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Haftbar für reine Verlinkung

Swapps Swenson

Gründer
Alle paar Jahre die gleichen Fragen:
  • Ist man bei einer reinen Verlinkung haftbar?
  • Ab wann macht man sich Inhalte "zu eigen"?
  • Ist ein eingebettetes youtube-Video oder ein eingebettetes Flickr-Bild ein "zu eigen machen" bzw. als normaler Link zu werten?
  • Ist Verlinkung gleichzusetzen mit Verbreitung?



Zum Thema Verlinkung = Verbreitung:
DasErste.de - ARD-Ratgeber: Internet - (31.03.2012)


Meine Reaktion auf diese These:
https://plus.google.com/u/0/105859030734001044653/posts/eNx2YbjkfuP


Und zum Thema eingebetteten youtube-Video gab es am 18.05. erstmals ein Urteil:
LG Hamburg urteilt: Blogger haftet für verlinktes YouTube-Video! RA Solmecke sieht Gefahr für die Meinungsfreiheit!

Welches ich wie folgt kommentiere:
https://plus.google.com/u/0/105859030734001044653/posts/Hyrz9D8yHMG

Mein Fazit:
Wer wissentlich unrechtmäßige Inhalte verlinkt wird mit in die Haftung genommen. Ab wann genau man dies "wissentlich" tut, ist nur schwer einzuschätzen und wird - wie wohl auch im o.a. Urteil geschehen - nach Tages-Laune des Richters entschieden.
 

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