Obscura Benoir
Superstar
<---zeigt aufs Bild* .....mal als Hinweis, Nikita scheint in Österreich zu wohnen
und du zeigst auf das Bild weil deinee Auberginenente einen Kila (c) unterliegt ? :mrgreen:
duckt sich und macht sich schnell vom Acker
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<---zeigt aufs Bild* .....mal als Hinweis, Nikita scheint in Österreich zu wohnen
ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !
vielleicht erleben wir ja noch eine Entschuldigung dafür ... und darüber gibt es auch nichts zu diskutieren oder zu rechtfertigen.ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !
Ich bin mir da nicht so sicher, dass das alles so gilt. Diese Meinung vergisst eins: SL ist ein Spiel und Lindendollars sind Spielgeld. Eine Umsatzsteuer auf Spielgeld zu erheben, ist zum Beispiel absurd.
Solange kein reales Geld aus SL herausgezogen wird, halte ich allerdings den Inworld-Handel für einen Bestandteil des "Games" SL, und glaube nicht an Steuerpflicht oder sonstige für RL Händler gültige Verpflichtungen.
ich finde es sehr unsachlich, wenn man meint anderen auf Grund
einer eventuellen Rechtschreibschwäche einen pinnen zu müssen !
Wie wärs ,wenn du wen andern schief anpiselst ,Rechtschreibung bobobo ,ich schreibe wie ich will oder hast du ein Problem damit
dann einfach nochmal nachdenken, denken, verstehenBe careful not to make comparisons to a brand name or say that your item is "like," "inspired by," or "based on" a brand name because this can be misleading and can lead to intellectual property infringement.
Quelle: https://marketplace.secondlife.com/listing_guidelines
Quote by: Daemonika Nightfire
Ich bin mir da nicht so sicher, dass das alles so gilt. Diese Meinung vergisst eins: SL ist ein Spiel und Lindendollars sind Spielgeld. Eine Umsatzsteuer auf Spielgeld zu erheben, ist zum Beispiel absurd..
Solange kein reales Geld aus SL herausgezogen wird, halte ich allerdings den Inworld-Handel für einen Bestandteil des "Games" SL, und glaube nicht an Steuerpflicht oder sonstige für RL Händler gültige Verpflichtungen.
Hast Du ein einziges Urteil, wo irgendein Richter reinen Inworld-"Handel" in einem Game ernst genommen hat? Wie bereits geschrieben: Ich meine nicht die Fälle, wo Geld ins RL geholt wird.
Solange Linden nicht in Euro gewechselt werden ist es weder für das Jobcenter ein Zufluss, noch ist es Einkommen, geschweige ein Geschäft.
Werden Linden in Euro getauscht, beispielsweise auf ein PayPal-Konto transferiert, dann ist es für das Jobcenter Zufluss und muss als solches angegeben werden.
Da durch diese Transaktion nicht ersichtlich ist ob es sich um Gewinne aus einem Handel handelt, oder Schenkungen, Spielgewinne sind, ist es für das Jobcenter kein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Jedoch sollte es mehr als 100 Euro im Monat ausmachen ist davon auszugehen das es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt mit regelmäßigen Einkommen und es muss ein Plausibilität vorhanden sein wo das Geld her kommt. PayPal-Konto ist gleich zu behandeln wie ein Girokonto und muss angegeben werden..
Schwierig wird es den Handel mit virtuellen Gütern in SL als Handel im RL-Verständnis zu betrachten. Es wird nichts eingekauft und verkauft. Wenn dann sind das auch virtuelle Güter die mit virtuellen Werten wie den L$ bezahlt werden. Es gibt weder Rechnungen noch eine ausgewiesene MwSt oder FAT. So kann es sich nur um eine Dienstleistung handeln dessen Einkommen der Betrag ist der in Euro gewandelt wird. Kosten können nur geltend gemacht werden aus dem RL.
Wenn kein reales Geld fließt gibt es überhaupt keinen Grund für das Finanzamt tätig zu werden.Allerdings wird es sich bei Händlern die eben NICHT in reales Geld tauschen, meistens um so kleine Beträge handeln, dass das Finanzamt es als "Liebhaberei" einstuft. Was übrigens kein Vorteil, sondern ein Nachteil ist. Wenn der Händler nämlich ein Gewerbe hätte und in Second Life mehr Geld ausgibt als er einnimmt, könnte er die Verluste nämlich steuerlich geltend machen (ich hoffe ich bring jetzt niemand auf dumme Gedanken!)
Wenn kein reales Geld fließt gibt es überhaupt keinen Grund für das Finanzamt tätig zu werden.
Es fließen weder kleine noch große Beträge, es gibt keine Kontobewegungen.
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und nur Verluste geltend macht, wird das nach einer gewissen Zeit nicht anerkannt und als Liebhaberei eingestuft.
Es muss die Absicht Gewinne zu erzielen erkennbar sein und nachgewiesen werden.