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Was bedeutet Value Added Tax?

@tscho
brauch ich drüber nachdenken. als rein online agierender unternehmer
übrigends schon seit 1999 kann ich das jederzeit tun und geb hier in .de land nur noch mein einkommen an.
da würd es sich doch aushalten lassen -) http://www.getaway.ky

mfg milz
 
Melina Loonie schrieb:
Also, ich möchte doch mal ganz deutlich machen, dass ich keinerlei Steuerhinterziehung beabsichtigt noch wissentlich durchgeführt habe ... hier werden ja unterschwellig merkwürdige Sachen unterstellt. Tststs ...

Wenn ich das gewollt hätte, hätte ich nie meine Einnahmen überhaupt dem Finanzamt gemeldet ... ist doch wohl klar. Hab ich aber!

Mel

Also wenn du mich meinst, dann wollte ich dir das in keinster Weise unterstellen. Aber das Finanzamt fragt auch nicht nach Absicht.

Vielleicht liege ich ja auch falsch, bin schließlich kein Steuerberater, habe nur früher eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben. Aber wenn du jetzt Vorsteuer ziehen willst und kannst, wundert es mich nur, wenn du bisher keine Mehrwertsteuer verlangt haben solltest.
 
Sir Malick schrieb:
gibt es überhaupt ne rechtslage die denen erlauben diese steuer zu erheben?.....


denke mir das ich dann ne marktlücke auftu und amerikanische accounts verkaufe smile


Hi,
natürlich gibt es für das Vorgehen von Lindenlab eine Rechtsgrundlage. Diese ist in der VO (EG) Nr. 1777/2005 des Rates der Kommision vom 17.10. 2005 begründet.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_288/l_28820051029de00010009.pdf

M.E. ist die Rechtsgrundlage u.a. auch Artikel 11 Abs. 2 c) der o.g. VO i.V. m. Richtlinie 77/388/EWG.

Im übrigen ist diese bereits am 01.07.2006 im Kraft getreten und wurde von LL zeitverzögert umgesetzt. Der Preisaufschlag hätte m.E. schon viel eher erfolgen müssen und LL handelt wohl nun unter dem Druck der EU, die Verordnung durchzusetzen.

Wenn du hier eine Marktlücke entdeckt zu haben scheinst, und amerikanische Accounts an Leute verkaufen möchtest, die ihren Wohnsitz in der EU haben handelst du schlichtweg illegal und beitreibst Beihilfe zur Steuerhinterziehung die mit den entsprechenden Mitteln geahndet werden wird.

Dies auch noch hier im Forum anzukündigen zeigt eine etwas naive Denkweise, oder glaubst du nicht, dass deine Beiträge hier auch von Finanzbeamten gelesen werden können, zumal sie ja auch unter google angezeigt werden können? Deine Identität ist durch die IP-Nr. deines Coumputers nachvollziehbar :lol:

Mit solchen Äußerungen wäre ich an deiner Stelle etwas zurückhaltender.

LG Shoya

Anm: Thread wurde mittlerweile gesperrt und wir sollen laut Mod. hier weiterdiskutieren.

[Mod] gemeint ist dieser Thread: ungleicher wettbewerb durch mehrwertsteuer
 
Inzwischen ist die E-Mail von LL bei mir eingetrudelt, in der angekündigt wird, ab sofort auch VAT auf die Mitgliedsbeiträge (Premium Membership) zu erheben.

Hmm, mal sehen wie die das jetzt regeln - da ich ja für 12 Monate im Voraus bezahlt habe, bekommen die aktuell (und noch 6 Monate lang) gar kein Geld mehr von mir. Oder ob sie die Zeit entsprechend um 19% verkürzen? Und natürlich wird die Mitgliedschaft jetzt schonmal in Basic umgewandelt, damit ich den Ablauf der Monate nicht verpasse...

Und ob sie jetzt wohl statt 300 auch 357 L$ als Stipend auszahlen? :)

LG - Judy
 
Judith Hoorenbeek schrieb:
Inzwischen ist die E-Mail von LL bei mir eingetrudelt, in der angekündigt wird, ab sofort auch VAT auf die Mitgliedsbeiträge (Premium Membership) zu erheben.

Hmm, mal sehen wie die das jetzt regeln - da ich ja für 12 Monate im Voraus bezahlt habe, bekommen die aktuell (und noch 6 Monate lang) gar kein Geld mehr von mir. Oder ob sie die Zeit entsprechend um 19% verkürzen? Und natürlich wird die Mitgliedschaft jetzt schonmal in Basic umgewandelt, damit ich den Ablauf der Monate nicht verpasse...

Und ob sie jetzt wohl statt 300 auch 357 L$ als Stipend auszahlen? :)

LG - Judy

Wieso sollte sich das Taschengeld von 300 auf 357 L$ erhöhen? Eher wird das vielleicht mal ganz eingestellt. Früher war es ja auch höher. :lol:
Die Zahlung eines höheren Mitgliedsbeitrages für einen Premium Account erfolgt erst bei künftigen Fälligkeiten. Eine Kürzung des Mitgliedszeitraumes um 19 % erfolgt nicht.
 
Whity Whitman schrieb:
also am besten miete ich mich dann bei armis ein, denn die haben ja einen preisvorteil und müssen nun keine erhöhungen weitergeben...

Dann wünsche ich dir gute Reise :lol:
Umzug und Flug ist bestimmt günstiger als 19% mehr an Lindendollar zu zahlen. :wink:

Sofern du mit "armis" = Amis (US-Bürger) meinst ^^
 
Als Ergänzung vielleicht noch

VAT on EU

Austria 20%
Belgium 21%
Bulgaria 20%
Cyprus 15%
Czech Republic 19%
Denmark 25%
Estonia18%
Finland 22%
France 19.6%
Germany 19%
Greece 19%
Hungary 20%
Ireland 21%
Italy 20%
Latvia 18%
Lithuania 18%
Luxembourg 15%
Malta 18%
Netherlands 19%
Poland 22%
Portugal 21%
Romania 19%
Slovakia 19%
Slovenia 20%
Spain 16%
Sweden 25%
United Kingdom 17.5%

http://en.wikipedia.org/wiki/Value_added_tax
 
Eine der vielen neuen Erkenntnisse, die ich aus der Sache ziehe ist zweifellos die, das Linden ein grosses und brennend wichtiges Kommunikationsproblem hat. Ich sollte mich vielleicht bewerben.... *gg*

Auf nach Luxembourg!

gruss
Tiki
 
....ich lach mich weg

Da wir ja nicht der Eu angehören, darüber sind wir eigentlich ganz froh, hat LL uns vergessen. Hehe und ich weiss aus zuverlässiger Quelle, dass Linden [libary:83e5363b33]Synonym für [LindenLab]. Wird im Zusammenhang mit der [Währung] [Lindendollar] oder auch als [Nachname] [Linden] für [Administratoren] in [SecondLife][/libary:83e5363b33] Senior in Wengen eine Skihütte hat.

Ihr seit echt zu beneiden.

Nee Spass beiseite. Wir haben ja auch Mehrwertsteuer 7,6 Prozent. Es wird ja bekanntlich nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.

Abrechnungspflichtig sind selbstständige Leistungserbringer, die im Inland (Schweiz und Liechtenstein) einen Umsatz von jährlich mehr als Fr. 75'000.-- aus steuerbaren Leistungen erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei Fr. 150'000.-- Jahresumsatz. Sie haben die Steuer vom vereinnahmten Bruttoentgelt zu entrichten. Anderseits dürfen sie in ihrer Abrechnung die Steuer abziehen, die auf den von ihnen selber bezogenen Gegenständen und Dienstleistungen lastet. Durch diesen sogenannten Vorsteuerabzug wird eine Steuerkumulation (steuerbelasteter Einkauf und Versteuerung des Umsatzes) vermieden.

Bei der Einfuhr von Gegenständen wird die Steuer auf dem Wert der Gegenstände bis zum ersten Bestimmungsort im Inland erhoben. Im Reisenden- und Grenzverkehr gibt es Wertfreigrenzen. Nähere Auskunft dazu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung .

Gewisse Dienstleistungen, die von einem Erbringer mit Sitz im Ausland bezogen werden, muss der inländische Empfänger versteuern. Wenn er nicht ohnehin aufgrund seiner Inlandumsätze steuerpflichtig ist, tritt seine Steuerpflicht wegen Bezügen von derartigen Dienstleistungen ein, sofern diese jährlich mehr als Fr. 10'000.-- betragen.

Nicht alle Leistungen werden gleich hoch besteuert. Für die meisten Lieferungen von Gegenständen und für nahezu alle Dienstleistungen gilt der Normalsatz von 7,6%. Waren des täglichen Bedarfs, vor allem Ess- und Trinkwaren (ausgenommen alkoholische Getränke), Medikamente, aber auch gewisse Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, werden nur mit dem reduzierten Satz von 2,4% belastet. Schliesslich unterliegen Übernachtungen einschliesslich Frühstück dem Sondersatz von 3,6%.

Eine ganze Reihe von Leistungen sind von der MWST ausgenommen, so in den Bereichen Gesundheit, Sozialwesen, Unterricht, Kultur, Geld- und Kapitalverkehr (die Vermögensverwaltung sowie das Inkassogeschäft sind aber steuerbar), Versicherungen, Vermietung von Wohnungen, Verkauf von Liegenschaften. Wer solche Leistungen erbringt, hat jedoch kein Recht auf Vorsteuerabzug (unechte Steuerbefreiung), selbst wenn er aufgrund anderer, steuerbarer Umsätze steuerpflichtig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, für die Versteuerung ausgenommener Umsätze zu optieren.

Kommen wir ja gut weg, als Bank für SL.

Lg aus der Eu-freien Schweiz
 
Hmm gut also wenn ich mir ne SIM kaufen will dann vorher über einen türkischen Proxy Server einwählen oder gleich beim nächsten Türkei Urlaub in Antalia im Internetcafe einen 2. Ava machen.
Dann meine Gebühren per Paypal bezahlen oder besser noch in Türkische Wechselstube Kreditkarte besorgen.

Tja blöde Sache ...ich glaub noch kein Thread vorher hat es in 3 Tagen auf 20 Seiten gebracht.

Fragt man sich was wohl als nächstes kommt....

Kein Wunder das die Onlinezahlen trotz steigender Userzahlen immer noch genauso sind wie im Januar als ich angefangen habe.
 
Morgn,

Kein Wunder das die Onlinezahlen trotz steigender Userzahlen immer noch genauso sind wie im Januar als ich angefangen habe.

You made my day - der Lacher des Tages *g.

Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass im Januar zu Spitzenzeiten 51k User eingeloggt waren (die Woche so gesehen) bzw. zum damaligen Zeitpunkt überhaupt dazu in der Lage gewesen wären. Man kann (und wird auch weiterhin) viel über Second Life und Linden Lab meckern aber wenn, dann sollte man doch bitte ehrlich genug sein und die Tatsachen nicht verleugnen ;).

Greets
Ced
 
Hi

Stimmt, mit etwa 25000-30000 online im Februar waren die Zahlen annähernd gleich, ist ja kein wirklicher Unterschied :wink:

beste Grüße

Fe
 
Was allerdings sehr vergleichbar mit damals ist sind die Verkaufszahlen. Meine Verkäufe sind wieder runter auf etwa dieses Niveau, trotz rein zahlenmäßig doppelt soviel potentiellen Kunden. Und VAT wird diesbezüglich alles andere als hilfreich sein (und auch diejenigen treffen, die selbst außerhalb des VAT-Raumes leben).
 

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