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Adult Inhalte in Open sim

Kajal Singh

Aktiver Nutzer
Hallo zusammen,

Ich wollte mal fragen wie mit Erwachseneninhalten in Open Sim Grids umgegangen wird. Also die gesamte Bandbreite wie z.B. Möbel, Bilder, Animationen, Clubs etc., aber auch das Pixeln selber.

Ich hatte versucht im Internet Infos zu bekommen und hatte da nur 3 Grids gefunden in denen das explizit untersagt war. Mich würde mal interessieren ob das bei allen Open Sim Grids so ist oder ob es auch Grids mit anderen Lösungen gibt.


Grüße
Kajal Singh
 
Also grundsätzlich gelten auch dort die entsprechenden ländereigenen Gesetze.
Sprich der Gridbetreiber und in dem speziellen Fall noch direkter als in SL der SIMOWNER(Simhoster) muss dafür sorgen das die Vorschriften eingehalten werden.

Einige z.B. Deutsche Gridbetreiber haben daher anerkannte AVS Systeme vorgeschaltet um den Deutschen Gesetzen die mit am restriktivsten sein dürften was das angeht, genüge zu tun.

gruss
Milo
 
Hallo zusammen,

Ich wollte mal fragen wie mit Erwachseneninhalten in Open Sim Grids umgegangen wird. Also die gesamte Bandbreite wie z.B. Möbel, Bilder, Animationen, Clubs etc., aber auch das Pixeln selber.

Ich hatte versucht im Internet Infos zu bekommen und hatte da nur 3 Grids gefunden in denen das explizit untersagt war. Mich würde mal interessieren ob das bei allen Open Sim Grids so ist oder ob es auch Grids mit anderen Lösungen gibt.


Grüße
Kajal Singh

Hallo,

im OSGrid sollen angeblich schon "Abmahnanwälte", im Bezug auf Jugendschutz, Jagd auf deutsche SIM Betreiber machen. Mir ist allerdings noch keiner dieser Kameraden über den Weg gelaufen, wobei die Inhalte meiner SIMs auch eher PG ala Linden bezeichnen würde.
Das Thema an sich ist aber sehr interessant. Welches Recht greift da. Für die Login-Prozedur ist ja eigentlich das OSGrid verantwortlich, so auch für die Asset Server. Für den Kram den ich auf mein SIM stelle können sie aber nichts. Ich wiederum kann nicht prüfen ob der User der auf meinen SIM kommt volljährig ist oder nicht, weil ich keinen Einfluss auf die Login Prozedur, respektive den ganzen Anmeldekram habe. Verschärft wird das Ganze noch durch die Hypergrid-Technologie. Ich log mich zB im Chaosgrid ein, deren Server in Weißrussland stehen. Jugendschutz ist dort egal (obs so ist weiß ich nicht, ist nur ein Beispiel) von dort springe ich in das OSgrid auf einen SIM der in Deutschland gehostet wird. Dort ist ein Bild von Egon Schiele zu sehen. Wer ist nun für den Jugendschutz verantwortlich? Ist ein Bild von Egon Schiele Pornografie oder Kunst? Und 20 weitere Fragen... alles nicht ganz so einfach.
Um auf der sicheren Seite zu sein kann ich nur jedem raten außerhalb der EU zu hosten. Selbst wenn ihr nichts Böses wollt und nur Heilligenbildchen verteilt. Laßt euch nicht zum Opfer einer schwammigen Rechtslage machen. Ob es nun die Ukraine oder Tonga ist, spielt keine Rolle. Die Preise liegen etwas höher aber die Anbindungen sind derweil genauso schnell. Die paar Euro mehr sollte euch euer Seelenfrieden wert sein. Denkt immer daran, Recht haben, Recht bekommen und Geld bekommen, sind in D-Land ganz verschiedene Dinge, das lernt man schon bei einem KFZ-Schaden. Und die meisten Juristen in diesem Land sind lieb und nett und versuchen ihren Klienten zu helfen aber dieser winzige Teil der den anderen den Ruf versaut kann euch das Leben zur Hölle machen.


LG
 
Es ist völlig egal wo du hostest. Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland zählt deutsches Recht. Selbst wenn der Server auf dem Mars stehen würde;)
Gilt auch für SL. Deutsche user haben deutsches Recht zu beachten, obwohl alle Server in de USA stehen.
 
Es ist völlig egal wo du hostest. Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland zählt deutsches Recht. Selbst wenn der Server auf dem Mars stehen würde;)
Gilt auch für SL. Deutsche user haben deutsches Recht zu beachten, obwohl alle Server in de USA stehen.

Stimmt schon, aber woher willst du wissen wo ich meinen Wohnsitz habe? Nur weil ich Deutsch spreche muss ich nicht zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder gar in Deutschland wohnen. Frag mal die netten Leute im Rechenzentrum meines Vertrauens nach meinen Wohnsitz :) Ob du nun eine staatliche Behörde oder der Papst bist ist denen eigentlich scheissegal... OK, mit Geld könntest du vielleicht etwas erreichen, aber da muss man Nutzen und Kosten abwägen.

Tja und wie willst du im Falle von OSGrid den Jugendschutz garantieren. Das geht einfach nicht. Deutsches Recht, amerikanisches Recht, russisches Recht, lieber Himmel, wir Leben im Zeitalter des Internets und es ist an der Zeit das internationale Reglungen getroffen werden. Das ist aber Sache der Politik. Das muss doch nicht auf meinem Buckel ausgetragen werden. Was kann ich dafür das nur Greise und Populisten die Parlamente aller Länder bevölkern. Ich mach nichts Böses und werde jede Lücke nutzen um mich schadfrei zu halten. Und glaub mir ... das klappt.

LG
 
Da gibts 1000 Wege an dich ranzukommen;) Wenn du im OS grid den gleichen username wie hier verwendest wäre es besonders einfach. Klopft die Staatsanwaltschaft kurz bei Swapps an und er muss deine IP rausrücken...

Die Wahrscheinlichkeit das was passiert ist gering klar, aber es kann passieren.

Wenn ich "Erwachseneninhalte" wo auch immer im internet anbieten würde, dann Zugang nur per postident. Alles andere wird wenns hart auf hart kommt nicht akzeptiert.

LG

P.S. Ja ich finde das deutsche JuschG in manchen Punkten auch übertrieben.
 
wenn die Rechtslage also so unsicher ist, wird es wohl so sein das die meisten von solchen Inhalten auf ihrem Grid eher abstand nehmen.

reicht als Gridbetrieber ein AVS system eigentlich aus um der Rechtslage genüge zu tun...durch Hypergrid kann das ja ausgehebelt werden?

und den Zugang zu solch einem grid / region einzuschränken. (z.b. nur für Leute die in einer bestimmten Gruppe sind und in die kommt man nur über Altersnachweis rein.) dürfte schwer umsetzbar sein.
 
Die Umsetzung eines AVS für eine Region ist nicht schwieriger als ein AVS für ein Grid. In beiden fällen muss der Avatar vordem er zugang bekommt verifiziert werden, auch wenn dieser aus dem Hypergrid kommt.

Problem sehe ich eher darin, dass man mit der zeit für die vielen Region 1000 verschiedene Verifizierungen hat, d.h. auch entsprechend viel Gebühren der einzelnen Anbieten. Ist natürlich blöd wenn man diese Region nur 1 mal besucht um festzustellen das die Region nicht dem entspricht was man sucht.

Eine zentrale Verifizierung die überall nutzbar ist, ist auch möglich. Bei der wahl des AVS die ein solche zentrale Stelle nutzt wirds wieder schwer, da die AVS-systeme oft mängel haben wenn jemand aus dem Ausland kommt.
 
So, wie das aussieht können Adult Content Grids also nur von Personen betrieben werden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Schade, dass die deutschen Gesetze hier so rückständig sind und die Freiheit für eine völlig wirklichkeitsfremde Auffassung von Jugendschutz so stark einschränken.

Ich frage mich, was wäre, wenn die Person, die im Ausland lebt und dort ein Adult Content Grid betreibt, dann nach Deutschland einreist. Wird die dann gleich an der Grenze verhaftet?
 
So, wie das aussieht können Adult Content Grids also nur von Personen betrieben werden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Schade, dass die deutschen Gesetze hier so rückständig sind und die Freiheit für eine völlig wirklichkeitsfremde Auffassung von Jugendschutz so stark einschränken.

Ich frage mich, was wäre, wenn die Person, die im Ausland lebt und dort ein Adult Content Grid betreibt, dann nach Deutschland einreist. Wird die dann gleich an der Grenze verhaftet?

Nö, wieso sollte man sie verhaften? Sie haben doch den Gesetzen genüge getan die in ihrem Land gelten...

Bei einem OSGrid würde ich ein AVS vor setzen, wenn ein Deutscher sie hat, logisch ein Deutsches und davon sind in Deutschland nur 2 anerkannt und ein drittes liegt in einer mehr oder weniger Grauzone wo aber der Jugendschutz nichts macht.
 
Hat denn jemand mal konkrete Gesetzestexte, wenigstens Zitate aus denen hervorgeht was man wann wem wo wie zur Verfügung stellen kann oder verweigern soll ?

Vor Viewer 2 wurden die Inhaltseinstufungen PG, Mature und Adult verwendet.

Eine Namensänderung zu Generell, Moderat und Adult war aus folgenden Gründen erforderlich:

1. Das Hauptgrid ist nur für Erwachsene über 18 Jahren vorgesehen, aus diesem Grund ist hierfür keine "Altersfreigabe" erforderllich. "Generell" ist daher eine viel bessere Beschreibung der Inhaltsart als "PG". Wir haben die Kennzeichnung geändert, damit sie die Inhalte in diesen Regionen besser repräsentiert. Jeder Einwohner kann sich auf diesen Regionen aufhalten und der Inhalt sollte für Arbeitsplatz, Schule oder Zuhause adäquat sein.
2. Um Klarheit zu schaffen. Es war immer schwierig den Unterschied zwischen "Mature" und "Adult" in anderen Sprachen als Englisch zu erklären. Jetzt ist es einfacher den Unterschied zwischen den beiden Inhaltsarten klar zu beschreiben. "Moderat" und "Adult" sind zwei völlig verschiedene Begriffe.


Also, das Hauptgrid ist ab 18, es reicht an dieser Stelle eine einzige Altersprüfung welche man bei Anmeldung an das entsprechende Grid durchaus mittel entsprechender Seiten wo der Ausweis geprüft wird relativ einfach und kostenfrei abgrenzen kann.

Demnach wäre es dann wenn man davon ausgeht das alle Nutzer ehrlich sind eigentlich egal welche Inhalte später gezeigt werden. ?

Denn :
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Region als „G“ oder „Moderat“ einzustufen ist, oder sie das Gefühl haben, dass es Unklarheiten darüber gibt, ob Ihre Inhalte oder Aktivitäten in G-Regionen erlaubt sind, ist es wahrscheinlich am besten, wenn Sie Ihre Region als Mature/Moderat einstufen.

...Mfg*eister
 
Hat denn jemand mal konkrete Gesetzestexte, wenigstens Zitate aus denen hervorgeht was man wann wem wo wie zur Verfügung stellen kann oder verweigern soll ?


Das geht los beim Strafrecht:

StGB - Einzelnorm

Zusammenfassung: Wer einer Person unter 18 (deren Erziehungsberechtiger er nicht ist) "pornographische Schriften" zugänglich macht, der wird mit bis zu 1 Jahr Knast (oder Geldstrafe) bestraft.
Ausserdem ist es in Deutschland verboten sich Pornos aus dem Ausland zuschicken zu lassen oder diese öffentlich gegen Geld vorzuführen. Und es ist verboten anderen Pornos zu zeigen, wenn diese nicht danach gefragt haben.
§§184a-c verbieten darüberhinaus Gewalt- Tier- Kinder- und Jugendpornographie.
Und §184d besagt, dass man wegen der Verbreitung von Pornos über Telemedien nur dann nicht bestraft wird, wenn durch "technische oder sonstige Vorkehrungen" dafür gesorgt wird, dass nur Personen über 18 diese Pornos sehen können.

(Das WortSchriften beinhaltet im StGB dabei so ziemlich alles. Von Bildern über Zeichnungen über Tonbandaufnahmen bis zu Filmen und eben Texten.)

Ansonsten gibts noch recht restriktive Zensu... Jugendschutzgesetze hierzulande:

Dann gibts noch den "Jugendmedienschutzstaatsvertrag" (JMStV)
Landesrecht BW JMStV | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und ... | gültig ab: 08.02.2003

Der besagt z.B. in §4 unter anderem, dass Angebote dann unzulässig sind, wenn sie z.B. pornografisch sind und wenn vom Anbieter nicht sichergestelt wird, dass da nur eine "geschlossene Benutzergruppe" von Erwachsenen zugriff hat.

Um zu erreichen, dass da keine Kids rein können gibt es laut §5 die Möglichkeit dann entweder "technische oder sonstige Mittel" einzusetzen oder aber die Zeit des Angebotes so zu wählen, dass Kinder und Jugendliche sie "üblicherweise" nicht wahrnehmen. (also "ab 18" z.B. nur von 23 bis 6 Uhr)

Ansonsten braucht man als Betreiber mit "entwicklungsbeienträchtigenden Inhalten" nach §6 noch einen Jugenschutzbeauftragten "mit den erforderlichen Fachkenntnissen", oder der Betreiber kann (wenn er weniger als 50 Mitarbeiter hat) Mitglied der FSK werden und die damit beauftragen die Einhaltung des Jugendschutzes zu überwachen.

Ist ein Medium allerdings auf der Liste A oder C der BPjM (das sind Medien, die "offensichtlich geeignet sind die Entwicklung von Kindern und Jugendichen (...) schwer zu gefährden", dann darf das Medium überhaupt nicht verbreitet werden. Selbst wenn es kein Verbreitungsverbot gibt und das Medium nur "keine Altersfreigabe" bekommen hat.
(Z.B. ist es verboten den Song "Frohes Fest" von den Fanta4 übers Internet zu verbreiten, da dort eben Weihnachten aus einer ziemlich zynischen Sicht geschildert wird, die nur angeblich nur Erwachsenen verstehen könnten und die bei Jugendlichen zu einer moralischen Desorientierung führen würde... siehe auch bpjm.com, da sind die öffentlichen Listen zu sehen)

Was nun "ab 12", "ab 16" und "ab 18" ist, das liegt im Zweifel im Ermessen der Zensu.. der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien.
Bundesprüfstelle - Startseite

Und da könnte man den Eindruck bekommen, dass die selbst nicht wirklich wissen welche Kriterien sie anwenden sollen. Manchmal ist Leute totschießen oder eine Bettszene "ab 16" manchmal ist sowas "ab 18", hängt wohl davon ab wer das prüft.

Auch ganz toll ist, dass ein guter Teil der Zensuren nicht-öffentlich ist, d.h. man darf nicht wissen, dass ein bestimmtes indiziertes Medium indiziert wurde..aber dessen Verbreitung usw. ist natürlich verboten...


Kurzum: Als deutscher hat man es nicht wirklich leicht mit "Erwachseneninhalten" im Internet. Nicht ohne Grund sind ziemlich viele Firmen, die sowas von deutschland aus angeboten haben (zumindest offiziell) mittlerweile ins Ausland abgewandert: In den USA reicht eben ein Register mit den Models/Darstellern und deren Daten (um sicherzustellen, dass die alle volljährig sind) sowie eine Abfrage "bist du 18? - ja, Enter - nein , ab nach Disneyland" für die User. Und das, obwohl die US-Behörden sonst eigentlich eine ganze Ecke prüder und verklemmter sind was das Thema "Sexualität" in der Öffentlichkeit angeht.
 
Danke für die vielen Antworten,

dann kann man als Fazit wirklich nur noch sagen das es als Deutscher nicht möglich ist ungestraft Erwachseneninhalte in einem Opensim Grid / Region zu veröffentlichen.

Wenn ich das richtig verstehe reicht es auch nicht aus, die Inhalte auf einem Ausländischen Grid zu veröffentlichen. Maßgebend ist das ich das von Deutschland aus betreibe. Richtig?

LG Kajal
 
Rechtlich gesehen kannst Du schon ungestraft diese Inhalte veröffentlichen, wenn Du beachtest das deutsche Jugendschutzgesetz einzuhalten.
Das hätte Zur Folge das Du ein deutsches AVS davor setzt.
Es ist egal von wo aus Du das betreibst, entscheidend ist Dein Wohnort wo Du selber lebst. Deshalb auch das deutsche AVS.
 
Danke für die vielen Antworten,

dann kann man als Fazit wirklich nur noch sagen das es als Deutscher nicht möglich ist ungestraft Erwachseneninhalte in einem Opensim Grid / Region zu veröffentlichen.

Doch, wenn du sicherstellst, dass du a) entweder eine geschlossene Benutzergruppe von erwachsenen hast oder b) deine Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten zugänglich machst und c) keine indizierten Inhalte verbreitest, dann ist das erlaubt.
Es ist nur ein ziemlicher Aufwand hierzulande. Und die Jugendschutzzensurbehörde kann jederzeit entscheiden, dass deine Inhalte auf die Liste kommen.

Einfach z.B. per Postident, X-Check oder ähnlichem sicherstellen, dass du keine Kids auf deinem Server hast, dann sollte das gehen.

Wenn ich das richtig verstehe reicht es auch nicht aus, die Inhalte auf einem Ausländischen Grid zu veröffentlichen. Maßgebend ist das ich das von Deutschland aus betreibe. Richtig?
LG Kajal
In dem Fall gibt es zwei Tatorte, und da einer davon Deutschland ist (von dort aus hast du die Tat begangen), machst du dich nach deutschem Recht strafbar, wenn du da Pornomaterial auf dem Server anbietest.

D.h., falls ein Staatsanwalt auf deinen Server aufmerksam wird, sich an den US-Provider wendet, du dich da mit deinem korrekten RL Namen registiert hattest und der Provider die Daten eben so mal rausrückt ohne die übliche "sorry, we are not Germany" Nummer, dann könnte es sein, dass du in Deutschland deswegen Ärger bekommst.

Es kommt also in der Praxis immer drauf an wie du dich da anstellst. Und wie leicht du identifizierbar bist.

Nebenbei: Als Deutscher darfst du in den USA zwar nicht gegen alle, aber immerhin gegen die meisten deutschen Gesetze verstoßen ohne dass du deswegen verhaftet wirst wenn du nach Hause kommst. Solltest du aber im Ausland mit Tierpornos rumblödeln oder lustige Drogenverteilparties veranstalten oder den Bundespräsidenten verunglimpfen, dann könnte es etwas Ärger bei der Wiedereinreise geben. Also auch im Ausland auf Parties keinen "Schäferhundeparty mit Claudia" laufen lassen, die Fingerchen von den Drogen lassen und immer schön den Bundespräsidenten verglimpfen, dann passiert auch nix. (siehe §5 und §6 StGB)
 
Also wenn ich ein SL eine Orgie unter dem Motto "Wulff und seine Freunde" veranstalte, dann werde ich bei der nächsten Einreise nach D verhaftet?

OMG, dann muss ich das ja alles schnell abblasen und ich hab ich schon sooooo drauf gefreut!
 
The main guideline is that the same principles apply to grids as to websites. A grid owner, like a website owner, is at the end of the day responsible for all content on a grid, including user-generated content. (Different countries put different requirements as to how much oversight there has to be of user-generated content.)

Each grid sets its own policies through its Terms of Service. US-based grids and adult-oriented grids will have different rules than PG-grids or education-oriented grids.

However, it is becoming increasingly simple to set up your own grid. If you're running 9 regions or less (or 16 if you have a super-duper server) you don't need any centralized grid infrastructure, and can run a mini-grid (also known as a standalone). The most famous pre-configured mini grid is the Diva Distro, which comes with four regions (as a megaregion -- no border crossings) and is hypergrid-enabled. You can set up your own grid, host it on a server anywhere you want, and put whatever policies you want in place (within the constraints of the law, of course).

Setting up a grid anonymously is as easy -- and as difficult -- as setting up a website anonymously. You need to register a domain, rent a server, and market the grid.

I believe we'll see a flood of adult-themed and gambling-themed grids popping up as soon as we have a decent Web-based viewer for OpenSim.

I'm looking at it as an interesting trend, from the point of view of hypergrid growth and commerce, and it will help push technological development and broader user adoption.

If anyone has an sin grid that they're building and are willing to talk about it, I'd love to interview you (either anonymously or on the record) about the challenges and obstacles you face in doing so.

-- Maria Korolov
Editor, Hypergrid Business
Hypergrid Business
maria@hypergridbusiness.com
 
Da gibts 1000 Wege an dich ranzukommen;) Wenn du im OS grid den gleichen username wie hier verwendest wäre es besonders einfach. Klopft die Staatsanwaltschaft kurz bei Swapps an und er muss deine IP rausrücken...

Stimmt, es gibt 1000 Wege um an eine IP zu kommen und es gibt 1000 Wege sie zu verschleiern. Ein Name könnte hier anders lauten als dort, man könnte über Proxys gehen, man benutzt einfach ein offenes WLAN oder das ICafe hinter der Grenze und... und ... und...
Leute die mit hirnlosem Abmahnen ihr Geld verdienen werden sich aber kaum die Mühe machen und die ganze "Sicherheitskette" aufrollen. Die wollen schnell mal ein bisschen Kohle machen.
Um es nochmal klar zu stellen, wir machen nichts böses, wir wollen einfach nur unsere Ruhe vor diversen Spinnern haben. Wir haben einfach kein Bock darauf Gestalten ala Freiherr von Gravenreuth (Möge der Herr seiner Seele gnädig sein) kennen zu lernen. Warum sich die Nerven kaputt machen wenn man für ein paar Dollar mehr Ruhe haben kann.

LG
 

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