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Urheberrechtsfrage DE<->USA

Mija Perfferle

Neuer Nutzer
Hallo, ich habe da Bedenken wegen eines Gor-Buches, welches eine Freundin in SL veröffentlichen will. Sie hat
an der Story von Norman angeknüpft und ein erstes Band (154 Seiten) fertiggeschrieben. Im Buch
kommen Originalschauplätze, Städtenamen (wie in Norman´s Büchern natürlich auch vor (authentisch)) und wie gesagt sie ziert sich vor einer Veröffentlichung in SL wegen des Urheberrechts.
Laut §24 UrhG ist das in Deutschland kein Problem, jedoch stehen die Server von SL in Amerika..

§24 UrhG: Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des" benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Ich mag sie ermutigen es zu veröffentlichen, da

1) so viel Zeit und Muse in das Buch investiert hat
2) mit dem Buch keine Gewinne erzielt werden sollen
3) es ein reines Hobbywerk ist

Ich bin auf euer Feedback gespannt,
Mija
 
Da ich in diesem Bereich bereits über eigene Erfahrungen mit Lizenzgebern im Musik und Film-bereich verfüge will ich mal meine Einschätzung widergeben:

Wo kein Kläger, da kein Richter ... oder so ähnlich.

Wenn deine Freundin in Ihrem Werk deutlich genug auf den Lizenzgeber hinweist und auf die zugrunde liegenden Originalwerke auch noch Werbung macht sollte der Lizenzgeber keinerlei Gründe haben dagegen vorzugehen.

Im Gegenteil: Daraus könnte sich sogar eine Zusammenarbeit mit dem Lizenzgeber entwickeln, der die Rechte am Werk deiner Freundin kauft und gemeinsam mit ihr vermarktet.

Warum ist das so ?

Erfahrungsgemäss reagieren Lizenzgeber auf schriftliche Anfragen gar nicht oder nur mit einer Ablehnung. Ist das "illegale" Werk aber plötzlich erfolgreich und erhält in der Öffentlichkeit eine ausgewöhnliche Aufmerksamkeit sind Lizenzgeber plötzlich bereit alle Bedenken über Board zu werfen weil damit Geld zu verdienen ist. Eine Schadensersatzklage ist für den Lizenzgeber meist unattraktiver als eine gemeinsame Vermarktung des "illegalen" Werkes anzustreben.

Ich persönlich finde es zwar eine Sauerei, dass auf diese Weise Werke die ohne Zustimmung des Lizengebers entstanden sind auch noch unterstützt und belohnt werden. Dies widerspricht ja dem Grundgedanken des Urheberechtsschutz und somit den Wünschen und Rechten der Urheber. Allerdings ist dies mittlerweile übliche Praxis, da so letztendlich alle daran verdienen können.

Dies stellt meine Einschätzung aufgrund rein persönlicher Erfahrungen aus der Vergangenheit dar und kann unmöglich eine Rechtsberatung ersetzen.

LG Swapps
 
Mija Perfferle schrieb:
Hallo, ich habe da Bedenken wegen eines Gor-Buches, welches eine Freundin in SL veröffentlichen will. Sie hat
an der Story von Norman angeknüpft und ein erstes Band (154 Seiten) fertiggeschrieben. Im Buch
kommen Originalschauplätze, Städtenamen (wie in Norman´s Büchern natürlich auch vor (authentisch)) und wie gesagt sie ziert sich vor einer Veröffentlichung in SL wegen des Urheberrechts.
Laut §24 UrhG ist das in Deutschland kein Problem, jedoch stehen die Server von SL in Amerika..

§24 UrhG: Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des" benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Also ich hätte da arge Bauchschmerzen, ich denke z.B. nicht, dass ich Hogwarts in einem eigenen Buch verwursteln darf.
 
Da stimme ich dir zu.

Bei einem so bekannten Werk wie Harry Potter wäre meine Einschätzung wieder völlig anders.

Da die Urheber aufgrund der ohnehin schon weit verbreiteten Plagiate im Bereich Merchandising eine harte Linie fahren müssen und bezgl. der riesigen Gewinnmarge gar nicht auf weitere "Experimente" angewiesen sind würde ich bei sowas sofort abraten.

Ich denke bei Harry Potter sind bereits viele große Kanzleien in Deutschland beauftragt worden die eine Abmahnung schneller schreiben könnten als das Werk überhaupt eine Chance hat so bekannt zu werden das die Lizenzgeber darüber nachdenken würden ob es sich lohnt das Werk zu legalisieren und ins eigene Boot zu holen.
 
Ja, die freie Benutzung eines Werkes ist in Deutschland erlaubt.

Die Freie Benutzung eines Werkes besteht allerdings nicht darin, die Personen und Schauplätze aus Harry Potter oder aus der Gor Welt von Norman einfach neu zu arrangieren. Das wäre wohl keine freie Benutzung, sondern eine Bearbeitung.
Und dafür braucht man die Zustimmung des Urhebers.

Was aber in Grenzen erlaubt ist, das ist Werke wie Harry Potter und den Gor-Zyklus als Inspiration zu benutzen. Es muss also eine "persönliche Geistige Schöpfung" vorliegen, und das neue Werk muss eine solche Eigenständigkeit und Eigenart aufweisen, dass die Eigenheiten und charakteristischen Merkmale des zugrunde liegenden Werkes "verblassen".

Eine Story über einen Jungen, der magische Kräfte entdeckt und auf eine Zauberschule geschickt wird, wo er gegen Monster im Keller kämpft und sich mit dem bärtigen Hausmeister anfreundet, die ist so Erlaubt, Auch ein Harry Potter, der in einem anderen Werk auftaucht und dort einen kurzen Gastauftritt hat, ist wohl noch erlaubt, vor allem wenn es sich um Satire handelt.
Einfach einen weiteren Harry Potter Roman schreiben ist aber nicht erlaubt, da dieses Werk dann nicht eingenständig genug ist.

Und mit Gor ist das nicht anders. An diesen Werken hat in Deutschland der Basilisk Verlag die Rechte, und ich weiß nicht, ob der so erfreut ist wenn da ein Konkurenz Werk veröffentlicht wird.


Im Prinzip seh ich persönlich da eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1. Diese Story anonym (naja, halbwegs anonym, nichts ist wirklich anonym im Netz...) und Gemeinfrei zu veröffentlichen.
Ist aber illegal, und man kommt nach dem Tod in die Hölle und zehn hungrige Dämonen werden die Leber des Missetäters zerreissen oder so.

2. Einen Anwalt konsultieren und sich konkret und verbindlich beraten lassen.
Ist legal und kostet aber ein bisschen Geld. Und eventuell sagt der Anwalt "von einer Veröffentlichung kann ich nur abraten"


Der DMCA ist nebenbei in Deutschland irrelevant, auch wenn es ein US-Server ist, so gilt hier das deutsche UrhG, denn Tatort ist in diesem Fall Deutschland, nachdem es von Deutschland aus veröffentlicht wird.
 
Moin,

ich schreibe selbst auch ab und zu mal ne Kurzgeschichte und habe auch eine Geschichte zu Gor geschrieben.... die ist mit 13 Seiten zwar wesentlicher kleiner als das Buch um das es hier geht, aber das Prinzip bleibt das gleiche...

Letztlich ist die nicht kommerzielle Veröffentlichung eines Werkes, das dieselbe Welt "bespielt" wie die Originalromane als Werk der "Fanfiction" zu sehen. Diese ist rechtlich eine geduldete Grauzone, weil man wesentlich mehr Vorteile aus der Werbung zieht, als man aus einem Verbot ziehen könnte.

Nicht umsonst gibt es hunderte von Kurzgeschichten und kleinen Romanen zu allen gängigen Werken von SF und Fantasy, die nicht vom Verlag oder Autor abgesegnet sind. Hauptsächlich sicherlich Starwars, Star Trek und Harry Potter.

Wenn man es genau nimmt, dann verstösst die gesammte Rollenspielgemeinde von SL schon gegen Urheberrecht. Thassaland, Taluna, Uthar, Bakah und etliche andere Namen, die wir täglich im Rollenspiel benutzen stammen einzig und exklusiv aus den Romanen. Wir machen ja quasi Laientheater auf der Bühne, die Norman mit seinen Romanen erstellt hat.

Wenn man sich überlegt, wieviele Leute in SL reales Geld mit Gor-Artikeln verdienen (ohne das sie dafür eine Legitimation haben), dann sehe ich eine kostenlose Veröffentlichung eines Romans der in derselben Welt spielt und Werbung für sie macht, als völlig unkritisch an.

Tescia
 

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