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Auswirkungen des Urteils gegen Facebook auf Secondlife

Silvan Tobias

Superstar
Hallo,

Heute ist gegen Facebook ein interessantes Urteil ergangen, hier mal die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
vzbv gewinnt Klage gegen Facebook - Pressemitteilungen - Datenschutz - Digitale Welt - Themen - vzbv

Ich zittiere mal den interessanten Passus da raus:
Facebook darf Nutzerinhalte nur nach Zustimmung verwenden
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.

Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.

Linden Labs hat in seinen TOS ja ganz ähnlich lautende Bestimmungen, die damit auf wackeligen Beinen stehen.

Dazu muß man aber auch noch bemerken:
1. In Deutschland/Europa gibt es Einzelfallurteile, LL müßte im Zweifel also selbst verklagt werden.
2. LL bietet seine Dienste eigentlich hauptsächlich auf dem amerikanischen Markt an, hat aber auch europäische Niederlassungen, wie das dann rechtlich zu beurteilen ist kann durchaus spannend sein.
3. Das Urteil ist von einem Landgericht und noch nicht rechtskräftig.

Zumindest ist es ein deutliches "Auf die Finger klopfen" an Datenkraken.
 
So wie wir heute Mieterschutz-Vereine, Verbraucherschutzorganisationen, Vereine zur Lohnsteuerhilfe oder ähnliches haben, so werden wir in wenigen Jahren Vereine zum Schutz gegen Aktivitäten von Datenkraken benötigen, da sich der Einzelne nicht mehr wirkungsvoll gegen solche Datenkartelle zur Wehr setzen können wird.

Jedes dieser Urteile gibt solchen künftigen Organisationen Mittel an die Hand, gegen diese Datensammler vorzugehen.

Somit erhellt jedes, auch noch so "kleine", Urteil in dieser Richtung meinen Tag.:cool:
 
Linden Labs hat in seinen TOS ja ganz ähnlich lautende Bestimmungen, die damit auf wackeligen Beinen stehen.

Nur mit dem Unterschied, dass LL dieses umfassende Nutzungsrecht braucht, damit sie überhaupt den von den Nutzern generierten Content auf ihrem System (SL) auch legal darstellen und nötigenfalls (zB bei TOS-verletzendem Content) verändern oder gar ganz löschen können.
 
Nur mit dem Unterschied, dass LL dieses umfassende Nutzungsrecht braucht, damit sie überhaupt den von den Nutzern generierten Content auf ihrem System (SL) auch legal darstellen und nötigenfalls (zB bei TOS-verletzendem Content) verändern oder gar ganz löschen können.

Wenn es um die reine Darstellung des Seiteninhaltes geht, gibt es wohl kaum Unterschiede zwischen Facebook und SL. Natürlich muß ein Contentersteller, egal ob in Facebook oder in SL dem Betreiber das Recht einräumen, diesen Content auch an die Rechner der anderen Nutzer zu schicken. Sonst wird es da sehr leer.

Interessant wird es halt jetzt z.B., wenn Content für Werbezwecke verwendet wird. Dieses Recht räumt sich LL (soweit ich es in Erinnerung habe) auch selbst ein.
 
Ich spinne einfach mal weiter ...

Das Urteil geht davon aus das es an dem Content in FS ein Urheberrecht besteht. Die Aussage ist glas klar.

Wie sieht es mit dem Content in SL oder auch anderen Welten aus?

Besteht ein Urheberrecht an den gestalteten Prims (Objekten)?
Wenn dem so wäre dürfte ohne Zustimmung nicht mal der Content gelöscht werden, denn er ist nicht ersetzbar. Um diese Verantwortung wieder dem User aufdrücken zu können, müsste es eine Export und Import Möglichkeit geben.

Für Mesh, Sculpts Maps, Texturen, Scripte ist es geregelt. Der Content wir outworld erstellt und das Orginal verbleibt auf der Festplatte des Urhebers. Er kann es auch für andere Zwecke nutzen und es ist gesichert,. Der Content kann unter eine Lizenz gestellt werden usw.

Besteht kein Urheberrecht am Content brauchen wir keine Permissons an Objekten mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das LL Büro in Amsterdam wurde Ende 2010 geschlossen und seitdem gibt es AFAIK in Europa keine Niederlassungen von LL mehr und damit nichts was sich verklagen ließe. Und für Kalifornien hat das Urteil keine Relevanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ersten 2 Zeilen der aktuellen TOS, Fettmarkierung von mir:
Welcome to Second Life! This agreement (this "Agreement" or the "Terms of Service") describes the terms on which Linden Research, Inc. and Linden Research United Kingdom, Ltd. (collectively "Linden Lab") offer you access to Second Life.
 

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