Das ganze ist ziemlich kompliziert, gelinde gesagt.
Im BDSG ist das wie so formuliert (§1 (5) ): "Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene
verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt, es sei denn, dies erfolgt
durch eine Niederlassung im Inland. Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die
nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder
nutzt."
Die frage ist also nicht direkt, ob diese Webseite auf Deutschland einwirkt, sondern eher ob da von der Ltd. in Irland Daten erhoben/verarbeitet werden oder nicht. Oder ob die Daten möglicherweise nicht von der Facebook Ireland Ltd. erhoben werden, sondern von der Facebook Inc. in den USA. (Die Niederlassung in Deutschland hat wie gesagt nichts mit der Webseite zu tun..erhebt/verarbeitet also auch keine Daten).
Sollten die personenbezogenen Daten von der Facebook Ireland Ltd. in Irland erhoben/verarbeitet/genutzt werden, dann findet das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eben keine Anwendung, da Irland Mitglied der EU ist. Da gibt dann das irische Datenschutzrecht. Sollten personenbezogene Daten aber nicht von der Facebook Ltd. erhoben/verarbeitet/genutzt werden, sondern von einer Stelle in den USA, dann gilt das BDSG deshalb, weil die USA bekanntlich weder Teil der EU noch teil des Eurpäischen Wirtschaftsraums sind.
Es kommt also nur darauf an ob Facebook a) die Daten bezgl. der Facebooknutzung in Irland erhebt und dort de-personalisiert (anonymisiert) und diese dann an die USA übermittelt um sie gegebenenfalls von dort in irgendeiner Form wieder zu bekommen (und eventuell zu personalisieren). Oder ob die Daten b) personalisiert in den USA erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Wie das genau abläuft ist aber erst mal ein Facebook Betriebsgeheimnis. Doch wenn der Facebook-Anwalt verkündet, dass sie nur dem irischen Datenschutzrecht unterliegen und eben nicht dem deutschen, dann dürfte das vermutlich wie in Fall a) ablaufen. D.h. die personenbezogenen Daten werden eben vermutlich in der EU, in Irland gesammelt und aufbereitet und die USA bekommen lediglich anonymisierte Datenpakete.