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Glückspiel oder nicht

Nele Source schrieb:
2. Meinung:

LL handelt mindestens teilweise willkürlich, weil
a) Gesetze der USA nicht zwangsweise auf das Internet angewendet werden müssen
b) zumindest teilweise die Zuordnung von bestimmten Spielen zu den Glücksspielen fraglich ist
c) LL ja nicht von einer Behörde oder einem Gericht gezwungen worden ist, das Glücksspiel zu verbieten


Zu a)

Äh.. hier sollte man eventuell klarstellen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist (leider...), so dass für die Firma Linden Research, Inc. die SL betreibt und die ihren Sitz in San Francisco, Kalifornien hat durchaus
die Gesetze der USA gelten. Und an die haben sie sich zu halten.
Hier darf nicht mal der Staat selbst Glückspiele und Casinos betreiben oder auch nur genehmigen, die sind nur in Indianerreservaten (mit Einschränkungen) erlaubt.
Wer das trotzdem macht oder wer auch nur an Glücksspielen in Kalifornien auch nur teilnimmt, der riskiert eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe.

Somit erübrigt sich die Frage nach einer "Glücksspiel-Lizenz" auch. Die darf es da nämlich von Gesetzes wegen nicht geben.

Slot Machines darf man da nicht mal privat besitzen, es sei denn es sind antike Stücke (älter als 25 Jahre)...

Siehe hier:
gambling law California



Und für die Betreiber von Glücksspielen/Casinos im Internet, die in Deutschland sitzen, da gelten durchaus die deutschen Gesetze. Auch wenn die auf einem US-Server laufen. Hier kommt dann das StGB zur Anwendung:

§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
gewerbsmäßig oder
2.
als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Allein schon das mitmachen bein einem solchen Spiel (auch wenn es von Ausländern im Ausland angeboten wird!) wird mit bis zu 6 Monaten Haft bzw. bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Zudem kann das ganze Geld auf einem Konto eingezogen und beschlagnahmt werden, wenn über dieses Konto ein Glücksspiel veranstaltet wurde. Das gilt auch für private Konten.

Aber auch "öffentliche Lotterien" (also nichtgenehmigte) sind verboten, wer sowas veranstaltet oder daran Teilnimmt riskiert biszu 2 Jahre haft oder eine Geldstrafe.

Also... deutsche Casinobetreiber... ein wenig aufpassen... ihr steht mit einem Bein im Knast...

zu b)

Glücksspiele sind durchaus weitgehendst definiert.
Was eine Lotterie ("Lotto") oder eine Ausspielung unbeweglicher oder beweglicher Sachen ist, das sollte klar sein.
Glücksspiele sind öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte.

So ist das zumindest in Deutschland mittlerweile definiert.

In Kalifornien sind Lotterien, "slot machines" (einarmige Banditen...), "banking and percentage card games" (wo man mit Karten um Geld spiet) und Casinos, wie sie in Nevada und New Jersey existieren, verboten.
Bingo ist da lediglich zu karitativen Zwecken erlaubt.

zu c)

hier wird es jetzt Rechtsphilosophisch. Aber generell ist es so, dass man sich eigentlich an Gesetze zu halten hat ohne dass man ermahnt wurde.
LL ist also bereits durch das geltende Gesetz gezwungen worden das Glücksspiel zu unterbinden bzw. dieses nicht zu ermöglichen.
Sobald sie das Glücksspiel ermöglichen machen sie sich im Grunde schon strafbar... siehe link oben..[/url]
 
Shirley Iuga schrieb:
zu b)

Glücksspiele sind durchaus weitgehendst definiert.
Was eine Lotterie ("Lotto") oder eine Ausspielung unbeweglicher oder beweglicher Sachen ist, das sollte klar sein.
Glücksspiele sind öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte.

So ist das zumindest in Deutschland mittlerweile definiert.

Diese Definition ist etwas zu einfach . Glücksspiele sind auch in Deutschland , Spiele mit dem Zufall als Haupteinfluss.

In DE ist das Verhältniss von Skill und Random sehr wichtig.
So wird Poker als Glücksspiel behandelt und Skat nicht.

(sonst müssten viele Kneipenbesitzer auf ihre sonntägliche Einnahmnen verzichten)

g.t.
 
In DE ist das Verhältniss von Skill und Random sehr wichtig.
So wird Poker als Glücksspiel behandelt und Skat nicht.

Vorsicht... so allgemein kann man das nicht sagen.

Skat wird nur deswegen nicht als Glücksspiel verfolgt, weil es da meist um kleine Centbeträge geht die man setzen und gewinnen kann, die also eher symbolischen charakter haben. Da wird dich kein Richter verknacken deswegen.

Pokerturniere an sich sind auch nicht verboten, selbst wenn man da was gewinnen kann (z.B. einen TFT-Screen oder sowas als Hauptpreis).
Wichtig ist da, dass man eben nicht um Geld spielt bzw. nichts zahlen muss um spielen zu dürfen, aber auch nicht einfach Chips "nachkaufen" kann, wenn die Chips, die man am Anfang bekommen hat, dann verbraucht sind.
(außer eventuell eine kleine einmalige Teilnahmegebühr um z.B. Unkosten für den Veranstalter abzudecken dürfen also keine Einsätze gebracht werden...)

Wenn du aber anfängst in der Kneipe Skat nicht mehr um hunderstel, sondern um 10-Euro-Scheine pro Punkt zu spielen, dann läuft das durchaus unter "illegales Glücksspiel". Einige Ausländervereine haben hier in der Gegend wegen sowas schon ordentlich Ärger bekommen... da war das üblich, dass da am Abend ein guter Stapel "Spielgeld" auf dem Tisch lag, das dann aber eben türkische Lira war...konnte man durch das offene Fenster eindeutig sehen..

Das wichtigste Kriterium für ein Glücksspiel schlicht ist der Einsatz, den man bringen muss um etwas gewinnen zu können.
 
Virtuelle Spielhalle kein Glücksspiel

Grad gefunden...

Beschluß des AG Wiesbaden - Virtuelle Spielhalle kein Glücksspiel

Nach einem rechtskräftigen Beschluß des AG Wiesbaden (Az.: 2220 Js 13226/04-73Ds) erfüllen virtuelle Spielhallen nicht den objektiven Tatbestand des § 284 StGB und stellen damit kein illegales Glücksspiel dar.

Das AG Wiesbaden anerkannte ferner, daß es für den Bereich der online angebotenen Automatensimulationen eine Regelungslücke gibt und diese daher gewerberechtlich eine erlaubnisfreie Tätigkeit darstellen.

Somit könnte man davon ausgehen das wenn ein SIM auf einem deutschen Server ist, auf dem ein Casino mit virtuellen Automaten steht, nicht verboten ist.
 
Re: Virtuelle Spielhalle kein Glücksspiel

Gil Graysmark schrieb:
Grad gefunden...

Beschluß des AG Wiesbaden - Virtuelle Spielhalle kein Glücksspiel

Nach einem rechtskräftigen Beschluß des AG Wiesbaden (Az.: 2220 Js 13226/04-73Ds) erfüllen virtuelle Spielhallen nicht den objektiven Tatbestand des § 284 StGB und stellen damit kein illegales Glücksspiel dar.

Das AG Wiesbaden anerkannte ferner, daß es für den Bereich der online angebotenen Automatensimulationen eine Regelungslücke gibt und diese daher gewerberechtlich eine erlaubnisfreie Tätigkeit darstellen.

Somit könnte man davon ausgehen das wenn ein SIM auf einem deutschen Server ist, auf dem ein Casino mit virtuellen Automaten steht, nicht verboten ist.

gibt aber auch wieder das exakte Gegenteil....


OVG Magdeburg: Virtuelle Geldspielgeräte strafbar und verboten
Vor kurzem entschied das AG Wiesbaden, dass virtuelle Geldspielgeräte weder strafbar seien noch unter die GewO fallen würden, vgl. die Kanzlei-Infos v. 20.02.2006.

Nun hat das OVG Magdeburg (Beschl. v. 29.08.2005 - Az.: 1 M 297/04 1 B) das exakte Gegenteil erklärt.

Dabei interpretieren die Richter die Grenze des erheblichen Einsatzes bei § 284 StGB gänzlich neu:

"Angesichts der bekannt hohen Zahl von Arbeitslosengeldempfängern bzw. Beziehern sonstiger Sozialleistungen und einer im Bundesvergleich überproportionalen Verschuldung der privaten Haushalte in Sachsen-Anhalt kann im Hinblick auf den mit der Vorschrift des § 284 StGB verfolgten Rechtsgüterschutz keine "Geringfügigkeitsgrenze" als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal in die Regelung des § 284 StGB hineininterpretiert werden.

Diese Erwägungen haben im Übrigen in den parlamentarischen Beratungen bei der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine beachtliche Rolle gespielt (...)."

Die Ansicht Magdeburger Richter steht im absoluten Widerspruch zur ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur. Rechtlich kritikbedürftig sind die Entscheidungsgründe insbesondere deswegen, weil die Auslegung eines Bundesgesetzes mit rein länderbezogenen Argumenten (hohe Arbeitslosigkeit, Wertungen des Landesgesetzgebers) begründet wird. § 284 StGB ist jedoch eine Bundesnorm und ist daher auch bundeseinheitlich zu interpretieren.

Das OVG nimmt im weiteren zu der Frage Stellung, ob auch virtuelle Geldspielgeräte unter die GewO fallen.

Zwar sei ein virtuelles, zufallsbezogenes Geldspielgerät nicht unter § 33 c GewO einzustufen, da die GewO ein mechanisch betriebenes Spielgerät voraussetzt. Im Umkehrschluss bedeute dies jedoch nicht, dass virtuelle Geldspielgeräte generell zulassungsfrei seien. Vielmehr ergebe sich aus der gesetzlichen Wertung ein grundsätzlicher Erlaubnisvorbehalt für alle Arten von Geldspielgeräten.

also, genauso schlau wie vorher... :wink:
 
Shirley Iuga schrieb:
In DE ist das Verhältniss von Skill und Random sehr wichtig.
So wird Poker als Glücksspiel behandelt und Skat nicht.

Vorsicht... so allgemein kann man das nicht sagen.

Skat wird nur deswegen nicht als Glücksspiel verfolgt, weil es da meist um kleine Centbeträge geht die man setzen und gewinnen kann, die also eher symbolischen charakter haben. Da wird dich kein Richter verknacken deswegen.

Pokerturniere an sich sind auch nicht verboten, selbst wenn man da was gewinnen kann (z.B. einen TFT-Screen oder sowas als Hauptpreis).
Wichtig ist da, dass man eben nicht um Geld spielt bzw. nichts zahlen muss um spielen zu dürfen, aber auch nicht einfach Chips "nachkaufen" kann, wenn die Chips, die man am Anfang bekommen hat, dann verbraucht sind.
(außer eventuell eine kleine einmalige Teilnahmegebühr um z.B. Unkosten für den Veranstalter abzudecken dürfen also keine Einsätze gebracht werden...)

Wenn du aber anfängst in der Kneipe Skat nicht mehr um hunderstel, sondern um 10-Euro-Scheine pro Punkt zu spielen, dann läuft das durchaus unter "illegales Glücksspiel". Einige Ausländervereine haben hier in der Gegend wegen sowas schon ordentlich Ärger bekommen... da war das üblich, dass da am Abend ein guter Stapel "Spielgeld" auf dem Tisch lag, das dann aber eben türkische Lira war...konnte man durch das offene Fenster eindeutig sehen..

Das wichtigste Kriterium für ein Glücksspiel schlicht ist der Einsatz, den man bringen muss um etwas gewinnen zu können.


Suche mal nach Gameduell.de oder king.com im internet , dort werden gibt es eine menge spiele mit einsatz
mehrere Spieler versuchen sich am gleichen Spiel (auch gleiches Set) und der gewinner bekommt den gesamten pot abzüglich eines anteil für den betreiber

das ganze ist kein glückspiel

beim skat gibt es auch offizielle regeln für das spielen um geld , die sind halt etwas schärfer als meine kneipenskat
 
Tos Demme schrieb:
Suche mal nach Gameduell.de oder king.com im internet , dort werden gibt es eine menge spiele mit einsatz

[...]

das ganze ist kein glückspiel

beim skat gibt es auch offizielle regeln für das spielen um geld , die sind halt etwas schärfer als meine kneipenskat

Das ist eindeutig rechtliche Grauzone. Es kann u.Umständen dann als Glücksspiel gewertet werden, wenn es um viel Geld geht und wenn das Zufallsprinzip und nicht nur die Geschicklichkeit das wesentliche des Spielausgangs ist.

Du brauchst nur einen netten Staatsanwalt, einen netten Richter und einen schlechten Anwalt kennenzulernen....
In Deutschland gibt es keine Referenzurteile. Jeder Richter kann da nach seinem Gewissen entscheiden. D.h. das Landgericht A sagt Nein, das Landgericht B sagt Ja. Ist völlig normal. Also einfach aufpassen was man da als "casinobesitzer" oder Spieleanbieter so anbietet...
 
Shirley Iuga schrieb:
Tos Demme schrieb:
Suche mal nach Gameduell.de oder king.com im internet , dort werden gibt es eine menge spiele mit einsatz

[...]

das ganze ist kein glückspiel

beim skat gibt es auch offizielle regeln für das spielen um geld , die sind halt etwas schärfer als meine kneipenskat

Das ist eindeutig rechtliche Grauzone. Es kann u.Umständen dann als Glücksspiel gewertet werden, wenn es um viel Geld geht und wenn das Zufallsprinzip und nicht nur die Geschicklichkeit das wesentliche des Spielausgangs ist.

Du brauchst nur einen netten Staatsanwalt, einen netten Richter und einen schlechten Anwalt kennenzulernen....
In Deutschland gibt es keine Referenzurteile. Jeder Richter kann da nach seinem Gewissen entscheiden. D.h. das Landgericht A sagt Nein, das Landgericht B sagt Ja. Ist völlig normal. Also einfach aufpassen was man da als "casinobesitzer" oder Spieleanbieter so anbietet...

es gibt beamte der polizei die genau dafür zuständig sind , wenn du deren zustimmung hast bist du auf der sicheren seite

wenn du dies nicht getan hast und es zu einer gerichtverhandlung kommt, dann hast du natürlich recht
 
Shirley Iuga schrieb:
Tos Demme schrieb:
Suche mal nach Gameduell.de oder king.com im internet , dort werden gibt es eine menge spiele mit einsatz

[...]

das ganze ist kein glückspiel

beim skat gibt es auch offizielle regeln für das spielen um geld , die sind halt etwas schärfer als meine kneipenskat

Das ist eindeutig rechtliche Grauzone. Es kann u.Umständen dann als Glücksspiel gewertet werden, wenn es um viel Geld geht und wenn das Zufallsprinzip und nicht nur die Geschicklichkeit das wesentliche des Spielausgangs ist.

was heist rechtliche Grauzone...hab schon oft genug bei King.com Skat gezockt. Jeder kann dort seinen Einsatz bezahlen, in der Regel geht es um 50Cent...gibt aber auch Pot's zu gewinnen. Jeder Spieler [libary:4ab36a6204]In [SecondLife] auch [Residents] genannt, sind die Bewohner([Avatare]) in der virtuellen Welt.[/libary:4ab36a6204] beim Skat, hat die gleichen Möglichkeiten bzw. Chancen ein gutes Blatt zu bekommen...natürlich ist das ein Zufallsprinzip, was für Karten man bekommt - ist aber im RL [libary:4ab36a6204]Abkürzung für [Real Life] - das [Reale Leben][/libary:4ab36a6204] genauso. Bei kleinen bzw. normalen Skat Spielen wüsste ich gar nicht, das der Anbieter sich seinen Teil abzieht...und wenn ist das ein minimaler Anteil, den er sich auch "verdient" hat - da er auch die Möglichkeit bzw. die Page zur verfügung gestellt hat! Beim Skat, kann man auch durchaus mit einem schlechten Blatt gewinnen. Ein Kasinobesitzer z.B. könnte dieses Spiel gar nicht beeinflussen, da alle Karten ausgeteilt werden und drei Spieler [libary:4ab36a6204]In [SecondLife] auch [Residents] genannt, sind die Bewohner([Avatare]) in der virtuellen Welt.[/libary:4ab36a6204] gegen einander spielen...Skat ist doch kein Glücksspiel, da gehört schon eine Menge können dazu - sehe das eher als StrategieSpiel an!
 
Felix Smalls schrieb:
Skat ist doch kein Glücksspiel, da gehört schon eine Menge können dazu - sehe das eher als StrategieSpiel an!
Hi,
sehe ich genau so.
Es gab mal vor ca. 3-4 Jahren mal einen Antrag Skat als Sport anzuerkennen.
Ist gescheitet, kein Wunder wenn man beim offiziellen Liga Spielbetrieb rauchen und Alkohol trinken darf.
Das mit dem Rauchen wird sich ja in naher Zukunft regelen.
Bin aber gespannt wie LL Skat einstuft.

GHruß Hoerman
 
Stiefel Binder schrieb:
Mal eine kleine Frage.

Ist Lotto in SL nun auch verboten?

Unternehmen werden ja immerhin auch an der SLBörse notiert.

Juhuu, darauf hab ich gewartet ;-)
Nein Ernsthaft bei Börsen handelt es sich nicht um zufällig, sondern um vom Markt gesteuerte Handelsplattformen.

Also fallen die selbstverständlich nicht unter das Glücksspielverbot.

Tatsache ist nunmal das die Preise für Aktien oder Anteile oder wie immer man es nennen möchte, nicht durch einen Zufall bestimmt werden (meistens) sondern sich danach richten, was jemand bereit ist dafür zu bezahlen.

MfG
Hannibal
 
hi,

hab grad deal or no deal ingame gesehen? das ist doch aber mal völlig illegal oder?

user_4267_deal_001.jpg
 
Ich seh des öfteren Money Orbs, und die sind definitiv illegal. Aber man muß ja net dran spielen^^

Über Deal or Decline kann ich leider nix sagen, außer, daß es die ab und zu gibt, des is richtig.
 
Sind Money Orbs nicht die Teile die an der Decke baumeln und so alle 5 oder 10 min je nach Einstellung an einen der Anwesenden im Zufallsprinzip einen Geldbetrag schicken ?

Also dann sind sie natürlich nicht illegal.

Das Deal or Decline Teil hab ich noch nie dran gespielt aber wenn man da Geld reinwerfen muss und mit Glück entweder was gewinnen kann oder verlieren kann ist es natürlich Glücksspiel und damit verboten .
 
Nein, mit Money Orbs meine ich natürlich die Dinger, die man bezahlt um einen mehrfachen Gewinn zu bekommen. Da gibts es verschiedene Ausführungen. Die normalen Money Orbs, meistens 1:10 Gewinn mit 1:11 oder 1:12 Chance, und die nach gleichen Prinzip funktionierenden Magic Orbs.
Diese Money Orbs stehen in der Regel auf dem Boden.

Was Du meinst, sind die Random Money Orbs. Die verteilen je nach Einstellung an einen oder mehrere Avatare, die anwesend sind, einen eingestellten Betrag nach dem Zufallsprinzip aus. Da der einzelne Avatar hier nix einzahlen kann, sondern nur der Owner ausschüttet, sind die natürlich auch erlaubt.
Und die hängen meistens in der Luft.
 
Ich glaub, über die Namensgebungen kann man sich endlos auslassen.
Jeder Hersteller nennt die Dinger, wie er meint, aber der raffle ball kann auch was anderes. Der kann nicht nur Geld ausgeben, sondern auch Items, Clothing oder eine Kombination davon.

Raidensoft, der wohl bekannteste, nennt es "Original Random Money Orb"
 
Ich kannte sie eben auch unter dem Namen Raffle Ball, da wo man ein Ticket kauft und einer gewinnt dann den ganzen Pott.

Aber ich kann das Teil auch " Legaler Money Ball" nennen, Namen sind hier Schall und Rauch und spielen keine Rolle und ich denke wir sind uns da auch alle einig ;)

Aber was ich noch sagen wollte passt wirklich damit auf und lasst euch nicht verführen, auch wenn es noch sehr viel Glücksspiele gibt in SL.

Auf meinem Nachbargrundstück meinte jemand einen Pokerclub zu eröffnen,
das Teil hat noch nicht mal 1 Std gehalten da hat Linden ihm die Parcelle geräumt und alle beteiligten gesperrt.

Also da sind die doch sehr konsequent drin musste ich jetzt feststellen.

Deswegen kann ich nur raten im Zweifel lieber Finger weg

Auch wenns scheisse ist :( :( :(

( Sorry für das Wort aber musste mal gesagt werden )
 
Also was Deal or Decline betrifft, habe ich mich gestern selbt mal auf den Weg gemacht. Der Hersteller des Spiels weißt ausdrücklich darauf hin, das er sich nicht sicher ist ob das Spiel legal oder illegal ist.
Man kann das Spiel so einstellen, das es Tickets anstatt L$ vergibt. Sobald man aber als Gewinn L$ ausgibt, denke ich das es leider unter illegal fällt. Er schreibt dazu auch noch, das bis sich das klärt jeder selber auf eigenes Risiko handelt. Also wenn der Anbieter nicht schon wüßte das es so ist, würde er sich nicht so aus dem Schneider holen.
Dann habe ich gestern noch einen getroffen der eine Spielhalle hatte, hab ihn direkt gefragt ob das nicht illegal ist. Er meinte es sei alles von LL abgenommen worden und sei somit legal.
(Naja, langsam kommt mir das alles so vor wie in RL, wo mal die Dosen unter das Dosenpfand fallen und dann komischerweise andere wieder nicht.) Jeder macht und entscheidet wie er will.....
 

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