• Bitte schaltet eure Ad Blocker aus. SLinfo kann nur betrieben werden, wenn es durch Werbung Einnahmen erzielt. Vielen Dank!!
  • Wir freuen uns, wenn du dich in unserem Forum anmeldest. Bitte beachte, dass die Freigabe per Hand durchgeführt wird (Schutz vor Spammer). Damit kann die Freigabe bis zu 24 Stunden dauern.
  • Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Gesichtstattoo

ich glaube auf secondlife.com gibts hilfstellung zum skin und klotten erstellen. ... glaub gibts sogar mustertexturen zum downloaden
 
Chicco, das weiß ich schon, dass modify das ncht bedeutet.

Aber ganz ernsthaft, meinst du, wenn ich etwas kaufe im sl und das Exemplar dann mir gehört, dann darf ich es nicht für den persönlichen Gebrauch so ändern, wie ich das will? Sei es inworld oder auf Festplatte oder sonstwie?

Würde mir ja eingehen, dass ich es nicht ändern und verkaufen darf. aber für mich???

Ich kann mir doch RL auch ein Kleid von Dior kaufen und mir ein Loch reinschneiden, oder bunte Knöpfe drannähen und damit rumlaufen. das ist doch dann mein Eigentum.
 
Maike Hoorenbeek schrieb:
Chicco, das weiß ich schon, dass modify das ncht bedeutet.

Aber ganz ernsthaft, meinst du, wenn ich etwas kaufe im sl und das Exemplar dann mir gehört, dann darf ich es nicht für den persönlichen Gebrauch so ändern, wie ich das will? Sei es inworld oder auf Festplatte oder sonstwie?

Würde mir ja eingehen, dass ich es nicht ändern und verkaufen darf. aber für mich???

Ich kann mir doch RL auch ein Kleid von Dior kaufen und mir ein Loch reinschneiden, oder bunte Knöpfe drannähen und damit rumlaufen. das ist doch dann mein Eigentum.

Genau das darf man bei einem Designer-Teil nicht so einfach ohne Zustimmung des Designer. Sobald eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wurde ist sein Werk nämlich rechtlich geschützt.

Das hat was mit dem UrhG zu tun.

Genauer: das hat was mit den Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Veränderungsrechten und dem Einräumen von Nutzungsrechten zu tun.

So sind die Werke (der Content) anderer User z.B. über die
Nutzungsrechte genrell nur zur Benutzung in SL freigegeben worden.
Weitere Rechte kann der Ersteller freigeben, muss er aber nicht.
Und sobald der Ersteller des Werks den Skin als "mod" freigegeben hat, hat er auch das Recht auf Veränderung seines Werkes eingeräumt. Hat er das nicht, darf der Skin auch nicht so einfach bearbeitet werden. Weder in SL, noch ausserhalb.

Nach §24 UrhG darf aber ein Werk, das in freier Benutzung eines Werkes eines anderen Urhebers geschaffen wurde, als eigenständiges Werk veröffentlicht und verwertet werden. Freie Benutzung heißt aber nun nicht "Tattoo draufklatschen" und gut.
Das bedeutet soviel wie: "Man kann sich vom anderen Skin inspirieren lassen, den als Vorbild nehmen, wenn man einen eigenen Skin erstellt".

Also schaut man sich den anderen Skin einfach mal als Bild an, sieht nach, wie in etwa der Ersteller das da gemacht hat, welche Verzerrungen wo auftauchen, wie dick er den Lidstrich gemacht hat, wie die Lippen als Textur aussehen usw. Und dann malt man nach diesem Vorbild seinen eigenen Skin, der dann zwar noch leichte Grundzüge des andern Skins aufweist - aber eben doch ein eigener Skin ist.

Und da darf man dann auch sein Tattoo draufmachen.
Und anschließend den Skin verkaufen/weiterverbreiten usw.
 
Maike Hoorenbeek schrieb:
Chicco, das weiß ich schon, dass modify das ncht bedeutet.

Aber ganz ernsthaft, meinst du, wenn ich etwas kaufe im sl und das Exemplar dann mir gehört, dann darf ich es nicht für den persönlichen Gebrauch so ändern, wie ich das will? Sei es inworld oder auf Festplatte oder sonstwie?

Würde mir ja eingehen, dass ich es nicht ändern und verkaufen darf. aber für mich???

genau so wie die bilderstürmer nicht irgenwelche bilder ausm netz als grundlage oder zum überarbeiten hernehmen dürfen ... haste ja mitbekommen ... darfst nicht einfach von wem anderen was nehmen. ... komplett selber machen ja klar.

ausserdem geheört uns von all den was wir kaufen nix ... wir nutzen es in sl, das wars schon.
 
zum ist die Skin auch nicht die 3 Texturen, auch wenn diese ein Bestandteil der Skin sind. Die Rechte am Gesamtwerk schließen meiner Meinung nicht die gleichen Rechte an den Bestandteilen ein. Wollte der Erschaffer auch diese Rechte mitgeben hätte er sicher die Texturen mit dazugefügt oder sie einzelnt veräussert

http://uncensored.xstreetsl.com/modules.php?name=Marketplace&file=item&ItemID=969064

http://eloheliot.blogspot.com/2007/12/my-psds-let-me-show-u-them.html

damit man sein eigenes Kopftattoo herstellen kann (ups nochmal den Bogen zum topic geschaft)
 
Maike Hoorenbeek schrieb:
Aber ganz ernsthaft, meinst du, wenn ich etwas kaufe im sl und das Exemplar dann mir gehört, dann darf ich es nicht für den persönlichen Gebrauch so ändern, wie ich das will? Sei es inworld oder auf Festplatte oder sonstwie?

Nicht unbedingt. Zumindest gibt es aus RL [libary:363de1cb1b]Abkürzung für [Real Life] - das [Reale Leben][/libary:363de1cb1b] genug Beispiele, wo du gekaufte Sachen nicht verändern darfst. Die Software von Mobiltelefonen, z.B. :mrgreen:

Nach meinem öffentlichen Rechtsempfinden darf man gekaufte und per nomod geschützte Skind auch nicht verändern, und sei es nur für den Eigenbedarf. Keine Ahnung. Für den Eigenbedarf habe ich das dann natürlich trotzdem gemacht. Nach meinem privaten Rechtsempfinden gibt's da kein Problem, ich tu ja niemand weh und verkauf es nicht, geb es nicht mal weiter.
 
Ezian Ecksol schrieb:
Nach meinem öffentlichen Rechtsempfinden darf man gekaufte und per nomod geschützte Skind auch nicht verändern, und sei es nur für den Eigenbedarf. Keine Ahnung. Für den Eigenbedarf habe ich das dann natürlich trotzdem gemacht. Nach meinem privaten Rechtsempfinden gibt's da kein Problem, ich tu ja niemand weh und verkauf es nicht, geb es nicht mal weiter.

Ja, Ezian, denke ich auch! Ich will es ja nur für mich persönlich ändern, keinesfalls verkaufen oder so!

@Shirley
Wenn ich das richtig verstehe, ist es doch wichtig, ob etwas modify ist, ja? Also eine mod-Skin dürfte ich im PS bemalen, eine no mod-Skin nicht?

(ich frag nur theoretisch, ich kann das eh nicht und habe so etwas auch nicht vor. Interessiert mich nur)
 
Maike Hoorenbeek schrieb:
@Shirley
Wenn ich das richtig verstehe, ist es doch wichtig, ob etwas modify ist, ja? Also eine mod-Skin dürfte ich im PS bemalen, eine no mod-Skin nicht?

(ich frag nur theoretisch, ich kann das eh nicht und habe so etwas auch nicht vor. Interessiert mich nur)

Im prinzip wohl ja. Du darfst den Skin verändern.

Für verbindliche Antworten oder gar eine Rechtsberatung wenden sie sich bitte wie gehabt an einen Anwalt ihres Vertrauens, nicht dass hier noch ein unbedarfter Staatsanwalt liest und ein solches tun vermutet...

Gruß Shirlee :)
 
Shirley Iuga schrieb:
Maike Hoorenbeek schrieb:
@Shirley
Wenn ich das richtig verstehe, ist es doch wichtig, ob etwas modify ist, ja? Also eine mod-Skin dürfte ich im PS bemalen, eine no mod-Skin nicht?

(ich frag nur theoretisch, ich kann das eh nicht und habe so etwas auch nicht vor. Interessiert mich nur)

Im prinzip wohl ja. Du darfst den Skin verändern.

irgendwie wiedersprichts dir jetzt aber selber mit dem was du vorher gepostet hast:

Shirley Iuga schrieb:
Nach §24 UrhG darf aber ein Werk, das in freier Benutzung eines Werkes eines anderen Urhebers geschaffen wurde, als eigenständiges Werk veröffentlicht und verwertet werden. Freie Benutzung heißt aber nun nicht "Tattoo draufklatschen" und gut.
Das bedeutet soviel wie: "Man kann sich vom anderen Skin inspirieren lassen, den als Vorbild nehmen, wenn man einen eigenen Skin erstellt".

Also schaut man sich den anderen Skin einfach mal als Bild an, sieht nach, wie in etwa der Ersteller das da gemacht hat, welche Verzerrungen wo auftauchen, wie dick er den Lidstrich gemacht hat, wie die Lippen als Textur aussehen usw. Und dann malt man nach diesem Vorbild seinen eigenen Skin, der dann zwar noch leichte Grundzüge des andern Skins aufweist - aber eben doch ein eigener Skin ist.

Und da darf man dann auch sein Tattoo draufmachen.
Und anschließend den Skin verkaufen/weiterverbreiten usw.
 
Um hier nochmal etwas richtig zu stellen.

Um eine Textur (hier der Skin) zu verändern ist es notwendig sie ausserhalb von Second Life zu bearbeiten. Dabei muss aber erstmal eine Kopie erstellt werden. Diese Kopie wird verändert und müsste dann wieder nach SL hochgeladen werden. Spätestens beim Hochladen besteht aber das Problem, das dabei Bilder hochgeladen werden müssten, an denen der User selbst gar keine Urheberrechte besitzt. Das Hochladen von Inhalten, an denen man selbst keine Urheberechte besitzt wird in den TOS klar ausgeschlossen.

Bitte verbreitet hier nicht die Falsch-Informationen, dass Texturen von Dritten , die nur weil sie inworld modify sind, im Original oder in veränderter Form erneut nach SL hochgeladen werden dürfen. Dem ist NICHT so.
Dabei ist es unerheblich ob der Skin /Bild/Textur kommerziell genutzt wird oder nicht. Die Veränderung ausserhalb von Second Life und die reine Vervielfältigung ist das eigentliche Problem dabei.

Es dürfen nur Bilder nach SL hochgeladen werden, an denen man selbst die Urheberrechte besitzt, nur dann kann man die Nutzungs - und Vervielfältigungsrechte überhaupt an Linden Lab übertragen. Diese Voraussetzungen sind auch so in den TOS nachzulesen.

Außerdem:
Das Recht "Modify" bezieht sich vermutlich eh nur auf Inworld-Techniken und schliesst eine Veränderungserlaubnis ausserhalb von SL nicht automatisch mit ein. Man kann mich in diesem Punkt aber gerne korrigieren.
 
Das Recht "Modify" bezieht sich vermutlich eh nur auf Inworld-Techniken und schliesst eine Veränderungserlaubnis ausserhalb von SL nicht automatisch mit ein. Man kann mich in diesem Punkt aber gerne korrigieren.

So sehe ich das auch, wobei das bei Skins Blödsinn ist sie Modify an zu bieten, denn Secondlife stelle keine Werkzeuge zum editieren von Texturen zur Verfügung.
 
das modify bei einem Skin bezieht sich auf die Appereance Einstellungen, wenn der Skin eine Transparenz aufweist, so kann man dort halt noch ein wenig mit Hautfarbe und ähnlichem rumspielen.

Ist der Skin aber nicht teilweise transparent, so bringt einem die modify Sache null komma nüscht ;-)
 
dankö:)

Weil man kann theorethisch Texturen mit Funktionen im Viewer bearbeiten - der hat die entsprechenden Routinen um z.B. 2 Texturen zu vereinen zu einer, oder auch um die Farbwerte bzgl Alhpa zu verändern. Alles, was man da noch brauch wär eine entsprechende Schnittstelle für den User, d.h. eine art UI.

EDIT:
Soo.. hab mir das angeschaut, und man kann leider durchaus einen mod Skin auch aus NoMod Texturen erstellen.

D.h. ein "Mod" am Skin bedeutet noch nicht, dass man da diese Texturen verändern darf. Das geht nur, wenn die Texturen auch mod sind, und das ist wohl nicht ohne weiteres ersichtlich am Skin.

Wer auf der rechtlich sicheren Seite bleiben will, der sollte also das "Überpinseln" von Texturen bleiben lassen und wie gesagt den fremden Skin höchstens als Inspiration nehmen um sich einen eigenen zu basteln.
Das ist erlaubt, wenn das dann wirklich ein eigenständiges Werk istm und nicht nur Copy&Paste...

PS: Danke Netweasel :)
 
Shirley Iuga schrieb:
EDIT:
Soo.. hab mir das angeschaut, und man kann leider durchaus einen mod Skin auch aus NoMod Texturen erstellen.

D.h. ein "Mod" am Skin bedeutet noch nicht, dass man da diese Texturen verändern darf. Das geht nur, wenn die Texturen auch mod sind, und das ist wohl nicht ohne weiteres ersichtlich am Skin.

Wer auf der rechtlich sicheren Seite bleiben will, der sollte also das "Überpinseln" von Texturen bleiben lassen und wie gesagt den fremden Skin höchstens als Inspiration nehmen um sich einen eigenen zu basteln.
Das ist erlaubt, wenn das dann wirklich ein eigenständiges Werk istm und nicht nur Copy&Paste...

PS: Danke Netweasel :)

na der knackpunkt is ja eigentlich, dass wenn 3 texturen einmal zu einem skin zusammengefügt wurden, der neue besitzer diese texturen aus seinem skin nicht mehr rausbekommt und selbst wenn sie mod wären auf seinen rechner speichern könnte. also sagt ein fullperm skin gar nix aus ob man nun was bearbeiten darf oder ned ... finde ich.

so wie es sumy geschildert hat ... würde ein verkäufer einen wirklich volle rechte einräumen wollen, würde er zu seinen verkauften skin auch die 3 texturen mit allen rechten legen, dass man sich diese legal mit den von LL gegebenen mitteln auf seinen rechner speichern kann. dann wärs zweifelfrei.
 
um mal zum ursprüngölichen thema zurück zukommen.... das geht geht mit prims wunderbar sich nen gesichtstattoo zu verpassen.. kann man ja sogar auch kaufen..
kommt eben nur drauf an wie groß das sein soll bzw an welcher stelle.. kann mir vorstellen dass es an manchen stellen schwierig werden könnte
 
Mehliii Lane schrieb:
um mal zum ursprüngölichen thema zurück zukommen.... das geht geht mit prims wunderbar sich nen gesichtstattoo zu verpassen.. kann man ja sogar auch kaufen..
kommt eben nur drauf an wie groß das sein soll bzw an welcher stelle.. kann mir vorstellen dass es an manchen stellen schwierig werden könnte

Hmm notfalls einfach mit einem einfachen Sculptie, und dann die Textur halt mit Blender o.Ä. so bearbeiten, so dass die nacher dann gut aussieht und nicht zu sehr verzerrt wird, wie bei den normalen Prims.
Da kann man dann die Form optimal an den kopf anpassen.
 

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben Unten