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Haftungsfragen

Hallo!

Ich möchte eine Geschäftsidee in SL verwirklichen, habe aber wegen Haftungsfragen so meine Bedenken.

Hintergrund:

Ich stelle eine Dienstleistung mit entsprechender Software gegen einen wöchentlichen L$ Betrag zur Verfügung.

So weit so gut. Mit dieser Software ist es (leider) auch möglich, illegale Sachen zu machen, bzw. solche, für die eigentlich SL-Externe Gebühren fällig wären.

Meine Frage ist nun, kann ich dieses "Risiko" in meinen AGBs ausschliessen?

Desweiteren ist für mich die Frage, wie es zwischen den Geschäftspartnern aussieht, da ja eigentlich nur mit Avataren gearbeitet wird.

Gesetzt dem Fall, mir pinkelt jemand ans Bein (trotz Ausschluss via AGB), wie kann ich das an den Kunden in SL haftbar machen (der Kunde hat die AGBs natürlich vor Vertragsabschluss bekommen).

Ist ein wenig komplexer, so wie das aussieht...

Grüße
Andrion
 
Das ist in der Tat ein hoch komplexes Thema, in das viele Dinge hineinspielen.

- Betreiber ist Linden Labs, Sitz in den USA
- Deine Geschäftspartner können - unabhängig von irgendwelchen Angaben - gott weiss wo sitzen.

Damit läuft das Ganze auf internationales Verragsrecht hinaus, und das ist ein mehr als nur heikles Gebiet.
Eine endgültige Antwort wird dir dazu kaum jemand in einem Forum geben können, das können nur sehr
hochspezialisierte Anwälte.

Grundsätzlich würde ich, AGB hin oder her, sagen, dass du ein Problem haben wirst, Haftung abzuwälzen.
Dazu müsstest du von Linden die Adresse deines Partners in RL bekommen, da wird Linden sich querstellen.
Wie Linden sich zu deinem Projekt stellt, steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt. Ohne Kenntnis
deines Projektes ist schwer zu sagen, ob du gegen irgendwelche REgeln oder deren Auslegung verstößt.
Wenn es um elementare kostenpflichtige Dienste von Linden geht, werden die über kurz oder lang reagieren.
Das es dann nicht Begeisterung sein wird, dürfte klar sein.
 
(...)
So weit so gut. Mit dieser Software ist es (leider) auch möglich, illegale Sachen zu machen, bzw. solche, für die eigentlich SL-Externe Gebühren fällig wären.
(...)

Was meinst du mit "man kann illegale Sachen machen?" Und was sind "Second Life-Externe Gebühren"? Meinst du damit die Voice-Gebühren?

Wie auch immer:
Kann sich deine Software nach SL einloggen? Wenn ja, dann gilt die Third Party Viewer Policy für dich und die User, die deine Software nutzen (Policy on Third-Party Viewers | Second Life).
Und da steht drin, dass die Software irgendwelche Einschränkungen und Beschränkungen in SL unter keinen Umständen umgehen können darf. Des weiteren darf deine Software dann keine Informationen über die IP, das Betriebssystem usw. anderer User anzeigen, abgefragt werden dürfen diese priavten Daten auch nur mit expliziter Zustimmung der betroffenen Accounts.
Und was die größte Einschränkung darstellt: Deine Software darf keine Funktion beinhalten, die nach außen für andere User hin irgendwie sichtbar/nutzbar ist und nicht mit der aktuellen Version des LL-Viewers nutzbar ist. Ein Third Party Viewer, der z.B. einen eigenen Voice-Server nutzt, der nur mit diesem Viewer nutzbar ist, der ist in SL mittlerweile verboten.
Man darf aber durchaus als User nebenher noch Skypen mit anderen SL-Usern, da loggt sich nichts in SL ein.

Darüber hinaus gelten für Software noch weitere Einschränkungen, wie in SL etwa das US-Bundesrecht bzw. das Kalifornische Recht, das LL berücksichtigen muss. Und für dich selbst gelten vermutlich auch noch deutsche Rechte. Und sowohl nach US- als auch nach deutschem Recht sind durchaus gewisse Programme teilweise verboten, etwa manche "Hackertools". Wenn du Leuten irgendwelche Software verkaufst oder zugänglich machst, mit denen man z.B. Passwörter knacken und Zugangsberechtigungen umgehen kann, und wenn diese Dinge für eine Straftat verwendet werden sollen, dann ist auch schon die Verbreitung und der Verkauf verboten. Und du machst dich Strafbar. (--> StGB §202..) Was man vermutlich nicht eben mal mit einer AGB ausschließen kann.
(Diese Tools sind aber nicht generell verboten, man darf z.B. mit Erlaubnis des Netzwerkbetreibers die Dinger verwenden um Netzwerke zu sichern)

Desweiteren ist für mich die Frage, wie es zwischen den Geschäftspartnern aussieht, da ja eigentlich nur mit Avataren gearbeitet wird.

Gesetzt dem Fall, mir pinkelt jemand ans Bein (trotz Ausschluss via AGB), wie kann ich das an den Kunden in SL haftbar machen (der Kunde hat die AGBs natürlich vor Vertragsabschluss bekommen).

Vermutlich gar nicht. Kommt aber auf den Einzelfall an, das ist nicht trivial.
Und wenn du vor hast Software zu verbreiten, als deren Hauptzweck es möglicherweise angesehen werden kann illegale Dinge zu tun, dann musst du damit Rechnen, dass LL auch in deiesem Fall eng mit den Behörden (FBI, Interpol,..) zusammen arbeitet und denen alle dich betreffenden Daten und Verbindungsdaten und Logs übergibt, so wie das z.B. bei Kreditkartenbetrug usw. auch passiert.

Wenn du genaues wissen willst: Geh zu einem Anwalt für internationales Recht, der auch mit Software zu tun hat, frag ihn was eine Erstberatung kostet. Und wenn du bereit bist die 50€ bis 200€ oder sowas zu zahlen, dann wird dir der Anwalt erst mal einen genaueren Überblick geben. Wenn du dann wirklcih eine rechtsverbindliche Antwort haben willst musst du aber wohl mehr auf den Tisch legen...
 
Danke für die Antworten.

Konkret geht es um ein Softwareprojekt, mit dem man streamen kann. Also ein All-in-One Paket, es wird nicht sowas wie SAM und Co gebraucht, das ist der Unterschied.

Illegal kann es deswegen werden, da die User, die diese Software nutzen, eigentlich ja GVL und GEMA abdrücken müssen (oder eben das, was in ihrem Heimatland fällig ist).

Bei allen Streamanbietern wälzen sie in den AGBs diese Verantwortung auf die Kunden ab. Allerdings habe ich in SL noch nie AGBs bekommen, wenn ich einen Stream gemietet habe.

Meine Bedenken sind halt, das die GEMA oder GVL sich an mich dann hält, als Server-/Streambetreiber.

Grüße
 
Bei Streams ist es eigentlich recht einfach: Derjenige, der den Stream betreibt, der muss die GEMA/GVL darüber informieren und entsprechend zahlen. Und im Zweifel bleibt das dann an dir hängen.
Allerdings muss man den Stream nur dann anmelden, wenn GEMA- bzw. GVL-Lizenzierte Musik gespielt wird. Deswegen ist das nicht generell illegal. Nur wenn man deren Musik ohne Lizenz übers Internet "sendet" (um mal deren Worte zu verwenden).
 
Heisst das etwa das die ganzen DJ's in Second Life die sich evtl. nicht darum kuemmern trotzdem mehr oder weniger legal streamen, wenn derjenige der den Server betreibt und die Streams vermietet schon GEMA zahlt?
 
Meine Bedenken sind halt, das die GEMA oder GVL sich an mich dann hält, als Server-/Streambetreiber.
Da gilt es, einen Unterschied zu machen. Wenn Du lediglich den Server anbietest, dann bist Du nicht anmeldepflichtig, da Du ja nicht streamst. Derjenige, der mit Hilfe dieses Servers lizenzierte Musik veröffentlich, ist GEMA/GVL-pflichtig.
Heisst das etwa das die ganzen DJ's in Second Life die sich evtl. nicht darum kuemmern trotzdem mehr oder weniger legal streamen, wenn derjenige der den Server betreibt und die Streams vermietet schon GEMA zahlt?
Erst wenn Musik gestreamt wird, fallen Lizenzgebühren an. Wenn ein Clubbesitzer eine Stream-Adresse angemeldet hat, dann ist es unerheblich welcher DJ dort streamt, der Clubbesitzer sollte sich aber dann absichern und sich von dem DJ eine Erklärung unterschreiben lassen, dass der DJ die Lizenzbestimmungen kennt und sich daran hält. Das macht in SL, abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen, niemand. Es gibt aber auch DJ´s, die mit ihrer eigenen angemeldeten Stream-Adresse senden.
Mit dieser Software ist es (leider) auch möglich, illegale Sachen zu machen, bzw. solche, für die eigentlich Second Life-Externe Gebühren fällig wären.
Wenn der Stream nicht angemeldet ist, dann kann man auch mit SAM, VirtualDJ, Winamp etc. illegale Dinge tun. Solange Du nur die Software zur Verfügung stellst, bestrifft Dich die GEMA/GVL-Problematik nicht. Abschliessend muss man noch sagen, dass für jede einzelne Stream-Adresse Gebühren fällig werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heisst das etwa das die ganzen DJ's in Second Life die sich evtl. nicht darum kuemmern trotzdem mehr oder weniger legal streamen, wenn derjenige der den Server betreibt und die Streams vermietet schon GEMA zahlt?

Leider Nein!

Wenn Du heute zu gewerblichen Zwecken Musik anbietest, dann kassiert Dich die GEMA ab, egal ob der Anbieter von dem Du die Musik beziehst schon an die GEMA gezahlt hat.

Das gilt für RL und entsprechend auch für SL.

Entscheidend ist die Zahl der Zuhörer/Kunden.

Du kannst auch einen Radiostream anbieten, bei dem der Sender mit Sicherheit seine GEMA Gebühren bezahlt hat, aber Du selbst bist wiederum GEMA gebührenpflichtig, sobald Dein Angebot kommerziell ist und von anderen gehört werden könnte(die Betonung liegt auf könnte).

Das geht so weit, dass ich meinen Angestellten in RL das tragbare Radio wegnehmen musste, weil im Rahmen ihrer Tätigkeit für mich zu viele andere Personen hätten zuhören können und ich somit GEMA Gebühren zu entrichten gehabt hätte.
 
Da gilt es, einen Unterschied zu machen. Wenn Du lediglich den Server anbietest, dann bist Du nicht anmeldepflichtig, da Du ja nicht streamst. Derjenige, der mit Hilfe dieses Servers lizenzierte Musik veröffentlich, ist GEMA/GVL-pflichtig.

Erst wenn Musik gestreamt wird, fallen Lizenzgebühren an. Wenn ein Clubbesitzer eine Stream-Adresse angemeldet hat, dann ist es unerheblich welcher DJ dort streamt, der Clubbesitzer sollte sich aber dann absichern und sich von dem DJ eine Erklärung unterschreiben lassen, dass der DJ die Lizenzbestimmungen kennt und sich daran hält. Das macht in SL, abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen, niemand. Es gibt aber auch DJ´s, die mit ihrer eigenen angemeldeten Stream-Adresse senden.

Wenn der Stream nicht angemeldet ist, dann kann man auch mit SAM, VirtualDJ, Winamp etc. illegale Dinge tun. Solange Du nur die Software zur Verfügung stellst, bestrifft Dich die GEMA/GVL-Problematik nicht. Abschliessend muss man noch sagen, dass für jede einzelne Stream-Adresse Gebühren fällig werden.

Heißt also für mich im Klartext:

Den Kunden darauf hinweisen, das ich nur für die Hard-/Software zuständig bin und der Kunde sich selbst um die Bestimmungen rund ums Streaming in seinem eigenen Land kümmern muss.

Ist das so korrekt?

Gruss
Andrion
 

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