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Profil Pic Rechte

Daemonika Nightfire

Forumsgott/göttin
huhu^^

irgendwie kann ich nichts passendes finden bezueglich der rechte auf Profilbilder, vieleicht koennt ihr mir da weiter helfen.

Also, ich bin davon ueberzeugt das profilbilder urheberrechtlich geschuetzt sind und die nutzung durch anderer nur mit erlaubnis geschehen darf.

Nun bin ich auf Xstreet mit dem verkaeufer von dem sch*** zF RedZone. Detect Copybot viewers, their alts, log visitors, Web Control, Grid Wide.... aneinander geraten und der zitiert zeug aus der TOS die meiner Meinung nach ueberhauptnicht auf profilbilder uebertragbar sind.
Er ist der ueberzeugung das ein profilbild als screenshot gewertet wird und fuer alle frei verwendbar ist.

Nun wuerd ich gern wissen in wie fehrn das genau geregelt ist mit Profilbildern und wo ich referenz informationen her bekomme.
Es kann doch nicht sein das der mir erzaehlt das ich keine rechte auf mein Profilbild hab und jeder Puphans es ueberall auf fremden medien ohne meine erlaubniss verwenden darf.
Soweit ich weiss gild ein Profilbild als urheberrechtlich geschuetzt und ich besitze automatisch das copyright, unabhaengig davon ob es offiziell bei US Copyright office registriert ist.

Ihr solltet mal lesen was der da von sich gibt, is doch haarstraeubend, oder was meint ihr?
Artikeldiskussion (16 Beiträge)
 
Zumindst das Recht am Lichtbild greift hier wohl nicht und die Gesetze sind von Land zu Land unterschiedlich.
Aber ist auch gar nicht nötig da LL das imho verbietet. Die Greeter die Profilpicks zeigen dürfen es ja auch nur noch wenn der user sein Einverständnis gibt.

LG
 
Danke dir, aber das hilft mir grad auch nicht wirklich weiter.
Wo kann man das nachlesen bzw. wo finde ich die richtigen Infos dazu, wie das mit profilbildern geregelt ist?

Genau genommen wueerde ich schon sagen das es gesetzlich geregelt ist, denn ob lichtbild oder digital, macht keinen unterschied, beides hat kuenstlerischen aussagewert und der Urheber (evlt sogar der Fotograf) besitzt die rechte darauf.
 
Schreib doch einfach mal in World einen Abuse Report passenden Typs und warte ab, was Linden Lab macht.

Da man sich ja als Resident von der Websuche ausschließen kann und das bedeutet dann auch keine Anzeige des Profilbildes, dürfte das denen nicht unbedingt gefallen, wenn nun jemand ungefragt die Texturen von Profilbildern von Dritten bei XstreetSL listet. Und, ach wie praktisch in dem Fall, XstreetSL gehört ja inzwischen auch zu Linden Lab, im Zweifelsfalle ist das also flott weg.
 
Erstmal hat man alle Rechte auf sein Profilbild. Man hat es als Texture hochgeladen und besitzt die Rechte in SL dafür. Da greifen meiner Meinung nach die normalen Regeln für Texturen.
Wenn man allerdings sein Bild fullperm weitergibt, dann darf der Andere innerhalb SL alles damit machen, aber eben nur innerhalb SL, man darf es nicht auf der Festplatte speichern und andersweitig verwenden.

Meine unjuristische Meinung, das Thema Texturen hatten wir hier schon häufiger.
 
Das Ding hat zwei Seiten.

Ein Screenshot kann erstmal jeder machen - ich wage zu bezweifeln, dass es in den USA ein Gesetz gibt wie in D, dass das Recht am Foto der eigenen Person regelt.

Allerdings sieht das schon wieder anders aus: Hier geht es ja nicht darum, dass der für sich einen Screenshot zum Eigengebrauch macht. Er speichert die und verteilt sie öffentlich weiter. Das ist eine ganz andere Frage, zumal hier auch der Aspekt der Gewinnerzielung hineinspielt..

Die Tatsache, dass die Avabilder nur auf Anfrage gespeichert und gezeigt werden dürfen, zeigt schon, wie Linden das sieht - und das sich ein AR lohnen könnte.

Ganz nebenbei - ich hab zig Bilder, die ich als Avabild reinstellen könnte, und nach einigen Jahren Sammelei hab ich knappe 100 Furry-Ava's. Der Wiedererkennungswert der Bildes dürfte an ein paar Grenzen geraten ;). UNd was macht der, wenn ich gar kein Avabild reinstelle? Will der mich dann so bannen wie der andere Typ, der Leute ohne Payment Info nicht auf seine SIM lässt?

Auch zu Ostern treibt der Schwachsinn seltsame Blüten.
 
Er macht ja kein screenshot, sondern nutzt die original profilbilder zum diffamieren.
und die Profilbilder sind ja schon so weit geschuetzt das man sie nicht mal runterladen kann.
Meins zum Beispiel, ich bin zwar in der suche aber mein profilbild find ich nirgends.
Ich glaub auch nicht das jemand sein Profilbild freiwillig an andere abgibt.
Wozu auch? is doch was persoenliches.
Also kann ich mir nun noch weniger vorstellen das der die bilder mit Legalen mitteln auf einen externen Server schafft.
 
Screenshots und sowas sind an öffentlichen Plätzen nach der neuen TOS mittlerweile sogar ausdrücklich erlaubt. (Vorher waren sie das indirekt auch, aber eigentlich nur in SL zeigbar - LL hat das damals auf Webseiten usw. aber einfach toleriert).

Die Profilbilder dürfen aber nicht so ohne weiteres von dritten für deren eigene Werke genutzt werden, auch nicht, wenn man die (wie allgemein üblich) von der LL Webseite holt. Dazu braucht man in SL das Einverständnis des Copyright Inhabers.

Und LL sieht das wohl normalerweise auch direkt als "permission exploit" an, wenn man einfach fremde Profilpics für irgendwelche Webseiten, für Greeter usw. verwendet ohne zu fragen.

Siehe auch LSL Wiki : LibraryDisplayProfilePic
da gibts z.B. ein Script für ein Profile Pic Display.

Das doofe ist nur wenn der Profil Pic Klauer das Ding nicht in SL verwendet, sondern z.B. auf seinem eigenen Webserver. Da hilft dann nur eine DMCA-Notification beim Serverprovider bzw. beim Verantwortlichen. Denn LL hat dann damit nix mehr zu tun.
 
Alle Werke, die man aus eigener Geistesleistung schafft, also Texte, Bilder, Photos usw., unterliegen nach deutschen Recht automatisch dem urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberschaft sie tritt automatisch ein bei allem was du selber erschaffen hast.
Das Urheberrecht setzt auch die Grenzen, was man mit fremden Werken machen darf. Erlaubt ist demnach das Anfertigen von Kopien für den eigenen Gebrauch (man darf also fremde Webseiten ausdrucken, die Ausdrucke aber nicht außerhalb eines engen Bekanntenkreises weitergeben mit Verweis auf den Urheber).
Darüber hinausgehende Nutzungen, z.B. die Übernahme kompletter Texte oder das Einbinden fremder Photos auf den eigenen Webseiten, sind grundsätzlich zustimmungspflichtig.
§106 UrhG
Wer in anderen als den gesetzliche zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
§257 (1) StGB "Begünstigung"
Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

( Hilfeleistender wäre Lindenlab wenn sie es nicht auf ihrer Plattform unterbinden)
 
Ivanhoe, das deutsche Urheberrecht kennt aber auch den Begriff der "Schöpfungstiefe", was bedeutet, dass das Werk schon eine gewisse Eigenständigkeit und Neuartigkeit haben muss, um schützenswert zu sein.

An der Stelle könnten Juristen beginnen zu diskutieren, ob ein Profilbild, dass nur ein Screenshot einer von LL gelieferten Grafik einer virtuellen Welt ist, diese Schöpfungstiefe für den Screenshooter besitzt.
 
Davon abgesehen gibt es die Möglichkeit über das Sperren der Suche, eine veröffentlichung des Fotos zu widersprechen wenn man es nicht sehen möchte in den Greetern.
 
Rechtlich kenn ich mich da nicht wirklich aus, doch eine kleine Begebenheit kann ich erzählen.

Vor langer Zeit klaute jemand mein Profilbild, setzte per bearbeiten einen roten Strich quer über das Bild und verwendete es als Gruppenbild von einer Gruppe die er eröffnete.

Man machte mich drauf aufmerksam, ich sahs, schrieb Abuse Rebort, zwei Tage später gabs die Gruppe nicht mehr.

In der Rückmeldung von Linden las an nur das sie sich um die Sache kümmern werden.

Also denke ich mal das Linden das nicht gerne sieht.

Lieben Gruß
Susann
 
Ivanhoe, das deutsche Urheberrecht kennt aber auch den Begriff der "Schöpfungstiefe", was bedeutet, dass das Werk schon eine gewisse Eigenständigkeit und Neuartigkeit haben muss, um schützenswert zu sein.

An der Stelle könnten Juristen beginnen zu diskutieren, ob ein Profilbild, dass nur ein Screenshot einer von LL gelieferten Grafik einer virtuellen Welt ist, diese Schöpfungstiefe für den Screenshooter besitzt.
Möglicherweise meinst du das Markenrecht ( copyright ) das ist dann richtig.
Wenn ich es richtig gelesen hab hat der Verwender auch keinen Hinweis auf den ursprünglichen Ersteller gegeben,somit den Eindruck erweckt er sei selber der Urheber.

Urheberrechtliche kann ich auch eine weisse Wand fotografieren,das Recht am Bild liegt trotzdem bei mir denn ICH habe es ja gemacht ;-)
Und ja, über die Verwertung solcher Bilder kann man köstlich streiten vor Gericht aber derjenige der es erst einmal benutzt hat ohne Zustimmung des Urhebers muss dann darlegen das dieses Bild nicht ein "Kunstwerk" ist des Erstellers..wie auch immer,es würde es das Urheberrecht nicht berühren. Ob derjenige wegen so einem "Landschaftsbild" wirklich gegen den Urheber klagen will um es weiter benutzen zu dürfen stelle ich mal dahin :mrgreen:
 

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