Silvan Tobias
Superstar
Hallo,
Heute ist gegen Facebook ein interessantes Urteil ergangen, hier mal die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
vzbv gewinnt Klage gegen Facebook - Pressemitteilungen - Datenschutz - Digitale Welt - Themen - vzbv
Ich zittiere mal den interessanten Passus da raus:
Linden Labs hat in seinen TOS ja ganz ähnlich lautende Bestimmungen, die damit auf wackeligen Beinen stehen.
Dazu muß man aber auch noch bemerken:
1. In Deutschland/Europa gibt es Einzelfallurteile, LL müßte im Zweifel also selbst verklagt werden.
2. LL bietet seine Dienste eigentlich hauptsächlich auf dem amerikanischen Markt an, hat aber auch europäische Niederlassungen, wie das dann rechtlich zu beurteilen ist kann durchaus spannend sein.
3. Das Urteil ist von einem Landgericht und noch nicht rechtskräftig.
Zumindest ist es ein deutliches "Auf die Finger klopfen" an Datenkraken.
Heute ist gegen Facebook ein interessantes Urteil ergangen, hier mal die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
vzbv gewinnt Klage gegen Facebook - Pressemitteilungen - Datenschutz - Digitale Welt - Themen - vzbv
Ich zittiere mal den interessanten Passus da raus:
Facebook darf Nutzerinhalte nur nach Zustimmung verwenden
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.
Linden Labs hat in seinen TOS ja ganz ähnlich lautende Bestimmungen, die damit auf wackeligen Beinen stehen.
Dazu muß man aber auch noch bemerken:
1. In Deutschland/Europa gibt es Einzelfallurteile, LL müßte im Zweifel also selbst verklagt werden.
2. LL bietet seine Dienste eigentlich hauptsächlich auf dem amerikanischen Markt an, hat aber auch europäische Niederlassungen, wie das dann rechtlich zu beurteilen ist kann durchaus spannend sein.
3. Das Urteil ist von einem Landgericht und noch nicht rechtskräftig.
Zumindest ist es ein deutliches "Auf die Finger klopfen" an Datenkraken.