Nach 8 Seiten lesen muss ich auch mal meinen Senf dazugeben:
LL konnte die MWST nicht einfach selbst draufschlagen und bei den bisherigen Zahlungen bleiben. Dies wären gewaltige Kosten, die LL nicht tragen kann.
Als Rechnung die das FA anerkennt, gelten übrigens auch Kontoauszüge mit der entsprechenden Abbuchung des Einzugs. Wie aber alle dann ihre gezahlte MWST beim FA geltend machen wollen ist die ungklärte Frage. Aber das werden uns die FÄ schon beibiegen.
Wenn SIM-Preise jetzt mit 0%VAT ausgewiesen sind ist klar das die MWST dazukommt. In allgemeinen Texten kann LL den Bruttopreis ja gar nicht angeben, da die Steuer in den Ländern unterschiedlich hoch ist und es somit viele Bruttopreise gibt. LL ist zwar nach europäischem Recht gezwungen, den Bruttopreis anzugeben, kann dies aber eben nicht tun.
Irre wird das Ganze aber dann, wenn die FÄ
SL filzen und jedem, der einen SL-Laden hat z.B. auffordern das Gewerbe anzumelden und MWST zu bezahlen. Ein Gewerbe hat schliesslich jemand, der eine dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit verfolgt, also auch ein Ladenbesitzer in SL. Das würde dann aber bedeuten, dass bei eiemn Verkauf von z.B. 100
L$ die MWST von dieser Summe abgeführt werden muss. Ganz irre wird es dann, wenn z.B. etwas für 5L$ verkauft wird, weil dann die MWST unter 1 Cent liegt. Wie das verrechnet werden sollte?
Und jetzt alle mal gewerblich werden lassen, damit wir alle keine MWST zahlen müssen können alle knicken. Spätestens wenn einige Zeit keine Jahresüberschüsse erzielt werden fordert das FA rückwirkend alles zurück.
Um mal Begriffe zurechtzurücken:
Mehrwertsteuer = (amtlich) Umsatzsteuer
Vorsteuer = die Umsatzsteuer, die ich abziehen darf aus meinen Ausgaben
Gewerbesteuer = hat hier nix zu suchen
Umsatzsteuerpflicht = Kleingewerbetreibende sind freigestellt, können dann aber auch keine Rechnung mit ausgewiesener MWST ausstellen. Wenn man sich von der Freistellung freistellen lässt, kann man Rechnungen mit MWST ausstellen, muss aber auch Umsatzsteuererklärungen abgeben.