Shirley Iuga
Forumsgott/göttin
Im Strafgesetzbuch hat sich wieder mal was getan.
Bisher war es verboten "Schriften" - also Darstellungen, Videos, Photos usw. zu verbreiten, wenn diese den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben. Verboten waren auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch, d.h. auch Zeichnungen und derartiges mit diesen Inhalten waren verboten.
Die Strafe lag zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug, im Falle einer "Missbrauchsbande" bis zu 10 Jahre. Der Besitz allein wurde mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft.
Kind ist laut Strafgesetzbuch ein Mensch unter 14 Jahren.
Soweit sogut - sollte eigentlich jedem in etwa bekannt sein.
Nun wurde da ein bisschen was geändert, bzw. wurde da was ergänzt.
Zum einen wird nun nicht mehr nur der dargestellte Missbrauch von Kindern verboten, es wurden alle Schriften verboten, die "sexuelle Handlungen an oder vor Kindern" zum Inhalt haben.
Und zusätzlich wurde der Straftatbestand der "Jugendpornographie" eingeführt, StGB §184c.
Dieser verbietet unter Androhung von Strafe (bis zu 3 Jahren) alle Schriften, die "sexuelle Handlungen an oder vor Jugendlichen" zum Inhalt haben. Verboten sind in diesem Fall auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen.
Und das bedeutet ganz konkret:
Wenn eine dargestellte Person unter 18 Jahren sein könnte, vom Aussehen oder von der Kleidung her, und wenn vor dieser Person eine sexuelle Handlung stattfindet - in welcher Form auch immer - dann ist diese Darstellung als "Jugendpornographie" einzustufen.
Ganz konkret kann das glaub nicht unerhelbliche Auswirkungen auf virtuelle Welten wie SL haben.
Ebenso wie auf unsere ganze westliche Kultur, denn aufgrund dieses fast talibanesken Gesetzes mit Gummiformulierungen sind ab morgen Filme wie "Die Blechtrommel" oder auch "der Name der Rose" oder auch sonst jeder Film, in dem Jugendliche oder Kinder sexuelle Kontakte ihrer Eltern mitbekommen oder in dem die Jugendlichen Sex mit anderen Jugendlichen haben schlicht udn einfach illegal.
Ich bin jedenfalls mal sehr gespannt, wann die ersten Medienhetzkampagnen von Blöd&CO. in dieser Richtung kommen.
Escort-Service --> kurzer Mini, Zöpfe, Ava könnte aussehen wie eine 17-Jährige --> MÖGLICHERWEISE VERBOTEN!
Ein Typ, glattrasiert, Jeans, T-Shirt + Turnschuhe amüsiert sich mit seiner Freundin mit "punkigem" outfit.
Das könnten jugendliche sein --> MÖGLICHERWEISE VERBOTEN!
Einfach traurig, wie aus Sorge um das Wohl, das Seelenheil und den sittlichen Anstand der Jugend mit Gesetzen um sich geworfen wird, die selbst die Taliban in Afgahnistan damals nicht besser hinbekommen haben.
Denn wie gesagt:
Es ist nicht mehr nur der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verboten (das schloss bisher z.B. Sex zwischen Jugendlichen/Kindern und Erwachsenen automatisch mit ein!), nun ist auch der dargestellte Sex zwischen zwei 17-Jährigen verboten, und wer dennoch einen solchen Film zuhause hat, der muss befürchten mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft zu werden.
Also schnell mal die heimische Videosammlung durchgehen um derartige Filme schnell zu löschen. Heute dürft ihr das noch. Morgen seid ihr eventuell schon Straftäter...allein der Besitz reicht schon.
Irgendwann kann bald wohl jeder wegen irgendeines mehr oder weniger unbekannten Gesetzes verurteilt werden.
Kafka war wohl leider kein Fantast, als er den Prozess geschrieben hat - er war Visionär!
Die genauen Details finden sich hier:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
Bisher war es verboten "Schriften" - also Darstellungen, Videos, Photos usw. zu verbreiten, wenn diese den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben. Verboten waren auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch, d.h. auch Zeichnungen und derartiges mit diesen Inhalten waren verboten.
Die Strafe lag zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug, im Falle einer "Missbrauchsbande" bis zu 10 Jahre. Der Besitz allein wurde mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft.
Kind ist laut Strafgesetzbuch ein Mensch unter 14 Jahren.
Soweit sogut - sollte eigentlich jedem in etwa bekannt sein.
Nun wurde da ein bisschen was geändert, bzw. wurde da was ergänzt.
Zum einen wird nun nicht mehr nur der dargestellte Missbrauch von Kindern verboten, es wurden alle Schriften verboten, die "sexuelle Handlungen an oder vor Kindern" zum Inhalt haben.
Und zusätzlich wurde der Straftatbestand der "Jugendpornographie" eingeführt, StGB §184c.
Dieser verbietet unter Androhung von Strafe (bis zu 3 Jahren) alle Schriften, die "sexuelle Handlungen an oder vor Jugendlichen" zum Inhalt haben. Verboten sind in diesem Fall auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen.
Und das bedeutet ganz konkret:
Wenn eine dargestellte Person unter 18 Jahren sein könnte, vom Aussehen oder von der Kleidung her, und wenn vor dieser Person eine sexuelle Handlung stattfindet - in welcher Form auch immer - dann ist diese Darstellung als "Jugendpornographie" einzustufen.
Ganz konkret kann das glaub nicht unerhelbliche Auswirkungen auf virtuelle Welten wie SL haben.
Ebenso wie auf unsere ganze westliche Kultur, denn aufgrund dieses fast talibanesken Gesetzes mit Gummiformulierungen sind ab morgen Filme wie "Die Blechtrommel" oder auch "der Name der Rose" oder auch sonst jeder Film, in dem Jugendliche oder Kinder sexuelle Kontakte ihrer Eltern mitbekommen oder in dem die Jugendlichen Sex mit anderen Jugendlichen haben schlicht udn einfach illegal.
Ich bin jedenfalls mal sehr gespannt, wann die ersten Medienhetzkampagnen von Blöd&CO. in dieser Richtung kommen.
Escort-Service --> kurzer Mini, Zöpfe, Ava könnte aussehen wie eine 17-Jährige --> MÖGLICHERWEISE VERBOTEN!
Ein Typ, glattrasiert, Jeans, T-Shirt + Turnschuhe amüsiert sich mit seiner Freundin mit "punkigem" outfit.
Das könnten jugendliche sein --> MÖGLICHERWEISE VERBOTEN!
Einfach traurig, wie aus Sorge um das Wohl, das Seelenheil und den sittlichen Anstand der Jugend mit Gesetzen um sich geworfen wird, die selbst die Taliban in Afgahnistan damals nicht besser hinbekommen haben.
Denn wie gesagt:
Es ist nicht mehr nur der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verboten (das schloss bisher z.B. Sex zwischen Jugendlichen/Kindern und Erwachsenen automatisch mit ein!), nun ist auch der dargestellte Sex zwischen zwei 17-Jährigen verboten, und wer dennoch einen solchen Film zuhause hat, der muss befürchten mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft zu werden.
Also schnell mal die heimische Videosammlung durchgehen um derartige Filme schnell zu löschen. Heute dürft ihr das noch. Morgen seid ihr eventuell schon Straftäter...allein der Besitz reicht schon.
Irgendwann kann bald wohl jeder wegen irgendeines mehr oder weniger unbekannten Gesetzes verurteilt werden.
Kafka war wohl leider kein Fantast, als er den Prozess geschrieben hat - er war Visionär!
Die genauen Details finden sich hier:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf