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Das politische Erwachen der jungen Generation (?)

Wirtschaftsdelikte und Kindesmißbrauch haben bei mir eben nicht den gleichen Stellenwert - ich für meine Person mache da deutliche Unterschiede, zumal auch die Motive andere sind.
 
jaja. Aber Kindesmissbrauch ist immer so ein hübsches Totschlagargument, das es an sich schon überflüssig ist. Ist dasselbe mit dem Wort Nazi.

Straftat ist Straftat. Ob er nun klaut, unterschlägt, Kinder misshandelt, Menschen tötet oder was weiss ich. Nichts davon eignet sich zum Politiker.
 
Straftat ist Straftat. Ob er nun klaut, unterschlägt, Kinder misshandelt, Menschen tötet oder was weiss ich. Nichts davon eignet sich zum Politiker.

Dem widerspreche ich vehement. Die Schwere einer Straftat sollte stets in der Betrachtung und Beurteilung eines Menschen beachtet werden. Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Kindesmißbrauch ist ebenfalls eine Straftat. Nach meinen ganz persönlichen ethischen Vorstellungen ist die Schwere der Straftat "Kindesmißbrauch" erheblich höher als die der "Steuerhinterziehung". Demnach ergibt sich für mich die Tatsache, daß eine Straftat eben nicht gleich einer Straftat ist.

Politiker sind gewählte Vertreter des Volkes aus dem Volk. Damit sind sie idealerweise ein Querschnitt aus allen Bereichen des Volkes. Ausgehend davon, daß jeder Mensch zu absichtlichen und unabsichtlichen Begehen von Fehlern veranlagt ist, muß ich dies auch Politikern zugestehen. Dennoch stehen sie im Rampenlicht und sollten eine Vorbildfunktion haben. Begehen sie nun eine Straftat, muß ich für mich selbst entscheiden, ob der Politiker dennoch mein Volksvertreter sein kann. Hier spielt die Schwere der Straftat eine erhebliche Rolle. Wo allerdings dann die Grenze gezogen wird, ist eine persönlich subjektive Entscheidung.

Ich für mich kann allerdings sagen, daß ich die Straftat "Kindesmißbrauch" bei keinem Politiker akzeptieren würde, die Straftat der "Steuerhinterziehung" allerdings durchaus nach erfolgter Strafe (!) tolerabel sein kann.
 
jaja. Aber Kindesmissbrauch ist immer so ein hübsches Totschlagargument, das es an sich schon überflüssig ist. Ist dasselbe mit dem Wort Nazi.

Das stimmt - und das muß auch so sein. Wenn es anders wäre, dann würde man es genau so bagatellisieren wie es bereits bei anderen - aus meiner Sicht weniger schlimmen - Straftaten der Fall ist. Nazi will ich hier mal ausnehmen - das ist ein Problem, daß wir uns als Gesellschaft selbst eingebrockt haben ...

Straftat ist Straftat. Ob er nun klaut, unterschlägt, Kinder misshandelt, Menschen tötet oder was weiss ich. Nichts davon eignet sich zum Politiker.

Du hast Recht: Straftat ist rein rechtlich Straftat - und grundsätzlich eignet sich vielleicht auch niemand mit Dreck am Stecken zum Politiker. ABER: mit einer so getroffenen Aussage in der Form, die alle Straftaten als gleichwertig behandelt, bagatellisiert man gerade die schlimmeren darunter - und dagegen wehre ich mich.
 
Dem widerspreche ich vehement. Die Schwere einer Straftat sollte stets in der Betrachtung und Beurteilung eines Menschen beachtet werden.

Natürlich. Hier gehts aber nicht um Menschen, sondern um Politiker. Und es geht auch nicht um Steuerhinterziehung, sondern Bestechung.

Ja, meiner Ansicht nach haben Kindesmisshandler und Bestechungsanfällige Politiker nichts an der Macht zu suchen und ich gönne mir den Luxus, keine Reihenfolge von Straftaten aufzustellen, sondern sie samt und sonders abzulehnen.
 
Natürlich. Hier gehts aber nicht um Menschen, sondern um Politiker. Und es geht auch nicht um Steuerhinterziehung, sondern Bestechung.

Ja, meiner Ansicht nach haben Kindesmisshandler und Bestechungsanfällige Politiker nichts an der Macht zu suchen und ich gönne mir den Luxus, keine Reihenfolge von Straftaten aufzustellen, sondern sie samt und sonders abzulehnen.


Auch wenn es sicher "modern" ist das abzustreiten, aber Politiker sind nun mal Menschen und sind daher nicht frei von Fehlern. Meiner Meinung nach ist die vordringlichste Aufgabe eines Politikers, Politik für das Volk zu betreiben und erst in zweiter Linie frei von menschlichen Fehlern zu sein. Aber ich denke wir haben einfach einen unterschiedlichen Anspruch an die Unfehlbarkeit von Politikern.

In deiner Aussage ging es weder um Steuerhinterziehung noch um Bestechung, sondern um die Gleichstellung aller Straftaten (...Straftat ist Straftat. Ob er nun klaut, unterschlägt, Kinder misshandelt, Menschen tötet oder was weiss ich...). Dazu habe ich Stellung bezogen.

Ich teile durchaus die Ansicht, daß auch bestechungsanfällige Politiker nichts an der Macht verloren haben.

Es steht dir frei dir den Luxus zu gönnen (jede Straftat bei Politikern abzulehnen), denn wie ich ja schrieb, bin ich der Meinung, daß die Bewertung subjektiv von jedem für sich selbst getroffen werden muss. Jegliche Ablehnung stellt aber dennoch nicht die Straftaten im einzelnen auf die gleiche Stufe der Schwere.
 
Ich habe auch nie behauptet, das die Straftaten alle gleich in der Schwere an sich wären, was nebenbei auch dem Rechtssystem mit unterschiedlichen Strafen pro Straftat irgendwie nicht gerecht werden würde.

Das man so etwas auch noch klar stellen muss, finde ich etwas störend. Das ist Diskutiererei um gar nichts.
 
Das stimmt - und das muß auch so sein. Wenn es anders wäre, dann würde man es genau so bagatellisieren wie es bereits bei anderen - aus meiner Sicht weniger schlimmen - Straftaten der Fall ist. Nazi will ich hier mal ausnehmen - das ist ein Problem, daß wir uns als Gesellschaft selbst eingebrockt haben ...

Nein...ich finde, dass darf nicht sein. Es muss auch möglich sein, geplante Maßnahmen gegen Kinderpornographie/Kindesmissbrauch zu diskutieren und zu kritisieren, ohne dafür als potentieller "Pädokrimineller" hingestellt zu werden. Einer der letzten Erhöhungen der Tabaksteuer sollte dazu dienen, Maßnahmen gegen den Terrorismus zu finanzieren. Alle die dagegen waren sind potentielle Terroristen?

Totschlagsargumente darf es in einer Demokratie nicht geben.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob hier was falsch verstanden wurde - daher mal zur Klarstellung:

Das ist einfach:
Eine Partei, die mit offenen Armen jemanden aufnimmt, der unter fadenscheinigsten Begründungen Kinderpornographie gesammelt hat, ist für mich nicht einmal in einer entfernten Nähe der Wählbarkeit.

...
@Judith: Das ist dein gutes Recht, ich sehe das differenzierter. Bei uns gilt noch immer der Grundsatz "In dubio pro reo" im Justizsystem. Solange er nicht verurteilt worden ist, ist er in der Sache verdächtig, aber nachgewiesen ist ihm da noch nichts.

Leute, die beliebig viel Dreck am Stecken haben, gibt es so gut wie in jeder Partei, wenn sie groß genug ist. Erinnert sich da z.B. noch wer an Schäubles Koffer mit den 100.000 DM, die abhanden gekommen sind? Kohls nette Spenden? Sachen gibt's da viele...
...

Ich habe daraufhin für mich festgestellt und angesprochen, daß der Vergleich hinkt, weil es für mich falsch ist Kindesmißbrauch (oder Kinderpornographie konsumieren) mit Bestechung und anderen Delikten und Vergehen die der eigenen Bereicherung dienen auf eine Stufe zu stellen.

"Ab morgen sind alle PCs verboten, weil wir die Verteilung von Kinderpornographie erschweren wollen" ist natürlich öffentlich diskutierbar ... aber Argumentationen "XYZ sammelt Kinderpornobilder - ist ja nichts besonderes, denn ZYX hat sich auch schon bestechen lassen" lasse ich für mich nicht gelten - und werde mich dazu immer und auf alle Fälle äußern.
 
Würde gern den grünen Daumen geben Dina, geht aber nicht :)

... aber Argumentationen "XYZ sammelt Kinderpornobilder - ist ja nichts besonderes, denn ZYX hat sich auch schon bestechen lassen" lasse ich für mich nicht gelten - und werde mich dazu immer und auf alle Fälle äußern.

So etwas habe ich auch nicht gesagt oder angedeutet. Natürlich ist das eine schwerwiegender als das andere, aber es ist eben beides ein KO Argument gegen diesen Politiker, das ist alles.
 
ok TC...so klingt das besser für mich, wobei ich in dem konkret angesprochenem Fall auch erst mal von der Unschuldsvermutung ausgehe...ich glaube, in heutigen Zeiten ist es ziemlich einfach, jemanden in so einen Verdacht zu bringen. Wenn es erwiesen ist und er verurteilt...ja...dann hat er in einem politischem Amt nix mehr zu suchen.
 
Für mich gilt ebenfalls die Unschuldsvermutung. Jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld vor Gericht erwiesen ist. Und solange nicht bewiesen ist, dass ein Mensch schuldig ist (die Medien können da viel erzählen) so lange hat dieser Mensch das Recht, jedes Amt auszuüben das er möchte und das ihm gegeben wurde.

Wenn ich schon lese (da hier ja so viele auf Herrn T. rumhacken als wäre er schon verurteilt) dass bei besagtem Herr T. Bilder von Jugendlichen! gefunden worden wären - Hallo? in D darf man, wenn die Eltern einverstanden sind, mit 16 heiraten oder eine Eheähnliche Verbindung eingehen, wenn der Partner mindestens 18 ist. In anderen Ländern darf man unter gleichen Bedingungen (Erlaubnis der Eltern, Partner volljährig) ab 12 oder 14 heiraten oder eine eheähnliche Verbindung eingehen - und in jedem dieser Fälle zählt der minderjährige Partner dann vor dem Gesetz als erwachsen...
Und wenn so ein Pärchen dann seine Liebesspiele auf Bild aufnimmt, ist das dann immer noch KiPo?
Ich denke da wird viel zu wenig differenziert und viel zu sehr schwarzweiß gedacht. Natürlich ist Vergewaltigung von Kindern schlimm - schlimmer als Vergewaltigung von Frauen -- und für mich ist jede sexuelle Handlung, die nicht im gegenseitigem Einvernehmen ist, je nach Schwere entweder Nötigung oder Vergewaltigung, und wer so etwas tut der gehört meines Erachtens für immer weggesperrt -- aber deswegen gleich Zeichnungen und Comics genauso zu behandeln als wären es Photos und Filme von tatsächlichen Kindervergewaltigungen, das finde ich übers Ziel hinausgeschossen. Wer sagt denn, dass tatsächlich reale Bilder und nicht nur Hentai-Schrott bei Herrn T. gefunden wurden? Niemand hat dieses Detail erwähnt, nur dass er auch Bilder von Jugendlichen hat, die allerdings nicht im Zusammenhang der KiPo-Ermittlung stehen.


Natürlich kann ich nicht aufrechnen 1 Vergewaltiger gegen 10 Korrupte - aber während jemand, der Pornos sammelt egal welcher Art, noch lange kein Vergewaltiger ist; oder ein anderer, der Filme oder Bilder sieht wo Menschen getötet werden, noch lange kein Mörder -- ist jemand der sich bestechen lässt, allerdings tatsächlich korrupt.

Was dieser Ausbruch mit dem Thema zu tun hat? Meiner Meinung nach wird viel zu wenig die Korruption in den Parteien thematisiert. Die Spendengeldaffären und Korruptionsfälle in Parteien sind mal kurze Kommentare in den Zeitungen wert und es wird schnell unter den Teppich gekehrt, aber über einen Verdacht auf Kipo wird geschrieben, als ob der Verdächtigte tatsächlich schuldig und bereits verurteilt worden wäre.
 
Wirtschaftsdelikte und Kindesmißbrauch haben bei mir eben nicht den gleichen Stellenwert - ich für meine Person mache da deutliche Unterschiede, zumal auch die Motive andere sind.
Die Richter machen da auch deutliche Unterschiede: Steuerhinterziehung zum Beispiel wird doch heute schon härter bestraft als die wirklichen Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, selbst wie sexueller "Missbrauch" von Kindern. (In Anführungszeichen deswegen, weil ich dieses Wort hasse: für mich ist das klar Vergewaltigung, seelisch und körperlich):evil::evil::evil:
Und andere Wirtschafsdelikte? Wie gezieltes Kaputtmachen von Firmen, betrügerischer Bankrott, Bestechung und Bestechlichkeit sowie Erpressung und sonstige Großbetrügereien? Sowas sind ja Kavaliersdelikte, für die es gerade mal allerhöchstens Bewährung gibt und eine Geldstrafe - um zu zeigen "wir machen ja was". :evil::evil::evil:

Beispiel: vor 7 Jahren bekam ein Arzt der nie einem Menschen geschadet, sondern nur auf seine Provisionen keine Steuern gezahlt hatte, knapp über 3 Jahre Haft, in der selben Ausgabe der Zeitung wo ich davon gelesen hatte, stand, dass am selben Tag jemand anderes wegen Vergewaltigung zu gerade mal 2,5 Jahren Haft verurteilt wurde.

Ich denke mal, so etwas würde es nicht geben wenn Deutschland wirklich eine Demokratie, eine Volksherrschaft wäre und Volksbefragungen und Volksentscheide eine feste, massive Größe in der politischen Entscheidungsbildung wären. In einer wirklichen Demokratie hätte ein Menschenleben vor dem Gesetz wesentlich mehr Wert als nur ein paar Tausender - und der, der es nimmt oder absichtlich dauerhaft beschädigt, würde bis zu seinem Lebensende weggesperrt sein
 
Wenn der Arzt 3 Jahre Haft bekommen hat, dann war es ein Wiederholungstäter der in voller Absicht die Steuern in nicht unbeträchtlicher Höhe hinterzogen hat und als sie ihn erwischt haben wahrscheinlich immer noch nichts bezahlt hat.

Normalerweise ist der Staat nicht besonders an die Strafverfolgung von Steuersündern interessiert, sofern sie dann nachzahlen wenn sie erwischt werden.

Gibt dann nur eine kleine Geldbusse und dann wird das Verfahren eingestellt. Bei richtig harten Vergehen in Millionenhöhe gibt es höchstens eine kleine Bewährungsstrafe wie bei Zumwinkel.
Also redet nicht davon das Steuerhinterzieher härter bestraft werden als Kindervergewaltiger... das ist einfach nicht wahr.
 
Och, dann nehmen wir eben mal

Diebstahl (§ 242 StGB) ist mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt. Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) ist mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt. Bei Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244) ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich.

§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Ich denke das spricht für sich selbst, oder ?
 
Wieso spricht das für sich ??

3 Monate Mindeststrafe für einen schweren Diebstahl und 5 Jahre Mindeststrafe für die Misshandlung ist schon ein Unterschied .
 
Das ist ja ein Milchmädchen Vergleich. Die Mindeststrafe für eine Straftat mit der Strafe einer Tat, die unter besonders schweren Umständen begangen wurde, zu vergleichen.

Auf der Ebene finde ich das müssig.
 
Ich habe auch nie behauptet, das die Straftaten alle gleich in der Schwere an sich wären, was nebenbei auch dem Rechtssystem mit unterschiedlichen Strafen pro Straftat irgendwie nicht gerecht werden würde.

Das man so etwas auch noch klar stellen muss, finde ich etwas störend. Das ist Diskutiererei um gar nichts.

Nun dann habe ich Dich einfach falsch verstanden, als Du weiter oben sagtest, Straftat sei Straftat. Damit wäre dann das Thema inhaltlich für mich auch erledigt. Ob das störend ist und Diskutieren um nichts kann man anders sehen, wenn man nicht mit der polemischen Gleichsetzung von Straftaten bei Politikern einverstanden ist. Aber das Mißverständnis liegt auf meiner Seite.

Zu dem Zitieren des Gesetzestextes möchte ich nur anmerken, daß die rein gesetliche Formulierung bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung von "nicht unter x Jahren" spricht. Damit wird eine Mindestgrenze gesetzt. Beim Raub wird eine Maximalgrenze von 10 Jahren gesetzt. Somit kann das Gericht einen Vergewaltigungstäter in besonders schweren Fällen nach Verbüßung einer lebenslangen Haftstrafe sogar in anschließende Verwahrung überstellen. Rein theoretisch gesehen.

Recht gebe ich allerdings, daß die Praxis der Rechtssprechung hier noch erheblichen Nachholbedarf hat. Aber ich meine auch zu sehen, daß in den letzten Jahren das Strafmaß deutlich angezogen hat.
 
Wenn der Arzt 3 Jahre Haft bekommen hat, dann war es ein Wiederholungstäter der in voller Absicht die Steuern in nicht unbeträchtlicher Höhe hinterzogen hat und als sie ihn erwischt haben wahrscheinlich immer noch nichts bezahlt hat.

Eben nicht. Im Gegenteil, es war viel schlimmer: Er hatte sich nie um dieses Provisionskonto gekümmert, ganz vergessen dass es überhaupt gab - er hatte bis zu den Ermittlungen, die über Ermittlungen in einer Pharmafirma zu ihm und vielen anderen Ärzten geführt hatten, nie auf dieses Konto geschaut, was ihm diese Pharmafirma da Jahre vorher eröffnet hatte, und war selbst überrascht welche Summe sich da angesammelt hatte - was ihm die Staatsanwälte allerdings nicht geglaubt hatten. Und obwohl er die offene Steuersumme (waren es 40 oder 50 Riesen?), trotz eingefrorenem Provisionskonto, noch vor dem Prozess zurückzahlen konnte, wurde er zu dieser Haftstrafe verurteilt.

Ich kenne den Arzt und ich kenne den Fall - der hat sich genau so in Halle, wo ich damals lebte, abgespielt. :(
Also redet nicht davon das Steuerhinterzieher härter bestraft werden als Kindervergewaltiger... das ist einfach nicht wahr.
Soll ich erst aus den Archiven der Tageszeitungen die entsprechenden Berichte besorgen und dir zuschicken, dass du mir glaubst? :evil:
Püh, werd ich noch als Lügnerin hingestellt hier ... :evil::evil::evil::evil::evil:



Bei richtig harten Vergehen in Millionenhöhe gibt es höchstens eine kleine Bewährungsstrafe wie bei Zumwinkel.
Sag ich doch:
Und andere Wirtschafsdelikte? Wie gezieltes Kaputtmachen von Firmen, betrügerischer Bankrott, Bestechung und Bestechlichkeit sowie Erpressung und sonstige Großbetrügereien? Sowas sind ja Kavaliersdelikte, für die es gerade mal allerhöchstens Bewährung gibt und eine Geldstrafe - um zu zeigen "wir machen ja was".
LEIDER wird in diesem Staat ja nichts gegen diese Wirtschaftsverbrecher gemacht, die Millionen in ihre Tasche scheffeln und weitere Millionen als Abfindung erhalten nachdem sie Milliarden vor die Wand gefahren haben. Ich finde ja sowieso, jeder Unternehmer in Deutschland sollte grundsätzlich persönlich für sein Unternehmen haften. Nicht nur die Gewinne abschöpfen und Verluste den Steuerzahler tragen lassen, sondern persönlich dafür gradestehn: Dann nämlich würde es diesen Spekulanten nicht mehr so leicht fallen, mal eben einen Großbetrieb kaputtzukloppen und zig tausend Existenzen zu gefährden - ich denke mal auch gerade deswegen gibt es jede Menge Protestwähler, um genau das endlich mal abzustellen.:evil:
 

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