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Debatte ums Urheberrecht: Wer kopiert ist weder Dieb noch Räuber

Jetzt mal ersthaft.. gehts hier um Youtube, oder ums Kopieren? das sind für mich zweierei Stiefel

Google hält ja kaum Youtube aus reiner Menschenfreundlichkeit am laufen, sondern verdient Kohle damit. Silvan hat Recht mit seine Ausage, dass die Gesetze aus der Vorinternetzeit stammen. Nur, noch sind sie gültig und wer Geld mit dem Anbieten von Musik verdient, der muss (bis jetzt) auch dafür zahlen, egal ob das ein Radiosender oder Youtube ist.

So einfach, dass Youtube gut und die Gema böse ist, ist es nämlich auch nicht.
 
@ sleen

Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei u.U. offensichtlich rechtswidrig im Netz steht. Siehe weiteres unter Filesharing.

Quelle :Wikipedia Urheberrechtsverletzung
 
Hallo Sleen, aufpassen!

Ich habe auf Barths Beitrag geantwortet, der behauptete die private Kopie fürs Archiv wäre rechtswidrig.
Bischen genauer lesen bevor du dich echaufierst.
 
Also Silvaaaan, so wie du es darstellst ist es auch nicht!

Eine private Kopie (Sicherungskopie) fürs private Archiv ist solange rechtskonform, solange man dazu nicht irgendwelche Kopierschutzmechanismen für die Anfertigung der Kopie aushebeln muss! Ist das Original nämlich kopiergeschützt, dann greift nämlich §95a UrhG, der da lautet:

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. ...

Damit ist genau festgelegt, dass man a) das ohne Zustimmung des Urhebers nicht umgehen darf und b) was darunter verstanden wird.

Das, worauf du hinweist ist einzig und alleine die Tatsache, dass bei Privatleuten der Staatsanwalt - sollte er überhaupt davon erfahren, es gilt ja die Devise wo kein Kläger, da kein Richter - kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Gleichwohl kann aber der Rechteinhaber auf dem zivilrechtlichen Wege versuchen, Schadensersatz zu verlangen - ob er das tut, ist seine Sache.

Übrigens hat sich 2008 der Bundesgerichtshof genau mit der Frage beschäftigt, ob es salopp formuliert ein Recht auf Privatkopie bei Kopierschutz gäbe - und das mit einem dicken NEIN beantwortet. Mehr dazu siehe in dieser Pressemitteilung: Internetrecht - abmahnung-verkauf-kopiersoftware

Somit bleibe ich bei meiner Darstellung des Sachverhalts, eben weil es die juristische Realität in diesem Lande ist. Übrigens wird, was man mit dem Werk als "Besitzer" dann trotz Kopierschutz noch anfangen darf, in §95b Absatz 1 Nummer 6 UrhG geregelt: ein Aushebeln des Kopierschutzes fällt nicht darunter, es handelt sich dabei um Papierkopien, photomechanische Verfahren und ähnliche Sachen.

Weiterführende Lektüre siehe hier: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-zweiter-korb1.htm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig

Obis

Immer vorausgesetzt, Du hast das Orginal von dem Du die Kopie machst, nicht rechtswiedrig erworben/kopiert!

Also, da ich aufgrund oberflaechlichen Lesens zur Verwirrung beitrug, mea maxima culpa, fass ich mal zusammen, um alle Klarheiten restlos zu beseitigen:

1. Ein urheberrechtlich geschuetztes Werk darf nicht ohne Zustimmung des Authors kopiert, erworben, bereitgestellt oder weitergegeben werden, egal ob fuer kommerzielle oder private Zwecke. Es handelt sich hier um eine Straftat.

2. Ein rechtmaessig oder legal erworbenes Werk oder eine legal erworbene Kopie davon, darf zu privaten Zwecken kopiert werden, aber nicht weitergegeben oder Dritten zur Verfuegung gestellt werden.

3. Das Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen um eine Kopie eines legal erworbenen Werkes, fuer private Zwecke anzufertigen ist zwar auch verboten bleibt aber straffrei.

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Obis

Immer vorausgesetzt, Du hast das Orginal von dem Du die Kopie machst, nicht rechtswiedrig erworben (kopiert)!

Der Sleen


grundsätzlich darf ich auf Youtube zB für meinen privaten Gebrauch sehr wohl Musik auf meinen Rechner laden , das fällt nämlich auch unter privat Kopie
guck mal nach dem Youtube Blog der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke die müssten sogar ein Video dazu dort haben :p
 
grundsätzlich darf ich auf Youtube zB für meinen privaten Gebrauch sehr wohl Musik auf meinen Rechner laden , das fällt nämlich auch unter privat Kopie
guck mal nach dem Youtube Blog der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke die müssten sogar ein Video dazu dort haben :p

Ja, Obsi,

weil man davon ausgeht, dass diese von den Rechteinhabern bereitgestellt wurden, also legal sind und demnach auch von Dir legal kostenlos erworben wurden und fuer private Zwecke kopiert werden duerfen, du hast quasi die indirekte Zustimmung des Erstellers.

Kostenlos ist ja nicht automatisch illegal.

Wenn ein Video ohne Zustimmung der Rechteinhaber (also illegal) zur Verfuegung gestellt wurde, ist es die Verantwortung von Youtube das zu bereinigen oder zu verhindern. Was die ja auch machen. Das sind diese blockierten Videos mit einem entsprechenden Vermerk, die ihr sicher schon gesehen habt.

Wenn Du ganz sicher sein willst, "nichts boeses" auf youtube gemacht zu haben, dann laedst Du dir das Video auf dem youtube Kanal des Authors oder seines offiziell beauftragten Produzenten runter.

Alles im gruenen Bereich!

Nun fragt sich sicher der ein oder andere, warum sollte den jemand sein Werk auf youtube kostenlos, legal zum anschauen/download (der Download an sich ist ja schon eine Kopie) anbieten? Hat der noch alle Tassen im Schrank?

Ganz einfach, youtube ist kein typisches Filesharing Medium sondern ein Werbemedium. Ein Author stellt dort einzelne Werke zu Werbezwecken zur Verfuegung. Bei einem Medium wie youtube, mit einer gigantischen Reichweite, macht das fuer den Author ja auch wirtschaftlich Sinn, da er so eben mehr tatsaechlich mehr verkauft als ohne das.

In der Praxis sieht das so aus: Du siehts auf youtube einen Song eines bestimmten Interpreten, laedts das runter, findest das geil und gehst dann in den Laden oder auf die Webseite des Interpreten um die ganze DVD mir allen neuen Songs des Authors zu kaufen. Das macht natuerlich nur ein geringer Prozentsatz, aber bei dieser Reichweite ist auch ein kleiner Prozentsatz schon viel Geld.

Das funktioniert nach dem gleichen Prinzip, wie Freebees in Second life - was gratis verteilen, um auf Deinen Shop/Firma/Produkt aufmerksam zu machen, oder regelmaessig was verschenken um Kunden an sich zu binden (funktioniert prima, fragt mal Midnight die kennt sich damit aus).

Hier das Video, das Obsi wahrscheinlich meint:
YouTube Musik legal downloaden - Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln - YouTube

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
3. Das Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen um eine Kopie eines legal erworbenen Werkes, fuer private Zwecke anzufertigen ist zwar auch verboten bleibt aber straffrei.

Wie ich oben schon geschrieben habe: es wird sicherlich kein Staatsanwalt deswegen ein Verfahren gegen einen eröffnen, sollte er davon (wie auch immer) erfahren, aber: der Inhaber der Urheberrechte/Verwertungsrechte kann gegen einen auf zivilrechtlichem Wege klagen, um so Schadensersatz zu verlangen. Auch hier gilt aber: wo kein Kläger, da kein Richter!
 
..hier mal ein interessantes Beispiel aus den frühen 80igern zum Thema Kopien :) :

tape.jpg
 
Wie ich oben schon geschrieben habe: es wird sicherlich kein Staatsanwalt deswegen ein Verfahren gegen einen eröffnen, sollte er davon (wie auch immer) erfahren, aber: der Inhaber der Urheberrechte/Verwertungsrechte kann gegen einen auf zivilrechtlichem Wege klagen, um so Schadensersatz zu verlangen. Auch hier gilt aber: wo kein Kläger, da kein Richter!

Rischtisch

Straffrei heisst ja nicht unbeschadet zivilrechtlicher Ansprueche.

Der Sleen
 
Also Barth, ich glaube wir streiten hier um eine kleine Definition.

Du hast recht, es gibt kein Recht auf eine Privatkopie. Das würde nämlich bedeuten, daß der Hersteller des Originals es dir ermöglichen müßte eine Kopie anzufertigen.
Was ich aber sage und so auch aus dem Gesetzestext lese: Wenn du es irgendwie schaffst, mit welchen Mitteln auch immer, dir eine Private Kopie zu ziehen, dann ist das straffrei.

D.h. kurz gesagt: Falls du es schaffst eine Kopie zu machen, nur zu. Du hast aber kein einklagbares Recht darauf.

Soviel zum Strafrecht.

Zum Zivilrecht: Auch da ist die Kopie verboten und der Originalersteller kann, falls du es schaffst eine Kopie zu machen, Schadensersatz fordern.
Realitätscheck: du hast ein Original rechtmäßig erworben und bezahlt. Du machst davon für dein Archiv eine Kopie. Jeder der jetzt einen Schaden annimmt der größer als 0 (Null) ist, kann nur ein geldgeiler (Abmahn)Anwalt sein. Das Prozessrisiko auf Seiten des Herstellers ist in dem Fall so enorm hoch, daß ich jede Wette eingehe, daß du keinen Prozess finden wirst, der in dem Fall angestrengt wurde, neues Urheberrecht hin oder her.

Nochmal: ich spreche nur über den Spezialfall Privatkopie fürs eigene Archiv von legal erworbenen Originalen.

Die dann zu verteilen über Tauschbörsen, ins Netz stellen, hochladen oder bei ebay zu versteigern wäre eine ganz blöde und teure Idee.
 
Also Barth, ich glaube wir streiten hier um eine kleine Definition.

Was ich aber sage und so auch aus dem Gesetzestext lese: Wenn du es irgendwie schaffst, mit welchen Mitteln auch immer, dir eine Private Kopie zu ziehen, dann ist das straffrei.

Das ist nicht korrekt.
Sobald ein Kopierschutz installiert ist wird das Kopieren strafbar.
Aus diesem Grund und eben weil viele Nutzer von ihren rechtmässig erworbenen Filmen Kopien machen möchten um sie z.B. auf ihrem iPad anzusehen
möchte Warner einen neuen Dienst ins Leben rufen: das Disc-to-Digital.
Sicherlich nicht ohne finanzielle Hintergedanken ;)

mehr dazu hier: Warner will mit Privatkopie zustzlich Geld machen - WinFuture.de
 
Ein technisch wirksamer Kopierschutz darf im allgemeinen nach §95a UrhG nicht umgangen werden. Einfach nur "kopiergeschützt" wo hin schreiben reicht nicht.
Einzige Ausnahme sind Computergrogramme. Für die gelten laut UrhG 69a (5) eben die §§95a bis 95d explizit nicht. D.h. man hat bei Computergrogrammen nicht nur ein Recht auf die Sicherungskopie (§69d(2) ), sondern darf auch ganz legal den Kopierschutz umgehen, der dort nicht geschützt ist.

Derzeit gibts aber noch keine CD mit einem "technisch wirksamen" Kopierschutz, nur manchmal nichtkonforme CDs, die aber im normalen Player laufen. Mit dem entsprechenden Programm wie EAC, welches dafür sorgt, dass sich der PC exakt wie ein konformer CD-Player verhält (und nicht wie ein Windows-PC) kann man das Ding problemlos auslesen und als CD kopieren.
Und wenn du die DVD einfach abspielen kannst und ohne irgendwelchen besonderen Geräte/Maßnahmen kopieren kannst, dann ist das auch legal. Also z.B. einfach DVD-Player per Scart an
den Recorder/PC anschließen und aufnehmen.

Lediglich das explizite Cracken eines Schlüssels mit einer Enschlüsselungssoftware wie DVD Decrypter ist nicht erlaubt.
 
Danke, Shirley.

Das ist so ziemlich der Erste Post in diesem Thread bei dem mein waagrechtes Kopfschütteln in ein senkrechtes Kopfschütteln übergeht.
 
Kleine Ergänzung:

Wer sich für ein iPad (oder sonst ein vergleichbares Produkt von Apple) entschieden hat, der hat sich im Vetrag mit Apple freiwillig entmündigt. Und auf einige Rechte verzichtet.
So dass man das neue tolle Gerät nur mit iTunes oder App Store nutzen kann, nicht aber mit freier Software. Apple kann einem sogar tweilweise die Software wieder vom Gerät löschen.
Dass man dann den neuen Dienst von Warner braucht ist ein anderes Thema. Aber da sind die Apple-User bisschen selbst schuld dran.
Von daher ist das mit neuen Warner Dienst ein bisschen ein anderes Thema eigentlich.
 

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