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Frage zu Namensgebung von Mainstore - Rechtliches?

Thx Dok, nette Links!

Hab mal meinen SL-Firmennamen gesucht, da gibts ja etliche die sich genauso nennen^^

Und da hät ich dann auch schon wieder eine Frage. Wie ist das, wenn ich einen Getränkehandel XY habe, dürfte sich das Möbelhaus auch XY nennen ohne dem Markenrecht in die Quere zu kommen?

Edit: Vorausgesetzt ich habe meinen Getränkehandel schützen lassen, oder gibt es sogar evtl. verschiedene Stufen von Schutz?

Ich meine mich da wage an was zu erinnern, das aus branchenfremden Gebieten gleiche Namen erlaubt werden können...oder so ähnlich
 
Keine Ahnung, bin kein Anwalt.

Aber ich denke wenn du für deine Getränke den Slogan nehmen würdest " morgens halb 10 in Deutschland " steigt dir Onkel Storck aufs Dach .. lol
 
es kommt darauf an wie du das machst.

wenn du Otto heist mit nachnamen kanst du den getränkehandel Otto aufmachen da gibt es kein problem.

niemand wird einen getränkehandel mit dem Versandkatalog verwechseln.

du kanst (wenn sie noch frei ist) auch eine internettseite Otto.de eintragen lassen, alles kein problem. (wenn du Otto heist)

machst du aber einen versandhandel auf und nennst den otto so das es zu verwechselungen kommen kann dann darfst du es nicht.

viele namen sind auch nicht schützungeswürdig zb allgmeinplätze, wie Getränkehandel, oder Zoo oder was anders allgemein verständliches.

also ich würde mal sagen wenn du nicht genau das gleiche wie besagte andere herstellst dann gibt es absolut keine probleme. seit ihr lieb stellt ihr euch gegenseitig einen LM giver hin und dann haben alle was von.
 
CarlitoDon Capalini schrieb:
Ich meine mich da wage an was zu erinnern, das aus branchenfremden Gebieten gleiche Namen erlaubt werden können...oder so ähnlich

Marken sind normalerweise nicht generell geschützt, sondern der Schutz ist für bestimmte Waren und Dienstleistungen relevant.
Z.B. hat sich die Telekom die Druckgrundfarbe Magenta als "Farbmarke" eintragen lassen.
Aber eben nur für den Telekommunikationsmarkt, und z.B. nicht für diese mobilen WC-Häuschen, die dürfen trotzdem noch Magenta gestrichen werden, in der Firmenfarbe des Aufstellers.
 
Shirley Iuga schrieb:
...
Aber eben nur für den Telekommunikationsmarkt, und z.B. nicht für diese mobilen WC-Häuschen, die dürfen trotzdem noch Magenta gestrichen werden, in der Firmenfarbe des Aufstellers.

OMG!! Da besteht ja höchste Verwechslungsgefahr! :shock: :shock: :shock:

Wenn ich so ein Magenta Häuschen finde, woher soll ich denn jetzt wissen, ob das auch das richtige für mein aktuelles Anliegen ist?
 

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