Ich schreib mal einfach die Rechtslage noch mal aus der Sicht des Fotografen (mein Nebenjob) auf.
Wenn ich ein Foto mache, dann bin ich der Urheber dieses Fotos und habe die vollen Rechte, mit diesem Foto zu machen, was ich will:
- vorzeigen (private Nutzung)
- auf meine Webseite stellen (Nutzung)
- verkaufen an den Dargestellten (Verwertung)
- verkaufen an eine Zeitung (Verwertung)
Einzige Einschränkung wäre, dass - wenn mein Foto Menschen darstellt, weniger als 5 - ich diese Menschen erst fragen muss, ob sie mir die Verwertung erlauben. (Recht am eigenen Bild). Sie können das verbieten, aber weitere Rechte haben sie nicht, ich darf das Bild weiterhin privat nutzen, ich muss es nicht vernichten. Das ist hier aber nicht relevant.
Wenn ich das Foto auf einer Fotografen-Datenbank vorzeigen will, dann muss ich dem Betreiber erlauben, mein Foto zu nutzen (er will es ja vorzeigen auf seiner Site), ich kann ihm aber auch erlauben, das Foto zu verwerten (wenn er es über die Webseite verkaufen will), dann bekomme ich in der Regel Honorar.
Aber egal, wie und wo ich das Foto vorzeige, und auch die Tatsache, dass das im Internet nur "full perm" möglich ist, ich bleibe der Urheber und bin der einzige, der über die Verwertung des Fotos entscheiden kann.
Ich kann es also so viele Leute nutzen (ansehen, vorzeigen) lassen, wie ich will, ich bleib der Fotograf, Urheber und behalte die Verwertungsrechte.
OK, die kann ich auch exklusiv verkaufen, dann bin ich immer noch der Urheber des Fotos, habe aber nicht mehr die Verwertungsrechte.
Letzteres gibt es in SL nicht, wir stellen LL unsere Texturen lediglich zur Nutzung zur Verfügung (Nutzung auf jede Art, klar wollen die sich absichern), aber nirgendwo gibt es einen Passus, der die Verwertungsrechte übergibt.
Und "full perm" bedeutet eben NICHT, dass alle Rechte übergeben sind, es bedeutet nur, dass die Nutzung einfacher möglich ist.
Natürlich kann ich eine full perm Textur auch runterladen und dann verwerten. Wenn der Urheber das nicht erlaubt hat, bleibt es ein Verstoß gegen das Urheberrecht (DMCA).
Die Tatsache, dass Klauen möglich ist, sagt nicht, dass es erlaubt ist, sonst wären auch die Äpfel aus dem nächsten Garten generell mein Eigentum, ich dürfte sie pflücken und verkaufen ... sie sind ja full perm (zugänglich, pflückbar, ins Inventar übernehmbar).