Baertram Beerbaum
Aktiver Nutzer
Grundsätzlich gilt jeder deutsche Betreiber eines Webradios ist Gema und GVL pflichtig.
Ein Webradio betreibt jeder der einen Musikstream ins Netz fließen lässt.
Wer diesen hört oder wie auch immer zum hören einlädt ist dabei egal, es führt NICHT zu einer Zahlungsplicht
Clubbetreiber in SL laden nur zum mithören eines öffentlich zugänglichen Streams ein. Also keine Zahlungspflicht.
Anders ist das für einen SL DJ. Letztlich stellt er die Musik via Stream zu Verfügung und nutzt den Streamserver nur als Verteilungsstruktur.
Die Gema hat schon Bauchschmerzen wenn mehrere DJS gemeinsam einen Server betreiben wollen. (jeder 2 Abende die Woche oder so)
Denn eigentlich ist das nicht erlaubt und jeder müsste die Pauschalen zahlen. Wenn die Musik aber auf dem Server liegt und er DJ, nur Wiedergabelisten bearbeitet dann ist das für die OK. Aber das ist bis dato nur deren Auffassung, geklärt in Form eines Urteils ist da nichts.
Es gibt tatsächlich eine mit hoher Sicherheit legale Möglichkeit kostenlos zu Streamen.
1. der Server liegt in einem Land das keine derartige Gesetzgebung kennt
2. der server wird von einem Bewohner dieses Landes betrieben
3. die Musikfiles liegen auf dem Server.
Dann empfängt der Hörer tatsächlich einen Auslandssender. Ob das billiger wird als die GEMA hier zu bezahlen.... fagwürdig.
Was mich bei meinen Verhandlungen mit der Gema für ein Jugendkulturprojekt am meisten geärgert hat, die wollen nicht abrechnen sondern die Pauschalen.
Das ganze wäre schnell und billig zu legalisieren wenn man wirklich Titel/Hörer abrechnet.
Ich hatte denen sogar vorgeschlagen eigene Angebote für das Streamen zu schalten, also Server zu betreiben damit sie keine Zweifel an der Abrechnung haben müssen.
UNVORSTELLBAR für die Betonköpfe.
Ein Webradio betreibt jeder der einen Musikstream ins Netz fließen lässt.
Wer diesen hört oder wie auch immer zum hören einlädt ist dabei egal, es führt NICHT zu einer Zahlungsplicht
Clubbetreiber in SL laden nur zum mithören eines öffentlich zugänglichen Streams ein. Also keine Zahlungspflicht.
Anders ist das für einen SL DJ. Letztlich stellt er die Musik via Stream zu Verfügung und nutzt den Streamserver nur als Verteilungsstruktur.
Die Gema hat schon Bauchschmerzen wenn mehrere DJS gemeinsam einen Server betreiben wollen. (jeder 2 Abende die Woche oder so)
Denn eigentlich ist das nicht erlaubt und jeder müsste die Pauschalen zahlen. Wenn die Musik aber auf dem Server liegt und er DJ, nur Wiedergabelisten bearbeitet dann ist das für die OK. Aber das ist bis dato nur deren Auffassung, geklärt in Form eines Urteils ist da nichts.
Es gibt tatsächlich eine mit hoher Sicherheit legale Möglichkeit kostenlos zu Streamen.
1. der Server liegt in einem Land das keine derartige Gesetzgebung kennt
2. der server wird von einem Bewohner dieses Landes betrieben
3. die Musikfiles liegen auf dem Server.
Dann empfängt der Hörer tatsächlich einen Auslandssender. Ob das billiger wird als die GEMA hier zu bezahlen.... fagwürdig.
Was mich bei meinen Verhandlungen mit der Gema für ein Jugendkulturprojekt am meisten geärgert hat, die wollen nicht abrechnen sondern die Pauschalen.
Das ganze wäre schnell und billig zu legalisieren wenn man wirklich Titel/Hörer abrechnet.
Ich hatte denen sogar vorgeschlagen eigene Angebote für das Streamen zu schalten, also Server zu betreiben damit sie keine Zweifel an der Abrechnung haben müssen.
UNVORSTELLBAR für die Betonköpfe.