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Umsatzsteuer auf Verkäufe von Objekten bzw. L$ Transaktionen

als kleinunternehmer nimmt man keine steuern ein, auch kein pauschbetrag. steuererklärung muss man immer machen, wenn man gewerbe angemeldet hat. auch als kleinunternehmer, halt eine einfach aufstellung der einnahmen und ausgaben ;)
 
Ist ja ähnlich, ob Vermietung oder Verkauf in SL.
Im Jahr 2021 zu erwartenden Rechtssprechung:
„Vermietung“ von virtuellem Land in einem Onlinespiel (V R 38/19): Das Verfahren betrifft die Frage, ob die im Rahmen des Onlinespiels „Second Life“ getätigten Umsätze aus der „Vermietung“ von virtuellem Land der Umsatzsteuer unterliegen. Zu klären ist dabei insbesondere, ob die virtuelle „Vermietung“ innerhalb eines Spiels, das Vorgänge des realen Lebens lediglich simuliert, überhaupt eine im allgemeinen Wirtschaftsverkehr erbrachte verbrauchsfähige Leistung darstellen kann.

 
Ist ja ähnlich, ob Vermietung oder Verkauf in SL.
Im Jahr 2021 zu erwartenden Rechtssprechung:
„Vermietung“ von virtuellem Land in einem Onlinespiel (V R 38/19): Das Verfahren betrifft die Frage, ob die im Rahmen des Onlinespiels „Second Life“ getätigten Umsätze aus der „Vermietung“ von virtuellem Land der Umsatzsteuer unterliegen. Zu klären ist dabei insbesondere, ob die virtuelle „Vermietung“ innerhalb eines Spiels, das Vorgänge des realen Lebens lediglich simuliert, überhaupt eine im allgemeinen Wirtschaftsverkehr erbrachte verbrauchsfähige Leistung darstellen kann.

Wow! Das bedeutet, es wird gerade darüber entschieden? Und das Ergebnis ist dieses Jahr zu erwarten? Das ist ja interessant!
 
Ich frag mich allerdings gerade, ob so eine Entscheidung überhaupt rückwirkend wirksam ist. Denn für uns galt doch eigentlich vorher die Aussage in den LL TOS, dass „Transaktionen zwischen Residents nicht der Unsatzsteuer unterliegen“ - oder zumindest hätten wir das annehmen können und hätten dementsprechend unseren Kunden keine Mehrwertsteuer abgezogen..?
(Also hab ich natürlich eh nicht, wenn, dann müsste ich die Ust einfach selbst zahlen)
 
Haha und ich hab gerade mal ausgerechnet...die 7% Umsatzsteuer (ermäßigte Ust auf Kunst/Design) sind ziemlich genau das Geld, das ich einsparen würde, wenn ich in die Künstlersozialkasse aufgenommen käm! Irre...und sicher auch ein wichtiger Punkt für Leute, die kreativ in SL tätig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gebe mal meine 2cents noch dazu. Bin nicht vom Fach (!), habe es aber auch schon mit meinem Finanzamt und einem befreundeten Steuerberater ausdiskutiert.

Generell vermischen hier einige die Umsatzsteuer (in Dland auch gern Mehrwertsteuer genannt) und die Einkommensteuer.
Egal ob Du die Kleinunternehmerregelung beanspruchst, Angestellter, Gewerbetreibender oder...bist.
Einkommenssteuerpflichtig bist du als Privatperson immer.

Wenn Du also L$ in US$ wandelst und damit einen Gewinn aus Tätigkeiten in SL ziehst, musst Du diese angeben und versteuern.

Umsatzsteuer musst Du nur dann abführen, wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt oder nicht mehr nutzen kannst, weil Dein Umsatz z.B. über 22.000 Euro liegt (die Grenze ist nicht mehr 17.500 - vielleicht hat sich ja das Thema für Dich schon erledigt).
Dann bist Du aber auch Vorsteuerabzugsberechtigt. Wird dann miteinander verrechnet. Du zahlt die Steuer ja im Prinzip nicht, sondern Deine Kunden. Du musst die Rechnung dann aber halt incl. Mehrwertsteuer stellen.

So, nun zu SL. Da ist das gerade oft genannte Beispiel mit dem Landvermieter ein schlechtes Beispiel. Der Typ hat auch eine Webseite betrieben und ein Gewerbe angemeldet. Das Gericht hat gesagt, da er in die Seite auf Deutsch führt und auch in Deutschland sein Gewerbe angemeldet hat usw. ist davon auszugehen, dass er auch hauptsächlich mit Kunden in Deutschland sein Gewerbe betreibt und daher muss er eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen und diese auch abführen. Endgültig ist diese Entscheidung (IMHO) übrigens noch nicht.

Du hast aber keine Gewerbe, du vermietest vermutlich nicht (Land wird auch von Linden mit VAT versehen - englischer Begriff für die Mehrwertsteuer) und bei Dir ist wohl auch eher nicht auf eine Konzentration von deutschen Kunden auszugehen.

Du verkaufst ja vermutlich eher Kleidung oder ähnliches in SL. Da wird von Linden keine VAT erhoben.
Handel unter SL Avataren ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Du kannst auch keinem Kunden eine Rechnung incl. Mehrwertsteuer ausstellen.
Ist vom System nicht möglich, Du weißt nicht wo der Kunde sitzt usw...Ist bisher auch alles ein virtuelles Ding und dem Finanzamt egal.

Der einzige Vorgang der zu bewerten ist, ist Dein Handel mit Linden beim Verkauf von L$. Und da ist es ein Unternehmen in den USA, dass Dir Gebühren abknüpft, aber Du zahlst weder Mehrwertsteuer darauf, noch kannst Du welche von Linden bekommen.

Umsatzsteuer ist in diesem SL Bereich also nicht vorhanden.
 

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