Daher nochmal die Frage. Wenn man Nutzungsrechte erwirbt was in den TOS explizit so dargestellt wird, kann dann ein Avatar überhaupt Rechteinhaber sein oder ist dies nur natürlichen bzw. juristischen Personen möglich? Shirley ich wäre dir dankbar aufgrund meiner miserablen Englischkenntnisse wenn du mir nen Tipp gibst wo in den TOS das mit der Beschränkung auf den Avatar zu finden ist.
Und aus persönlicher Neugier auch ob es tatsächlich möglich ist auf rechtlicher Grundlage, dass ein virtuelles Wesen wie ein Avatar überhaupt Rechteinhaber sein kann.
Danke für eure Geduld
Das Nutzungsrecht erwirbst natürlich Du als User, nicht dein Avatar. Ein Avatar wird nie Rechteinhaber. Und es gibt keine wörtliche Beschränkungen der Nutzungsrechte auf einen einzelnen Avatar.
Es geht nämlich im Wesentlichen nur darum, was dieses Nutzungsrecht an der einen Objekt-Kopie, das du gegen die Zahlung von L$ bekommen hast , überhaupt alles beinhaltet. Und genau dazu sagt die TOS, der du ja zugestimmt hast, eben, dass eben
keine allgemeine Nutzungsrechte in SL bekommst. Also explizit kein Recht, das Ding beliebig zu nutzen und beliebig weiter zu geben. Du kriegst immer nur sehr eingeschränkte Nutzungsrechte.
Solange du also keine weitere Vereinbarung mit dem Verkäufer hast darfst du laut TOS mit der Objektkopie erst mal nur all das machen, was in SL damit überhaupt technisch möglich ist. Mehr nicht. Ist eine Objektkopie aber für dich NOTRANS, dann ist es dir nicht möglich diese Kopie weiter zu geben, auch nicht an einen anderen eigenen Avatar. Dir fehlen dazu einfach die notwendigen Nutzungsrechte, die dir vom Ersteller ja nicht eingeräumt wurden. In diesem Fall ist eben durch die Festsetzung der Permissions das dir übertragene Nutzungsrecht auf den einen Account eingeschränkt, mit dem du die Objekt-Kopie erworben hast. Es ist einfach eine Account-Gebundene Software letztendlich.
JA, das entspricht nicht dem deutschen UrhG und auch weder deutscher noch europäischer Rechtsssprechung, in der eine Software-CD auch weiterverkauft werden darf - das Binden an einen bestimmten Account ist aber in den USA mit derem Copyright problemlos möglich. Und da SL eine US-Veranstaltung einer US-Firma ist gelten dort eben faktisch weder die deutschen noch die europäischen noch die osthindertibetanischen oder kamerunischen Gesetze und Regelungen, sondern allein das und nur das US-Recht. SL ist dabei eben KEIN rechtsfreier Raum. Es ist einfach US-Hoheitsgebiet und LL muss sich nur und ausschließlich an US-Gesetze bzw. die Gesetze von Kalifornien (da hat LL den Firmensitz) und von Delaware (da ist die Firma eingetragen...) halten, die somit auch innerhalb von SL gelten. Und solange es keine entsprechende Vereinbarung der USA mit anderen Ländern gibt kann LL die Gesetze eben dieser Länder ignorieren. So wie man in Deutschland die iranischen oder thailändischen Gesetze einfach mal ignorieren kann, auch wenn man auf iranischen oder thailändischen Webseiten surft.
Was die Vertragspartner in SL angeht:
Das ist einmal natürlich LL, aber manchmal auch (indirekt über die TOS) der Verkäufer. Je nach dem, was man gerade macht. Deswegen hält sich auch LL bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer meist komplett raus, weil sie als Service-Provider mit dem Vertrag zwischen den Beiden Parteien nichts zu tun haben.