B
Bartholomew Gallacher
Guest
Nachdem Swapps den Thread zum Thema Youtube gerade aus guten Gründen geschlossen hat, mal ein paar Takte Realität für alle, die es noch immer nicht begreifen können, wollen oder wie auch immer:
1. Es gibt in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, ein Urheberrecht mit den dazu notwendigen Gesetzen. Man kann zu dem Recht stehen oder auch nicht, wie man will, Recht ist Recht und es ist nicht so, wie man es immer haben will, sondern nun einmal so, wie es ist.
Dass das Urheberrecht heutzutage ein solch weltfremdes Gebilde ist, dass da selbst mitunter Gerichte nicht mehr richtig durchblicken ist dabei eines; das ändert aber nichts an der leidigen Tatsache, dass es nun einmal Gesetz ist und die Justiz im Notfall genau nach diesem Gesetz auch handelt.
2. Ein ganz simpler Grundsatz: Taten zum Urheberrecht, die in Deutschland begangen werden oder auf die man von Deutschland aus zugreifen kann, können und werden nach deutschem Recht beurteilt.
Eine "Fair Use", wie es das US-Recht vorsieht, gibt es nicht. Überhaupt gelten US-Gesetze für - genau - die USA, und sicherlich nicht für Deutschland!
3. Urheberrechtsverletzungen stellen eine Straftat dar, es gibt entsprechende Strafgesetzparagraphen. Nur aber weil es eine Straftat darstellt heißt es noch lange nicht, dass auch jeder Urheberrechtsverstoss von einem Staatsanwalt bei einer Anzeige weiter verfolgt werden würde. Da kommt es auf viele Faktoren, u.a. die Auslastung des Staatsanwalts, die Schwere der Tat und vieles mehr drauf an. So oder so, es ist ein Antragsdelikt, es sei denn die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Verfolgung und wird deshalb von sich aus tätig.
Neben dem Strafrecht aber gibt es auch noch das Zivilrecht. Während im Strafrecht die Tat an sich bestraft wird, können auf dem zivilrechtlichen Wege die Rechteinhaber Schadensersatz vom Urheberrechtsverletzer fordern und tun dies auch oft.
So oder so gilt, dass man sich auf dünnes Eis begibt und mit allem möglichen rechnen muss, und dazu der alte Grundsatz: vor Gericht und auf hoher See ist man alleine in Gottes Hand.
4. Wer in einem Forum offen um Hilfe fragt, wie er Urheberrechtsverletzungen begehen kann, der kann und darf nicht wirklich mit Gegenliebe des Moderatorenteams rechnen.
5. Gerade wer Videos und dergleichen im Internet veröffentlichen will, für den gilt: macht euch besser vorher schlau, was rechtlich geht und was nicht!
1. Es gibt in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, ein Urheberrecht mit den dazu notwendigen Gesetzen. Man kann zu dem Recht stehen oder auch nicht, wie man will, Recht ist Recht und es ist nicht so, wie man es immer haben will, sondern nun einmal so, wie es ist.
Dass das Urheberrecht heutzutage ein solch weltfremdes Gebilde ist, dass da selbst mitunter Gerichte nicht mehr richtig durchblicken ist dabei eines; das ändert aber nichts an der leidigen Tatsache, dass es nun einmal Gesetz ist und die Justiz im Notfall genau nach diesem Gesetz auch handelt.
2. Ein ganz simpler Grundsatz: Taten zum Urheberrecht, die in Deutschland begangen werden oder auf die man von Deutschland aus zugreifen kann, können und werden nach deutschem Recht beurteilt.
Eine "Fair Use", wie es das US-Recht vorsieht, gibt es nicht. Überhaupt gelten US-Gesetze für - genau - die USA, und sicherlich nicht für Deutschland!
3. Urheberrechtsverletzungen stellen eine Straftat dar, es gibt entsprechende Strafgesetzparagraphen. Nur aber weil es eine Straftat darstellt heißt es noch lange nicht, dass auch jeder Urheberrechtsverstoss von einem Staatsanwalt bei einer Anzeige weiter verfolgt werden würde. Da kommt es auf viele Faktoren, u.a. die Auslastung des Staatsanwalts, die Schwere der Tat und vieles mehr drauf an. So oder so, es ist ein Antragsdelikt, es sei denn die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Verfolgung und wird deshalb von sich aus tätig.
Neben dem Strafrecht aber gibt es auch noch das Zivilrecht. Während im Strafrecht die Tat an sich bestraft wird, können auf dem zivilrechtlichen Wege die Rechteinhaber Schadensersatz vom Urheberrechtsverletzer fordern und tun dies auch oft.
So oder so gilt, dass man sich auf dünnes Eis begibt und mit allem möglichen rechnen muss, und dazu der alte Grundsatz: vor Gericht und auf hoher See ist man alleine in Gottes Hand.
4. Wer in einem Forum offen um Hilfe fragt, wie er Urheberrechtsverletzungen begehen kann, der kann und darf nicht wirklich mit Gegenliebe des Moderatorenteams rechnen.
5. Gerade wer Videos und dergleichen im Internet veröffentlichen will, für den gilt: macht euch besser vorher schlau, was rechtlich geht und was nicht!