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DMCA Genus

Richtig, jeder kann das ins Rollen bringen und besonders teuer ist es auch nicht, solange man keinen Anwalt dafür bemüht. Natürlich sind dafür Gebühren zu entrichten, da es ein US-Gesetz ist und damit über die US-Justizbehörden läuft.

Reicht man so etwas ein, dann ist der Betroffene erst einmal verpflichtet danach zu handeln, daher in der Regel die Inhalte zu löschen. Für die Klärung ob die Ansprüche zutreffend sind oder nicht sind dann die Gerichte zuständig.

Falsche Angaben können dazu führen, dass man dafür haftbar gemacht wird und die entstandenen Kosten übernehmen muss. Den notwendigen Nachweis der mutwilligen Verdrehung der Sachlage zu führen kann aber für den Empfänger schwierig und teuer werden.

Eine DMCA-Beschwerde aus der Welt zu schaffen kann aber je nach Fall einiges kosten... und dauern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die UV map war doch schon die Begründung wo Catwa durchgedreht ist vor 2 Jahren oder wann das war.

Das lustige an der Map ist ja: die gehört wenn dann LL? Allerdings ist das verwenden dieser Map Grundlage für jeden Skin seit es SL gibt. Bizarr alles. Vielleicht ist es eine dusselige Animation, ein Script, was auch immer.

Oder wie es eben aussieht, jemand ist richtig böse geworden weil die den einen Kopf jetzt gratis rausgegeben haben, und natürlich wohl bei allen anderen kurzfristig die Umsätze total eingebrochen sind. Aber keiner wills ja gewesen sein von den Marktbegleitern.
 
Jap.
Zumal ja Genus, sobald sie die RL Daten desjenigen bekommen der DMCA eingereicht hat, diesen Namen
veröffentlichen kann.

Dies lässt allerdings die Tatsache außer Acht, dass man nur dann "der mit dem Kopfschuss" ist, wenn Genus mit dem Finger auf denjenigen zeigen kann.
Wenn sich derjenige (oder diejenigen) durch den (die) das ins Rollen kam, einer auf DMCA notice and takedown process spezialisierten Agentur oder einfach einer Anwaltskanzlei bedient hat, welche auch diesbezüglich als Partei auftritt, dann können die von Genus DESSEN Namen natürlich veröffentlichen - allerdings sind die nicht verpflichtet, offenzulegen, wer möglicherweise ihr Mandant ist - sprich: wer dahinter steckt.

Und ja, mir ist bewusst, dass dazu auch eine Rechteübetragung an Dritte (bezüglich des urheberrechtlich relevanten Materials) nötig sein kann ... und so weiter ... allerdings ist das alles möglich und nicht auszuschließen, wenn man den Ursprung der notice verschleiern will
 
Maddy hat das ganze etwas genauer erklärt. Falls der Einreicher Recht bekommt, kann er anonym bleiben.

Wenn und falls ... aber falls NICHT??

Wenn die Beschulkdigung sich als haltlos erweist (oder jedenfalls als unbeweisbar)?

DANN müßte der böswillige Verleumder doch dingfest gemacht werden können, selbst wenn er sich hinter einem dieser windigen Abmahnanwälte versteckt.
 
Wenn es nicht zu beweisen ist, wovon ich nicht ausgehe werden sie sich, so vermute ich aussergerichtlich einigen, da es ja dann Klage gegen Klage steht (das war ja schon einmal so).
Selbst wenn es der Beschuldigte erfährt, muss es ja nicht zwingend an die Öffentlichkeit getragen werden-
 
DANN müßte der böswillige Verleumder doch dingfest gemacht werden können, selbst wenn er sich hinter einem dieser windigen Abmahnanwälte versteckt.
Naja, man muss erst mal sehen, ob "böswilliger Verleumder" in diesem Fall zutrifft ... das können wir wohl alle nicht beurteilen.

Aber nein, der müsste nicht dingfest gemacht werden können. Es gibt auch die Möglichkeit, sich als "Auslöser" eines DMCA an eine entsprechende Agentur oder eine Anwaltskanzlei zu wenden, die dann vollständig an die Stelle des Auslösers treten. Das bedeutet nicht mehr der Auslöser sondern die Agentur/Kanzlei tritt als Kläger auf. Sollte man diesen Fall dann verlieren und Schadenersatz-Ansprüche geltend gemacht werden, dann ist es Sache dieser Agentur, wie die sich dann diesbezüglich mit ihrem Klienten einigen.

Das klingt erst mal merkwürdig. Diese Möglichkeit wurde allerdings vor allem geschaffen, um es "Kleinen" leichter zu machen gegen "Große" vorzugehen. Denn auch falls der "Große" gewinnt, ist es nie auszuschließen, dass der "Kleine" Repressalien zu fürchten hat.
Einfach mal in einem Beispiel: ich habe eine kleine Eisdiele in einer Stadt mit 30 anderen kleinen Eisdielen und reiche DMCA ein weil eine riesige Eisdielen-Kette mein Rezept für "Elfeneis mit frischen Zwergenfüßen" geklaut hat. Recht haben bedeutet ja bekanntlich nicht immer Recht bekommen ... und ich verliere den Mist. Dann würde der "Riese" zweifelsfrei wissen, welche Eisdiele ihm da "ans Bein gepinkelt hat" und niemand könnte sie daran hindern, in meiner unmittelbaren Nähe einen Laden zeitweise zu mieten und dort den ganzen Sommer lang kosteloses Eis zu verteilen ... oder Eis zum halben Preis zu verkaufen. So eine Aktion könnte mich als kleine Eisdiele ruinieren. Wenn ich mich aber einer Agentur bedient habe, hinter der ich mich ganz verstecken kann, dann minimiere ich diese Möglichkeit noch weiter, da es VIEL schwerer wird, festzustellen, welche der 30 Eisdielen es nun war. Ja, nicht das beste Beispiel, aber ich denke, es wird dennoch klar, worauf diese Regelung hinaus will (das mit dem "Elfeneis mit Zwergenfüßen" entspringt meinem Teller bunte Knete ... in den meisten Fällen handelt es sich dann doch eher um ein weniger exponiertes Rezept, dass dann auch weniger leicht einer bestimmten Eisdiele zuzuordnen ist).

Inwiefern der "genauen Erklärung", die Aviva verlinkt hat (http://echtvirtuell.blogspot.com/2020/04/genus-project-stoppt-produktverkauf.html) zu trauen ist ... da will ich mir im einzelnen jetzt nicht die Zeit nehmen, um das zu beurteilen ...
Fest steht jedenfalls, dass der Ersteller des Blogs sich offenslichtlich leider in diesem speziellen Fall zumindest teilweise auf Quellen stützt, die zumindest fragwürdige Schlüsse ziehen ... ich möchte dazu kurz aus diesem Blog zitieren:
Nalates Urriah schreibt im besagten Thread, dass mit einem DMCA-Verfahren grundlegende amerikanische Bürgerrechte missbraucht werden. Bei einem DMCA ist man im Sinne der Anklage schuldig, bis man seine eigene Unschuld beweisen kann.

Ähm ... nein ... durch ein DMCA-Verfahren werden keine grundsätzlichen amerikanischen Bürgerrechte missbraucht/missachtet weil es hier zu einer Beweislastumkehr kommt. Die Unschuldsvermutung, auf die hier angespielt wird, ist ein Grundpfeiler eines jeden Strafverfahrens. Beinahe ausschließlich DORT gilt man so lange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist - das ist klar ersichtlich, vom deutschen Grundgesetz bis zur UN-Menschenrechtserklärung geht klar hervor, dass die Präsumtion der Unschuld in einem strafrechtlich relevanten Verfahren zu tragen kommt. Daher kann man bei einem DMCA gar nicht "im Sinne der Anklage schuldig sein" weil es keine Anklage gibt ... man ist kein Angeklagter, sondern ein Beklagter (um die Begriffe aus der deutschsprachigen Rechtssprechung zu verwenden).

Bei allen anderen Verfahren (zivilrechtlicher Natur) gibt es keinerlei Unschuldsvermutung, auch in Deutschland kennt man genügend Rechtsmittel, die erstmal eine Maßnahme setzen ohne die Rechtmäßigkeit oder die "Schuldfrage" vorab restlos zu klären ... als Beispiel nenne ich nur mal den vorläufigen Rechtsschutz (einstweiligen Rechtsschutz, Eilverfahren) in Form von einstweiligen Verfügungen oder einstweiligen Anordnungen. Ein Rechtsmittel, das in auch in Deutschland unzählige Male pro Jahr angewendet wird und in keinster Weise gegen das Grundrecht oder irgendwelche Bürgerrechte verstößt. Auch einstweilige Verfügungen bezüglich Annäherung oder Betreten eines bestimmten Grundstückes fallen unter diesen vorläufigen Rechtsschutz - da wird auch erstmal nicht großartig ausprozessiert, ob der Ex-Mann wirklich so ein schlimmer Finger ist ;)

Ein Beispiel das sicher vielen vom Hörensagen, dem Bekanntenkreis etc bekannt ist: man kauft etwas auf Rechnung ... selbst wenn man die Rechnung fristgerecht bezahlt hat (also sich keiner Schuld bewusst ist, an nichts schuld ist) kann einiges schief gehen und irgendwann viel später flattert plötzlich ein Vollstreckungstitel ins Haus, der einen auffordert, die Sache selbst nebst den angelaufenen Kosten umgehend zu begleichen. In diesem Fall kann man auch nicht einfach die Schultern zucken und den Bescheid mit dem Kommentar "Unschuldsvermutung" einfach in den Papierkorb werfen - sondern man muss aktiv tätig werden, Einspruch einlegen und in den meisten Fällen sogar den Beweis erbringen, dass man diese Rechnung bereits bezahlt hat. Die Beweislast liegt also in diesem Fall beim Beklagten - es ist im Verhältnis zur Unschuldsvermutung also zu einer Beweislastumkehr gekommen ohne dass dabei irgendwelche Bürgerrechte missachtet wurden ;)

Im Grunde liegt die Sache bei einem DMCA genau gleich ... eigentlich ist es nichts anderes als eine "einstweilige Verfügung", die erstmal alle relevanten Vorgänge stoppt - und danach gibt es in unterschiedlichen Verfahren (gerichtlich oder außergerichtlich) die Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen oder die "Schuldfrage" zu klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer ist Genus... Wer ist Catwa..
dntknw.gif

Ach egal welche Krähen das sind, mein Kopf werd ich behalten
don-t_mention.gif
 
Ohne jegliche Wertung...

Warum wurde eigentlich der komplette Inworld Store und gleich der gesamte Marketplace Shop abgeschaltet und nicht nur der Kontent um den es geht?
Wie kann Genus behaupten, das der Kontent nicht aus den Inventaren der Endverbraucher entfernt wird, sondern lediglich aus dem Inventar von Genusproject Resident?
Wenn ich mich recht entsinne, betrifft beanstandeter Kontent alle gleichermassen auf dem gesamten Grid und alle betroffenen haben dann ein IP Replacement dafuer im Inventar.

Das wirkt alles sehr seltsam auf mich.

LG
Dae
 
@Daemonika Nightfire: VORERST, wenn ich es richtig verstanden habe, wird VORERST der komplette Shop/Marketplace von Genusproject Resident abgeschaltet.

Bei Nicht-Reaktion des Beschwerdeführers wird nach 14 Tagen alles wieder freigeschaltet.
Beziehungsweise, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und Genus dieses verliert, wird der Content schlimmstenfalls aus unser aller Inventar verschwinden.
 
@Daemonika Nightfire: das wage ich auszuschließen. In dem von dir erwähnten Artikel steht gleich ganz oben "Genus zählt zum Segment "Biotechnologie"."
Genus plc scheint sich mit Tierzucht, speziell mit Schweinegenetik zu befassen.

Und wenn ich mich an den seinerzeitigen Fall "Curio" erinnere - auch da wurde alles gleich geschlossen. (^5 Aviva)
 

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