Re: Ageplay auf spielplätzen
Fim Fischer schrieb:
Seit wann wird geltendes Recht in Second Life angewandt,
oder haben wir etwa schon virtuelle Gerichtsverfahren?
Schon immer. Auch
SL ist kein Rechtsfreier Raum.
Das Ganze Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Und wenn du daheim in Deutschland in
SL Verberechen und Straftaten begehst, dann ist der Tatort Deutschland. Der Ort, an dem du am Rechner sitzt.
Das ist das deutsche internationale Recht.
Abegesehen davon gilt auch noch das US-Amerikanische internetionale Recht. Denn da stehen die Server, und da sizt unter Umständen ein Geschädigter. Und wenn du Pech hast, dann wirst du da auch verklagt. Zwar weniger in einem Strafverfahren, aber möglicherweise in einem Zivilverfahren.
Und innerhalb von
SL setzt
Linden Labs das Kalifornische Recht durch. Deswegen gibts da auch kein Glücksspiel, und auch Escorts könnten auf der Kippe stehen...die werden nur geduldet grad.
Wenn ein Angebot (offensichtlich) zur Darstellung von (virtuellen) Kindersexszenen genutzt werden kann, dann gehört das nicht nach Second Life und muss
Linden Lab zur Kenntnis gebracht werden.
Nein. Muss es nicht.
Nur der Staatsanwalt + die Polizei müssen was machen wenn eine Straftat offensichtlich ist und sie kenntnis davon haben.
Und der "normalbürger" ist bei den meisten Straftaten nicht zur Anzeige einer geplanten Straftat verpflichtet. Das ist nur in bestimmten Fällen so, dass man da anzeigen muss. Vorbereitung eines Angriffskrieges, geplanter Mord, Totschlag, Raub, ein paar gemeingefährliche Straftaten, etc.
Eine Sexschaukel oder ein Folterstuhl im Kinderzimmer ist aber an sich noch nicht strafbar, erst der Sex mit einem Kind darauf. Du kannst höchstens mal
Linden bescheid sagen sie sollten mal ein Auge auf das etwas ungewöhnliche Kindermöbel und die Bewohner haben...