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GEMA (Sammelthread)

Grundsätzlich gilt jeder deutsche Betreiber eines Webradios ist Gema und GVL pflichtig.
Ein Webradio betreibt jeder der einen Musikstream ins Netz fließen lässt.
Wer diesen hört oder wie auch immer zum hören einlädt ist dabei egal, es führt NICHT zu einer Zahlungsplicht

Clubbetreiber in SL laden nur zum mithören eines öffentlich zugänglichen Streams ein. Also keine Zahlungspflicht.

Anders ist das für einen SL DJ. Letztlich stellt er die Musik via Stream zu Verfügung und nutzt den Streamserver nur als Verteilungsstruktur.

Die Gema hat schon Bauchschmerzen wenn mehrere DJS gemeinsam einen Server betreiben wollen. (jeder 2 Abende die Woche oder so)
Denn eigentlich ist das nicht erlaubt und jeder müsste die Pauschalen zahlen. Wenn die Musik aber auf dem Server liegt und er DJ, nur Wiedergabelisten bearbeitet dann ist das für die OK. Aber das ist bis dato nur deren Auffassung, geklärt in Form eines Urteils ist da nichts.

Es gibt tatsächlich eine mit hoher Sicherheit legale Möglichkeit kostenlos zu Streamen.
1. der Server liegt in einem Land das keine derartige Gesetzgebung kennt
2. der server wird von einem Bewohner dieses Landes betrieben
3. die Musikfiles liegen auf dem Server.

Dann empfängt der Hörer tatsächlich einen Auslandssender. Ob das billiger wird als die GEMA hier zu bezahlen.... fagwürdig.

Was mich bei meinen Verhandlungen mit der Gema für ein Jugendkulturprojekt am meisten geärgert hat, die wollen nicht abrechnen sondern die Pauschalen.
Das ganze wäre schnell und billig zu legalisieren wenn man wirklich Titel/Hörer abrechnet.
Ich hatte denen sogar vorgeschlagen eigene Angebote für das Streamen zu schalten, also Server zu betreiben damit sie keine Zweifel an der Abrechnung haben müssen.
UNVORSTELLBAR für die Betonköpfe.
 
Ich hab den Link schon einmal gepostet, mach es hier aber nochmal, weil es einfach der Beste Link zum Thema der rechtlichen Bewertung der Stream-Technik in SL ist: GEMA-Pflicht für den Secondlife-Landstream?. Das Einbinden eines Streams in den Media-URLs ist also für den Landbesitzer selbst dann gefahrlos, wenn es ein nicht lizensierter Stream ist.

Und für Clubveranstaltungen mit Live-DJ's in SL gilt ein einfacher Merksatz, der vielleicht nicht immer aber in 99% der Fälle gilt: Wer den Stream mietet ist gemapflichtig. Das kann sowohl der DJ als auch der Clubbetreiber sein, nicht jedoch für das Einbinden des Streams, sondern für das Betreiben.

Für Webradios, die für SL betrieben werden, werden die Kosten für die Gemalizenz in der Regel 30,- EUR pro Monat betragen, was der Mindesgebühr für Webradios entspricht: gema_tarif_radio.pdf.

Clubbetreiber in SL laden nur zum mithören eines öffentlich zugänglichen Streams ein. Also keine Zahlungspflicht.

Die meisten Clubs haben inzwischen "Clubstreams". Wenn der Clubbetreiber den Stream mietet, betreibt er das Webradio und ist gebürenpflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und für Clubveranstaltungen mit Live-DJ's in SL gilt ein einfacher Merksatz, der vielleicht nicht immer aber in 99% der Fälle gilt: Wer den Stream mietet ist gemapflichtig. Das kann sowohl der DJ als auch der Clubbetreiber sein, nicht jedoch für das Einbinden des Streams, sondern für das Betreiben.

Für Webradios, die für SL betrieben werden, werden die Kosten für die Gemalizenz in der Regel 30,- EUR pro Monat betragen, was der Mindesgebühr für Webradios entspricht:

Super Merksatz einfach und richtig. Danke für die Zusammenfassung vieler Beiträge.

Aber in einem Punkt muss ich Dir wiedersprechen. Neben der Gema Webradio Mindestgebühr fallen auch noch Beiträge für die GVL an.
 
GEMA- und GVU-pflichtig ist immer nur der Streamserver.

FALSCH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wir weisen darauf hin, dass jeder Kunde verpflichtet ist, sich über die Gesetzeslage zum Betrieb eines Streams eigenständig zu informieren. Die SC-Paketpreise von uns beinhalten keine Gebühren für weitere benötigte Auflagen zum Betrieb eines Webstreams im WWW. Weitere Informationen können bei der GEMA (www.gema.de) und GVL (GVL - Homepage) eingeholt werden. Bei Missachtung dieser Klausel kann der Anbieter gemäß den AGB nicht zur Haftung herangezogen werden. Des Weiteren kann es bei nicht einhalten der gesetzlichen Richtlinien zur Sperrung und Ausschluss des angebotenen Service von uns führen. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGBs auf der Homepage.

den satz habe ich mir nicht ausgedacht ...

und noch was ... ich habe es schmerzhaft zu spüren bekommen das eine PI nachsich zieht derzeit
 
@ Gerri

Das hast du FALSCH (ohne tausend Ausrufezeichen) verstanden.
Mit Streamserver ist in dem Fall gemeint, wer da Sendet.
Wenn du also von Zu Hause aus mit deinem Heimischen PC aus deine mp3 Sammlung sendest, dann ist dein PC halt der Streamserver. Voellig egal wieviel Server von dir bis zum Endverbraucher dazwischen geschaltet sind.

LG
Dae
 
Zuletzt bearbeitet:
FALSCH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beweis durch Behauptung?
Viele Ausrufezeichen machen dich glaubwürdiger? Da fehlen dann aber noch ein paar "1" und "elf" dazwischen gestreut ;-)
Multiple Satzzeichen
Ach, und du plenkst.

Komm mal wieder runter. Ich versuche dir nur den Unterschied zwischen RL und SL klar zu machen.

...Gesetzeslage zum Betrieb eines Streams eigenständig zu informieren...

den satz habe ich mir nicht ausgedacht ...

Ich glaube es dir ja. Aber ich habe dir mal den eigentlich wichtigen Teil fett und kursiv markiert.

und noch was ... ich habe es schmerzhaft zu spüren bekommen das eine PI nachsich zieht derzeit

Dann wurdest du als Betreiber des Streams zur Verantwortung gezogen, nicht weil du den in deinem Land eingetragen hattest.

Aber lass doch mal mehr hören, ich denke das interessiert hier mehrere.
Ich persönlich habe immer nur gehört, daß es da mal jemand erwischt haben soll, aber das waren immer nur Freunde von Freunden usw.
 
Die Gema hat schon Bauchschmerzen wenn mehrere DJS gemeinsam einen Server betreiben wollen. (jeder 2 Abende die Woche oder so)
Denn eigentlich ist das nicht erlaubt und jeder müsste die Pauschalen zahlen. Wenn die Musik aber auf dem Server liegt und er DJ, nur Wiedergabelisten bearbeitet dann ist das für die OK. Aber das ist bis dato nur deren Auffassung, geklärt in Form eines Urteils ist da nichts.

Darf man fragen, wie du darauf kommst? Quelle?
Also wir hatten beim Webradio nie Probleme mit der GEMA trotz 8 DJs. Auch ist auf deren Homepage nichts in der Richtung zu finden.
 
Silvan .... ich bin unten ...

scheinst ja demnach ja alles zu wissen wie es läuft ...
dann halte fest dran und ich glaube lieber das was man mir von der GEMA und GVL erzählt ...

So und das ich mal besuch hatte lag daran das ich für ein Webradio Tätig war, wo die Betreiber auch der meinung waren das sie keine gema und gvl zahlen musten ...
Mit einen gerichtsbeschluss musste der inhaber preisgeben wer wie wann wieoft gesendet hat.
eines morgens standen die Kripo bei mir in der haustür ... und 3 Komplette PC´s waren weg + 6 Externe platten.
dann habe ich ein schreiben bekommen wo ich die wahl hätte ... Knast oder Zahlen...

Ende der geschichte
Compies weg, Platten weg und geldstrafe
heute bin ich schlauer was meine daten angeht

und noch was ,,, wenn man vergleiche zieht ...
wenn Webradio real ist dann ist es auch im SL auch ....
es ist wie schon mal erwähnt wurde auch nur ein Kleiner haufen Daten in einen kleinen Stinkenen IC ..
Im webradio ist das nix anderes wie ein Modi der seine mucke macht, ein chat ohne ava und ein haufen daten
ich habe noch ein paar jahre noch dann bin ich auch aus der PI raus.

Ich werde mich jetzt nicht mehr dazu äusern, das was ich erfahren habe ist stand 12/2012

Viel Glück

@Amadeus

Ich hatte auch eins betrieben mit 10 Mods ... und da hatten wir auch keine probs ... da das Radio selber Bei der gema und GVL gemeldet war
ich weis das ich wenn ich ein radio noch mals aufmache das ich nur mit graden mitteln arbeiten.
Und wenn das was 2007 angedacht war sich durchsetzt dann sehe ich schwarz.

So aber ich werde mich nicht weiter zu äusern

Bye
 
Zuletzt bearbeitet:
... das ich für ein Webradio Tätig war, wo die Betreiber auch der meinung waren das sie keine gema und gvl zahlen musten ...

Ich habe hier keinen einzigen Beitrag gelesen, in dem behauptet wird, dass ein deutsches Webradio nicht GEMA- und GVL-pflichtig sei. Alles was hier gesagt wurde ist, daß das Eintragen eines Streams in den Media-URL in SL für den Landbesitzer keine GEMA-Pflicht begründet. Wenn der Stream selber allerdings nicht angemeldet ist, kann das natürlich für den oder die Betreiber des Streams teuer werden, wer immer das ist.
 
Jup, einfach einen Stream-Sender im Land eintragen: Keine GEMA-Pflicht/GVL-Pflicht.

==> Der Landeintrag in SL an sich ist irrelevant für die GEMA/GVL. Man wird nicht zum Sender dadurch, dass man einen Link einträgt. SL hat mit dem Stream an sich nämlich übehrhaupt nichts mehr zu tun, da sich der Streamplayer des Users direkt mit dem Sender verbindet. D.h. der SL-Server ist in dem Fall nicht mal eine Relay-Station. Und die Landinfomit dem Link ist nichts anderes als ein Link auf einer Webseite - für den man auch keine GEMA/GVL Zahlen muss.

Einen Stream-Sender betreiben von Deutschland aus bzw. aus deutschem Hoheitsgebiet heraus: Der Sender selbst als Betreiber des Senders muss die Lizenzen bei GEMA/GVL erwerben.
==> Der deutsche DJ/Radiomacher, der sich einen Shoutcast-Stream mietet um über diesen Musik aus seiner mp3 Sammlung zu streamen, der muss den auch anmelden. In dem Fall verbindet sich der gemietete Server des DJs nämlich direkt mit dem Empfänger, der in SL oder auf einer Webseite den Link zu diesem Server geklickt hat. So dass SL damit nichts mehr zu tun hat.
 
Darf man fragen, wie du darauf kommst? Quelle?
Also wir hatten beim Webradio nie Probleme mit der GEMA trotz 8 DJs. Auch ist auf deren Homepage nichts in der Richtung zu finden.

Klar darfst Du fragen.
die Informationen habe ich von einer Sachbearbeiterin der GEMA in Berlin bekommen. Ich stand mit der etwa 14 Tage in regem Mailkontakt weil wir in meinem Wohnort im Rahmen eines Jugendkulturprojekts ein Jugendradio aufmachen wollen. Das war......vor etwa 2 Jahren.
Ich wollte damals die Einzelabrechnung durchsetzen weil ich Pauschalen immer als Unrecht empfinde. Letztendlich sind die stur geblieben. Ich hätte die Pauschalen akzeptieren müssen.
Das Radioprojekt kam aber nie zustande, Geldmittel gabs, aber keine interessierten Jugendlichen.
 
Danke Silvan, ich hab damit erstmal bei meiner Arbeit einen Ohrwurm verteilt. Aber wir haben dann eine Generalpause eingelegt (wie das im GEMA-Fachjargon heißt)...
 
Soll ich lachen oder weinen?

Teures Copyright: Neues "Happy Birthday" gesucht | heise online

Kurze Zusammenfassung:

Warner Brothers hält die Rechte an dem Liedlein "Happy Birthdayto you" und setzt die auch durch, obwohl nicht klar ist, woher sie diese Rechte überhaupt ableiten.

Dann müssen wir wohl bald alle GEMA Gebühren abdrücken, wenn wir unseren Freunden und Bekannten ein Geburtstagsständchen bringen wollen.

Da wird dann das Vergessen von Geburtstagen wohl bald gesellschaftsfähig... :rofl
animierte-smilies-traurige-021.gif
 
neee, nur das Singen, was ich bei manchen begrüßen würde. Meine Mutter hat auch immer einen Hang zum singen *hmmpf*
 
LOOOOOL wie GUT das die neuen DJ Tarife der GEMA soooooo EINFACH UND SIMPEL gehalten sind! :D
naaaaa? hat das auch jeder verstanden?? :D
bis zum 1.4. habt ihr noch zeit dazu^^



gema.jpg



:rofl:
 
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