Shirley Iuga
Forumsgott/göttin
Nele Source schrieb:2. Meinung:
LL handelt mindestens teilweise willkürlich, weil
a) Gesetze der USA nicht zwangsweise auf das Internet angewendet werden müssen
b) zumindest teilweise die Zuordnung von bestimmten Spielen zu den Glücksspielen fraglich ist
c) LL ja nicht von einer Behörde oder einem Gericht gezwungen worden ist, das Glücksspiel zu verbieten
Zu a)
Äh.. hier sollte man eventuell klarstellen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist (leider...), so dass für die Firma Linden Research, Inc. die SL betreibt und die ihren Sitz in San Francisco, Kalifornien hat durchaus
die Gesetze der USA gelten. Und an die haben sie sich zu halten.
Hier darf nicht mal der Staat selbst Glückspiele und Casinos betreiben oder auch nur genehmigen, die sind nur in Indianerreservaten (mit Einschränkungen) erlaubt.
Wer das trotzdem macht oder wer auch nur an Glücksspielen in Kalifornien auch nur teilnimmt, der riskiert eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe.
Somit erübrigt sich die Frage nach einer "Glücksspiel-Lizenz" auch. Die darf es da nämlich von Gesetzes wegen nicht geben.
Slot Machines darf man da nicht mal privat besitzen, es sei denn es sind antike Stücke (älter als 25 Jahre)...
Siehe hier:
gambling law California
Und für die Betreiber von Glücksspielen/Casinos im Internet, die in Deutschland sitzen, da gelten durchaus die deutschen Gesetze. Auch wenn die auf einem US-Server laufen. Hier kommt dann das StGB zur Anwendung:
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1.
gewerbsmäßig oder
2.
als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Allein schon das mitmachen bein einem solchen Spiel (auch wenn es von Ausländern im Ausland angeboten wird!) wird mit bis zu 6 Monaten Haft bzw. bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Zudem kann das ganze Geld auf einem Konto eingezogen und beschlagnahmt werden, wenn über dieses Konto ein Glücksspiel veranstaltet wurde. Das gilt auch für private Konten.
Aber auch "öffentliche Lotterien" (also nichtgenehmigte) sind verboten, wer sowas veranstaltet oder daran Teilnimmt riskiert biszu 2 Jahre haft oder eine Geldstrafe.
Also... deutsche Casinobetreiber... ein wenig aufpassen... ihr steht mit einem Bein im Knast...
zu b)
Glücksspiele sind durchaus weitgehendst definiert.
Was eine Lotterie ("Lotto") oder eine Ausspielung unbeweglicher oder beweglicher Sachen ist, das sollte klar sein.
Glücksspiele sind öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte.
So ist das zumindest in Deutschland mittlerweile definiert.
In Kalifornien sind Lotterien, "slot machines" (einarmige Banditen...), "banking and percentage card games" (wo man mit Karten um Geld spiet) und Casinos, wie sie in Nevada und New Jersey existieren, verboten.
Bingo ist da lediglich zu karitativen Zwecken erlaubt.
zu c)
hier wird es jetzt Rechtsphilosophisch. Aber generell ist es so, dass man sich eigentlich an Gesetze zu halten hat ohne dass man ermahnt wurde.
LL ist also bereits durch das geltende Gesetz gezwungen worden das Glücksspiel zu unterbinden bzw. dieses nicht zu ermöglichen.
Sobald sie das Glücksspiel ermöglichen machen sie sich im Grunde schon strafbar... siehe link oben..[/url]