Sumy Sands
Forumsgott/göttin
Auszüge aus dem GG schrieb:Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
…
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
…
Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
…
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
…
Gilt dies auch für die Gestaltung eines Avatars? Ist nicht jede/r frei seinen Avatar nach seinen eigene Vorstellungen zu gestallten und zu bewegen? Wo könnte es Grenzen geben?
EDIT SWAPPS:
Der Übersichtlichkeit halber zu dem Thema auch folgender Thread:
http://www.slinfo.de/phpbb/viewtopic.php?t=18115
ANMERKUNG MOD: Juicily Loon
Zeit: 29.08.2008 - 10:01:33
Nach Absprache mit Sumy wird dieser Thread wird verschoben!
VON (Alt): Allgemeine Diskussionen zu SecondLife
Titel und Inhalt des Eröffnungsposts gehören offensichtlich besser in das jetzige Unterforum.
Bitte niemals Moderatoren-Texte wie diesen Hinweis im gleichen Thread kommentieren. Dies führt unweigerlich zu Offtopic-Beiträgen. Danke.
Vielen Dank und Viel Erfolg!
Juicily Loon