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Banklizenz und Lindendollar

Swapps Swenson

Gründer
Ich würde hier gerne mal ein paar Hintergrundinfos zum Thema Banken-Lizenz und Linden-Dollar recherchieren.

Fragen auf die ich Antworten suche:

  1. Hat Linden Lab eine offizielle Bankenlizenz?
  2. Wenn ja ist diese international gültig?
  3. Ist der Lindendollar eine anerkannte internationale Währung?
  4. Welchem Staat ist/wäre diese Währung zugeordnet?
  5. Warum müssen virtuelle Waren nicht verzollt werden?
  6. Welches Finanzamt kann unter welchen Voraussetzungen Steuern aus virtuellen Verkäufen erheben?

Hat jemand ein paar hilfreiche Links und URLs zu dem Thema?

Vielen Dank
 
Was ich bisher recherchieren konnte:

Auf Wikipedia steht unter "Linden Lab" nur der folgende Satz:

Zum Ende des Jahres 2003 wurden Handelsaktivitäten in Second Life über die Konvertibilität der virtuellen Währung Linden-Dollar an den US-Dollar in den regulären Wirtschaftskreislauf eingebunden.

Hier bei bezeichnet der Begriff Konvertibilität die Zusicherung der Zentralbank des Landes das diese Währung von In- wie Ausländern unbegrenzt in andere Währungen umgetauscht werden darf.
 
Ich würde hier gerne mal ein paar Hintergrundinfos zum Thema Banken-Lizenz und Linden-Dollar recherchieren.

Fragen auf die ich Antworten suche:

  1. Hat Linden Lab eine offizielle Bankenlizenz?
  2. Wenn ja ist diese international gültig?
  3. Ist der Lindendollar eine anerkannte internationale Währung?
  4. Welchem Staat ist/wäre diese Währung zugeordnet?
  5. Warum müssen virtuelle Waren nicht verzollt werden?
  6. Welches Finanzamt kann unter welchen Voraussetzungen Steuern aus virtuellen Verkäufen erheben?
Hat jemand ein paar hilfreiche Links und URLs zu dem Thema?

Vielen Dank

Antworten zu Linden Dollar
1. Nein
2. Nein (siehe 1.)
3. Nein
4. Keinem (siehe 3)
Linden Dollar ist Spielgeld im Spiel SL und nur dort gültig. Wenn Linden Lab Konkurs geht, dann sind die Guthaben in Linden Dollar weg.

Antworten zu Zöllen, Abgaben, Steuern etc. (das trifft auf alle Aktivitäten im Internet zu)
5. Wer sagt, dass virtuelle Waren nicht verzollt werden müssen?
6. Grundsätzlich jedes. Das hängt von den Steuergesetzen des jeweiligen Landes ab.
 
Danke Leon!

Das war ja einfach *g*

Ich ergänze dann mal meine Fragen:

Gibt es eine oder mehrere staatliche Einrichtungen die bei der Währung, dem Wechselkurs und deren wirtschaftlichen Auswirkungen eine Mitbestimmungs - oder Kontrollfunktion ausübt?
 
zu 5:
virtuelle Waren werden nicht verzollt weil:

"Ein Zoll auf virtuelle Waren müßte international in der WTO angenommen werden, aber angesichts der
Haltung der USA ist es schwierig, sich vorzustellen, wie dies vereinbart werden könnte. Alle
Tarifnummern im harmonisierten System der zolltariflichen Einreihung sind - mit Ausnahme von
Strom - zur Zeit für materielle Waren."

aus einem Bericht der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/interim_report_on_electric_commerce_de.pdf

Das bezieht sich auf Dinge, die elektronisch übermittelt werden wie Software, Musik etc.

Allerdings denke ich, daß es sich bei Dingen in SL nicht einmal um virtuelle Waren handelt, sondern um Nutzungsrechte, da wird nichts ausgetauscht und fällt deshalb ohnehin kein Zoll an.

Steuern sind ein ganz anderes Thema...
 
Danke Leon!

Das war ja einfach *g*

Ich ergänze dann mal meine Fragen:

Gibt es eine oder mehrere staatliche Einrichtungen die bei der Währung, dem Wechselkurs und deren wirtschaftlichen Auswirkungen eine Mitbestimmungs - oder Kontrollfunktion ausübt?

Der L$ ist erst mal eine Art Spielgeld, das man zwar mit anderen Usern kaufen und tauschen kann.

Aber man kann die von Linden Lab gekaufen L$ nicht wieder bei Linden Lab in echtes Geld tauschen.

Das wird in der TOS sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Zulässig ist lediglich der Tausch mit anderen Usern.

Damit ist ein L$ weder Geld noch eine Währung noch eine Devise und auch keine Mikrowährung. Weshalb der von Quinta verlinkte VWI-Artikel leider von falschen Grundannahmen ausgeht und die Schlussfolgerungen dort so leider auch nicht stimmen, auch wenn der Steuerfachmann da bezogen auf die falschen Grundannahmen sicher recht hat.


1.4 Second Life "currency" is a limited license right available for purchase or free distribution at Linden Lab's discretion, and is not redeemable for monetary value from Linden Lab.

You acknowledge that the Service presently includes a component of in-world fictional currency ("Currency" or "Linden Dollars" or "L$"), which constitutes a limited license right to use a feature of our product when, as, and if allowed by Linden Lab. Linden Lab may charge fees for the right to use Linden Dollars, or may distribute Linden Dollars without charge, in its sole discretion. Regardless of terminology used, Linden Dollars represent a limited license right governed solely under the terms of this Agreement, and are not redeemable for any sum of money or monetary value from Linden Lab at any time. You agree that Linden Lab has the absolute right to manage, regulate, control, modify and/or eliminate such Currency as it sees fit in its sole discretion, in any general or specific case, and that Linden Lab will have no liability to you based on its exercise of such right.
Auf Deutsch:


Die Second Life "Währung" ist ein eingeschränktes Lizenzrecht, das nach belieben von Linden Lab zum Kauf verfügbar ist oder frei verteilt werden kann, und sie kann nicht gegen Geldwerte bei Linden Lab eingelöst werden.

Sie erkennen an, dass der Service (SL) zur Zeit eine nur im Service vorhandene fiktive Währung ("Währung" oder "Linden Dollars" oder "L$") enthält, die eine eingeschränkte Lizenz darstellt ein Merkmal unseres Produkts zu nutzen wann, wie und wenn überhaupt es Linden Lab erlaubt. Linden Lab kann Gebühren verlangen für das Recht Linden Dollar zu verwenden oder auch nach eigenem Ermessen Linden Dollar ohne Gebühr verteilen. Unabhängig von den verwendeten Begriffen stellen Linden Dollar lediglich eine eingeschränkte Lizenz im Rahmen dieses Vertrags dar, die zu keiner Zeit für irgendeine Summe an Geld oder Geldwert bei L$ zurückgetauscht werden kann. Sie stimmen zu, dass Linden Lab das absolute Recht hat diese Währung nach belieben in jedem generellen oder speziellen Fall zu verwalten, zu regulieren, zu kontrollieren, zu verändern und/oder abzuschaffen und dass Linden Lab durch das Ausüben dieses Rechts keinerlei Verpflichtung Ihnen gegenüber hat.


Umsätze in SL, Transaktionen in SL und Gewinne in SL sind genau deswegen auch Steuerfrei, aber Steuern fallen wohl dann an, wenn man L$ in US-$ tauscht. (was wie gesagt nur mit anderen Usern geht. Aber einmal ausgegebene oder verkaufte L$ nimmt LL nicht wieder zurück!)

Damit bleibt nur noch Dr.Koch aus dem VWI-Artikel zu zitieren:
Dr. Koch: Wenn die virtuelle Währung nicht getauscht werden kann in eine reale Währung, so hat diese virtuelle Welt eindeutig den Charakter eines Online-Spiels. Denn wenn die oben angesprochene Verknüpfung zwischen realer und virtueller Welt fehlt, so kann jede geschäftliche Aktion in der virtuellen Welt keine Auswirkungen auf die reale Welt haben.

PS:
Elektronische Dienstleistungen werden auch in der EU durchaus besteuert. Weswegen man z.B. als Deutscher für Dienstleistungsgebühren an LindenLab 19% Mehrwertsteuer zahlen muss, d.h. Tier und Premium Fees sind für EU-Bürger 19% teurer als für Amis, die diese Mehrwertsteuer nicht haben.
 
Danke für alle Antworten, das war sehr hilfreich.
Die Fragen zu Zoll und Steuern wurden damit ziemlich klar beantwortet.

Ich vermute aber weiterhin, dass sich für LL durch den Linden-Dollar bzw. die Lindex noch komplexere Verpflichtungen oder Zwänge gegenüber staatlichen Einrichtungen ergeben. Seien es Kontrollen bzgl. Geldwäsche oder Stabilität des L$-US$-Kurs.
 
Danke Leon!

Das war ja einfach *g*

Ich ergänze dann mal meine Fragen:

Gibt es eine oder mehrere staatliche Einrichtungen die bei der Währung, dem Wechselkurs und deren wirtschaftlichen Auswirkungen eine Mitbestimmungs - oder Kontrollfunktion ausübt?

Hallo Swapps

Ja, ich hatte es gerade eilig!

Meinst du mit der Anschlussfrage die Währung Linden $? Falls das so ist, dann lautet die Antwort nein. Linden $ ist keine Währung im juristischen Sinn (siehe auch den Artikel von Shirley). Das spielt aber auch gar keine Rolle. Wenn genügend SL User Linden $ als Geld in SL akzeptieren und sogar Linden $ annehmen und gegen US $ umtauschen, dann kann man Linden $ verwenden wie eine echte Währung und das wird ja auch so gemacht. Es gibt ja einige wenige Benutzer, die echtes Geld in SL verdienen.
Es gibt auch in der realen Wirtschaft solche Beispiele von Parallelwährungen, die funktionieren. In der Schweiz gibt es WIR (siehe WIR Bank ? Wikipedia).
Eine solche Parallelwährung hat gegenüber einer offiziellen Währung den Nachteil, dass sie nur innerhalb einer geschlossenen Gruppe einen Wert hat und dass es niemanden gibt, der diesen Wert garantiert und auch keinen Markt, der diesen Wert festlegt. Es wird deshalb auch kaum jemanden geben, der Millionen an Linden $ hortet. Die Geschäftsleute in SL werden ihre Linden $ möglichst schnell gegen US $ umtauschen.
 
Ich vermute aber weiterhin, dass sich für LL durch den Linden-Dollar bzw. die Lindex noch komplexere Verpflichtungen oder Zwänge gegenüber staatlichen Einrichtungen ergeben. Seien es Kontrollen bzgl. Geldwäsche oder Stabilität des L$-US$-Kurs.

Und wie kommst du zu dieser Vermutung?

Der L$ ist doch technisch auch kein bisschen anderes als das Gold in WoW, Herr der Ringe oder Eve Online: Man kann das "Gold" oder die "L$" als Spielgeld vom Serviceprovider kaufen - aber man kann es nicht mehr rücktauschen. Alles was bleibt ist der Handel der User untereinander.
Lindex bietet da nur eine Plattform, einen Service für den sie Geld nehmen. L$ sind aber nur Spielgeld aus dem (im Gegensatz z.B. zu den Jetons eines Kasinos) keinerlei geldwerte Schuld entsteht.

Und was die Stabilität des L$ angeht:
Wieso sollte Linden Lab verpflichtet sein eine Stabilität des Wechselkurses zwischen den Usern für ihr Spielgeld zu garantieren? Die garantieren doch ausdrücklich nicht mal, dass es in 5 Minuten überhaupt noch irgendwelches Spielgeld auf deinem Account-Konto gibt. Dass LL den L$ stabil hält geschieht nur aus Eigeninteresse.


Das Geldwäschegesetz gilt nebenbei schon jetzt:
Geldbewegungen über einem bestimmten Betrag müssen sowohl in den USA als auch in der EU deklariert werden. Innerhalb der EU sind das 15000€ und im internationalen Verkehr sind das 10000€ bzw. in den USA 10000 US$.
Und ich glaub dafür gibts einige L$... in der EU rund 6 Mio.

Sowas kommt also wohl eher zum Tragen wenn du in den USA ein Auto kaufst und nach De liefern lässt. Da muss der Händler diese Transaktion melden.
 
Der L$ ist erst mal eine Art Spielgeld, das man zwar mit anderen Usern kaufen und tauschen kann.

Aber man kann die von Linden Lab gekaufen L$ nicht wieder bei Linden Lab in echtes Geld tauschen.

Das wird in der TOS sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Zulässig ist lediglich der Tausch mit anderen Usern.
Linden Lab schliesst den Umtausch/Rückgabe aus.
Verkaufen kann man die L$ theoretisch wieder am Lindex
So gesehen an andere User mit der Hilfe von LL
aber der Handel ist gestattet.

Linden Dollar sind laut Ebay Regeln eines der wenigen Virtual Goods
die dort noch legal gehandelt werden dürfen.

Das Geldwäschegesetzt gilt doch nur bei nicht elektronischen Zahlungsverkehr.
Für alles andere sind die jeweiligen Bankenaufsichten zuständig.
Sprich ich muss wenn ich 20000 EUR in USA überweise das nirgends anmelden
das macht die Bank btw diese hält die Daten vor und gibts sie auf Anfrage weiter.
Wenn ich es im Koffer rumtrage muss ich es beim Zoll angeben.
Alle mir bekannten europäischen Zahlungsystem unterliegen in irgendein Form
der Auffsicht durch den Staat von Land zu Land anders geregelt.
Therotisch müsste eine Linden Dollar Tauschbörse nach dem ZAG bei der BaFin gemeldet werden.
Wobei mir da niemand genau Auskunft geben konnte -)

siehe auch heise online - Neues Gesetz: Reale Bankaufsicht für virtuelle Währungen

mfg milz
 
Hallo Milz

Die Geldwäschegesetze gelten selbstverständlich auch für den elektronischen Zahlungsverkehr! Der macht ja heute den weitaus grössten Teil des Zahlungsverkehrs aus. Geld wird beispielsweise gewaschen, indem es mehrere Male von einem Konto auf ein weiteres überwiesen wird, über Ländergrenzen hinweg. Hier sind die Banken in der Pflicht und müssen verdächtige Transaktionen den jeweiligen zuständigen Behörden melden.
Wenn du beispielsweise jahrelang immer Beträge um die paar tausend Euro auf deinem Konto hast und plötzlich werden dir ein paar Millionen auf dein Konto überwiesen, dann wird sich deine Bank bei dir melden und wissen wollen, was das für Geld ist.
 
Therotisch müsste eine Linden Dollar Tauschbörse nach dem ZAG bei der BaFin gemeldet werden.

Lindex und XStreetSL mal nicht, die sitzen ja im Ausland.

Aber die innereuropäischen Betreiber (VirWox,DXExchange,...) sind eventuell Meldepflichtig, aber was nicht ganz so klar ist, ist die Frage ob die überhaupt einen Zahlungsdienst anbieten.

Da gibts nämlich die ein oder andere Ausnahme, die explizit kein Zahlungsdienst ist. In Betracht kommen hier z.B. §1 Absatz10 Satz 10 und 11.

Ob und was da nun aber für Spielgeld wie das von WoW oder SL gilt, das kann wohl nur irgendwann der BGH klären. Ich denk da gehen die Meinungen und Auslegungen der Gesetze deutlich auseinander. Da kann vermutlich selbst das OLG Hamburg anders entscheiden als das OLG München.
 

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