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Debatte um*Kinderpornografie: Piratenpartei-Gründer entsetzt eigene Leute

Hier wird der Irrsinn der momentanen Rechtsprechung deutlich:
i) Es ist durch den absoluten Bann auf Kinderpornographie sogar verboten, Beweise über einen Kindesmissbrauch zu sichern.
Wenn man diesen Satz mal ganz paragrafenreiterisch angehen würde, müßte man zu dem Ergebnis kommen, daß man Kinderschänder gar nicht mehr verurteilen kann, da es ja verboten ist, Beweise dafür zu sichern.
Dann müßte ja eigentlich der Staatsanwalt ins Gefängnis, weil er verbotenes getan hat und der Kinderschänder käme frei aus Mangel an (legalen) Beweisen, da die unrechtmäßig gegen ihn gesammelten Beweise vor Gericht ja nicht verwendet werden dürften.

ii) Diesese Gesetze machen eine ganze Generation von Jugendlichen zu Sexualstraftätern.
Das Video eines 7-jährigen, der von einem Erwachsenen brutalst vergewaltigt wird, wird kaum anders bewertet als ein Video, welches einen 17Jährigen mit seiner 17Jährigen Freundin beim Kuscheln und Schmusen zeigt.
(Anm: In Deutschland gibts da einen Unterschied - das erste Video zu besitzen bedeutet bis 5 Jahre Haft, das zweite bis 3).
Da sieht man, wiel leicht man als normaler Internetnutzer in böse Fallen tappen kann.
Wenn man die beiden 17-jährigen nicht selbst kennt, wie soll man auf dem Video ihr wahres Alter erkennen können?
Mit 17 sieht man nicht sehr viel jünger aus wie mit 18.
Wie soll man dann wissen, ob man in diesem Fall ein verbotenes Video besitzt oder nicht?
 
***Anmerkung MOD***

Nach Aufräumarbeiten wieder geöffnet.

Ich finde die Diskussion zu wichtig, um sie in persönlichen Streitereien verlaufen zu lassen.

Also beherrscht Euch bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:
***Anmerkung MOD***


Ich finde die Diskussion zu wichtig, um sie in persönlichen Streitereien verlaufen zu lassen.




Also beherrscht Euch bitte.


Na ja, was ist wichtig? Hier haben sich zwei Betroffene geoutet. Und das Ende ist, dass nun beide Betroffene das forum verlassen wollen. Und wir alle können uns fragen, wieso es nicht gelungen ist, das Gespräch in konstruktivere Bahnen zu bringen.

Wenn man zynisch sein wollte,.: die theoretische Diskussion( über was eigentlich genau) ist zu wichtig, als dass man sich um die Befindlichkeiten von zwei Betroffenen hier groß kümmern kann (wobei Maybeso ja eignetlich sehr sachlich geblieben ist imho.)

Ich finde es schade, dass beide nicht mehr Verständnis und Unterstützung hier bekommen konnten.
 
Hier wird der Irrsinn der momentanen Rechtsprechung deutlich:

Wenn man diesen Satz mal ganz paragrafenreiterisch angehen würde, müßte man zu dem Ergebnis kommen, daß man Kinderschänder gar nicht mehr verurteilen kann, da es ja verboten ist, Beweise dafür zu sichern.
Dann müßte ja eigentlich der Staatsanwalt ins Gefängnis, weil er verbotenes getan hat und der Kinderschänder käme frei aus Mangel an (legalen) Beweisen, da die unrechtmäßig gegen ihn gesammelten Beweise vor Gericht ja nicht verwendet werden dürften.


(...)

Staatsanwälte, Strafverteidiger, Polizisten dürfen im Rahmen "rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" durchaus diese Videos sehen, Polizisten dürfen das sogar suchen und Sammeln im Dienst, das ist nicht das Problem. Und selbst illegal gemachte Videos von tapferen Staatsbürgern, die eine Straftat als Beweis dokumentieren wollten, die dürfen möglicherweise vor Gericht verwendet werden, wir sind nicht in den USA, wo das bisschen anders geregelt ist.
Allerdings ändert das nichts daran, dass ein tapferer Staatsbürger, der sowas fotografiert oder filmt oder anderen auch nur darüber schriftlich oder auf den Anrufbeantworter berichtet, unter Umständen mächtig ärger bekommen kann. Wie gesagt kann selbst ein Erwachsener, der über die eigene Vergewaltigung als Kind berichtet, dafür laut Gesetz bis zu 5 Jahren in den Knast wandern - oder zumindest mit einer Bewährungs- und Geldstrafe rechnen.

Da ist das Gesetz leider wirklich total übers Ziel hinaus geschossen durch die leider extrem allgemeine Formulierung des Tatbestandes - und sorgt so dafür, dass eben das Thema schnell mal unter den Tisch gekehrt wird. Einfach weil mittlerweile selbst der, der zufällig entdeckte Kinderpornos meldet, mit Problemen rechnen muss - bis hin zur Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahme des PCs...
 
(...)
Ich finde es schade, dass beide nicht mehr Verständnis und Unterstützung hier bekommen konnten.

Es ist schlimm, was manchen Menschen passiert. Aber bei allem Verständnis für die emotionale Rage, die vor allem bei Opfern bei diesem Thema aufkommen muss, es ist dennoch kein Freibrief andere direkt zu beleidigen. Das ist zumindest meine Meinung.
Und ich kann den 2. Satz von Stephen nur unterstreichen.

So ganz nebenbei gibt es durchaus auch Opfer von sexueller Gewalt und Missbrauch in der Kindheit, die eben durch die intensive Beschäftigung mit diesem Thema zur persönlichen Erkenntnis gekommen sind, dass die Täter durchaus sehr wohl psychisch krank sein können - und die eben nicht gleich ein "Wegschließen für immer" und eine Bücherverbrennung und ein Verbot von Nacktaufnahmen von Kindern fordern. Nur verarbeitet jeder Mensch diese Erfahrungen wohl etwas anders.
 
Es ist schlimm, was manchen Menschen passiert. Aber bei allem Verständnis für die emotionale Rage, die vor allem bei Opfern bei diesem Thema aufkommen muss, es ist dennoch kein Freibrief andere direkt zu beleidigen. Das ist zumindest meine Meinung.
Und ich kann den 2. Satz von Stephen nur unterstreichen.

So ganz nebenbei gibt es durchaus auch Opfer von sexueller Gewalt und Missbrauch in der Kindheit, die eben durch die intensive Beschäftigung mit diesem Thema zur persönlichen Erkenntnis gekommen sind, dass die Täter durchaus sehr wohl psychisch krank sein können - und die eben nicht gleich ein "Wegschließen für immer" und eine Bücherverbrennung und ein Verbot von Nacktaufnahmen von Kindern fordern. Nur verarbeitet jeder Mensch diese Erfahrungen wohl etwas anders.

Zu deinem nebenbei...erzähl mal das den Opfer und dessen Angehörige, die einem Täter zum Opfer vielen, der nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie raus kommt, oder frühzeitig aus dem Gefängnisse entlassen wird.

Ich plädiere für eine verschärfung der Gesetzte zum Thema Kinderpornographie und auch darum, das Opfer und Angehörige ernst genommen werden in ihren Leid und diese ebensoviele Hilfeleistung bekommen wie der Täter. Was leider oftmals nicht der Fall ist.
 
Zu deinem nebenbei...erzähl mal das den Opfer und dessen Angehörige, die einem Täter zum Opfer vielen, der nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie raus kommt, oder frühzeitig aus dem Gefängnisse entlassen wird.

Das hier: "So ganz nebenbei gibt es durchaus auch Opfer von sexueller Gewalt und Missbrauch in der Kindheit, die eben durch die intensive Beschäftigung mit diesem Thema zur persönlichen Erkenntnis gekommen sind, dass die Täter durchaus sehr wohl psychisch krank sein können - und die eben nicht gleich ein "Wegschließen für immer" und eine Bücherverbrennung und ein Verbot von Nacktaufnahmen von Kindern fordern. Nur verarbeitet jeder Mensch diese Erfahrungen wohl etwas anders" kommt von jemandem, der so diese unangenehmen Dinge selbst am eigenen Körper mit erlebt hat, auch wenn ich durchaus verstehen kann, dass nicht jeder, der so was miterleben musste, diese Meinung teilt.
Nur hat dieser Mensch, von dem das kommt, damit emotional so ziemlich abgeschlossen und das erlebte weitgehendst verarbeitet und das Trauma nach vielen Jahren eben hinter sich gelassen. So dass es für diesen Menschen mittlerweile wieder möglich ist rational darüber nachzudenken.

Was habe ich aber als Opfer davon, wenn ich einem anderen Menschen das komplette restliche Leben zur Hölle mache, was hab ich davon, wenn er im Grunde nur noch wie ein rechtloses Stück Vieh in einer Zelle sitzt bis ans Lebensende? Möglicherweise eine Befriedigung, das mag sein - aber damit begebe ich mich letztendlich auf ein Niveau hinunter, auf dem ich die Menschenrechte mit meinen Füßen trete - denn auch ein Täter, selbst ein Kinderschänder hat immer noch Menschenrechte, und dazu gehört eben auch, dass er nach dem Verbüßen der Strafe und dann, wenn er keine Gefahr mehr ist für die Allgemeinheit, wieder ein freier Mensch sein darf. Das ist einfach eines der Grundbestandteile (und zwar eines der wichtigsten!) eines Rechtsstaates.
Zu den Menschenrechten gehört auch, dass ein offensichtlich kranker Mensch ein Recht auf Therapie hat. Zu den Menschenrechten gehört auch, dass ein Mensch nicht für Dinge bestraft werden kann, für die er nichts kann, was unter anderem bedeutet, dass ein psychisch gestörter Mensch, der aufgrund seiner Störung Straftaten verübt, dafür nicht bestraft werden kann. Weil er einfach schuldunfähig ist. Man kann ihn zwar sehr wohl dann, wenn er eine Gefahr für sich oder andere darstellt, geschlossen unterbringen um ihn und vor allem die Gesellschaft zu schützen - aber wie gesagt hat ein solcher Mensch dann das Recht auf eine Therapie, wenn das irgendwie möglich ist. Und wenn ein solcher Mensch soweit geheilt sein sollte, dass er keine Gefahr für sich oder die Mitmenschen mehr darstellt, dann hat er auch ein Recht auf Freiheit. Wobei sich genau da die Experpten nicht einig sind, ob so etwas möglich ist oder nicht. Aber sollte es möglich sein, so hat er als dann Gesunder Mensch einfach das Recht wieder frei zu sein.

Ich bin jedenfalls verdammt froh, dass ich in einer Gesellschaft leben kann, in der diese Grundsätze zumindest in Ansätzen noch geachtet werden, in der es keine Hexenverbrennungen mehr gibt, in der Menschen nicht mehr vom Staat wegen homosexueller Neigungen oder anderen "Entartungen" ermordet werden, in der Menschen nicht mehr einfach wie ein rechtloses Stück Scheiße behandelt werden können, weil sie nicht so ganz in die Norm passen. Und in der diese dumpfe "Auge um Auge, Zahn um Zahn, Blut um Blut"-Rache, die letztendlich lediglich der emotionalen Befriedigung von sadistischen gelüsten dient, weitgehend überwunden ist.

Ich sehe darüber hinaus gerade die Verschärfung der Gesetze und eine wie auch immer geartete Dämonisierung der Täter eher als problematisch - und vor allem kontraproduktiv. Wie eventuell bekannt sein dürfte passieren wohl 90% der sexuellen Übergriffe eben nicht durch irgendwelche "wildfremde gestörte Perverse" - das passiert fast immer direkt im familiären Umfeld bzw. im engen Freundeskreis der Familie. Nur gibt es eine verdammt hohe Dunkelziffer, eben weil es die Familie ist, eben weil es die Freunde der Familie sind.

Und wenn man nun anfängt da nicht mehr zu differenzieren und die Details zu beachten, sondern alles pauschal in einen Sack steckt um mit dem Knüppel drauf zu hauen, dann werden erst noch mehr Opfer den Mund halten. Auch wenn es wehtut. Statt den 15 000 Kinder jedes Jahr (bei geschätzten 200 000 tatsächlich missbrauchten Kindern) werden hierzulande dann nur noch 5000 oder 7000 der 200 000 Kinder was sagen, und der Rest wird schweigen.
Und das tun sie nicht nur, weil sie sich eigentlich immer schämen für das, was ihnen passiert ist.
Schon heute ist es so, dass viele Kinder sehr wohl wissen, dass sie z.B. nur dem Lehrer was sagen müssten und schon wäre die Folter zu ende - aber sie wollen es oft nicht, weil sie die Eltern nicht verlieren wollen, weil sie den andern damit nicht weh tun wollen.
Schon heute gibt es jede Menge Kinder, die es vorziehen einfach mal abzuhauen und sich auf der Straße durchzuschlagen, irgendwann im Heim zu landen, anstatt wirklich die eigenen Eltern anzuzeigen. Weil sie ihre Eltern und die Familie und die Onkels und Freunde meist trotzdem irgendwo auch noch mögen und nicht auch noch deren Leben vernichten wollen.

Aber gerade diese Dinge werden sich mit Sicherheit nicht ändern, wenn man nun Leute bis zum Lebensende in Käfige sperrt oder ihnen ein mediales Brandeisen auf die Stirn drückt, weil sie sich in ihrem Kind vergangen haben, genau das wird sich nicht ändern, wenn man das Thema "Kindesmissbrauch" weiterhin zum absoluten Tabuthema macht über das am besten gar nicht geredet werden darf und das auf keinen Fall künstlerisch oder medial thematisiert werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
in der Menschen nicht mehr einfach wie ein rechtloses Stück Scheiße behandelt werden können, weil sie nicht so ganz in die Norm passen.

Shirley, ich gehe ansonsten mit deiner Meinung recht konform, aber obiger Halbsatz ist im Zusammenhang mit dem Thema schlichtweg euphemistisch und wird dafür sorgen, dass sich Betroffene kaum sachlich mit deinen Aussagen beschäftigen werden/können.

Was das Thema "keine Gefahr mehr für die Gesellschaft" angeht... das ist so ziemlich das Schwierigste in der forensischen Psychiatrie, denk ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo allerseits,

auweh, das ist sooo ein schweres Thema und es gibt gewiss auch jede Menge unterschiedlicher Meinungen dazu.

Auch ich hatte mal die härtesten Strafen im Kopf für Menschen die Kindern so was antun. Bis ..... ja bis ... bis ich Opfer und Täter in meinem engen Umkreis hatte. Da tritt dann Hilflosigkeit auf den Plan.

Ich möchte das hier nicht breittreten, aber ich kann inzwischen verstehen das man einen Menschen den man ja sehr gerne hat nicht unbedingt sehr hart bestraft haben möchte. Erst recht dann wenn auch der Täter noch sehr jung war und die Tat erst nach vielen Jahren ans Licht kommt. Und dazu die Frage ob das Opfer wirklich die Tortour einer Gerichtsverhandlung durchstehen will.

Meine Meinung ist, jeder der davon nicht selber betroffen ist kann sich keine wirkliche Meinung zu diesem Thema bilden. Auch wenn man Betroffene kennt ist es schwer sich in die Personen einzufühlen.

Allgemein könnte ich auch heute noch alle Menschen die Kinder missbrauchen mit den schlimmsten Strafen versehen. Aber ganz tief in meinem innern überleg ich dann doch ob der Eine Mensch DAS wirklich SO verdient hat.

Das mag jetzt sehr wirr klingen, aber vielleicht kann man erkennen das ein Streit um dieses Thema der sinnloseste aller Streits ist.

PS. Verdient haben Strafen sicher alle diese Täter, aber in welcher Härte das ist die Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
....

Auch ich hatte mal die härtesten Strafen im Kopf für Menschen die Kindern so was antun. Bis ..... ja bis ... bis ich Opfer und Täter in meinem engen Umkreis hatte. Da tritt dann Hilflosigkeit auf den Plan.

Ich möchte das hier nicht breittreten, aber ich kann inzwischen verstehen das man einen Menschen den man ja sehr gerne hat nicht unbedingt sehr hart bestraft haben möchte. Erst recht dann wenn auch der Täter noch sehr jung war und die Tat erst nach vielen Jahren ans Licht kommt. Und dazu die Frage ob das Opfer wirklich die Tortour einer Gerichtsverhandlung durchstehen will .......

Vivi, ich versuche es, kann diese Überlegung aber nur schwer nachvollziehen. Aber ich kann mich in die Situation, einen Täter im Umfeld haben zu können, hineindenken.

Meine Gedanken dazu: Ein Täter hat seinem Opfer in der Vorbereitung und Durchführung der Tat alle, wirklich alle persönlichen Rechte aberkannt und es zu einem, zu seinem Objekt gemacht. Was auch immer zu der Tat geführt haben mag: Der Täter hat seine Rechte genauso verwirkt wie er sie dem Opfer genommen hat und verdient nicht einen Funken Nachsicht. Auch wenn der Täter aus dem eigenen Umfeld, womöglich sogar Familie, stammt.

Das einzige, das einem bleibt: Man muss damit klar zu kommen versuchen, den Täter einmal gern gehabt zu haben, was sicher nicht gerade einfach ist.

Es verstehen zu wollen, dass ein Täter jedweden Alters nicht hart bestraft werden soll, weil man ihn mal gern hatte? Auch wenn die Tat lange her ist? Mir gelänge das nicht.

Das Opfer hat die Tat nicht verdient, aber man soll darüber nachdenken, ob der Täter eine harte Strafe vedient hat? Ich würde nicht darüber nachdenken wollen. Niemals.
 
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Das Urteil ist fast so etwas wie das glatte Gegenteil von "Kinderschänder für immer wegsperren" - aber meiner Meinung nach genauso ein Fehler.
Was an einem "Nein! ich Will nicht! hör auf!" kann man da falsch interpretieren? Zumal der Täter seine Tat ja offensichtlich geplant hatte.

Möglicherweise hat die Richterin nicht genug Lebenserfahrung um zu wissen, dass man sich als 15 Jähriges Mädchen besser nicht zu sehr gegen einen 31 Jahre alten Mann wehrt, der täglich einen Kasten Bier sowie 1,5 Flaschen Jägermeister und drei bis vier Joints konsumiert - und der wegen Körperverletzung bereits vorbestraft ist und offensichtlich zu Gewaltausbrüchen neigt.

Dass man hier in so einer Situtation wegen "Mangel an Beweisen" (da es keine Zeugen gibt und der Angeklagte alles abstreitet) und/oder Unzurechnungsfähigkeit (die Menge Alkohol dürfte einen nicht alkoholkranken Menschen schon lange dahin gerafft haben...)Urteilt ist eine Sache - aber ein Freispruch wegen "Sie hat sich nicht genug gewehrt - das ist eine Verhöhnung des Opfers!
 
Unfassbar das Urteil! "Nein, ich will nicht" zu sagen reicht nicht?

Und was ist mit Verführung Minderjähriger? Dieser Paragraph hätte dann doch wenigstens greifen müssen, auch wenn die eigentliche Tat (in meinen Augen eine Vergewaltigung), nicht bestraft würde.

StGB § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Auszug)

" Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ...
 
StGB § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Auszug)

" Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ...

Wobei schon das Gesetz, beziehungsweise die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
unglaublich ist.
Meine Töchter sind GsD erwachsenen, wäre das passiert, ich hätte den Typen entmannt, fertig! Ohne wenn und aber egal was ihr über mich denkt.


Ps. Mist, ich wollte ja nicht kommentieren
 
Wobei schon das Gesetz, beziehungsweise die Strafe unglaublich ist.
Naja, du weißt ja, wenns um Geld und Sachwerte geht (zB bei Steuervergehen) ist das vor dem bundesdeutschen Gesetz viel schlimmer, als wenn es um Leben und Gesundheit von Menschen geht.

Ich kenne einige Leute, die sich buchstäblich seit Jahrzenten ritzen, besaufen etc sobald irgendwas die Erinnerungen triggert, teilweise Suizidversuche hinter sich haben - und zwar weil sie Opfer solcher Vergewaltigungen geworden sind.
Und wenn ich mir die Reaktionen derer anschaue, die sich hier im Thread geoutet haben, dann denke ich, dass auch bei denen die Wunden noch immer tief sitzen, nicht wirklich vernarbt sind - was ich durchaus verstehen kann.
Von daher finde ich, dass "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe" viel zu wenig ist, weil es die Schwere dieser Taten extrem verharmlost.
 
Aber du hast recht xenos !!
Und bis heute kann ich 100% Nachvollziehen was Marianne Bachmeier gemacht hat , und gezahlt hat sie dafür auch mehr als genug .
 

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