Guten Morgen!
Will auch mein Senf dazu abgeben
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=qpUESyh1L9I
Das^^ von "DEM" zu hören sagt schon einiges. Auch wenn ich den eig. nicht mag.
Creative Commons... schonmal was davon gehört?
Das gibt es auch nicht umsonst^^
Da gibt es 6 verschiedene Lizenz-versionen von. Sogar eine die "weiterverarbeitung" mit einbeschließt. Das bedeut du könntest mit dem "Werk" ein neues schaffen.
Beispiel - Samplelastige Musik oder weiterbearbeitung von Bilder
http://dms-hilfe.bildung.hessen.de/hilfen_admins/stichwoerter/bilder_a-z/text_98.html
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/
Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden.
www.jamendo.com/de/creativecommons
www.gemafreie-musik.de
www.Soundtaxi.net
www.Klangarchiv.com
www.Gemafreiemusik.com
www.gemafreie-musik-online.de/
www.soundclick.com/
und es gibt noch viel viel mehr in verschiedensten Bereichen der Kunst.
Aber auch bei diesen Lizenzen ist im bereich Musik bei der GEMA nachzuweisen, das diese wirklich GEMA-frei ist. Dafür gibts Formulare bei der GEMA die man sich selber besorgen muss.
Ergo ist in nem gewissen Sinne selbst Lizenz-freie Musik meldepflichtig bei der GEMA! Auch wenn am ende dafür keinerlei Gebühren fällig werden. Es ist wirklich freie Musik.
http://de.wikipedia.org/wiki/Musikverlag
Wiki Zitat:
Noten im Internet
Im Laufe der Verbreitung des Internets entstanden neue Verbreitungsformen von Musiknoten.
Onlinemusikverlage handeln nicht mehr mit bedrucktem Papier, sondern stellen die Grafiken als Datei zur Verfügung.
Kostenpflichtige Tauschbörsen sammeln Werke zu Musikbibliotheken und ermöglichen den Kunden gegen eine Gebühr den Zugang.
Bei Free Sheet Music handelt es sich um eine internationale Bewegung von Musikern, Chorleitern, Dirigenten und Musikwissenschaftlern, die gemeinfreie Musik digitalisieren und kostenlos im Internet anbieten.
Vorteile der digitalen Noten:
Die Kosten für Drucklegung, Lagerhaltung und Vertrieb entfallen.
Die Noten sind daher preisgünstig oder gar kostenlos
Die Dateien können ständig aktualisiert werden
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Wiki Zitat:
Musikverlagsvertrag
Basis aller Verträge im Verlag ist der Musikverlagsvertrag, der als Austauschvertrag beiden Seiten, sowohl dem Verlag als auch dem Urheber, Haupt- und Nebenleistungspflichten auferlegt. Dies gestaltet sich häufig in der Form, dass der Urheber dazu verpflichtet wird, ein fertiges, druckreifes musikalisches Werk abzuliefern und seine Verwertungs- und Nutzungsrechte nach dem UrhG an den Verlag zur Wahrnehmung zu übertragen. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk zu veröffentlichen. Dies bedeutet nach § 6 des UrhG die Zugänglichmachung des Werkes gegenüber einer unbestimmten Öffentlichkeit. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk bestmöglich zu verwerten und die daraus resultierenden Einnahmen ordnungs- und vertragsgemäß abzurechnen. Im Regelfall sind Urheber und Verlag Mitglieder der GEMA oder der jeweiligen national zuständigen Verwertungsgesellschaft. Rechte gemäß §§ 16-22 des UrhG werden so zunächst von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
User Zitat:
"obwohl ich es nicht nachvollziehen konnte, weil ich das Musikstück offiziel von YouTube hatte. Egal."
Das zeigt wunderbar die Unwissenheit vieler.
Wie bitte kann man das "offiziell" von YouTube haben?
Das KANN nicht möglich sein. Evtl. hat man es über YouTube erhalten, offiziell ist daran dann noch langeeeeeeeee nix.
Und genau darum geht es. Um das aber alles zu wissen muss man sich mit dem Thema echt viel beschäftigen. Drum kann man da einem "normal user" absolut keinen Vorwurf draus machen.
Denn die Möglichkeiten zum "Download" "´Recorden" der geschützten Werke gibt es auf einfachste Weise im www.
Das verwirrt ganz klar den "normal user". Bzw. er weiss es nicht.
Dennoch gilt in Deutschland das UrhG vor Gericht WENN es zu Anzeigen kommt.
In Deutschland gilt: Unwissenheit schützt NICHT vor einer Straftat - bzw. Strafe.
Das ist festgelegt. Und darum gibt es eig. gar nix zu diskutieren.
Seht es doch mal als Schutz von Youtube an. Die haben sich und auch dich vor einer Urheberrechtsverletzung geschützt. Das ist gut so.
Klar weiss man nie ob es nun letzendlich wirklich zu einer Anzeige gekommen wäre. Dazu muss auch erstmal die Abmahnung ignoriert oder abgelehnt werden. Und wem gegenüber Schadensersatzansprüche, von wem auch immer, geltend gemacht werden.
Und auch weiss man nicht ob es überhaupt entdeckt worden wäre in dem Sinne.
Habe bisher nie einen solchen Abmahn - Brief bekommen! Halte mich pers. aber auch an Bestimmungen.
Nen RL Freund von mir z.B. der sich nicht soo sehr daran gehalten hat, für sich selber Musik downgeloadet hat, der hat hingegen einen solchen Brief bekommen. Glaub um ca. 1.000 Euro ging es, dazu noch eine Unterlassungserklärung: Diese Erklärung sollte er, laut seinem Anwalt, NICHT unterschreiben.
Ich weiss nicht, wie der das letztendlich geregelt hat. Aber mir pers. wäre das schon zu umständlich, wenn ich mir nen Anwalt nehmen muss zum Musik hören! xD
Urheberrecht gillt ein Leben lang. Ab dem punkt wo der Urheber das "Werk" geschaffen hat. Bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers/der Urheber.
Es ist halt eine "Gratwanderung" eben auch weil es www ist. Mensch das ist Weltweit und in jedem Land gelten andere Gesetze.
Deutsche Gesetze sind ein absolutes Verwirrspiel!
In Amerika z.B. kann ein Künstler bei jedem einzelnen Tietel/Veröffentlichung neu festlegen ob dieses Werk lizensfrei oder pflichtig wird.Auch wenn er bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet ist! Da die GEMA mit allen ausländischen Verwetungsgesellschaften zusammen arbeitet, vertritt sie deren Künstler in Deutschland.
In Deutschland komplett anders geregelt! Meldet sich ein Künstlier hier bei der Verwertungsgesellschaft - GEMA an, so willigt er ein das ALLE Veröffentlichungen lizenspflichtig werden. Und damit zählt hier auch nicht, wenn wie im Beispiel, ein Künstler aus Amerika, dort ein lizensfreies Stück veröffentlicht. Das ist hier dann trotzdem lizenspflichtig!
http://www.faz.net/aktuell/technik-...ner-hoert-im-netz-auf-das-gesetz-1791344.html
dort in der mitte etwa wirds sehr interessant^^
(dies dient rein zur veranschaulichung, wie verwirrend deutsche Gesetze sein können! )
Dazu mal nen echt lustiges Video.
http://www.youtube.com/watch?v=5br0cBK-S6o&feature=related
Softwaren die eben solche downloads ermöglichen, darfst du programieren, besitzen und auch anwenden. Aber eben NICHT anwenden bei Urhebergeschützen Werken. (wenn dafür keine Gema-gebühren bezahlt werden)
User Zitat:
"Selbst gedrehte Videos mit Hintergrundmusik die von YouTube legal runtergeladen wurden, kann ich an Freunde weitergeben wie ich lustig bin, solange ich nichts damit verdiene."
Irrglaube. Damit vervielfältigst du. Das hat mit "verdienen daran" überhaupt gar nix zu tun. Die Vervielfältigung allein ist schon verboten. Ob kommerziell oder nicht.
Wie ich oben schon schrieb... "Legal runtergeladen" geht NICHT bei Urhebergeschützten Werken. Erst ab dem Punkt wo der GEMA-Gebühren dafür bezahlt werden.
"Unbemerkt" wurde es eher hoch und wieder runtergeladen trifft wohl eher zu.
Du kannst ein Downloadtool also illegal oder legal nutzen.
Das ist selbst verboten und bleibt auch verboten wenn google sich mit der GEMA einigt.
Sonst würde es ja auch bedeuten, wenn ich "offiziell" eine CD erwerbe, kann ich diese wie ich lustig bin verteilen.
Darf man aber nicht^^ oder?
Nich mal öffentlich abspielen.
Du könntest dir über Youtube, komplette Alben zusammen suchen und recorden. Mit anderen Programmen die Qualität bedeutend aufwerten usw.
Es gibt in Deutschland sogar den Urheberrechts-BETRAG.
Den bezahlen wir ALLE auf Brenner, USB Sticks, Festpaltten usw. Nur dadurch ist es einem erlaubt Privatkopien anzufertigen! NUR für sich selber.
Und auch nur von nicht kopiergeschützten Daten.
http://www.burkes.de/recht-urheberrecht-artikel.html
UNBEDINGT lesen^^
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA
unter: GEMA-Vergütung und Pauschalabgabe schauen
In England zum Beispiel gibt es auch sowas wie die GEMA. Nämlich die PRS for Music.
(verwetungsgesellschaften wie die GEMA gibt es eigentlich in jedem Land)
Nur haben dort (engl.) eben die Major-Labels viel mehr das Sagen. Diese drängten selbstverständlich auf eine
Einigung mit Youtube (google).
Nicht zuletzt weil sie an den Werbeeinnahmen beiteiligt werden in deren einzelnen Clips.
In Deutschland aber ists etwas anders. Hier haben die Major-Labels eben nicht einen so großen Einfluss auf die GEMA.
Ergo interessiert die GEMA auch nicht die Werbebeteiligungen.
Somit bekommt ein Künstler, über Youtube in deutschland ausgestrahlte Werke, keine Tantiemen.
Wer sich darüber^^ beklagt geht sicherlich auch gerne mal für weniger Lohn arbeiten.
Denn JEDER Künstler meldet sich dort freiwillig an.
Und die GEMA ist meines Wissens nach verpflichtet Die Werke bestmöglich zu verwerten!
Also können die hier gar nicht anders, da die meisten Verläge und Urheber ganz einfach Mitglieder sind der GEMA.
https://www.gema.de/die-gema/10-fragen-10-antworten.html
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf
https://www.gema.de/fileadmin/user_.../Geschaeftsbericht/geschaeftsbericht_2010.pdf
mal zu dieser "Räuberbande"^^ sehr interessant!
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA
http://de.wikipedia.org/wiki/CELAS
User Zitat:
"Denn wenn ein Titel einmal bei der GEMA gemeldet ist, verweigert diese Räuberbande dem Urheber das Recht, diesen Titel wieder GEMA-frei zu machen."
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik
wiki.Zitat:
Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben.
Zitatende
Ein lizensfreies Werk (Creative Common) lässt sich auch nicht einfach so wieder ändern in lizenspflichtige.
Wo käme man da auch hin?
das würde alles ja noch viel verworrener machen.
http://www.spreeblick.com/2010/05/17/gema-vs-youtube-wer-nimmt-uns-unsere-videos-weg/
spree. Zitat:
schließlich machen Musikvideos gerüchteweise den Großteil des YouTube-Traffics aus
und die Umsätze der Google-Tochter werden in diesem Jahr auf eine knappe Milliarde geschätzt. Zitatende
(zum vergleich: Oben ist der Jahresbericht der GEMA ja verlinkt, die haben 2010 ca. 700 Mio. Euro an Künstler ausgeschüttet)
weiter:spree. Zitat:
Gelöscht bzw. gesperrt werden die Videos zur Zeit von YouTube in einem automatisierten Verfahren, das bei allen Inhalten greift, die gegen geltendes Urheberrecht verstoßen könnten, weshalb es immer wieder auch zu Missverständnissen kommt.
Zitatende
http://www.faz.net/aktuell/technik-...e-muss-musikvideos-nicht-sperren-1653408.html
Die GEMA ist sicherlich nichts schlechtes. Urheberrecht auch nicht. Was mich jedoch arg ankotzt ist, das dies bis 70 Jahre nach Tod der Urheber gilt. (Schaffe ich glaub in den wenigesten Fällen, das zu Überleben xD)
So kann man selbst kein ""Kulturgut" aus den 50er Jahren oder älter
zum Beispiel anhören/anschauen, weiterverarbeiten, aufführen oder sonst was.
Obwohl das heute wirklich nicht mehr viele kaufen/hören im Gegensatz zur jüngeren Kunst.
Und ich bin einer, der "vergessene Kunst" gerne der jüngeren Generation nahebringt.
Einige mögen diesen Post sicherlich als "Geschwafel" "übertrieben" oder "typisch deutsch" bezeichnen.
Allerdings kann in Deutschland ratz fatz aus Spass ganz bitterer Ernst werden.
Das haben in der Vergangenheit auch einige Fälle schon bewiesen in denen es zu Schadensersatzansprüchen/Unterlassungserklärungen gekommen ist.
Ich weiss jetzt nicht genau gegenüber welchem "Nutzer" diese Ansprüche geltend gemacht werden/werden können.
Das ist auch glaub unterschiedlich um was es genau geht. Ein geschütztes Bild z.B. einfach Kopiert und Vervielfältigt, unkommerziell oder.kommerziell genutzt usw, da ist direkt der Kopierer verantwortlich. Also man selber.
Auch bei Downloadportalen ist Normalfall, das der Internetnutzer Zahlen muss bzw. den Ärger hat.
Im Fall Youtube offensichtlich Google und nicht der "Endnutzer"!
Da die GEMA (glücklicherweise) auf die Aufsichtspflicht von Youtube/google verweist.
In einigen Fällen kann man sicherlich auch andere Einigungen finden usw und werden sicher auch oft.
Dazu dient ja auch eine Abmahnung! Um sich außergerichtlich zu einigen.
Wer glaubt er könne sich hinter "falschen" IP Adressen verstecken liegt meiner Meinung nach auch falsch!
Anbieter sind in solchen Fällen (WENN es zu einer Strafverfolgung kommt) verpflichtet, die Daten zum Nutzer, offen zu legen!
Und ist es bei nem Anbieter, meiner Meinung nach, sehr leicht nachvollziehbar "wann" und mit welcher IP sich
"herr ..." angemeldet hat usw.
dann benötigen die nur noch die Nummer zum Anschluss und haben deine Adresse.
Macht man das über einen anderen Provider (gibt ja programme usw) ist das logischer Weise nix anderes.
Auch der Anbieter muss dann im schlimmsten Fall deine Daten offen legen!
Und der wird auf deine ursprüngliche IP verweisen und diese zu deim eigentlichen Anbieter. Schon bringt das ganze nicht mehr viel, um sich "sicher" zu fühlen.
Provider die angeblich keine Log-daten speichern, können meines Wissens nach, gezwungen werden diese eben doch zu speicher. Und wer hat da schon einen so genauen Einblick, das er behaupten kann "ich fühle mich sicher"
In dem Sinne^^ wird eben offensichtlich nur ein recht geringer Bruchteil wirklich Strafrechtlich verfolgt/Abgemahnt usw. Auch liegt es tatsächlich daran das die Staatsanwälte den vielen Urheberrechtsverletzungen nicht nachkommen können.
Vom Arbeitsaufwand her usw^^ so werden also die meisten gar nicht weiter verfolgt. (Nach gescheiterter außergerichtlicher Abmahnung)
Aber wie gesagt der Fall KANN trotzdem durchaus eintreten.
Eben weils so verwirrend alles ist durch www. Und wer hat schon lusten sich mit Anwälten rumzuschlagen usw.... und denen das Gegenteil beweisen. Nur für ein "Partyvideo"?
http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...eise-Abmahnungen-fuer-illegale-Downloads.html
Angreifen deswegen weil jemand nett gefragt hat nach anderen Möglichkeiten sollte man aber niemanden. Aufklären und sein Wissen weitergeben! Da waren teils schon etwas patzig wirkende Posts dabei im Thread. Kann aber auch daran liegen das es sich oft anders lesen lässt als es gemeint war.
Und was man selber am Ende macht, muss letztlich jeder für sich selber entscheiden.
Und die FAQ, AGB, TOS der jeweiligen Portale kann auch jeder vorher lesen.
Youtube hat es vor Jahren schlicht unterlassen sich bei der GEMA anzumelden. Das ist für mich Fakt!
Und so kann ich absolut nicht sagen "scheiss GEMA". Eher das Gegenteil.
Diese Einblendung bei gesperrten Videos:
"REINHARD MEY Es ist doch ein friedlicher Ort"
Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.
Das^^ liest die Masse selbstverständlich und denkt "diese böse böse böse GEMA"
Logisch das Youtube nicht schreibt: "Entschuldigt, das Video ist gesperrt, da wir es vor Jahren versäumt haben uns bei der GEMA anzumelden"
Da würde doch jeder auf Youtube schimpfen. Wobei das dann meiner Meinung gerecht wäre.
Ein kilometer langer Text *verlegen guck*
Ich hoffe echt es hilft einigen oder gibt Anreiz sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen.
Auch darf jeder gerne ergänzend was dazu sagen
Dieses Tema Urheberrecht ist verstrickt und komplizier bis zum absoluten Erbrechen.
Darum gilt: Wer wirklich fragen hat, sollte seinen Anwalt besuchen/anrufen oder ganz einfach bei der GEMA nachfragen. Ich denke, auch die geben gern Auskunft.
Grundsätzlich gilt auch. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich ein bestimmtes Werk nutzen darf, lass ich es lieber sein!
So trotzdem, ALLEN weiterhin hier viel Spass und auch in SL.!
Grüße
Fried
edit:
Veranschaulichung im Fall Youtube - GEMA entfernt! Text "entschärft"
Scheinbar ging es nicht ausreichend hervor dass es rein fiktiev gemeint war, wie eine Lösung aussehen könnte.
Lässt sich aber auch erlesen anhand der Links.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipe...n_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported
das ist eine Lizenz zur kope von wiki-texten.