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Tribute-Konzerte: Rechte/Pflichten und sonstiges

die Gema und Holmal
Gema in den Keller und holmal ne Flachsche Bier ^^

Wenn ich auf dem Bild lese, Bach, Bethofen und Vivaldi, so ist die Musik eh lizenzfrei (da älter als 99 Jahre).

Die Musikstücke sind es natürlich. Deswegen darf man das einfach selbst nachspielen.
Aufnahmen von Vanessa Mae, die diese Stücke spielt sind es nicht, die werden erst in ca. 100 bis 120 Jahren oder so frei, wenn sie eben 70 Jahre tot ist. Bis dahin muss man leider GEMA zahlen. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob da wer selbst Violine gespielt hat (im Stil von Vanessa Mae) oder ob da ihre Aufnahmen abgespielt wurden. Der Name "Vanessa Mae" ist wohl auch als Produkt/Marke geschützt, deswegen braucht man da eigentlich auch das Einverständnis von ihr bzw. ihrem Label, wenn man unter diesem Label als "Vanessa Mae" auftreten will.

Vanessa Mae kennt jetzt natürlich kaum noch wer - Randgruppenmusik und lange nichts mehr veröffentlicht, wäre sie keine Skiläuferin für Olympia 2014 würden sie wohl noch weniger kennen. Von daher ist auch die Resonanz natürlich klein.

Aber stell dir mal vor, da hätte wer so einen Auftritt von Katy Perry, Brittney Spears, Lady Gaga oder Pitbull in SL veranstaltet - da wäre die Resonanz dann doch bisschen unerfreulicher. Die sind nämlich meist klein bisschen zimperlich, was die Verwendung ihres Namens und ihres Images durch Fremde angeht.
 
Man merkt das Du dich in der Tributeszene in SL nicht auskennst, zumindest Brittney Spears und Lady Gaga hat es von Tribute Veranstaltern schon gegeben. Waren aber soweit ich weiß Amis, die das gemacht haben.

Und mal nebenbei, wer sowas in der Art machen will, der kommt mit den Standartanis auch nicht besonders weit. Bei den Choreogafien, die zumindest Lady Gaga RL auf die Bühne bringt, braucht es in SL nen sehr guten Animationsbastler, wenn es was aussehen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

also nochmal in aller Deutlichkeit:

Ein wesentliches Kriterium um zwischen Urheberrechtsverletzung und "fair use" zu unterscheiden, ist die kommerzielle oder eben nicht-kommerzielle Verwendung von Werken, Namen und Marken. Bei Fan-Art wie hier, muss man sich wirklich keine Gedanken machen.

Ganz anders sieht es aus, wenn man z.B. in Second Life einen Club eröffnet um damit eine kommerzielle SIM zu promoten. Dieser MUSS GEMA bezahlen, eine Anbieterkennung anbringen, eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen und ein Gewerbe mit Ust-ID anmelden. Solange das keine Sau macht, sind Diskussionen über solch ein Event nur scheinheilig, selbstherrlich, ignorant und völlig überflüssig. Etliche Teilnehmer in diesem Forum betreiben ein solches illegales Gewerbe, welches gegen mehrere Deutsche Gesetze verstößt und zwar gegen das BDSG, das TMG, das Steuerrecht und das UWG. Das letzte mal, dass ich gesehen habe wie ein In-World Business gesetzeskonform umgesetzt wurde, war im Apfelland (natürlich einschließlich meiner eigenen SIM im Apfelland-Verbund).

Steuerhinterziehung, unlauterer Wettbewerb, Datenschutzverletzung, Copyrightverletzung und Umgehung von Verbraucherschutz sind normal geworden in Second Life! Eine Welt der Gesetzlosen, der Steuerhinterzieher und Dieben von geistigem Eigentum, warum sich da über einen kleinen Musik-Event so aufregen? Es sollte jeder der in SL irgend etwas verkauft um damit Geld zu verdienen, erst mal vor der eigenen Tür kehren bevor er/sie mit dem Finger auf andere zeigt!!

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Und mal nebenbei, wer sowas in der Art machen will, der kommt mit den Standartanis auch nicht besonders weit. Bei den Choreogafien, die zumindest Lady Gaga RL auf die Bühne bringt, braucht es in SL nen sehr guten Animationsbastler, wenn es was aussehen soll.


Wohl wahr:

Hut ab, vor whoever das gebaut hat!


[video=youtube;GuuNFoi_aBI]http://www.youtube.com/watch?v=GuuNFoi_aBI[/video]

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

also nochmal in aller Deutlichkeit:

Ein wesentliches Kriterium um zwischen Urheberrechtsverletzung und "fair use" zu unterscheiden, ist die kommerzielle oder eben nicht-kommerzielle Verwendung von Werken, Namen und Marken. Bei Fan-Art wie hier, muss man sich wirklich keine Gedanken machen.

Fair Use ist ein Konstrukt im US-Recht; im deutschen Recht gibt es das gar nicht.
 
Ein reales Gewerbe wird es erst dann wenn L$ in Euro getauscht werden. Erst dann werden die Einnahmen versteuerungspflichtig und ein Gewerbe muss angemeldet werden.

Fair use ist denke ich inworld tragender ...
 
Ein reales Gewerbe wird es erst dann wenn L$ in Euro getauscht werden. Erst dann werden die Einnahmen versteuerungspflichtig und ein Gewerbe muss angemeldet werden.

Nicoletta,

das ist falsch. Ein Gewerbe anmelden musst Du, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast und das Gewerbe anfängst ( §14 GewO). Das hat nicht nur mit Steuern zu tun sondern mit anderen Gesetzen an die sich ein Unternehmer zu halten hat, ein paar davon hab ich ja schon aufgezählt: BDSG, UWG, TMG.

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Da L$ noch als Spielgeld gilt, ist die Gewinnabsicht nicht gegeben.
Muss ja auch kein Gewerbe anmelden, wenn ich Monopoly spiele oder?
 
Ich wiederhole mich ...
Ein Shop in SL oder ein Club oder sonst was wo die Einnahmen aus virtuellen L$ bestehen ist noch keine reales Gewerbe !
 
Da L$ noch als Spielgeld gilt, ist die Gewinnabsicht nicht gegeben.
Muss ja auch kein Gewerbe anmelden, wenn ich Monopoly spiele oder?

Momentchen,

man muss unterscheiden zwischen Gewerbetätigkeit und Steuerpflicht, das sind zwei paar Schuhe.

Wer damit Geld verdient, der geht steuerrechtlich einer Nebentätigkeit nach. Für "sonstige Einkünfte" im Sinne von Paragraf 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz – darunter fällt dieser Verdienst – hat der Steuergesetzgeber eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr festgelegt. Übersteigen Einkünfte aus diesen Geschäften diesen Freibetrag, müssen sie versteuert mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden werden – also mit 14 bis 45 Prozent.

Die Gewerbeanmeldung muss aber auch erfolgen wenn keine Gewinne oder Umsätze gemacht wurden, und zwar in dem Moment wenn man die Tätigkeit aufnimmt. Das gilt auch wenn man nur in LD verkauft, da dieses Spielgeld genau wie andere virtuelle Zahlungseinheiten ( Credits bei Fotolia oder Bitcoin) eben in echtes Geld umgetauscht werden kann, und vor allem weil Deine Kunden häufig echtes Geld aufgewendet haben um bei Dir einzukaufen. Damit unterliegt man den entsprechenden Gesetzten (die mit Steuern nichts zu tun haben). Der Gesetzgeber will ja nicht nur Steuern haben, sondern auch Verbraucher und Wettbewerber vor illegalem Geschäftsgebaren schützen.

Der Sleen
 
Ich habe zwar ein Gewerbe angemeldet und LindenLab hat auch alle meine Daten und Steuernummer.

Mein zuständiges Finanzamt sagt aber das L$ kein Einkommen ist. Erst wenn ich diese in Euro tausche muss ich das als Einnahme versteuern.
Das Gewerbeamt sagt das Gleiche. Ein Gewerbe übe ich erst dann aus wenn ich beabsichtige mit der Tätigkeit in SL L$ (Spielgeld) in Euro zu tauschen. Also ein Gewerbe ausübe mit dem ich beabsichtige reale Einnahmen zu erzielen.

Solange ich aber in SL Gewerbe "spiele" bleibt und ist es was es ist, ein Spiel
 
Ich habe zwar ein Gewerbe angemeldet und LindenLab hat auch alle meine Daten und Steuernummer.

Mein zuständiges Finanzamt sagt aber das L$ kein Einkommen ist. Erst wenn ich diese in Euro tausche muss ich das als Einnahme versteuern.
Das Gewerbeamt sagt das Gleiche. Ein Gewerbe übe ich erst dann aus wenn ich beabsichtige mit der Tätigkeit in SL L$ (Spielgeld) in Euro zu tauschen. Also ein Gewerbe ausübe mit dem ich beabsichtige reale Einnahmen zu erzielen.

Solange ich aber in SL Gewerbe "spiele" bleibt und ist es was es ist, ein Spiel

Genau das sag ich doch:
Gewinnerzielungsabsicht

Der Sleen
 
Nein SLeen, das hast Du nicht gesagt. Du sagst das jedes "Gewerbe" inworld angemeldet werden muss, unabhängig davon ob damit beabsichtigt ist reale Einnahmen zu erzielen, sprich L$ in Euro tauschen zu wollen.

Das ist eben nicht so richtig.
 
Nein SLeen, das hast Du nicht gesagt. Du sagst das jedes "Gewerbe" inworld angemeldet werden muss, unabhängig davon ob damit beabsichtigt ist reale Einnahmen zu erzielen, sprich L$ in Euro tauschen zu wollen.

Das ist eben nicht so richtig.

Dann muss ich mal mich selbst zitieren:

das ist falsch. Ein Gewerbe anmelden musst Du, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast und das Gewerbe anfängst ( §14 GewO).

Es gibt In-World eine Menge Unternehmen auf die genau das zutrifft!

Der Sleen
 
Die gibt es, aber eben nicht alle. Viele spielen eben nur "Monopoly" ;)

Nicoletta,

das nennt man dann steuerrechtlich "Liebhaberei". Unterscheidet sich aber vom Monopoly dadurch, dass es sich um eine zwar virtuelle, aber in echtes Geld umtauschbare Währung handelt und dass man im Wettbewerb mit anderen Unternehmen steht (spielt), die das so gar nicht als Monopoly sehen sondern Gewinnabsichten haben.

Heißt im Klartext: Selbst WENN Du ein bisschen (siehe Freibeträge) Geld wieder in echtes Geld tauschen würdest, hätte das keine steuerrechtlichen Konsequenzen für Dich. ABER: es entbindet dich nicht von anderen Verpflichtungen aus Gesetzen wie TMG, BDSG, GewO und UWG, auch wenn es für Dich nur eine Art "Monopoly" ist. Spätestens wenn Du auch auf Marketplace "Waren" anbietest wird es kritisch.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

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