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Einkommenssteuergesetz und SL

Chicco, ist doch logisch, dass dies nur auf Antrag geht.
*sucht verzweifelt den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum Behuf der Vorlage beim zuständägen Erteilungsamt*
 
§19 UstG befreit nicht von der Umsatzsteuerpflicht !!!

Er berechtigt lediglich Kleinstunternehmer keine Mehrwertsteuer einzunehmen.

Werden trotzdem welche eingenommen und wenn es nur 5 Cent sind, muss diese abgeführt werden ...
 
Solch Auskünfte hier und da sind natürlich lobenswert. Aber wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen will/muss, dem sei der Gang zu Leuten empfohlen, die sich darin auskennen (vlt sogar ihr umsatzsteuerpflichtiges Brot damit verdienen).

Anderenfalls besteht da schnell die Möglichkeit, dass man Halbwahrheiten aufsitzt. Das muss dann net mal böse Absicht sein, sondern ist meist Ergebnis dessen, dass der, der hier eifrig und in guter Absicht einen Rat geben will, oft nur Bruchteile des Sachverhaltes kennt.

Naja so kann die Antwort "500 Euronen im Jährchen sind doch pillepalle und deshalb einkommenssteuerfrei" richtig, aber eben auch verdammt falsch sein. Einkommenssteuer wird im Regelfall auf die Summe der Einkünfte gezahlt. Wenn mein kleiner Shop in SL also was an realen Geld abwirft (und ich mal unterstell, dass es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit handelt - btw allein zur Klärung dieser Frage könnte man Bücher füllen) reicht´s natürlich net, die paar Kröten zammazurechnen. Jedenfalls dann nicht, wenn ich vor der (täglichen) Dosis SL noch einer "normalen" Beschäftigung im RL nachgeh. Fällt nämlich die Summer aller Einkünfte in den steuerpflichtigen Bereich, "darf" ich mich am staatlichen Finanz(un)system beteiligen, selbst dann, wenn der hartverdiente knapp zweistellige Verdienst aus SL nur symbolischen Charakter hat.

Auch was dat ganze Gedöns mit der Umsatzsteuer angeht, gibt´s mehr Fragen als Anworten. Wohl auch deshalb, da eine Vilezahl der Steuergesetze nicht auf Medien wie SL angepasst sind. So is bspw. eine der Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht, dass der Umsatz im Inland abgewickelt wird. Jemand hier, der sich eine rechtssichere Antwort auf die Frage zutraut, wo der Umsatz in einer grenzüberschreitenden (Zweiten) Welt abgewickelt wird? Ich jedenfalls nicht.

Also deshalb nochmal dringend der Rat: Wer vor hat, in der zweiten Welt Kohle zu verdienen, der sollte sich auch ernsthaft mit den (rechtlichen) Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Der Weg in´s Forum kann m. E. dafür allenfalls einen (ersten) Anlaufpunkt darstellen.
 
ich habe mein sl geschäft doch vorlezte woche angemeldet und bin umsatzsteuerfrei.
man hat unter 17500 euro / jahr die wahl umsatzsteuer abzuführen.
man muss es nicht tuen, das steht jedem dann frei.

wenn man sich entscheidet sie abzuführen muss man sie aber auch auf seine produkte erheben, entscheidet man sich nicht dafür, dann darf man das auch nicht.
 

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