Eigentlich ist es gar kein Umtausch, sondern ein Verkauf. Der Rücktausch von Lindendollar ist ja verboten. Man verkauft hier also Spielgeld, an andere User, um dafür eine echte Währung zu erhalten. Eigentlich würde genau hier meine Ausgangsrechnung zzgl. MwSt. anfallen. Wenn ich über Ebay als Gewerbetreibende etwas verkaufe, muss ich ja auch eine Rechnung ausstellen. Nur jetzt kommt das Problem: in SL ist dieser Verkauf anonym. Wem soll also eine Rechnung ausgestellt werden? Zum Glück würde ich jetzt fast sagen oder sehe ich etwas falsch? Da eine Mehrwertsteuer auf die "Verkaufsgebühren" anfällt, denke ich, dass LL das irgendwo geprüft hat und das es so legitim ist. Aber irgendein Mosaiksteinchen fehlt mir hier noch.
Dass LL die Mehrwertsteuer einkassiert hängt mit einem Abkommen zwischen den USA und der EU zusammen. LL ist (wie andere US-Anbieter auch) seit ein paar Jahren gesetzlich verpflichtet von EU-Bürgern, die online in den USA Leistungen oder Software einkaufen, eine Landesspezifische "VAT" zu kassieren (die 19% für Deutschland) und an das jeweilige Finanzamt, d.h. nach Deutschland, abzuführen. Dazu gibt es dann soweit ich weiß für gewerbliche Online-Händler in der EU seit diesem Jahr auch noch ein paar Auflagen für die Geschäfte, man muss wohl nun jeden Verkauf, der ins Nicht-EU-Land geht, einzeln protokollieren und auf Verlangen des Finanzamts nachweisen können. Ab einer gewissen Grenze muss man das Ganze auch noch online an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Und hier kommen die L$ ins Spiel: Das Ding ist, dass du das "Spielgeld" eigentlich schon wieder verkaufst - und zwar an LL bzw. an die Lindex Börse. LL kauft das zwar nicht offiziell zurück, aber du hast nur einen Vertag mit LL. Und auch nur LL kriegt erst mal dein Geld. Wer dann die L$ bekommt, die du los haben willst (oder ob das "Spielgeld" überhaupt wer bekommt), darüber hast du keinerlei Kontrolle. (Anders als z.B. bei Ebay oder vergleichbaren Plattformen, bei denen man direkt von Käufer bezahlt wird, oder als bei Amazon, die wirklich nur als Vermittler auftreten). Wie das mit dem Marketplace steuerlich genau ist weiß ich auch nicht so wirklich - denn hier handelt man eben nicht mit den andern Usern. Hier handelt man im Grunde auch nur mit LL. Und LL handelt wiederum mit den anderen Usern.
Wegen der ganzen Internationalen Geschichte und den ganzen Regelungen, die man dabei beachten muss, wenn man Leistungen usw. ins nicht-EU Ausland exportiert wäre es IMHO fast schon Sinnvoll, sich mal mit einem Steuerberater an einen Tisch zu setzen und beraten zu lassen, auch wenn das bisschen Geld kostet. Finanzämter sind nämlich nicht gerade bekannt dafür dass die ein "hab ich nicht gewusst" mit einem "na dann müssen sie auch nichts zahlen.. " beantworten. Und wenn es wirklich um 5-Stellige Summen (und mehr) geht, die da an Umsatz über die Grenze geschoben werden, dann geht es auch um ordentlich Steuern und gegebenenfalls um höhere Bußgelder, sollte man irgendwelche Regelungen und Termine nicht so genau beachten. Selbst wenn du (eigenes RL Beispiel...) z.B. ein Gebäude an ein gewerbliches Unternehmen vermietest, dafür Umsatzsteuer zahlst (damit man z.B. Instandhaltung usw. abrechnen kann) und in diesem Zusammenhang deine Umsatzsteuer auch nur eine Minute zu spät voranmeldest hast du neben der schriftlichen Erinnerung gleich mal einen Bußgeldbescheid im Briefkasten.