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Umsatzsteuer bei SL-Gewerbe

Bittersweet Frostbite

Moderatorin in Urlaub
Entgegen der Meinung, dass man mit SL kein Geld verdienen kann, gibt es ja einige Leute die mit SL doch Geld verdienen. Ich kenne einige, die über 1000 EUR verdienen und sogar jemanden, der über 3000 EUR verdient, zumindest nach eigenen Angaben. Wenn man jetzt ein Gewerbe anmeldet, wie ist es dann mit der Umsatzsteuer?

Angenommen ich habe einen grossen Shop und einige Sims, die weiter vermietet werden. Umsatzsteuer gegenüber dem Endkunden ist Blödsinn. Der Lindendollar ist Spielgeld, das man offiziell nicht zurücktauschen kann und das offiziell auch kein Geld darstellt. Auf Spielgeld in irgendeiner Form MwSt. erheben klingt absurd.

Im Prinzip stellt es sich also so dar: ich habe inworld Einnahmen aus Landvermietung und Shops, auf die keine MwSt. anfällt. Wenn ich die Lindendollar nun zurücktausche, werden daraus plötzlich Euros. Nun berechnet Lindenlab mir gegenüber Mehrwertsteuer. Einmal auf die Lindex-Umtauschgebühr und zum anderen bei der Bezahlung der Sims. Bei 10 Sims sind das schon fast 600 Euro. Im Prinzip hätte ich also einen Gewerbebetrieb, bei dem an keiner Stelle irgendeine MwSt. an den Fiskus abzuführen ist, der aber jede Menge Vorsteuer vom Fiskus zurückbekommen sollte.

Ist das wirklich so einfach? Das Ganze erscheint mir irgendwie merkwürdig, was eine kleine Differenzierung deutlich macht: manche Shops und Landvermietungen erlauben eine direkte Bezahlung per Paypal. Dann hätte ich jedoch einen Endkunden, der mit Euros bezahlt und müsste Mehrwertsteuer erheben? Kennt sich jemand aus?
 
Kleine Zusatzfrage: in Deutschland wird ja auch bald ein Mindestlohn eingeführt. Aber ein konkretes Beispiel. Eine grosse Landvermietung in SL sitzt in Belgien. Diese Firma hat mit 600 Sims schon mal mindestens 180.000 EUR Umsatz pro Monat als Spiel kann man das also nicht mehr sehen. In Belgien gibt es einen Mindestlohn, der irgendwo knapp über 9 EUR liegt. Diese Landvermietung schliesst nun "Arbeitsverträge" mit den Maklern, bei denen die Arbeit auch über reine selbstständige Maklertätigkeit hinausgeht, es gibt z.B. Supportaufgaben, Simwartung und Bereitschaftsdienst. Ich weiss jetzt nicht, ob ein Arbeitsvertrag in Belgien formgebunden ist, denke aber mal, es ist wie in Deutschland. Sprich durch die NC, die dabei rumgeht und dem Chat dazu, kann durchaus ein Arbeitsvertrag zustandekommen. Was ist nun, wenn ich bei dieser Landvermietung ein paar Monate arbeite und dann meinen Mindestlohn einfordere?
 
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Wenn der jährliche Umsatz unter 17.500 Euro liegt muss keine MwSt ausgewiesen bzw. abgeführt werden.

Liegt er darüber ist in jedem Fall MwSt fällig.

Egal wo wie oder durch was ich das verdiene :)
 
Wenn der jährliche Umsatz unter 17.500 Euro liegt muss keine MwSt ausgewiesen bzw. abgeführt werden.

Liegt er darüber ist in jedem Fall MwSt fällig.

Egal wo wie oder durch was ich das verdiene :)

Danke erstmal für die Antwort. Auf was willst du Mehrwertsteuer in SL erheben? Auf Spielgeld? Ich denke das ist absurd. Auch die technischen Möglichkeiten bestehen in SL dafür gar nicht. Unter Umständen weisst du nicht mal, ob du etwas verkauft hast, denn die History ist auf 500 Transaktionen beschränkt. Die erreiche ich jetzt schon manchmal in 2 oder 3 Tagen. Wie wäre das erst bei einem richtig grossem Betrieb?

Aber noch mehr geht es mir um die Frage, bekomme ich die Mehrwertsteuer, die LL mir gegenüber erhebt als Vorsteuersteuerabzug wieder, auch wenn ich nigendwo eine Mehrwertsteuer aufschlagen kann? In diesem Fall wäre die Umsatzsteuerpflicht ja sehr positiv für mich, denn ich bekomme Geld zurück ;-)
 
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Es geht mir nicht um die Einkommenssteuer, sondern um die Umsatzsteuer. Ganz konkret: wenn ich eine Sim von SL miete, kostet mich das 300 US$. Da ich aus Deutschland komme, schlägt Lindenlab nochmal 19% MwSt. drauf, dass heisst die Sim kostest nun fast 360 US$. Aufgrund der Konkurenz in SL ist es damit völlig unmöglich eine Landvermietung aufzumachen. Aber das wäre ja überhaupt kein Problem, wenn mir Vater Staat dies als Vorsteuerabzug zurückzahlt.
 
Also sicher ist schon mal das ein "VERTRAG" der durch eine Notecard zustande gekommen ist ganz sicher nicht dazu berechtigt Mindestlohn einzufordern!^^ Wenn Sie dir im Realen Leben einen Vertrag zukommen lassen sieht das schon anders aus! Mwst. zahlst du ab der von Daemonika genannten Freigrenze und zwar sobald es auf deinem DEUTSCHEN Konto landet! Die Mwst die du durch die SIM kosten direkt an Linden bezahlst umgehst du...bzw führst du in Deutschland ab, wenn du deine Umsatzsteuernummer bei Linden Lab hinterlegst! Danach zahlst du automatisch nur noch zb. 295 USD statt der 351.....! Also im Grunde ist es extrem simpel hast du runde 1000€ Einnahmen müssen die in Deutschland versteuert werden gegenrechnen lassen kannst du alles was du als Unkosten hast um ein SL Unternehmen zu führen aber nicht vergessen was du an Unkosten im echten leben hast , SL an sich interessiert da nicht nur das Bare was auf deinem deutschen Konto landet. Natürlich solltest du zuvor dein Gewerbe auch anmelden!
 
Wenn der jährliche Umsatz unter 17.500 Euro liegt muss keine MwSt ausgewiesen bzw. abgeführt werden.

Liegt er darüber ist in jedem Fall MwSt fällig.

Egal wo wie oder durch was ich das verdiene :)

Hm, das ist wohl das, was LL als VAT-Befreiung bezeichnet. Wenn du die einreichst, schlägt LL keine MwSt auf ihre Rechnungen auf. Aber weit kommt man damit nicht. Bei veranschlagten 320 EUR Umsatz pro Sim und Monat, kannst du gerade mal eine Landvermietung mit 4 Sims aufmachen. Das würde ich noch als Spiel abtun und nicht mal an eine Gewerbeanmeldung denken.
 
Ich kann nur für Österreich sprechen. Wer (abgesehen von einem Arbeitsverhältnis) regelmäßige Einkünfte hat (woher spielt keine Rolle!), der MUSS bei uns rein theoretisch ein Gewerbe anmelden. Ob das Geld allerdings VERSTEUERT wird, hängt davon ab, wie viel das ist.
 
Jeder Gewerbetreibende in Deutschland mit Gewerbeschein darf für Firmenzwecke zum Nettopreis einkaufen, sofern er unter 17.500 € Umsatz macht. Die Umsatzsteuer wird dann beim Weiterverkauf an gewerbliche Endkunden in der Buchführung erfasst und ans Finanzamt überwiesen. Was LL für Belege sehen will, weiß ich zwar nicht, aber in Deutschland reichte bei mir eine Kopie des Gewerbescheins, um für Netto einzukaufen. Wie erwähnt, muss dann eine Buchführung existieren, die das Finanzamt ggf. überprüft. Der Gewerbeschein ist kein Freibrief, 19% Ermäßigung auf Privatkäufe zu erhalten. Allerdings können Kleinunternehmer mit dieser Regelung an private Endkunden 19% preiswerter anbieten (kleiner Wettbewerbsvorteil).

EDIT: http://gewerbe-anmeldung.com/umsatz..._kleinunternehmerregelung_mehrwertsteuer.html
 
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Also sicher ist schon mal das ein "VERTRAG" der durch eine Notecard zustande gekommen ist ganz sicher nicht dazu berechtigt Mindestlohn einzufordern!^^

Doch. WENN jemand sich verpflichtet, für einen anderen zu arbeiten, dann existiert ein Vertrag aus der Tatsache heraus, dass eben gearbeitet wird. Das war (angeblich) (auch) ein Grund, dass SL seine Mentoren in Pension geschickt hat. Jemanden für umsonst arbeiten zu lassen ist bei uns verboten.
 
Also sicher ist schon mal das ein "VERTRAG" der durch eine Notecard zustande gekommen ist ganz sicher nicht dazu berechtigt Mindestlohn einzufordern!^^

Gibts dafür auch eine Begründung? In Deutschland können Arbeitsverträge formfrei geschlossen werden. Zwei sich deckende Willenserklärungen reichen aus und schwupps hat man einen Arbeitsvertrag. Beweisslage mal ausgeklammert. Und wozu ist ein Mindestlohn gut, wenn es schon wieder die erste Ausnahme gibt.

Es gibt natürlich eine Argumentation: SL ist ein Spiel. So ist auch das, was wir als sonst als Vertrag bezeichnen würden im Normalfall als Rollenspiel zu verstehen. Aber wie ist es bei einer Firma, die mindestens 180.000 EUR und mit ihren ganzen Zusatzgeschäften warscheinlich sogar rund 200.000 - 250.000 EUR Monatsumsatz innerhalb von SL macht? Kann man da wirklich noch von einem Spiel reden, wenn Bereitschaftsdienst gefordert wird, eine Sim nach der anderen gewartet oder für den Verkauf vorbereitet werden muss oder Supportdienst geleistet wird? Und wenn der "Vertrag" eher wie ein Dienstvertrag aussieht und nicht wie ein Werkvertag? Mit klaren Vorgaben und Kündigung bei Verfehlungen?
 
Jeder Gewerbetreibende in Deutschland mit Gewerbeschein darf für Firmenzwecke zum Nettopreis einkaufen, sofern er unter 17.500 € Umsatz macht.[/url]

Das habe ich jetzt verstanden. Man könnte also eine Landvermietung mit 4 Sims aufmachen und müsste dann nur den Nettopreis für eine Sim zahlen. Aber unter einer kleinen Landvermietung würde ich mal mindestens 20 Sims verstehen. Das hiesse dann ein Jahresumsatz von mindestens 72.000 EUR. Wie ist es hier nun mit dem Vorsteuerabzug? Bekomme ich die VAT, die LL erhoben hat vom Finanzamt wieder, auch wenn alle meine Einnahmen keine Mehrwertsteuer haben?
 
Mal noch ne Frage: man kann ja schon ab 30 EUR virtuelle Büros in anderen Ländern mieten. Teilweise wird angegeben, das eine Gewerbegründung im Zielland inbegriffen ist. Wie legal ist so was?
 
Gibts dafür auch eine Begründung? In Deutschland können Arbeitsverträge formfrei geschlossen werden. Zwei sich deckende Willenserklärungen reichen aus und schwupps hat man einen Arbeitsvertrag. Beweißlage mal ausgeklammert. Und wozu ist ein Mindestlohn gut, wenn es schon wieder die erste Ausnahme gibt.



Es gibt natürlich eine Argumentation: SL ist ein Spiel. So ist auch das, was wir als sonst als Vertrag bezeichnen würden im Normalfall als Rollenspiel zu verstehen. Aber wie ist es bei einer Firma, die mindestens 180.000 EUR und mit ihren ganzen Zusatzgeschäften warscheinlich sogar rund 200.000 - 250.000 EUR Monatsumsatz innerhalb von SL macht? Kann man da wirklich noch von einem Spiel reden, wenn Bereitschaftsdienst gefordert wird, eine Sim nach der anderen gewartet oder für den Verkauf vorbereitet werden muss oder Supportdienst geleistet wird? Und wenn der "Vertrag" eher wie ein Dienstvertrag aussieht und nicht wie ein Werkvertag? Mit klaren Vorgaben und Kündigung bei Verfehlungen?

Wenn die Firma mit der Du den Vertrag geschlossen hast real greifbar ist , kannst du es ja gern mal versuchen^^! Aber ich bezweifele das diese Art von Verträgen vor Gericht anerkannt werden, die Anonymität ist hier einfach zu groß und wer sagt dir denn das es auch wirklich der war mit dem du diesen NOTECARD Vertrag geschlossen hast auch der ist dem die Firma gehört? Vlt wurde sein Account kurzzeitig gehackt?!

Natürlich bleibt es ein Spiel die Firma lebt von so Leuten die es für nen Appel und nen Ei machen.Ich denke die Gesetzeslage ist hier sehr schwammig und nicht ausreichend um sich hier in sicheren Gefilden zu bewegen!Aber Versuch macht klug^^
 
Wenn die Firma mit der Du den Vertrag geschlossen hast real greifbar ist , kannst du es ja gern mal versuchen^^! Aber ich bezweifele das diese Art von Verträgen vor Gericht anerkannt werden, die Anonymität ist hier einfach zu groß und wer sagt dir denn das es auch wirklich der war mit dem du diesen NOTECARD Vertrag geschlossen hast auch der ist dem die Firma gehört? Vlt wurde sein Account kurzzeitig gehackt?!

Bei den grossen Landvermietungen ist nichts anonym, das ist es ja. Für diese Firma könnte ich dir Name, Adresse und Telefonnummer geben, einschliesslich ihrer anderen Aktivitäten im Web. Aber im Prinzip gehts mir natürlich gar nicht darum, die zu verklagen, sondern um Risiken, die ich selber hätte, wenn ich eine Landvermietung aufmachen würde. Spätestens wenn ich eine Webseite mit realer Adresse einrichte, würde nämlich auch jeder meinen Namen und meine Adresse und Telefonnummer kennen.
 
Das habe ich jetzt verstanden. Man könnte also eine Landvermietung mit 4 Sims aufmachen und müsste dann nur den Nettopreis für eine Sim zahlen. Aber unter einer kleinen Landvermietung würde ich mal mindestens 20 Sims verstehen. Das hiesse dann ein Jahresumsatz von mindestens 72.000 EUR. Wie ist es hier nun mit dem Vorsteuerabzug? Bekomme ich die VAT, die LL erhoben hat vom Finanzamt wieder, auch wenn alle meine Einnahmen keine Mehrwertsteuer haben?

Wenn LL dir Ust. berechnet, dann kannst du die als Vorsteuer beim FA geltend machen. Sie wird dann mit der eingenommenen USt. die du bei deinen Rechnungen ausgewiesen hast, verrechnet. D.h, du musst bei deinen Einnahmen eine Rechnung ausstellen, in der die Ust. extra ausgewiesen ist. Du brauchst ja den Nachweis in deiner Buchhaltung. Du bist aber auch verpflichtet, monatlich bzw. quartalsmäßig eine Ust. Voranmeldung beim FA abzugeben als Gewerbetreibender.
Klar kannst du dich auch mit der 17.500 Euro Grenze befreien lassen, dann kann man aber auch kein Vorsteuer Abzug geltend machen, d.h deine Ausgaben, wie Büromaterial, PC, Software, Internet usw. zahlst du voll.
Ust. zahlt immer nur der Endverbraucher.
 
Beim Arbeiten gegen Geld muss man unterscheiden, ob der Arbeitnehmer selbstständig ist, dann ist der Mindestlohn wurscht. Das ist dann Verhandlungssache zwischen den beiden Parteien. Theoretisch müssste der Arbeitnehmer dann aber auch Rechnungen stellen, macht aber in SL keiner.
Ist man angestellt, dann stellt sich mir die Frage, wie sieht es aus mit Sozialabgaben? Krankenkasse? Ist man als Minijobber angestellt, muß der Arbeitgeber pauschal 25% an die Bundesknappschaft abführen, zumindest in Deutschland. Wie es EU weit aussieht, weiß ich nicht.
Das macht doch kaum einer in SL, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich denke, das ist sehr viel Grauzone und wird unter der Hand geregelt.
 
Wenn LL dir Ust. berechnet, dann kannst du die als Vorsteuer beim FA geltend machen. Sie wird dann mit der eingenommenen USt. die du bei deinen Rechnungen ausgewiesen hast, verrechnet. D.h, du musst bei deinen Einnahmen eine Rechnung ausstellen, in der die Ust. extra ausgewiesen ist. Du brauchst ja den Nachweis in deiner Buchhaltung. Du bist aber auch verpflichtet, monatlich bzw. quartalsmäßig eine Ust. Voranmeldung beim FA abzugeben als Gewerbetreibender.
Klar kannst du dich auch mit der 17.500 Euro Grenze befreien lassen, dann kann man aber auch kein Vorsteuer Abzug geltend machen, d.h deine Ausgaben, wie Büromaterial, PC, Software, Internet usw. zahlst du voll.
Ust. zahlt immer nur der Endverbraucher.

Genauso ist auch meine Überlegung, danke. Nur wir sind in SL. Auf der Einnahmeseite stehen die inworld eingenommenen Spielgelder, die dann über eine Tauschbörse in Euro umgetauscht werden. Im Prinzip hätte ein SL-Gewerbebetrieb im Monat eine einzige Einnahmebuchung. Nämlich die von Lindex über Paypal aufs eigene Konto. Auf die Gebühren für den Umtausch muss hier sogar MwSt. bezahlt werden. Auf der anderen Seite stehen jede Menge Ausgaben, in Form von Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, aus Gewerbesicht hier Vorsteuer. Null Ausgangsrechnungen stehen also viele Eingangsrechnungen gegenüber. Bei der Vorsteuer handelt es sich hier also nicht um etwas, was ich verrechnen kann, sondern um eine Forderung ans Finanzamt, theoretisch. Die Frage ist, ob das wirklich so einfach ist?
 
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