ich hatte doch geschrieben es gibt keine Urteile in denen das Wort Avatar oder SecondLife auch nur erwähnt wird. Deshalb wird man immer nur ähnliches finden .

Also ich würde folgendes machen: Such dir einen Fachanwalt für Internetrecht , vielleicht gibt es an irgendeinem popeligen Amtsgericht in Deutschland was ähnliches.
Von denen gibt es in ganz Deutschland gerade mal 6 Stk aber einer ist in deiner Heimatstadt hast also Glück.
 
So, so, nur weil du nicht weiter weisst soll ich den Thread schliessen und zum Anwalt rennen :wink:

Ich habe nur einen Diskussionsthread gestartet von dem ich hoffe hier möglichst viele Informationen und Quellen zum Thema anzusammeln. Nicht nur für mich, sondern auch für andere.

Ein paar interessante Argumente und Verlinkungen waren ja schon dabei.

EDIT:

Ich hatte in der Vergangenheit bereits 3 mal Anwälte mit der Angabe "Fachrichtung Onlinerecht" aufgesucht und musste jedesmal feststellen dass ich mehr über existierende Urteile wusste wie die.

Ich muss allerdings zugeben nie einen von denen nach ihrem Schein für die Fachrichtung gefragt zu haben und das dies auch bereits einige Jahre zurückliegt.

Ich kann nur hoffen das Anwälte die sich heutzutage so bezeichnen in Ihrem Studium über das übliche Thema "Domainrecht" hinausgekommen sind.
 
Ach ... ganz nebenbei:

In Deutschland gibts keine Präzendenzfälle bzw. keine Präjudizien.
Der Richter kann da völlig frei nach Lust und Laune entscheiden und ist dabei nur seinem Gewissen und dem Gesetz unterworfen, das er nach eigenem Ermessen auslegt.

D.h. eine freundliche Begrüßung wie "Du altes Arschloch" kann vor dem Landgericht Hamburg eine Beleidigung sein, aber in München geht man dafür Straffrei aus.

Und selbst wenn der BGH in einem Urteil entscheiden sollte, dass Avatare juristische Personen sind - das Landgericht Hamburg kan dennoch der Meinung sein, dass Avatare sowas eben nicht sind. Denn das Landgericht ist nicht an die Rechtssprechung des BGH oder einer sonstigen Instanz in einem anderen Fall gebunden.

Ist in Deutschland nicht immer ganz so einfach wie in den Staaten. Wenn da mal ein Richter entschieden hätte, dass Avatare nicht beleidigt werden können, dann wär das eben so :)
 
Es gibt was neues zum Thema:

http://www.heise.de/newsticker/Australisches-Gericht-Die-Simpsons-sind-Personen--/meldung/120092

Demnach wurden fiktive Figuren wie "die Simpsons" von einem australischen Richter als Personen bezeichnet. Die Frage kam auf, ob die Darstellungen sexueller Handlungen dieser Figuren als Pornografie zu werten sind.

Diese Rechtsprechung lässt den Schluss zu, das einige Richter keine Unterscheidung zwischen echten und fiktiven Personen machen. In diesem Fall ging es um Kinderpornographie (Lisa und Bart wurden von einem Fan nachgezeichnet und wurden beim gemeinsamen Verkehr abgebildet).

Bleibt zu hoffen das der Begriff "Person" nur deshalb so ausgelegt wurde, weil es bei Zeichnungen oder Comics von Kinderpornographie handelt. Ob echt oder fiktiv. Beides steigert die Sexsucht bei Pedophielen so stark das irgendwann fiktive Vorlagen nicht mehr ausreichen.

Hier bitte keine Folgediskussion zu Kinderpronographie oder Pornographie, sondern nur zur richterlichen Entscheidung fiktive Figuren als "Personen" zu bewerten.
 
Hi Swapps,

ist das nicht ein ganz anderes Thema? Hier ging es doch darum, ob jemand in Form eines Avatars als Person gilt. Lisa und Bart sind aber fiktive Gestalten aus einer Fernsehserie und keine Repräsentanten von RL-Personen. Bei dem Fall geht es wohl eher darum, ob Zeichnungen Fotos gleichzusetzen sind (mit beunruhigendem Ausgang).
 
Sicherlich ist das nicht das Gleiche ... aber durchaus eine ähnliche Art wie vor einem Richter argumentiert wird.

Avatare sind keine echten Personen. Es sind fiktive Figuren, die von echten Personen gesteuert werden. Comic-Figuren sind auch nur fiktive Figuren. Aus der Sicht eines Zuschauers aber durchaus gleichzusetzen, da der Comic-Zeichner ihre Handlungen steuert und alle anderen schauen zu.
 
Ja, das war mir klar. Es geht hier aber doch um zwei verschiedene Themen. Das eine ist zum Beispiel, ob man jemanden beleidigt, wenn man einen Avatar beleidigt. Da geht es um die Rechte der Person, die diesen Avatar steuert. Ob nun ein gezeichnetes Figürchen denselben Status haben soll wie die Fotografie einer realen Person (die dafür anwesend gewesen sein muß) ist ein völlig anderes Thema.

Ich bin der Meinung, daß man sehr wohl einen Menschen beleidigt, wenn man seinen Avatar beleidigt, vorausgesetzt, die Zuordnung ist eindeutig. So wurden schon Leute permanent gebannt, die Philip Lindens Avatar für anzügliche Scherze benutzt haben. OK, ist zwar nur intern auf SL bezogen, aber das Prinzip ergibt Sinn. Bei den gezeichneten Figürchen sehe ich das jedoch völlig anders, da keine reale Person beteiligt oder sonstwie davon irgendwie betroffen ist.
 
soweit müssen wir garnicht weggehen um ein solches Verbot zu finden.
Ist nicht neulich ein Gesetz erlassen worden, in dem die Darstellung sexueller Handlungen mit Minderjährigen, auch wenn die Darsteller nachweislich volljährig sind, in Deutschland verboten worden?
 
leicht überspitzt formuliert ...würden wir in dem Falle nicht auch noch einen virtuellen Tierschutz brauchen ? wenn ich an Tom und Jerry denke drängt sich mir der Gedanke fast auf *mit einem leisen Schmunzel darum bitte zugeklappt zu werden*
 
Jadzia Barzane schrieb:
leicht überspitzt formuliert ...würden wir in dem Falle nicht auch noch einen virtuellen Tierschutz brauchen ?

Ja. Im Prinzip ist das nichts anderes als die Gedankenpolizei. Wenn schon das Denken und Fantasieren verboten wird, dann haben wir orwellsche Zustände.

Mein Ava sieht jugendlich aus und ist ein Furry. Das juckt einige. Mir wurde schon mal mit AR gedroht, bwahaha, leider hat er's nicht gemacht, das wäre zu witzig gewesen. :)
 
Bei diesen Verboten werden hierzulande normalerweise "Schriften nach §11(3) StGB" genannt.

"Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."

D.h. damit sind z.B. in Deutschland auch generierte Bilder und Zeichnungen verboten, die z.B.Kinder und Jugendliche zeigen und als pornographisch einzustufen sind. Und damit ist es auch in Deutschland bereits seit langem Verboten diese Simpson-Pornos z.B. Jugendlichen zugänglich zu machen.

Avatare selbst sind hierzulande aber nicht rechtsfähig, d.h. keine Person. Und können als "Nichtperson" auch nicht beleidigt werden.
Rechtsfähig sind nur Menschen ab der Geburt (§1 BGB) (und eingeschränkt ab der Zeugung).
Und eben juristische Personen, wie etwa Gesellschaften, Stiftungen und sowas.

Und einen virtuellen Tierschutz brauchen wir auch deswegen nicht, weil Tiere rechtlich gesehen lediglich Nichtsachen sind, die einen besonderen Schutz genießen, und auf die die Vorschriften für Sachen anzuwenden sind. Und Avas und Primtiere sind keine Wirbeltiere und auch keine Warmblüter :)

Was SL aber dringend brauchen könnte, das wär ein Schutz vor unfähigen Politikern und fanatisch religiösen oder sonstwie extremen Fundamentalisten, die es im einen Staat unter Gott leider viel zu häufig mit viel zu viel Einfluss gibt...
 
Shirley Iuga schrieb:
Was SL aber dringend brauchen könnte, das wär ein Schutz vor unfähigen Politikern und fanatisch religiösen oder sonstwie extremen Fundamentalisten, die es im einen Staat unter Gott leider viel zu häufig mit viel zu viel Einfluss gibt...

Mittelfristig hilft da nur ein OpenSIM basiertes Internet. Da können dann die Grids auf der ganzen Welt verteilt werden, und wenn dann mal ein Grid verboten oder zensiert wird, gibt es immer noch genug Ausweichmöglichkeiten.
Und langfristig können immer neue Technologien dieses Katz und Mausspiel nahezu ewig fortsetzen, denn solche Politiker brauchen immer eine gewisse Zeit, um solche Technologien zu begreifen. :wink:

Und religiöse Fundamentalisten stören mich nicht so sehr, solange sie keine Waffen oder Ministerposten zur Verfügung haben.
 
Leonhardo Regenbogen schrieb:
Und religiöse Fundamentalisten stören mich nicht so sehr, solange sie keine Waffen oder Ministerposten zur Verfügung haben.

Mist, die sind sogar mal Präsident der Vereinigten Staaten von Ameirka geworden. Und da steht SL... :-/
 

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