Bei diesen Verboten werden hierzulande normalerweise "Schriften nach §11(3) StGB" genannt.
"Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."
D.h. damit sind z.B. in Deutschland auch generierte Bilder und Zeichnungen verboten, die z.B.Kinder und Jugendliche zeigen und als pornographisch einzustufen sind. Und damit ist es auch in Deutschland bereits seit langem Verboten diese Simpson-Pornos z.B. Jugendlichen zugänglich zu machen.
Avatare selbst sind hierzulande aber nicht rechtsfähig, d.h. keine Person. Und können als "Nichtperson" auch nicht beleidigt werden.
Rechtsfähig sind nur Menschen ab der Geburt (§1 BGB) (und eingeschränkt ab der Zeugung).
Und eben juristische Personen, wie etwa Gesellschaften, Stiftungen und sowas.
Und einen virtuellen Tierschutz brauchen wir auch deswegen nicht, weil Tiere rechtlich gesehen lediglich Nichtsachen sind, die einen besonderen Schutz genießen, und auf die die Vorschriften für Sachen anzuwenden sind. Und Avas und Primtiere sind keine Wirbeltiere und auch keine Warmblüter
Was
SL aber dringend brauchen könnte, das wär ein Schutz vor unfähigen Politikern und fanatisch religiösen oder sonstwie extremen Fundamentalisten, die es im einen Staat unter Gott leider viel zu häufig mit viel zu viel Einfluss gibt...