Hat denn jemand mal konkrete Gesetzestexte, wenigstens Zitate aus denen hervorgeht was man wann wem wo wie zur Verfügung stellen kann oder verweigern soll ?
Das geht los beim Strafrecht:
StGB - Einzelnorm
Zusammenfassung: Wer einer Person unter 18 (deren Erziehungsberechtiger er nicht ist) "pornographische Schriften" zugänglich macht, der wird mit bis zu 1 Jahr Knast (oder Geldstrafe) bestraft.
Ausserdem ist es in Deutschland verboten sich Pornos aus dem Ausland zuschicken zu lassen oder diese öffentlich gegen Geld vorzuführen. Und es ist verboten anderen Pornos zu zeigen, wenn diese nicht danach gefragt haben.
§§184a-c verbieten darüberhinaus Gewalt- Tier- Kinder- und Jugendpornographie.
Und §184d besagt, dass man wegen der Verbreitung von Pornos über Telemedien nur dann nicht bestraft wird, wenn durch "technische oder sonstige Vorkehrungen" dafür gesorgt wird, dass nur Personen über 18 diese Pornos sehen können.
(Das Wort
Schriften beinhaltet im StGB dabei so ziemlich alles. Von Bildern über Zeichnungen über Tonbandaufnahmen bis zu Filmen und eben Texten.)
Ansonsten gibts noch recht restriktive Zensu... Jugendschutzgesetze hierzulande:
Dann gibts noch den "Jugendmedienschutzstaatsvertrag" (JMStV)
Landesrecht BW JMStV | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und ... | gültig ab: 08.02.2003
Der besagt z.B. in §4 unter anderem, dass Angebote dann unzulässig sind, wenn sie z.B. pornografisch sind und wenn vom Anbieter nicht sichergestelt wird, dass da nur eine "geschlossene Benutzergruppe" von Erwachsenen zugriff hat.
Um zu erreichen, dass da keine Kids rein können gibt es laut §5 die Möglichkeit dann entweder "technische oder sonstige Mittel" einzusetzen oder aber die Zeit des Angebotes so zu wählen, dass Kinder und Jugendliche sie "üblicherweise" nicht wahrnehmen. (also "ab 18" z.B. nur von 23 bis 6 Uhr)
Ansonsten braucht man als Betreiber mit "entwicklungsbeienträchtigenden Inhalten" nach §6 noch einen Jugenschutzbeauftragten "mit den erforderlichen Fachkenntnissen", oder der Betreiber kann (wenn er weniger als 50 Mitarbeiter hat) Mitglied der FSK werden und die damit beauftragen die Einhaltung des Jugendschutzes zu überwachen.
Ist ein Medium allerdings auf der Liste A oder C der BPjM (das sind Medien, die "offensichtlich geeignet sind die Entwicklung von Kindern und Jugendichen (...) schwer zu gefährden", dann darf das Medium überhaupt nicht verbreitet werden. Selbst wenn es kein Verbreitungsverbot gibt und das Medium nur "keine Altersfreigabe" bekommen hat.
(Z.B. ist es verboten den Song "Frohes Fest" von den Fanta4 übers Internet zu verbreiten, da dort eben Weihnachten aus einer ziemlich zynischen Sicht geschildert wird, die nur angeblich nur Erwachsenen verstehen könnten und die bei Jugendlichen zu einer moralischen Desorientierung führen würde... siehe auch bpjm.com, da sind die öffentlichen Listen zu sehen)
Was nun "ab 12", "ab 16" und "ab 18" ist, das liegt im Zweifel im Ermessen der Zensu.. der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien.
Bundesprüfstelle - Startseite
Und da könnte man den Eindruck bekommen, dass die selbst nicht wirklich wissen welche Kriterien sie anwenden sollen. Manchmal ist Leute totschießen oder eine Bettszene "ab 16" manchmal ist sowas "ab 18", hängt wohl davon ab wer das prüft.
Auch ganz toll ist, dass ein guter Teil der Zensuren nicht-öffentlich ist, d.h. man darf nicht wissen, dass ein bestimmtes indiziertes Medium indiziert wurde..aber dessen Verbreitung usw. ist natürlich verboten...
Kurzum: Als deutscher hat man es nicht wirklich leicht mit "Erwachseneninhalten" im Internet. Nicht ohne Grund sind ziemlich viele Firmen, die sowas von deutschland aus angeboten haben (zumindest offiziell) mittlerweile ins Ausland abgewandert: In den USA reicht eben ein Register mit den Models/Darstellern und deren Daten (um sicherzustellen, dass die alle volljährig sind) sowie eine Abfrage "bist du 18? - ja, Enter - nein , ab nach Disneyland" für die User. Und das, obwohl die US-Behörden sonst eigentlich eine ganze Ecke prüder und verklemmter sind was das Thema "Sexualität" in der Öffentlichkeit angeht.