Ich sehe das ganz einfach so:
Mit den L$-Tokens erwirbt man das Recht der Nutzung eines Objektes für einen Ava bzw. einen Account im Rahmen dessen, was eben in SL mit einem offiziellen Viewer so möglich ist bzw. im Rahmen dessen, was bei Verkauf des Gegenstandes zusätzlich noch vereinbart wurde (etwa "kein Weiterverkauf, kein Weitergeben" und ähnliches). Die Lizenz bezieht sich (entsprechend der TOS) nicht auf den User selbst, sondern auf die Nutzung durch den User mit einem bestimmten Avatar bzw. Account. Ist das Objekt Trans, dann kann man das als User auch an andere Avas bzw. Accounts weiter geben. Ist das Objekt aber nicht Trans, dann kann man es auch nicht legal an andere Accounts weiter geben. Einfach weil einem dann der Urheber/Ersteller nicht die notwendigen Rechte für diesen Vorgang eingeräumt hat. Und copyviewer bzw. irgendwelche Hacks um die Berechtigungen zu umgehen, die sind in SL strikt verboten.
(Das ist wie mit anderer Software auch - die ist wie z.B. das Windows-Betriebssystem eben auch nur für eine einzige Installation lizenziert. Viele PC-Spiele lassen sich nur auf einem einzigen Rechner installieren bzw. mit einer Lizenz nur ein einziges mal zur selben Zeit nutzen. Und man darf mit einer Lizenz nicht eben mal seinen ganzen Rechnerpark mit einem Betriebssystem oder diesem Spiel versorgen. Es gibt aber auch Software, bei denen das kein Problem ist, z.B. Ubuntu als Betriebssystem. Oder einige Spiele, die man beliebig oft installieren darf. Es kommt also immer auf die jeweilige Lizenz an.)
Zudem gibt es mit diesem "einmal gekauft - alle eigenen Avas versorgt" noch ein Riesenproblem:
Woher soll denn der Verkäufer überhaupt wissen, welche zu versorgenden Avas nun Alts sind und welche zu versorgenden Avas irgendwelche "Freunde" sind, die gegen eine geringe Spende an den ersten Käufer (oder ganz für umme) gleich noch mitversorgt werden sollen?
Naja. Ist so wie mit nem Autoradio. Darf ich dann wohl auch nicht Umbauen weil vom Hersteller im Audi (BMW etc.) gekauft. Wäre für mich dasselbe. Oder den Virenscanner den ich leider auch nicht übertragen kann. Ich halte das für rechtlich nicht soooo eindeutig, wobei da ja amerikanisches Recht wohl gilt und ich mich da eh nicht auskenne.
M.E. ist von mir aus die Lizenzbeschränkung auf eine Umgebung wie SL möglich. Aber nicht auf einen Avatar. Das was du oben mit Nutzung eines Accounts bzw Avas beschreibst hab ich persönlich in keiner TOS eins Erstellers gelesen. Dies TOS sind ja die von LL. Die Permission copy ist m.E. auch nicht zwingend auf den Account beschränkt .. rein theoretisch. No Transfer bedeutet in diesem Sinne ja wohl auch eindeutig zu recht, dass diese nicht an Dritte veräußert oder verschenkt werden dürfen nicht aber dass ich sie nicht mehrfach nutzen kann. Denn dann müsste es no copy sein. Also steht und fällt alles damit, wer eigentlich Lizenznehmer ist.
Aus praktischen Gründen ist das sicherlich schwierig. Trotzdem wiederstrebt es meinem Gefühl einen Avatar als Lizenznehmer zu sehen. Und dein Beispiel mit nur einer Installation ... ichr redete oben von copy - Items ... also genau nicht auf 1x beschränkt. Bei Transfer - Objekten stellt sich das Problem ja nicht, die kann er weitergeben, was einer Übertragung des Lizenzschlüssels der Software entsprechen würde.
@Sven
Was hat das Lizenzsystem eines Viewers mit den Lizenzen die mir Ersteller einräumen zu tun? Die Items werden ja nicht aus SL heraustranferiert? Und zum Thema copybotter. Natürlich ist mir klar, dass das Beispiel total hinkt. Mir gings darum zu zeigen, dass die Rechte und Pflichten sehr wohl auf RL-Person (m.E. der einzige Beteiligte der Rechteinhaber juristischer Art sein kann) durchschlägt.
@Durandir
Wie im ersten Post schon angedeutet, halte ich die praktische Umsetzung meiner Vorstellung im Rahmen von SL sowieso für zu umfangreich und bürokratisch. Nur so sonnenklar gegen Geld etwas zu verkaufen (ok L$-Token oder wie auch immer) und den User dann zu sagen, nee du du darfst das nur benutzen wenn du gelbe Unterwäsche trägst halte ich für zumindest angreif- und diskutierbar. Gut ... ersetze hier gelbe Unterwäsche mit dem Tragen eines bestimmten Avatar-Namens.
Ausserdem ist diese Argumentation eine Abwälzung einer Sicherheitsproblematik vom Ersteller auf den Kunden. Es könnte schwarze Schafe geben also darfst du das nicht. Na wo samma denn ^^. Aus Erstellersicht verständlich und ja auch gerne im First-Live von Firmen versucht, trotzdem sehe ich das als problematisch.
@Mareta
Dein letzter Satz trifft es genau. Es sind Gepflogenheiten und damit ok. Bei den Beträgen die hier im Raum stehen sehe ich das genauso. Wogegen ich bin ist, dass es als rechtlich sattelfest dargestellt wird.
Und der Satz "dann kaufe ich halt nicht" kann für alte Hasen gelten. Für Neulinge (ja solls geben) kann dies eine überraschende und damit ungültige Vertragsbedingung sein.
Insgesamt führt diese Diskussion aber im Rahmen von SL wohl zu weit und ist eher akademischer als praktischer Natur.