Das es aus sportlicher Sicht eindeutige Regel gibt ist sicher wünschenswert. Hierzu muß es auch eine Grenze geben, die klar definiert ist. Die Frage (die auch nicht neu ist) ist, wo kann man die Grenze ziehen wenn es überhaupt möglich ist.
Der hier schon angesprochene Fall ist jener von
Santhi Soundarajan. Daneben sind aber auch frühere Fälle bekannt wie die von
Ewa Kłobukowska,
Stanisława Walasiewicz und
Erik Schinegger also durchaus
nicht ein Zeinzelfall.
Was ist aber nun Mann und was ist Frau und was könnte dazwischen liegen.
Sicher hat der ein oder andere in der Humangenetik aufgepast und weiss, dass XX=Frau ist und XY=Mann ist...ach da gab es ja noch als
Klinefelter-Syndrom bezeichneten Sonderfall XXY=Zwitter.
Soo einfach ist es aber nun auch wieder nicht. Nicht nur die Gene sind es, die Mann und Frau ausmachen sondern in starkem Maße die Hormone. Variationen (oder Störungen, je nachdem welcher Auffassung man ist) sowohl bei den Genen als auch den Hormonen verändern den Körper in der Art, dass man durchaus von einem
XX-Mann als auch von einer
XY-Frau sprechen kann.
Wie sieht dies aber nun bei uns in der Gesellschaft aus? Sehen wir uns die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der PDS wird hier von klinischen Phänomene und Störungen geredet.
Auch das
Personenstandsgesetz sieht nur Mann oder Frau vor. Da waren die Preußen damals anderer Auffassung, die in durchaus den Begriff Zwitter im
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten kannten.
Was hat dies aber nun zur Folge? Und hier sehe ich durchaus eine Diskriminierung durch die Aberkennung eines intersexuellen Geschlechtes.
Der Mensch wird bei der Geburt in eine Kiste gesteck, die einen in die blaue, die anderen in die rosafarbene. Ein Wechsel ist nach dem Personenstandsgesetz nich möglich sondern nur nach dem
Transsexuellengesetz. Das Transsexuellengesetz erkennt jedoch den Wechsel des Geschlechts nur an, wenn der Antragsteller/in auf Dauer fortpflanzungsunfähig wird, sich einen operativen Eingriff unterzieht und ein oder mehrere psychologische Gutachten vorweist, die erst nach zweijähriger psychotherapeutischen Behandlung erstellt werden können, was unter anderem auch mit einem z.T. enormen Kostenaufwand für die Antragsteller verbunden ist.
Hinzu kommt, dass auch heute noch die übliche Behandlungspraxis für Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen vorsieht, sich so früh wie möglich für eines der beiden Geschlechter zu entscheiden und dann chirurgisch das jeweilige, ausgesuchte Geschlecht herzustellen.
Was dies angeht möchte ich hier (ausnahmsweise) einmal den Wiki-Artikel über
geschlechtsangleichende Maßnahme direkt zietieren
Bei Intersexuellen (Menschen mit nicht eindeutig weiblichen oder männlichen körperlichen Geschlechtsmerkmalen) sind damit Maßnahmen gemeint, die den Körper an das Geschlecht, welches dem intersexuellen Menschen zugewiesen wurde, angleichen, dies kann von einem Ausgleich eines anormalen Hormonspiegels über "kleinere" Eingriffe wie die Kappung einer "zu großen" Klitoris, bis zu kompletten Rekonstruktionen des Genitalbereiches reichen.
Viele dieser Maßnahmen werden bereits im Kinder- und Jugendalter durchgeführt, oft, ohne die persönliche Entwicklung des Kindes abzuwarten und zu berücksichtigen; operiert wurde häufig in Richtung der einfacheren technischen Möglichkeit (Es ist einfacher, ein Loch zu bohren, als einen Turm zu bauen.)...
Es bleibt also weiterhin die Frage, muss alles schwarz/weiss Mann/Frau sein oder ist es auch möglich ein sowohl als auch zu akzepieren, auch im Sport. Die Folge währe dann, sie könnten in beiden bereichen starten oder sich einen aussuchen.