zum Impressum privater Webseiten:
Rein private Webseiten benötigen rechtlich kein Impressum, sie sind von der Impressumspflicht gemäß $5 TMG oder §55 RstV ausgenommen.
Klingt so toll nicht? Vorsicht, die Fallen lauern wie immer im Detail.
Da kommt dann die 50.000€-Abmahn-Frage: Ab wann ist eine Webseite nicht mehr privat?
Dazu mal ein Zitat:
Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Demnach ist z. B. SLinfo impressumspflichtig. Würde Swapps nun die Werbung weglassen, wäre das Thema dann erledigt?
Der Rundfunkstaatsvertrag (RstV) nimmt dazu die Inhalte aufs Korn.
wenn "regelmäßig journalistische redaktionelle Beiträge online stellt, die meinungsbildend sein können". Dies ist bei SLinfo durchaus der Fall, z.B. Laetitias regelmäßige Berichte aus SL erfüllen dieses Kriterium.
Gut, lassen wir das (natürlich nur gedanklich) auch mal weg. Reicht das?
Dazu noch ein Zitat:
Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Letztlich gilt der Rat, den der zitierte Artikel erteilt:
Wer eine Webseite betreibt, die ausschließlich Persönliches beinhaltet (Meine Katze, mein Hund, mein Haus), braucht kein Impressum. Bei "Mein Auto" wäre ich schon vorsichtig: Sobald dort auch Erfahrungen und Meinungen des Seiteninhabers stehen, kann das als meinungsbildend gewertet werden.
"Mein Urlaub in Honulullu-Dorf" braucht kein Impressum - steht auch eine Meinung z. B. über das Hotel drin, ist das schon wieder hinfällig.
Der komplette Artikel ist
hier nachzulesen.