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Copyright: In Second Life gemachte Bilder.

Sleen Squall

Superstar
Moin

Mal eine Frage and die Leser der rechtsberatenden Zunft:

Wenn ich in Second Life eine Aufnahme von einer Landschaft mache die jemand anders gehoert, darf ich das Bild weiterverkaufen oder hat der SIM Besitzer Rechte daran?

Wenn ich eine Aufnahme eines Avatars mache, bzw eine Aufnahme mit mehreren Avataren, hat der Besitzer der Avatare irgendwelche Copyright Rechte und darf ich das Bild weiter veraeussern.

Kennt hierzu jemand die Fakten?

Hier was ich schon mal gefunden habe:
http://news.cnet.com/2100-1047_3-6147700.html


Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Also laut TOS

7.4 You also grant Linden Lab and other users of Second Life a license to use in snapshots and machinima your Content that is displayed In-World in publicly accessible areas of the Service.

You agree that by uploading, publishing, or submitting any Content to or through the Servers for display In-World in any publicly accessible area of the Service, you hereby grant each user of Second Life and Linden Lab a non-exclusive, worldwide, royalty-free, sublicenseable and transferable license to photograph, capture an image of, film, and record a video of the Content, and to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the resulting photograph, image, film, or video in any current or future media as provided in and subject to the restrictions and requirements of our Snapshot and Machinima Policy. The foregoing license is referred to as the "Snapshot and Machinima Content License."

Darf man das. Aber ist das Legal? Gibt es Gesetze die diese TOS ungueltig machen?

Der Sleen
 
Es gibt eine Besonderheit in dem Link des Ursprungsposts:

Bei dem Grieferangriff auf Anche wurde ihr RL-Bild gezeigt, somit greift dort das Recht am eigenen Bild.
Bei reinen Bildern aus SL greift die TOS.
 
Rechtsberatung können und dürfen wir hier sowieso nicht machen, insofern ist das nur eine Meinungsäußerung.

Wie es jetzt wirklich aussieht ist bei der Komplexizität des ganzen Kuddelmuddels mit deutschem und amerikanischen Recht von Laien eh nicht zu klären.

Anwälte machen das beruflich und wenn sie Mist erzählt haben greift ihre Haftpflicht ;-)
 

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