• Bitte schaltet eure Ad Blocker aus. SLinfo kann nur betrieben werden, wenn es durch Werbung Einnahmen erzielt. Vielen Dank!!
  • Wir freuen uns, wenn du dich in unserem Forum anmeldest. Bitte beachte, dass die Freigabe per Hand durchgeführt wird (Schutz vor Spammer). Damit kann die Freigabe bis zu 24 Stunden dauern.
  • Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Bann wegen Paypalrückbuchung

Hi Swapps,
und alle anderen natürlich auch ;-)

der im Video genannte Herr Musik(?) nutzt Paypal als Bank.
Der normale User nutzt Paypal als "Dienstleister für Zahlungen".
In der Regel per Lastschrift vom Girokonto.

Und eben diese Lastschriften können vom Kontoinhaber ( oder vom Bankberater den Vertrauens ) zurückgegeben werden.
Seit einem längeren Zeitraum ( ich glaube seit über einem oder auch seit 2 Jahren - müsste ich nachsehen ) auch über die 6-Wochenfrist hinaus.

Ich wollte nur darstellen, dass Paypal, wie auch eine Lastschrift UND auch eine Kreditkartenabbuchung KEIN Garant für eine Zahlung ist.

Womit eigentlich nur gesagt werden soll, dass KEINE Zahlung, ausser Überweisung ( Kontostand abwarten ) , Cash , oder ähnliches , dem Zahlungsempfänger eine gewisse Sicherheit geben kann.

LG
Tom
 
Womit eigentlich nur gesagt werden soll, dass KEINE Zahlung, ausser Überweisung ( Kontostand abwarten ) [....] eine gewisse Sicherheit geben kann.

Richtig. Danke Tomuli.
Gibts dabei aber nicht eine Ausnahme? Ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass wenn auf dem Kontoauszug neben einem Eingangsbetrag der Vermerk "ev" steht (Eingang vorbehalten) kann das noch 6 Wochen widerrufen werden. Weiß da jemand genaueres?
 
@ Kila

Du als Kunde weißt doch aber, dass du bei Lastschriftverfahren für die Kontodeckung haftest. Wo sollte da der Fehler von Paypal liegen?

Wenn du in RL per Lastschrift kaufst, ohne dass dein Konto gedeckt ist, hast du ganz fix eine Anklage wegen Betrugs am Hals. Ich habs in meiner Ausbildung schon erlebt, dass gegen eine Frau das Hauptverfahren eröffnet werden sollte, die mit ungedecktem Konto eine Fußmatte für 10 € gekauft hat.

Wenn man knapp bei Kasse ist oder seine Finanzen nicht richtig im Blick hat, sollte man besser "Prepaid" die Lindens kaufen (per Paysafe-Karte).
 
Also ich denke, hier sollte man mal wieder Shirley genau zuhören.

Jede Andeutung, jemand anderer außer demjenigen, der hier nicht gezahlt hat, hätte auch nur eine Teilschuld oder Teilverpflichtung, wird zur Löschung des SL-Accounts führen, wahrscheinlich auch zum Überprüf-Bann der kompletten Freundesliste, zur Information der Behörden, zur Löschung des Paypal-Kontos und schließlich zu Überlegungen der Staatsanwaltschaft, welche Anklage hier zu machen ist.

Es geht hier um einen nicht eingehaltenen Vertrag, und da er über Paypal gelaufen ist, wird er als Kreditkartenbetrug weiterbehandelt.

Bei allem Verständnis für July, bei allem Mitgefühl für die Situation inklusive des kaputten Autos ... das Einzige was nun zu tun ist: irgendwie die 30 Euro besorgen (Autoreparatur verschieben, Leihhaus, Verwandte oder Freunde anbetteln, Paysafe-Card, ...) und dem Händler bezahlen.
Sag ihm, dass du zahlen willst und bitte um Vorschläge, welche Zahlungsarten er akzeptiert, und dann bezahle.

Und bitte auch nicht die L$ jetzt verkaufen. Deine L$ sind heiß. Wer sie dir jetzt abkauft, handelt sich höchstwahrscheinlich auch einen Bann ein.

Erst wenn July die Sache aus der Welt geschafft hat, können wir mal andeutungsweise drüber nachdenken, ob Händler gut daran tun, so viel Vertrauensvorschuss zu geben. Jetzt sind solche Überlegungen einfach brandgefährlich für July.
 
July, bitte bedenke auch folgendes:

- aus Sicht des Händlers bist du die Sture, die einen Vertrag nicht einhalten will
- deine L$ sind für den Händler nur 25 Euro wert
- er hatte Gebühren für die Paypal-Rückbuchung - also nur 20 Euro wert
- er hat das Risiko, dass ihn LL als seriösen Händler aus der Liste nimmt, wenn er das nicht weiterverfolgt,
- er hat nun jede Menge Arbeit, den zweiten Zahlungseingang zu verfolgen.

Der Händler hat nun zwei Möglichkeiten:

A. Er drückt auf den Button: Zahlung nicht erfolgt im LL-Bericht
Ein Klick, und für ihn ist die Sache aus der Welt und auf dich kommt Ärger zu.

B. Er bietet dir an, die 30 Euro zu zahlen, wartet auf das Geld, macht dann einen positiven Abschlussbericht an die Lindens und dein Account ist gerettet.
B ist wesentlich mehr Arbeit und Risiko für den Händler.

Also zahle.
Irgendwie.
 
Richtig. Danke Tomuli.
Gibts dabei aber nicht eine Ausnahme? Ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass wenn auf dem Kontoauszug neben einem Eingangsbetrag der Vermerk "ev" steht (Eingang vorbehalten) kann das noch 6 Wochen widerrufen werden. Weiß da jemand genaueres?

Soviel ich weiß, gibt es den ev - Vermerk regelmäßig bei Scheckeinreichungen.

Insbesondere bei Auslandsschecks.
Als ich mal eine Domain über den Teich verkauft hab, da erklärte man mir hier bei der Bank: ok, wir werden den Scheck in etwa einer Woche gutschreiben, aber wenn in den USA was schief geht, kann der nach Wochen noch zurückgebucht werden, daher ev.

ev bedeutet in der Regel, dass sich die Bank vorbehält, die Gutschrift wieder zurückzunehmen.
Das natürlich kann wiederum daran liegen, dass die Gegenseite den Scheck sperrt oder die Zahlung sonstwie widerruft.

Damit es nun endgültig OT wird:
In meinem Fall wären mir aus dem Domainverkauf etwa 10 Euronen geblieben, der Rest wären Gebühren gewesen. Darum hab ich den Scheck von GoDaddy meinen Freunden in NY geschickt und die haben ihn dort eingelöst und ich hab die Kohle per Paypal bekommen.
 
Wie auch immer gebucht wurde, sehe ich kein Verschulden beim Geldwechsler.

Der hat seinen Teil, mit Lieferung der Lindendollar, ja schliesslich erfüllt.

Nun ist es am Kunden, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen-PUNKT-.
 
Ok, die ganze Agumentation geht dahin, daß Verträge erfüllt werden müssen, und das ist auch gut so.

Wenn es nicht anders geht, würde ich aber trotzdem die erhaltenen Linden sofort bis auf den letzten Linden zurückzahlen, zusammen mit einer ausführlichen Entschuldigung und Erklärung.

Dann wird es sehr schwer, auf Betrug zu klagen und der Händler hat wieder den schwarzen Peter. Rechtlich sauber ist die Lösung zwar nicht, aber das Geschäft ist rückabgewickelt und ein Staatsanwalt dürfte das Verfahren einstellen.

Ab da wird es nur noch ein ziviles Verfahren, das sich wegen deutlich weniger als 30 Euro keiner antut (geht ja im Prinzip nur um die Transaktionskosten, Paypalgebühren, Wechselkusverlust usw, ist also eher in Centbereich angesiedelt)

Gebannt werden kann trotzdem, aber zumindest läuft die Strafsache nicht an.
 
Naja, so schnell läuft eine Strafsache auch nicht an.

Wenn man seine Rechnung nicht bezahlt, warum auch immer, dann kommt erstmal eine Mahnung (im Normalfall). Ja man kann auch nach 30 tagen gleich im Zahlungsverzug sein ohne Mahnung.
Wenn es ein Deutscher ist, dann kann er dann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, vorher passiert gar nicht. Spätestens dann sollte der Schuldner reagieren, dann wird es erst.

Aber das hat nichts damit zu tun was LL mit dem Account macht.
 
Zwei Dinge sollte man trotzdem bedenken:

1. Linden verspricht deutlich an mehreren Stellen JEDEN Fraud - Verdacht den Behörden zu melden. Den Behörden, nicht zivilen Unternehmen. So eine Meldung wird ihren Weg gehen.

2. Wenn der Verkäufer den Button drückt, dann wissen wir von mehreren Beispielen, ist die ganze Freundesliste auch erst mal außer Gefecht gesetzt.

Wir sollten vorsichtig sein mit Ratschlägen, dass das nicht so schlimm sei.
Silvan hat sicher recht: die Lindens zurückzahlen und vielleicht was drauflegen für den Verlust, würde den Staatsanwalt die Sache einstellen lassen. Vielleicht sogar, bevor Gerichtskosten entstehen, die dann sicher nicht auf Staatskasse gehen.
Aber in diesem Fall, so lasen wir, würde der Verkäufer LL informieren, der Account wäre Geschichte und die FL hätte Auszeiten.
 
Kila, du verwechselst Zivil- und Strafrecht.

Die Mahnung ist Zivilrecht.
Eine Anzeige wegen Verdacht auf Betrug ist Strafrecht und hat mit der Mahnung relativ wenig zu tun.
Ich war damals selber erstaunt, daß die Staatsanwaltschaft wegen 25 € so ein Fass aufgemacht hat, aber es war halt die x-te Anzeige.
Mein Geld habe ich zwar nicht wiedergesehen, für den Anderen wars deutlich unangenehmer.

Wir unterscheiden hier also 3 Bereiche:
1. Zivilrecht: Vertäge müßen erfüllt werden.
2. Strafrecht: Wenn keine Euros gezahlt werden, aber die Linden$ trotzdem behalten werden: Verdacht auf Betrug
3. SL: Bann bereits wegen 1., ganz sicher aber wegen 2.
 
Was ich nicht verstehe:

Wenn mit Paypal per Lastschrifteinzug gezahlt wurde, dann zahlt Paypal an den Geldwechsler das Geld sofort aus und wenn das Bankkonto des Paypal-Kunden nicht gedeckt ist, wird nur Paypal aktiv und dort hat man dann ein Minus und muss 5 € Gebühr zahlen. Greift auch der zweite Abbuchungsversuch vom Bankkonto nicht, wird nochmals eine Gebühr fällig. Aber die ganze Zeit, hat der Geldwechsler garnichts damit zu tun.

Wenn man vom Paypalguthaben zahlen will, sieht man ja wie viel dort drauf ist (zumindest bei den meisten Anbietern gibt es da eine Verknüpfung) und wenn nicht genug Geld vorhanden ist, geht diese Option gar nicht.

Wenn man natürlich sagt: Ich überweise das per Paypal und schon vor Kaufabwicklung/Überweisung die Linden erhält, hat der Verkäufer allerdings auch vorschnell gehandelt. Solch eine Verkaufsart kenne ich im Zusammenhang mit SL gar nicht.

War es nun so, dass über Paypal gezahlt werden sollte, du als Kunde das Geld auf Paypal überweisen wolltest vom Bankkonto und dort dann deine Überweisung nicht eingelöst wurde und der Verkäufer vorschnell gezahlt hatte oder wie? Ich kann mir irgendwie kein anderes Szenario vorstellen und ehrlich gesagt frage ich mich, ob LL dann wirklich was tun würde, weil der Logik-Fehler dann definitiv beim Verkäufer liegt, der vorschnell ausgezahlt hat.

Und was noch wichtiger ist: War dieser Verkäufer denn auf der LL-Homepage aufgeführt? Weil nur dann würde ich wirklich ein Risiko sehen, dass er Dich melden könnte und Du so einen Bann riskierst. Allerdings ist es für mich ein Geschäft ausserhalb SL und irgendwie denke ich zumindest, das LL dem Geldwechsler eher sagen würde: Klär das selbst und lass uns aus dem Spiel.
 
Eigentlich könnte sie doch einfach die Lindens über einen Geldwechsler wieder zurücktauschen und auf ihr Paypalkonto einzahlen? Um damit dann den Gäubiger seine Euros auszuzahlen. Dann hat sie einen Wechselkursverlust, muss sich aber nicht die kpl. 30 Euro irgendwoher leihen/ besorgen.
 
Eigentlich könnte sie doch einfach die Lindens über einen Geldwechsler wieder zurücktauschen und auf ihr Paypalkonto einzahlen? Um damit dann den Gäubiger seine Euros auszuzahlen. Dann hat sie einen Wechselkursverlust, muss sich aber nicht die kpl. 30 Euro irgendwoher leihen/ besorgen.

Hehe, war auch mein erster Gedanke, als der Thread anfing.

Noch genauer: dem Verkäufer den Rückumtausch anbieten und seine Gebühren aus der Sache in Euro zahlen. Das wäre eine Verhandlungsposition.

Aber so eine Lösung hab ich verschwiegen als ich las, das July es als stur bezeichnet, wenn sich der Verkäufer weigert, die Lindens einfach zurückzunehmen.
Denn das bedeutet ja, er zahlt auch die Paypalgebühren und hat den Wechselkursverlust. Da wäre ich als Verkäufer auch etwas stur.


Die andere Idee, die gesagt wird: der Verkäufer hat vorschnell gehandelt ... es gibt viel Kommunikation zwischen dem Verkäufer und Paypal in so einem Fall und beim Abbuchungsverfahren wird schon mal auf der anderen Seite gutgeschrieben ... unter Vorbehalt.
Wenn der Verkäufer daraufhin auszahlt, mögen manche das dumm nennen, ich nenn das Vertrauensvorschuss.
Und ich erinnere mich an Threads hier: "Gestern wurde abgebucht, warum hab ich meine Lindens immer noch nicht? Ich warne vor diesem miesen Verkäufer."
Es ist so wie beim Brötchenkaufen. Wenn mir die Bäckersfrau die Tüte gibt, bevor ich bezahlt hab, dann geh ich auch nicht aus dem Laden und sag: "Nun haben Sie aber vorschnell gehandelt, Gnädigste. Ihr Pech, dass Sie nun kein Geld kriegen."

Und weiters: ok, es ist erst mal ein Geschäft zwischen July und dem Verkäufer. Aber ich vermute, dass der Verkäufer seine L$-Verkaufslizenz verliert, wenn er zweifelhafte Geschäfte nicht an LL meldet.
 
Also irgendwie hab ich da nen Knick in der Optik, weil ich versteh die Situation einfach nicht. Wie kann man nach einem Tag schon mit Bann drohen und wie kann es denn sein, dass wenn mit Paypal gezahlt wurde, das Geld beim Verkäufer nicht an kam? Ich habe die Möglichkeiten in meinem oberen Beitrag mal aufgeführt wie es sein könnte. Irgendwie haut das alles aber nicht hin mit der Geschichte.

Wenn ich mit Paypal zahle, ist für mich das Geschäft mit dem Geldwechsler abgesichert und ich bin nur Paypal gegenüber zur Zahlung verpflichtet oder nicht?
 
Einfach bei einem 2. Anbieter die Lindens eintauschen gegen Euros. Die landen dann auf dem Paypalkonto und diese Euros kann man dann dem Gläubiger überweisen.

Gläubiger und auch Paypal sind im Recht, da kann man es drehen wie man will. Fakt ist (leider) das Konto war nicht gedeckt.

Abgesehen davon das sich für 30 Euro es sich nicht lohnt seinen Account bei LL zu riskieren und dazu noch mit Paypal oder dem Geldwechsler Ärger zu haben.
 
Also irgendwie hab ich da nen Knick in der Optik, weil ich versteh die Situation einfach nicht. Wie kann man nach einem Tag schon mit Bann drohen und wie kann es denn sein, dass wenn mit Paypal gezahlt wurde, das Geld beim Verkäufer nicht an kam? Ich habe die Möglichkeiten in meinem oberen Beitrag mal aufgeführt wie es sein könnte. Irgendwie haut das alles aber nicht hin mit der Geschichte.

Wenn ich mit Paypal zahle, ist für mich das Geschäft mit dem Geldwechsler abgesichert und ich bin nur Paypal gegenüber zur Zahlung verpflichtet oder nicht?

Ja, aber Paypal holt sich das Geld zurück vom Händler. Es findet eine Rückbuchung statt. Die warten nicht darauf bis Du das Geld als Ausgleich auf deren Konto einzahlst.

Das macht nicht nur Paypal so, sondern das kann Dir bei jeder anderen Bank auch passieren.( Wenn z.B. der Dispo ausgereizt ist)
 
Sicher, das Paypal es sich zurück holt vom Händler? Weil das find ich halt nirgends und nach einem Tag wäre auch komisch, weil eine normale Abbuchung ja auch mind. einen Werktag benötigt.

Entweder hatte ich einen sehr kulanten Anbieter oder aber das hier ist neu. Mir ist das ja auch schon passiert und ich konnte erst ne Woche nach Rücklastschrift mein Paypalkonto ausgleichen wieder und mir hat niemand mit einem Bann gedroht oder mich gar bei LL angeschwärzt. Bzw die Firma hat mich nicht mal angeschrieben.

Das ist halt irritierend mit dem einen Tag.
 
Das mit dem EINEN Tag danach kommt mir auch sehr schnell vor. Aber Paypal oder eine andere Bank holt sich das Geld zurück wenn das Konto nicht gedeckt ist (und die Bank den Geldhahn zumacht).

Und Gebühren muss man dafür auch noch bezahlen.
 
Hier gehts um 30 Euro und manche sehen es schon als einen Fall fürs BVerfG....
Verkauf die L$ woanders und treib 2 Euro auf die du drauflegen musst und fertig....
 

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben Unten