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Ex-Mitarbeiterin klagt gegen LL

"with prejudice" bedeutet im Rechtsenglisch wirklich "endgültig", eine Wiederaufnahme des Verfahrens/der Klage wird damit ausgeschlossen.

Das trifft auch zu, wenn man sich aussergerichtlich einigt, z.B. durch die Zahlung eines bestimmten, zuvor ausgehandelten Betrages an den Kläger, um es eben nicht zur Klage kommen zu lassen, weil man dann vielleicht schlechte Karten hat...

So, nun habe ich auch meinen Teil zum Thema "conspiracy theories" beigetragen. :D
 
"with prejudice" bedeutet im Rechtsenglisch wirklich "endgültig", eine Wiederaufnahme des Verfahrens/der Klage wird damit ausgeschlossen.

Das trifft auch zu, wenn man sich aussergerichtlich einigt, z.B. durch die Zahlung eines bestimmten, zuvor ausgehandelten Betrages an den Kläger, um es eben nicht zur Klage kommen zu lassen, weil man dann vielleicht schlechte Karten hat...
Völlig richtig, @Durandir Darwin!
Wobei man finde ich anmerken sollte, dass es natürlich mehrere Gründe gibt, sich außergerichtlich zu einigen, obwohl "schlechte Karten haben" durchaus keine unwesentliche Rolle spielt. Allerdings sind gerade Firmen diesbezüglich die kühlsten Rechner und sobald die Wahrscheinlichkeit besteht, dass alleine schon die Prozesskosten die Summe übersteigen werden, ziehen sie eine außergerichtliche Lösung in so gut wie jedem Fall in Betracht. Natürlich besteht auch in den Staaten die Regelung, dass der Verlierer für die Kosten aufkommen muss, aber wir alle wissen, dass man einem nackten Mann eher schwer in die Taschen greifen kann. Das wissen auch die Firmen und nur ein Recht auf Erstattung der Kosten zu haben, spült die Kohle noch lange nicht zurück in die Kasse. Da aber Anwälte die wohl NOCH kühleren Rechner sind, wird auch die Rechtsvertretung der guten Dame zielstrebig auf eine außergerichtliche Einigung hingearbeitet haben, da die meisten Anwälte, derer sich "der einfach Mann" in solchen Verfahren bedient, auf Erfolgsbasis arbeiten und ein Vergleich die wohl einzige Möglichkeit ist, auf sichere Art und Weise für wenig Aufwand einen verhältnismäßig schönen Anteil einzustreichen. Natürlich bestehen darüber hinaus auch noch die Überlegungen von Firmen, keinen Imageschaden durch einen verlorenen Prozess dieser Art (sowas stigmatisiert immer ein wenig) zu riskieren - diese Möglichkeit besteht ja natürlich immer, denn auch in den USA ist "Recht haben" nicht gleichbedeutend mit "Recht bekommen". Dazu kommt noch der mögliche Imageschaden durch einen länger andauernden Prozess mit Aufmerksamkeit durch Medien und soziale Netzwerke ... und gerade der Druck seitens letzterer darf heute nicht unterschätzt werden, da man einfach sehr oft völlig überrascht ist, WAS alles im Netz einen Shitstorm auslösen kann.
Und natürlich beinhaltet so ziemlich jede Form von außergerichtlicher Einigung neben der Klausel, dass diese Einigung ohne jedes Schuldeingeständnis zu stande kommt (sehr schönes Beispiel: der "Weinstein-Deal"), die Übereinkunft, dass im Gegenzug der Fall "with prejudice" abgeschlossen wird und damit den Status "res iudicata" erhält, womit der Beklagte unter den "Schutz" des 7. Zusatzartikels zur Verfassung fällt.

Was manchmal auch außer Acht gelassen wird: ein Fall kann auch dann "with prejudice" abgeschlossen werden, wenn er aufgrund falscher Angaben (wissentlich oder durch ein Versehen), als nichtig abgewiesen wird, einer der Parteien nachgewiesen werden kann, dass der Prozess unter Vorspielung falscher Tatsachen erwirkt wurde, sich eine der Parteien einer arglistigen Täuschung oder der wissentlichen Irreführung schuldig gemacht hat und dergleichen. Natürlich würden die meisten dieser Dinge nach sich ziehen, das die betreffende Partei strafrechtlich belangt wird, aber ich denke, es ist wohl nicht die Mühe wert, zu recherchieren, ob dies bei der Guten der Fall war. Wäre LL strafrechtlich belangt worden, hätte man dies wohl durchaus unübersehbar erfahren *g*
Allerdings spielt gerade der Supreme Court mit seinen Entscheidungen bezüglich res iudicata ein wenig Ping-Pong ... wobei der EuGH diesbezüglich jetzt auch nicht gerade als Musterbeispiel vorgezeigt werden kann.

Kleines lustiges Detail am Rande ... wusstet ihr, dass der 7. Verfassungszusatz garantiert, dass jede Zivilklage deren Streiwert 20 oder 40 Dollar (bin mir nicht mehr ganz sicher) übersteigt (jedenfalls eine heute lächerlich geringe Summe), dazu berechtigt ist, vor einem Geschworenengericht verhandelt zu werden?
 

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