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Klarnamen-Pflicht: Datenschützer Weichert stellt Facebook Ultimatum

spiegel-Netzwelt

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Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert hat Facebook ultimativ aufgefordert, die Nutzung von Pseudonymen zuzulassen. Binnen zwei Wochen soll das Unternehmen sich fügen, sonst droht ein Zwangsgeld. Facebook spricht von einer "Verschwendung von Steuergeld".

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Wer sich von diesem Verein abhaengig machen laesst ist selber schuld und wer mit den AGBs nicht einverstanden ist, soll die Finger davon lassen.
So sehr ich gegen Klarnamen-Plicht bin, dennoch finde ich diese Aufforderung und das angedrohte Bussgeld (was fuer Fratzendreck Kleingeld ist) absolut laecherlich.

LG
Dae
 
ich kenne Thilo Weichert und wenn der was anpackt ist das juristisch fundiert mit Hand und Fuß. Der weiß wann er eine solche Forderung stellen kann. Vor Ihm sind schon Behörden eingeknickt und ganz andere Unternehmen.

ich nehme aber sehr stark an das das ein Luftballon ist um Entscheidungen ins Laufen zu bringen .
 
Zuletzt bearbeitet:
So ganz einfach ist das nicht. Es gibt in Deutschland eine Facebook Germany GmbH, die hat mit der Webseite aber nichts zu tun, sondern kümmert sich lediglich um die Vermarktung der kalifornischen Muttergesellschaft Facebook Inc. in Deutschland. Verantwortlich für den Webauftritt ist aber die Facebook Ireland ltd. in Irland. Mit dieser Firma haben die User auch den Vertrag abgeschlossen, der von ihnen die Klarnamen verlangt und Pseudonyme und Fake-Accounts verbietet.
T. Weichert kann sich also überhaupt nicht auf deutsches, sondern allenfalls auf irisches oder eventuell noch europäisches Recht berufen. Wobei EU-Recht zwar im Prinzip über dem nationalen Recht steht, bzw. diesem als Richtlinie zugrunde legen sollte, im Einzelfall ist aber nur das nationale (in dem Fall irische) Gesetz maßgeblich für den Webauftritt der irischen Firma.
Und selbst wenn man eine wie auch immer geartete Gültigkeit des deutschen BDSG für die Facebook-Seiten hin konstruieren könnte (was manche auch machen) - es gibt im Prinzip keinerlei Möglichkeit das Bußgeld auch wirklich durchzusetzen.

Von daher ist das Ganze ein bisschen eine Luftnummer, wenn auch eine werbewirksame.
 
Ich würde das nicht als reine Luftnummer bezeichnen.

Inzwischen kennt sich doch kaum einer mehr aus, welche Gesetze wann und wo gelten. Internationale Verträge zwischen den Ländern und Europarecht macht das für den Laien noch undurchsichtiger.

Fakt ist aber, daß ein Dienst, der sich an Deutsche richtet, sich auch an deutsches Gesetz halten muss. Sicherlich ist die Durchsetzung bei ausländischen Firmen schwieriger, bei europäischen wird es schon einfacher und bei deutschen Firmen ist es ganz klar.

Ob, wie und wenn sich eine Facebook Deutschland für unzuständig erklären kann bleibt der Judikative überlassen, aber so einfach wird es nicht gehen, sonst hätten das schon viele so gemacht. Da wären ja beliebige Betrugsmaschen denkbar mit freundlich lächelnden Geschäftsführern, die sagen: Wir waren das nicht, das war unsere ausländische Tochtergesellschaft"

Nur wegen einer Spam-Email wird der Weichert sicherlich kein internationales Fass aufmachen, aber Facebook hat ihn (und jeden normal denkenden Europäer) wohl doch einmal zuviel geärgert, und dann sucht er sich Möglichkeiten.

Al Capone wurde ja auch wegen Steuerhinterziehung eingebuchtet.

Obs was wird? Ich weiß es nicht, aber ich wünsche ihm Erfolg.
 
Ich kann facebook nicht leiden, aber wenn deren Geschäftsmodell Klarnamen beinhaltet dann ist das nunmal so. FB zwingt keinen sich da anzumelden. Aber das haben Verbraucher/Daten und was weis ich was für Schützer noch nie verstanden. Man könnte meinen die Unternehmen zwingen einen mit ihnen einen Vertrag einzugehen.
Ist ja das tolle an freier Marktwirtschaft...passen mir die Bedingungen von Unternahmen A nicht geh ich halt zu B oder C.

Wobei ich zugeben muss FB hat durch seine Marktmacht eine Sonderstellung. Aber man kann auch ohne FB sehr gut leben.

lg
 
Fakt ist aber, daß ein Dienst, der sich an Deutsche richtet, sich auch an deutsches Gesetz halten muss.

Das halte ich mal für gründlich falsch. Wollte man es tatsächlich so sehen würden sich auch eine Unmenge an Einschränkungen ergeben ........ und zwar für die Kunden. Man müsste dann nämlich unterscheiden und klarstellen wann sich ein Angebot an "Deutsche" richtet, es müsste demnach deklariert werden. Du besuchst Irland und willst in einem Hotel übernachten? "Oh, I´m sorry sir, our offers isn´t for germans". Und wer wäre "Deutscher"? Wer eine deutsche Staatsbürgerschaft hat UND in Deutschland lebt?. Oder reicht die deutsche Staatsbürgerschaft und man lebt ausserhalb Deutschlands? Oder bezieht sich "deutsch" auf alle die ihren Wohnsitz in Deutschland haben? Vollkommen unpraktikabel wenn Du mich fragst.

Jeder Depp ist selbst dafür verantwortlich mit wem er sich auf Geschäfte einlässt. Und für die schlimmsten Deppen haben wir in ausgesuchten Bereichen, wie z.B. der Finanz- und Versicherungswirtschaft Zulassungsbeschränkungen zum Verkehr der Produkte. Wenn Du via Internet trotzdem eine amerikanische Versicherung abschließt ......... geht das sogar. Bei Unstimmigkeiten wirst Du dich dann trotzdem nicht auf die deutsche Gesetzgebung berufen können, bestenfalls wird der Vertrag dann für nichtig erklärt.
 
Ein Internet Angebot wendet sich an Deutsche wenn das Angebot über eine DE TLD erreichbar ist. Facebook hat die facebook.de über die auf die facebook.com geroutet wird. Somit wurde von Facebook die AGBs der Denic e.G. akzeptiert.
 
Tharkan schrieb:

Und wer wäre "Deutscher"? Wer eine deutsche Staatsbürgerschaft hat UND in Deutschland lebt?.

Juristisch ja, nach dem Personalitätsprinzip zählen Wohnsitz und Staatsbürgerschaft.


Ansonsten gilt wohl (und darauf dürfte Weichert setzen):

Ob ausländische Webseiten Inlandsrechte verletzen, hängt im wesentlichen davon ab, ob sich die ausländische Seite mehr oder weniger gezielt auf den deutschen Markt richtet...

Link zum kurzen Artikel und zum Weiterlesen
 
Das ganze ist ziemlich kompliziert, gelinde gesagt.

Im BDSG ist das wie so formuliert (§1 (5) ): "Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene
verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt, es sei denn, dies erfolgt
durch eine Niederlassung im Inland. Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die
nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder
nutzt."

Die frage ist also nicht direkt, ob diese Webseite auf Deutschland einwirkt, sondern eher ob da von der Ltd. in Irland Daten erhoben/verarbeitet werden oder nicht. Oder ob die Daten möglicherweise nicht von der Facebook Ireland Ltd. erhoben werden, sondern von der Facebook Inc. in den USA. (Die Niederlassung in Deutschland hat wie gesagt nichts mit der Webseite zu tun..erhebt/verarbeitet also auch keine Daten).

Sollten die personenbezogenen Daten von der Facebook Ireland Ltd. in Irland erhoben/verarbeitet/genutzt werden, dann findet das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eben keine Anwendung, da Irland Mitglied der EU ist. Da gibt dann das irische Datenschutzrecht. Sollten personenbezogene Daten aber nicht von der Facebook Ltd. erhoben/verarbeitet/genutzt werden, sondern von einer Stelle in den USA, dann gilt das BDSG deshalb, weil die USA bekanntlich weder Teil der EU noch teil des Eurpäischen Wirtschaftsraums sind.

Es kommt also nur darauf an ob Facebook a) die Daten bezgl. der Facebooknutzung in Irland erhebt und dort de-personalisiert (anonymisiert) und diese dann an die USA übermittelt um sie gegebenenfalls von dort in irgendeiner Form wieder zu bekommen (und eventuell zu personalisieren). Oder ob die Daten b) personalisiert in den USA erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Wie das genau abläuft ist aber erst mal ein Facebook Betriebsgeheimnis. Doch wenn der Facebook-Anwalt verkündet, dass sie nur dem irischen Datenschutzrecht unterliegen und eben nicht dem deutschen, dann dürfte das vermutlich wie in Fall a) ablaufen. D.h. die personenbezogenen Daten werden eben vermutlich in der EU, in Irland gesammelt und aufbereitet und die USA bekommen lediglich anonymisierte Datenpakete.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist aber, daß ein Dienst, der sich an Deutsche richtet, sich auch an deutsches Gesetz halten muss. (...)

Genau das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Die deutsche Sprache ist auch noch Amtssprache in der Schweiz, in Österreich in Belgien, in Luxemburg, Liechtenstein und in Namibia ist Deutsch eine der offiziellen Sprachen des Landes. Daher kann man z.B. von der Sprache überhaupt nichts ableiten. Deswegen sind deutschsprachige US-Webseiten mit deutschen Tierpornos (sollte es diese Seiten geben) nach deutschem Recht erst mal legal (d.h. mangels Zuständigkeit nicht zu beanstanden), man darf sie eben möglicherweise nur nicht in Deutschland abrufen (beschaffen). Dann wäre der "duale Tatort" nämlich nicht nur in den USA, wo die Webseite angeboten wird, sondern gleichzeitig auch in Deutschland, wo sie abgerufen und kopiert, also "beschafft" wird. Und derjenige, der sie in Deutschland abruft würde sich somit möglicherweise strafbar machen.

Man kann auch nicht einfach danach gehen ob ein Dienst z.B. Waren nach Deutschland liefert, da er deswegen nicht automatisch deutschem Recht unterliegt. Das kommt hier immer auf den jeweiligen Einzelfall und die jeweiligen Umstände an. Nicht zuletzt weil in Deutschland Gerichtsurteile eben keine unmittelbare Gesetzeswirkung haben. D.h. während das OLG A "schwarz" sagt kann das OLG B in einem völlig vergleichbaren Fall einfach "weiß" entscheiden. Die Richter sind da nur an den jeweiligen Wortlaut des Gesetzes gebunden, den sie frei interpretieren können. Sogar Fall A am BGH kann von den Richtern dort völlig anders entschieden werden als ein völlig vergleichbarer Fall B am BGH, wenn die Richter bei Fall B mittlerweile anderer Meinung sind. Mehr als eine grobe Richtlinie im Sinne von "so könnte man entscheiden" ist auch ein BGH-Urteil hierzulande nicht.

Deswegen sollte man auch bisschen aufpassen, wenn man z.B. über einen Shop aus Manila irgendwelche Medikamente oder Elektronik-Teile oder Waffen oder Sexfilmchen bezieht. Die sind nämlich möglicherweise in Manila völlig legal, aber eben in Deutschland verboten. Und dann hat man keinerlei Handhabe gegen den ausländischen Lieferanten, auch wenn der eine deutschsprachige Webseite mit deutschem Support usw. verwendet.
 
facebook.de

Domaininhaber:
Domaininhaber: Facebook Ireland Limited
Adresse: Hanover Reach
5-7 Hanover Quay
PLZ: 2
Ort: Dublin
Land: IE

Admin-C
Name: Draheim, Yvonne
Adresse: Lovells LLP, Alstertor 21
PLZ: 20095
Ort: Hamburg
Land: DE

Ein Verstoß gegen die AGBs der Denic den die Denic selbst nur verfolgt wenn jemand das anzeigt.

Es gibt noch keine Rechtssicherheit und alles ist Interpretation, Auslegung vom geltenden Recht. Aus diesem Grunde interpretiere ich das Vorgehen von Thilo Weichert als versuch Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei kommt es wohl weniger darauf an wie das ausgeht. Als Datenschützer will er wissen wie er mit diesen Fragen umgehen soll.
 
Es gibt noch keine Rechtssicherheit und alles ist Interpretation, Auslegung vom geltenden Recht. Aus diesem Grunde interpretiere ich das Vorgehen von Thilo Weichert als versuch Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei kommt es wohl weniger darauf an wie das ausgeht.

Da spricht zumindest einiges für. Zeit wäre es allemal, denn allein schon die unterschiedlichen Ansätze hier offenbaren die Unsicherheiten. Gleichwohl bleibe ich mal bei meiner Kernaussage das man als Kunde/User/Verbraucher nicht immer nach dem Gesetzgeber oder Datenschützer schreien sollte. Neben einer ganzen Reihe von Mißbrauchs- oder Betrugsversuchen die sicher nur durch eine entsprechende Gesetzeslage in den Griff zu kriegen sind, würden sich viele Dinge auch einfach durch einen mündigen und eigenverantwortlichen Konsumenten regeln lassen.

Zu sagen das Facebook eine Sonderstellung wegen seiner Marktmacht hat ist z.B. deutlich zu kurz gedacht. FB hat diese Marktmacht nur deshalb weil die Marktteilnehmer zu gleichgültig sind um FB die Grenzen auszuzeigen.
 
Man kann so etwas wie den gesunden Menschenverstand leider nicht einfach bei allen Mitmenschen voraussetzen.
Es findet sich immer wieder einer, der mit dem Streichholz das Benzinfass ausleuchtet.
 
Hier mal etwas zu diesem Thema:

[video=youtube_share;7lfws-kl678]http://youtu.be/7lfws-kl678[/video]
 
Man kann so etwas wie den gesunden Menschenverstand leider nicht einfach bei allen Mitmenschen voraussetzen.
Es findet sich immer wieder einer, der mit dem Streichholz das Benzinfass ausleuchtet.

Stimmt natürlich. Doch mein Mitleid hält sich dann auch deutlich in Grenzen.

Das Blöde an der Sache ist halt, daß wenn das Benzinfass hochgeht, nicht nur die Facebook-Mitglieder abgefackelt werden, sondern auch alle Anderen über die Facebook illegalerweise trotzdem die Daten gesammelt hat.

Die Schafsnasen von Benzinfassausleuchtern schmeissen nämlich alle Daten, die bei 3 nicht auf den Bäumen sind, ins Fass.

Insofern finde ich eine offizielle Beschäftigung mit dem Thema durchaus angebracht.
 
Ich sehe durchaus Sinn im Klarnamenzwang, was ich mindestens denke, dass Facebook die realen Adressdaten benötigt.

Über Facebook wird ja leider extrem viel in Schrift und Bild gemobbt und gehetzt. Eine einfachere Täterermittlung wäre Abschreckung und Hilfe zugleich.
 
Ich sehe durchaus Sinn im Klarnamenzwang, was ich mindestens denke, dass Facebook die realen Adressdaten benötigt.

Über Facebook wird ja leider extrem viel in Schrift und Bild gemobbt und gehetzt. Eine einfachere Täterermittlung wäre Abschreckung und Hilfe zugleich.

NEIN!

Täter können ganz einfach über ihre IP-Adresse ermittelt werden. Frage doch mal die ganzen Leute, die Abmahnungen von der Musikindustie erhalten haben.

Facebook braucht die persönlichen Daten ausschließlich nur um sie zu verkaufen.
 
Ich sehe durchaus Sinn im Klarnamenzwang, was ich mindestens denke, dass Facebook die realen Adressdaten benötigt.

Über Facebook wird ja leider extrem viel in Schrift und Bild gemobbt und gehetzt. Eine einfachere Täterermittlung wäre Abschreckung und Hilfe zugleich.

Wie auch Betreibern von Foren, könnte man Facebook durchaus zugestehen, die Realdaten von Mitgliedern einzufordern. Diese müssten dann aber einem besonderen Schutz unterworfen werden, was heißt, dass sicher gestellt werden müsste, dass keine Realdaten mit Inhalten aus dem FB- Konto verknüpft werden dürften.

Diese Realdaten dürften dann nur gegen richterlichen Beschluss an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden, falls der dringende Verdacht einer Straftat vorliegt.
 

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