DANN müßte der böswillige Verleumder doch dingfest gemacht werden können, selbst wenn er sich hinter einem dieser windigen Abmahnanwälte versteckt.
Naja, man muss erst mal sehen, ob "böswilliger Verleumder" in diesem Fall zutrifft ... das können wir wohl alle nicht beurteilen.
Aber nein, der müsste nicht dingfest gemacht werden können. Es gibt auch die Möglichkeit, sich als "Auslöser" eines DMCA an eine entsprechende Agentur oder eine Anwaltskanzlei zu wenden, die dann vollständig an die Stelle des Auslösers treten. Das bedeutet nicht mehr der Auslöser sondern die Agentur/Kanzlei tritt als Kläger auf. Sollte man diesen Fall dann verlieren und Schadenersatz-Ansprüche geltend gemacht werden, dann ist es Sache dieser Agentur, wie die sich dann diesbezüglich mit ihrem Klienten einigen.
Das klingt erst mal merkwürdig. Diese Möglichkeit wurde allerdings vor allem geschaffen, um es "Kleinen" leichter zu machen gegen "Große" vorzugehen. Denn auch falls der "Große" gewinnt, ist es nie auszuschließen, dass der "Kleine" Repressalien zu fürchten hat.
Einfach mal in einem Beispiel: ich habe eine kleine Eisdiele in einer Stadt mit 30 anderen kleinen Eisdielen und reiche DMCA ein weil eine riesige Eisdielen-Kette mein Rezept für "Elfeneis mit frischen Zwergenfüßen" geklaut hat. Recht haben bedeutet ja bekanntlich nicht immer Recht bekommen ... und ich verliere den Mist. Dann würde der "Riese" zweifelsfrei wissen, welche Eisdiele ihm da "ans Bein gepinkelt hat" und niemand könnte sie daran hindern, in meiner unmittelbaren Nähe einen Laden zeitweise zu mieten und dort den ganzen Sommer lang kosteloses Eis zu verteilen ... oder Eis zum halben Preis zu verkaufen. So eine Aktion könnte mich als kleine Eisdiele ruinieren. Wenn ich mich aber einer Agentur bedient habe, hinter der ich mich ganz verstecken kann, dann minimiere ich diese Möglichkeit noch weiter, da es VIEL schwerer wird, festzustellen, welche der 30 Eisdielen es nun war. Ja, nicht das beste Beispiel, aber ich denke, es wird dennoch klar, worauf diese Regelung hinaus will (das mit dem "Elfeneis mit Zwergenfüßen" entspringt meinem Teller bunte Knete ... in den meisten Fällen handelt es sich dann doch eher um ein weniger exponiertes Rezept, dass dann auch weniger leicht einer bestimmten Eisdiele zuzuordnen ist).
Inwiefern der "genauen Erklärung", die Aviva verlinkt hat (
http://echtvirtuell.blogspot.com/2020/04/genus-project-stoppt-produktverkauf.html) zu trauen ist ... da will ich mir im einzelnen jetzt nicht die Zeit nehmen, um das zu beurteilen ...
Fest steht jedenfalls, dass der Ersteller des Blogs sich offenslichtlich leider in diesem speziellen Fall zumindest teilweise auf Quellen stützt, die zumindest fragwürdige Schlüsse ziehen ... ich möchte dazu kurz aus diesem Blog zitieren:
Nalates Urriah
schreibt im besagten Thread, dass mit einem DMCA-Verfahren grundlegende amerikanische Bürgerrechte missbraucht werden. Bei einem DMCA ist man im Sinne der Anklage schuldig, bis man seine eigene Unschuld beweisen kann.
Ähm ... nein ... durch ein DMCA-Verfahren werden keine grundsätzlichen amerikanischen Bürgerrechte missbraucht/missachtet weil es hier zu einer Beweislastumkehr kommt. Die Unschuldsvermutung, auf die hier angespielt wird, ist ein Grundpfeiler eines jeden
Strafverfahrens. Beinahe ausschließlich DORT gilt man so lange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist - das ist klar ersichtlich, vom deutschen Grundgesetz bis zur UN-Menschenrechtserklärung geht klar hervor, dass die Präsumtion der Unschuld in einem strafrechtlich relevanten Verfahren zu tragen kommt. Daher kann man bei einem DMCA gar nicht "im Sinne der Anklage schuldig sein" weil es keine Anklage gibt ... man ist kein Angeklagter, sondern ein Beklagter (um die Begriffe aus der deutschsprachigen Rechtssprechung zu verwenden).
Bei allen anderen Verfahren (zivilrechtlicher Natur) gibt es keinerlei Unschuldsvermutung, auch in Deutschland kennt man genügend Rechtsmittel, die erstmal eine Maßnahme setzen ohne die Rechtmäßigkeit oder die "Schuldfrage" vorab restlos zu klären ... als Beispiel nenne ich nur mal den vorläufigen Rechtsschutz (einstweiligen Rechtsschutz, Eilverfahren) in Form von einstweiligen Verfügungen oder einstweiligen Anordnungen. Ein Rechtsmittel, das in auch in Deutschland unzählige Male pro Jahr angewendet wird und in keinster Weise gegen das Grundrecht oder irgendwelche Bürgerrechte verstößt. Auch einstweilige Verfügungen bezüglich Annäherung oder Betreten eines bestimmten Grundstückes fallen unter diesen vorläufigen Rechtsschutz - da wird auch erstmal nicht großartig ausprozessiert, ob der Ex-Mann wirklich so ein schlimmer Finger ist
Ein Beispiel das sicher vielen vom Hörensagen, dem Bekanntenkreis etc bekannt ist: man kauft etwas auf Rechnung ... selbst wenn man die Rechnung fristgerecht bezahlt hat (also sich keiner Schuld bewusst ist, an nichts schuld ist) kann einiges schief gehen und irgendwann viel später flattert plötzlich ein Vollstreckungstitel ins Haus, der einen auffordert, die Sache selbst nebst den angelaufenen Kosten umgehend zu begleichen. In diesem Fall kann man auch nicht einfach die Schultern zucken und den Bescheid mit dem Kommentar "Unschuldsvermutung" einfach in den Papierkorb werfen - sondern man muss aktiv tätig werden, Einspruch einlegen und in den meisten Fällen sogar den Beweis erbringen, dass man diese Rechnung bereits bezahlt hat. Die Beweislast liegt also in diesem Fall beim Beklagten - es ist im Verhältnis zur Unschuldsvermutung also zu einer Beweislastumkehr gekommen ohne dass dabei irgendwelche Bürgerrechte missachtet wurden
Im Grunde liegt die Sache bei einem DMCA genau gleich ... eigentlich ist es nichts anderes als eine "einstweilige Verfügung", die erstmal alle relevanten Vorgänge stoppt - und danach gibt es in unterschiedlichen Verfahren (gerichtlich oder außergerichtlich) die Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen oder die "Schuldfrage" zu klären.