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Online und Arbeitsplatz - Gefahr?

Hi Rolls,
danke für diesen Thread :)

Dieses Forum ist neben dem eigentlichen Second Life für mich schon zu einer Sucht geworden. Und das nicht nur wegen der Hilfe und der guten Tips, sondern schon allein durch die vielen lieben Kontakte, die ich hier knüpfen konnte. :wink: Daher fällt es natürlich sehr schwer, sich hier auszuloggen.

Meine Arbeit hat schon darunter gelitten. Akten stapeln sich seit mehreren Tagen auf dem Schreibtisch und es sind noch diverse andere Dinge zu erledigen. Bekomme das mit der Zeiteinteilung noch nicht so wirklich hin :cry:
Und mal ganz abgesehen davon ist die lange Online Zeit natürlich auch problematisch. Eine Auswertung ist immer möglich und wenn der Arbeitgeber es will, kann er dich auch wegen Missbrauch kicken. Irgendwo gibt es immer einen Schlupfwinkel für die Großen.

Eure Meinungen haben mir ein wenig die Augen geöffnet. Es ist doch blöd seinen Job zu riskieren für ein paar Blödeleien hier (die aber trotzalledem furchtbar Spaß machen)

Meine SLinfo Zeiten werden jetzt auf die Pausen beschränkt, auch wenn der Entzug schwer wird.

Hab Euch alle lieb
Eure Pia
 
grins

surfen und Infos sammeln gehörte zu meinem Job

Mal ne böse Frage stelle: Wer wollte/sollte mir das verbieten? Ist natürlich schwer zu kontrollieren. Denke, den IT´s gehts genauso....ohne Internet läuft eben nix.

Ansonsten stimme ich Sophie zu und wiederhole mich: Es muss im Rahmen bleiben und nach meiner bescheidenen Meinung gehören RL-Plays uns SL nicht wirklich zur Arbeitszeit, oder? ;). Mal fiy online Banking, kleine Mail an die kranke Oma usw...stehen für mich auf einem anderen Blatt.
Ist von vielen Faktoren abhängig. Art des Jobs/Arbeitgeber usw....ausserdem, wie bereits oftmals von Euch erwähnt gibt es einschlägige Richtlinien. Wie übrigens für alles in D.

Ich sah und sehe das relativ entspannt.....bis zu den genannten Grenzen
 
Nachtrag: Pia bekommt ne Abmahnung *scherz* :lol:

Mädel - ich würd Dich so beschäftigen - da denkste an SL gar nicht mehr

(bin ne böse Cheffin) :D und abends bist so fix und foxy - da hast keine Nerven mehr dafür.

und die IT´s hab ich auch im Griff *ätsch*

Ne: mal im Ernst - soweit darf es natürlich nicht kommen

Moe (meist doch ganz lieb) ;)
 
Moe McAlpine schrieb:
Nachtrag: Pia bekommt ne Abmahnung *scherz* :lol:

Mädel - ich würd Dich so beschäftigen - da denkste an SL gar nicht mehr

(bin ne böse Cheffin) :D und abends bist so fix und foxy - da hast keine Nerven mehr dafür.

und die IT´s hab ich auch im Griff *ätsch*

Ne: mal im Ernst - soweit darf es natürlich nicht kommen

Moe (meist doch ganz lieb) ;)

würdest du mich bitte einstellen? genau nach so einer arbeit suche ich :)
 
Viele Halbwahrheiten geben leider keine Wahheit. Also mal langsam und gründlich:

Wenn private Internutzung erlaubt ist (entweder per Betriebsvereinbarung oder per Arbeitsvertrag oder per betrieblicher Übung(haben alle schon immer so gemacht)): SL-Spielen ist trotzdem verboten. Warum? Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit und hat diese mit sinnvoller Tätigkeit für den Arbeitgeber auszufüllen. SL gehört dazu in den seltensten Fällen. Fazit: Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung! Arbeitsgerichte kennen da auch wenig Gnade! Ausnahme: SL läuft in der Freizeit (z.B. Mittagspause und nach Feierabend)
Eine Kontrolle verbietet übrigens nie das Datenschutzgesetz, sondern das TKG.

Wenn in einem Betrieb das Installieren von Software untersagt ist, gilt auch hier bei Verletzung Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung! Es gibt durchaus Betriebe in denen z.B. die Lizenzverwaltung automatisiert ist und fremdinstallierte Programme in der Überwachung aufschlagen (in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungsplichtig!). Auch und gerade in sicherheitsrelevanten Betrieben ist dies üblich.

Ist die private Nutzung verboten greift kein Schutz. Der Arbeitgeber ist kein Anbieter im Sinne des TKG und kann den ganzen Verkehr legal überwachen, da ja nur dienstlicher Datenverkehr erlaubt ist! Wer dann erwischt wird: Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung!

Mein Fazit: Lasst auf der Arbeit die Finger davon! Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Wer Euch auf dem Kieker hat kickt Euch mit sowas raus, auch wenn alle Anderen weitermachen! Auch mobbende Kollegen (die nächste Umstrukturierung steht an, Opfer gesucht) oder genervte Chefs sorgen schnell mal für "Ruhe", und wer was finden will findet auch was.
 
Klarer Fall, wenn man während der Arbeitszeit privaten Interessen/Angeboten auf dem Firmen PC nachgeht, qualifiziert man sich automatisch für eine Abmahnung durch den Arbeitgeber, wenn der eine Verminderung/ Verkürzung der Arbeitszeit erkennt oder ein Beeinträchtung der Arbeitsqualität sieht.

Keine Chance vor irgendeinem Arbeitsgericht, den Fall würdet ihr vermutlich verlieren wenn es im Wiederholungsfall zur Kündigung kommt.
 
Rigoletto Schroeder schrieb:
SL-Spielen ist trotzdem verboten. Warum? Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit und hat diese mit sinnvoller Tätigkeit für den Arbeitgeber auszufüllen. SL gehört dazu in den seltensten Fällen.

*grins* Wie du schon so schön sagst in den seltensten Fällen
 
Schön und korrekt erklärt Rigoletto...

Für so lange Postings bin ich immer zu faul bzw. soll ich hier ja arbeiten

*räusper*
 
Jan Burt schrieb:
Schön und korrekt erklärt Rigoletto...

Für so lange Postings bin ich immer zu faul bzw. soll ich hier ja arbeiten

*räusper*

Deshalb schreib ichs ja auch von zu Hause.

Da mault höchstens meine "Chefin". :lol:
 
Auch ich bin eine von "denen".
Da ich die Firmenfirewall administriere, kommt da eh' keiner in SL [libary:b8ef397f37]Abkürzung für [Second Life][/libary:b8ef397f37] oder die üblichen Seiten rein.
Und ich?
(ich habe ein T-Shirt: "Ich bin root, ich darf das!")
Zum Zugang zu SL [libary:b8ef397f37]Abkürzung für [Second Life][/libary:b8ef397f37] benutze ich die Businessflat DSL, die wir sonst ohnehin nur ungenutzt liegen haben :D
Von den Zeiten her habe ich den Vorteil, dass mein Überstundenkonto sooo überfüllt ist, dass mein Cheffe froh ist, wenn er da nicht reinschauen muss. Zur Sicherheit habe ich noch unsere Marketingabteilung etwas "angefüttert", da kann ich immer noch sagen, ich mche undercover Konkurrenzbeobachtung und Marktanalyse.

Igel
 
Igel Hawks schrieb:
Auch ich bin eine von "denen".
Da ich die Firmenfirewall administriere, kommt da eh' keiner in SL [libary:3cf9445d28]Abkürzung für [Second Life][/libary:3cf9445d28] oder die üblichen Seiten rein.
Und ich?
(ich habe ein T-Shirt: "Ich bin root, ich darf das!")
Zum Zugang zu SL [libary:3cf9445d28]Abkürzung für [Second Life][/libary:3cf9445d28] benutze ich die Businessflat DSL, die wir sonst ohnehin nur ungenutzt liegen haben :D
Von den Zeiten her habe ich den Vorteil, dass mein Überstundenkonto sooo überfüllt ist, dass mein Cheffe froh ist, wenn er da nicht reinschauen muss. Zur Sicherheit habe ich noch unsere Marketingabteilung etwas "angefüttert", da kann ich immer noch sagen, ich mche undercover Konkurrenzbeobachtung und Marktanalyse.

Igel

Da liegt der Hase im Pfeffer. Dein Chef ist froh Deine Überstundenliste nicht einzusehen? Hmm, jeder Arbeitsrichter will dies unterzeichnete, anerkannte Liste dann aber sehen!

Also, du hast keine Überstunden.... wetten?

Auch berechtigen Dich Überstunden nicht, Firmenequipment zur privaten Ausflügen ins Internet zu nutzen, es sei denn, die Firma gestattet dir das schriftlich oder ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Fakt: Wenn die Firma unangenehme Angestellte loshaben will, ist dies immer noch (wenn auch fies) einer der besten Möglichkeiten.
 
@Igel: Retten würde Dich im Ernstfall nix.


Insbesondere wenn ein pfiffiger Arbeitgeberanwalt auf die Idee kommt, dass Du die ganzen Überstunden ja nur hast, weil Du soviel spielst.

Gerade die Tatsache, dass Du als Admin eine besondere Vertrauensstellung hast würde Dir auch noch erschwerend angerechnet werden können.

Die "Markbeobachtung" würde Dir ohne schriftlichen oder durch Zeugen nachweisbaren Auftrag auch kein Richter abnehmen.

Ich sach nur: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Lest mal die entsprechende Rechtsprechung der LAGs und des BAG!
 
So mich auch mal als "Kettenhund" oute, und zwar als Arbeitsrechtler, der gern und häufig für Abrietgeber tätig ist. *biddenischsteinigen*

Halte es für sinnvoll, hier mal mit bezüglich einiger Halbweisheiten - um das Wort von Rigoletto zu mißbrauchen - Aufklärung zu leisten. Zunächst mal Danke an Rigoletto für seine Beiträge, die schon viel Licht ins Dunkel gebracht haben. Halte aber folgende Richtigstellung/Ergänzung für die Comunity für wichtig:

*Klugscheißer-Modus On*

Für alle Interessierten hier mal zunächst der Link zu DEM Grundsatzurteil des BAG:

http://juris.bundesarbeitsgericht.d...?Gericht=bag&Art=en&sid=&nr=10793&pos=0&anz=1

Nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes kann es einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung – ggf. sogar ohne vorherige Abmahnung - darstellen, wenn ein Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Dies gilt sogar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Privatnutzung grundsätzlich erlaubt oder geduldet hat. Das BAG verweist u.a. auf die Gefahr möglicher Vireninfizierungen, die nachhaltige Störungen des betrieblichen Systems oder des Betriebsablaufs, auf zusätzliche Kosten sowie einer möglichen Rufschädigungen des Arbeitgebers (Thema Schweinskram).

Also @ all, die sich aufgrund einiger vorheriger posts sicher fühlen, weil bei ihnen die private Nutzung des Internets grundsätzlich (im juristischen Sinne gemeint) erlaubt ist bzw. kein ausdrückliches Verbot besteht:

Die private Nutzung des Internets darf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen. Eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten wird nicht dadurch relativiert, dass die private Nutzung des Internet gestattet oder geduldet gewesen wäre. Eine solche Gestattung oder Duldung würde nämlich allenfalls eine private Nutzung in normalem bzw. angemessenem Umfang beinhalten. Aus einer möglichen Berechtigung zur Privatnutzung folgt also nicht, dass der Arbeitnehmer Internetdienste intensiv während der Arbeitszeit nutzen darf, also keinesfalls zeitlich unbegrenzt oder in erheblichen Umfang.

Der Umstand, dass viele Arbeitgeber inzwischen eindeutige Regeln zur privaten (Nicht-)Nutzung des Internets aufstellen, liegt darin begründet, dass dann die Pflichtverletzung im Falle eines Rechtsstreits leichter nachgewiesen werden kann. In der I. und II. Instanz der Deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit wird nämlich nicht immer - manche behaupten sogar nur selten - Recht gesprochen. Mit dem Aufstellen eindeutiger Regeln zur Internetnutzung möchten viele Arbeitgber ihre Chancen verbessern, eben auch in dieser I. und II. Instanz zu gewinnen. Wer rennt schon gern zum BAG (besonders, seitdem es in Erfurt hockt). Und nein: Diese "Spielregeln" für die (Nicht-)Nutzung des Internets müssen NICHT im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung niedergelgt sein. Es langt hier grundsätzliche jede zulässige arbeitsrechtliche Informationsplattform.

*Klugscheißer-Modus Off*

So, und nu husch husch, zurück an die Arbeit mit Euch :lol:

PS. Ziel dieses Beiitrages ist es, einige auf mögliche Risiken hinzuweisen und so vlt eine unangenehme "Überraschung" zu verhindern. Also: Take Care :wink:
 
Lob an Michael - das nenn ichmal konstruktive Berichterstattung :)

wie jedoch gesagt: in meinem Job war es etwas anders, und nun, da ich keinen Boss mehr habe *lach* alles ganz anders.
Kann aber nur jedem raten, sich diese Tipps zu Herzen zu nehmen, weil das kann ganz fix nach hinten losgehen, wie bereits oftmals bemerkt wurde.
Wollte auch nicht den Eindruck erwecken, ich nehme das Thema auf die leichte Schulter oder jmd. ermutigen fleissig weiterzusurfen. Ganz im Gegenteil.

@patrick - einstellen? als was? Du willst gequält werden und dabei lachen? :? Denk nochmal drüber nach. Ich nehme Dir auch noch das handy weg -wenn Du zuviel in SL unterwegs bist, während Du für meinen Luxus arbeiten sollst *grins*

In diesem Sinne - an die Tasten

LG Moe
 
@ Moe

@patrick - einstellen? als was? Du willst gequält werden und dabei lachen? Confused Denk nochmal drüber nach. Ich nehme Dir auch noch das handy weg -wenn Du zuviel in SL unterwegs bist, während Du für meinen Luxus arbeiten sollst *grins*

Moe, ich helf Dir gern bei der "Gesataltung" des entsprechenden Arbeitsvertrages... :lol:
 
SL ist bei uns kein Problem, weil wir keine Adminrechte zum installieren haben, generell haben wir Internetzugang, der sollte und wird aber auch hauptsächlich betrieblich genutzt, wobei ab und zu mal heise/golem oder netzzeitung überfliegen definitiv toleriert wird.

Letzlich bin ich aber auch froh dass ich auf Arbeit nicht daddeln kann, Schnaps ist Schnaps und Job ist Job.
 
Pallyn Shamroy schrieb:
Schnaps ist Schnaps und Job ist Job.

Jau, so sollte man das sehen.

Und wenn mit Michael119de ein "Arbeitsrechtler, der gern und häufig für Arbeitgeber tätig ist" und mit mir ein gestandener Betriebsrat schon einhellig sagen, dass man die Finger davon lassen sollte, dann sollte man das Ernst nehmen.
 

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