- Der Europäische Gerichtshof gibt Nutzern Rechtssicherheit, wenn sie Videos und andere Inhalte auf ihren Internetseiten einbetten.
- Youtube, Facebook, Twitter und viele andere Dienste bieten an, dass Videos und sonstige Einträge mit einem kurzen Programm-Code auf anderen Seiten angezeigt werden können. Das Fachwort dafür lautet Framing. Viele Nutzer teilen auf diese Art beispielsweise Netzfundstücke mit ihren Freunden.
- Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel geäußert, dass das Einbetten von Inhalten legal ist: Wer ein Video einbette, mache sich dessen Inhalte zu eigen. Dafür bräuchte der Nutzer erst entsprechende Rechte vom Urheber der Inhalte. Dem widerspricht der Europäische Gerichtshof.
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http://www.sueddeutsche.de/digital/...en-duerfen-youtube-videos-einbetten-1.2189636