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EuGH-Urteil: Internetseiten dürfen Youtube-Videos einbetten

Kila Shan

Moderatorin
Teammitglied
  • Der Europäische Gerichtshof gibt Nutzern Rechtssicherheit, wenn sie Videos und andere Inhalte auf ihren Internetseiten einbetten.
  • Youtube, Facebook, Twitter und viele andere Dienste bieten an, dass Videos und sonstige Einträge mit einem kurzen Programm-Code auf anderen Seiten angezeigt werden können. Das Fachwort dafür lautet Framing. Viele Nutzer teilen auf diese Art beispielsweise Netzfundstücke mit ihren Freunden.
  • Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel geäußert, dass das Einbetten von Inhalten legal ist: Wer ein Video einbette, mache sich dessen Inhalte zu eigen. Dafür bräuchte der Nutzer erst entsprechende Rechte vom Urheber der Inhalte. Dem widerspricht der Europäische Gerichtshof.


weiterlesen......
http://www.sueddeutsche.de/digital/...en-duerfen-youtube-videos-einbetten-1.2189636
 
Für mich, der das schon lange macht, ist da aber immer noch ein flaues Gefühl.
So ganz traue ich dem Braten nicht.
Mit Rechtsanwalt Christian Solmecke, den ich unter anderem auch teile/einbette stehe ich schon lange im Austausch.
Bisher gilt für immer mich noch die goldene Regel bette nur Sachen von offiziellen Kanälen ein.
Da kann man sich sicher sein das sie auch Besitzer des Inhalts sind.
Größere Firmen habe ich so gar angeschrieben und mir die Erlaubnis geholt ihre Inhalte bei mir anbieten zu dürfen.

Wenn zB. irgendein Privatmann den neusten Sting Video Clip anbietet kann ich mir nicht vorstellen
das man den so einfach übernehmen, bei sich sich einbetten kann.

Um dann zu sagen ich habe den ja per Einbettcode bei YT gefunden also darf ich das auch.
Es sei denn ich finde ihn direkt bei Sting mit Einbettcode, dann gebe ich die Quelle mit an und bin save.
 
Es ist traurig, dass man für solch ein Urteil inzwischen den EuGH benötigt und das nicht mehr im eigenen Lande entschieden werden kann.

... und diverse Männer in dunklen Anzügen mit Sonnenbrillen und schwarzen Köfferchen, die gern im Reichstag in der Lobby rumlungern, die werden sich nun in den Hintern beißen, dass sie zwar in der Lobby des EU-Parlaments, wohl aber nicht in der Lobby des EuGH ihre Köfferchen abgegeben haben.
 
...
und SLinfo hätte seinen "heute schon gelacht..."-Thread komplett löschen dürfen.

Ich hoffe es hatte in dem Fall einen Script ausgereicht, der das eingebettete Video zu einem Link auf YT-Seite umwandeln würde. Weil da gibt es noch mehr Threads und Posts, die die Videos einbetten. Sonst hätte man den ganzen Forum für eine weile dicht machen müssen, bis Mods alles bereinigt haben.

...Bisher gilt für immer mich noch die goldene Regel bette nur Sachen von offiziellen Kanälen ein.
Da kann man sich sicher sein das sie auch Besitzer des Inhalts sind...

Das nach Möglichkeit sowieso. Wenn man ein nicht offizielles Video z.B. hier im Forum einbettet (oder per Link, nicht nur einbettet), dann kann es passieren, dass übermorgen man das Video nicht mehr schauen kann, weil es "Musik von ... enthalten könnte". Das wäre doof für die Leser. Bei offiziellen Clips sollte das weniger passieren.
 
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