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Jugendpornographie - ab morgen neuer Straftatbestand!

Shirley Iuga

Forumsgott/göttin
Im Strafgesetzbuch hat sich wieder mal was getan.

Bisher war es verboten "Schriften" - also Darstellungen, Videos, Photos usw. zu verbreiten, wenn diese den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben. Verboten waren auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch, d.h. auch Zeichnungen und derartiges mit diesen Inhalten waren verboten.

Die Strafe lag zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug, im Falle einer "Missbrauchsbande" bis zu 10 Jahre. Der Besitz allein wurde mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft.
Kind ist laut Strafgesetzbuch ein Mensch unter 14 Jahren.

Soweit sogut - sollte eigentlich jedem in etwa bekannt sein.

Nun wurde da ein bisschen was geändert, bzw. wurde da was ergänzt.
Zum einen wird nun nicht mehr nur der dargestellte Missbrauch von Kindern verboten, es wurden alle Schriften verboten, die "sexuelle Handlungen an oder vor Kindern" zum Inhalt haben.

Und zusätzlich wurde der Straftatbestand der "Jugendpornographie" eingeführt, StGB §184c.
Dieser verbietet unter Androhung von Strafe (bis zu 3 Jahren) alle Schriften, die "sexuelle Handlungen an oder vor Jugendlichen" zum Inhalt haben. Verboten sind in diesem Fall auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen.
Und das bedeutet ganz konkret:
Wenn eine dargestellte Person unter 18 Jahren sein könnte, vom Aussehen oder von der Kleidung her, und wenn vor dieser Person eine sexuelle Handlung stattfindet - in welcher Form auch immer - dann ist diese Darstellung als "Jugendpornographie" einzustufen.

Ganz konkret kann das glaub nicht unerhelbliche Auswirkungen auf virtuelle Welten wie SL haben.
Ebenso wie auf unsere ganze westliche Kultur, denn aufgrund dieses fast talibanesken Gesetzes mit Gummiformulierungen sind ab morgen Filme wie "Die Blechtrommel" oder auch "der Name der Rose" oder auch sonst jeder Film, in dem Jugendliche oder Kinder sexuelle Kontakte ihrer Eltern mitbekommen oder in dem die Jugendlichen Sex mit anderen Jugendlichen haben schlicht udn einfach illegal.

Ich bin jedenfalls mal sehr gespannt, wann die ersten Medienhetzkampagnen von Blöd&CO. in dieser Richtung kommen.
Escort-Service --> kurzer Mini, Zöpfe, Ava könnte aussehen wie eine 17-Jährige --> MÖGLICHERWEISE VERBOTEN!
Ein Typ, glattrasiert, Jeans, T-Shirt + Turnschuhe amüsiert sich mit seiner Freundin mit "punkigem" outfit.
Das könnten jugendliche sein --> MÖGLICHERWEISE VERBOTEN!

Einfach traurig, wie aus Sorge um das Wohl, das Seelenheil und den sittlichen Anstand der Jugend mit Gesetzen um sich geworfen wird, die selbst die Taliban in Afgahnistan damals nicht besser hinbekommen haben.

Denn wie gesagt:
Es ist nicht mehr nur der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verboten (das schloss bisher z.B. Sex zwischen Jugendlichen/Kindern und Erwachsenen automatisch mit ein!), nun ist auch der dargestellte Sex zwischen zwei 17-Jährigen verboten, und wer dennoch einen solchen Film zuhause hat, der muss befürchten mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft zu werden.
Also schnell mal die heimische Videosammlung durchgehen um derartige Filme schnell zu löschen. Heute dürft ihr das noch. Morgen seid ihr eventuell schon Straftäter...allein der Besitz reicht schon.

Irgendwann kann bald wohl jeder wegen irgendeines mehr oder weniger unbekannten Gesetzes verurteilt werden.
Kafka war wohl leider kein Fantast, als er den Prozess geschrieben hat - er war Visionär!

Die genauen Details finden sich hier:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
 
Da hilft eigentlich nur noch dem Gesetztgeber sowas um die Ohren zu hauen und sofort Strafanzeige zu stellen wenn ein Titel wie die "Blechtrommel" irgendwo beworben/verkauft wird.

Oder gleich Selbstanzeige stellen wenn man noch alte Bravos auf dem Speicher hat.

Seit der Gesetzgebung bzgl. Vaterschaftprüfung via Gen-Tests habe ich für unsere Justizministerin Zypries eh kein gutes Wort mehr übrig.
 
naja, siehe Debatte zu "Killerspielen"... klingt im erstem Moment alles hart, aber es wird nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird...
 
@ Elec

Diese Aussage erinnert mich an unsere Nippel-Bilder-Diskussion.

Erst mal irgendwelche Grenzen definieren. Danach kann man sich immer noch aussuchen ob man darauf zurückgreift oder nicht.

Meinst du das damit? *g*

Genau wegen solcher Formulierungen von Gesetztestexten bleibt eine Veröffentlichung von strittigen Material wieder nur denen vorbehalten die das nötige Kleingeld haben um in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu klären was den nun erlaubt ist und was nicht. Wieder gehen Jahre ins Land bis der Gesetzgeber endlich bemerkt das er Mist gebaut hat und nachkorrigieren muss.

Manchmal frage ich mich was hochbezahlte Staatssekretäre während der Arbeitszeit in den Ministerien ausarbeiten. Denen sollten ihre akademischen Titel auch wieder aberkannt werden können oder sie sollten - falls vorhanden - ihren Beamtenstatus wieder verlieren.

Kein Wunder das Sendungen wie "die Auswanderer" in die X-te Staffel
gehen ... die produzieren das solange bis keiner mehr da ist zum auswandern.
 
da fällt mir ne szene in "sommersturm" ein :lol:
aber auch so nacher film im ersten oder zweiten - denn wer sagt denn das dann ncht noch jugedliche vorm tv gucken?

tja vorwärts zurück. sperren wir die freiheit ein damit sie geschützt ist.

lieber noch ne milliarde verzocken als ein knutschendes elternpaar in der öffentlichkeit mit nem teenager in sichtweite.

was ist mit fkk?

nun ja das undurchsichtige ganzkörperkondom mit personalstrichcode wird kommen.

wo bitte steht der eimer zum kotzen? *umguck*
 
Shirley Iuga schrieb:
Und zusätzlich wurde der Straftatbestand der "Jugendpornographie" eingeführt, StGB §184c.
Dieser verbietet unter Androhung von Strafe (bis zu 3 Jahren) alle Schriften, die "sexuelle Handlungen an oder vor Jugendlichen" zum Inhalt haben. Verboten sind in diesem Fall auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen.
Und das bedeutet ganz konkret:
Wenn eine dargestellte Person unter 18 Jahren sein könnte, vom Aussehen oder von der Kleidung her, und wenn vor dieser Person eine sexuelle Handlung stattfindet - in welcher Form auch immer - dann ist diese Darstellung als "Jugendpornographie" einzustufen.

hmm, also ich wuerde das anders interpretieren shirley:

es ist nicht strafbar im rahmen dieser handlungen wenn man aussieht wie ein unter 18jährige/r, sondern wenn man sich absichtlich so darstellt als waere man unter 18.

dh, heisst, sieht jemand nun mal aussieht wie 16 und ist eigentlich 20 so ist nicht beanstandenswertes daran, zieht sich aber jemand der 20 ist absichtlich so an wie ein U18 jaehriger und will genau diesen eindruck erwecken ist es strafbar.
 
Gut, das sich der Gesetztgeber drum kümmert.

Wie allseits bekannt bin ich ein absoluter Teen Sex Fan, dennoch finde ich es gut, dass versucht wird Kriminellen das Handwerk zu legen!


Verbrechen an Kindern sidn schliesslich die schlimmsten die unsere Gesellschaft zu verzeichnen weiss!

:shock:
 
Kinderpornogrphie etc. muss hart gegen vorgegangen werden klar. Aber was jetzt dagegen spricht wenn Jugendliche (die es in der Realität eh schon selbst ausprobiert haben. Durschnittsalter fürs "erste Mal" liegt in Deutschland bei 15 Jahren) im Film Erwachsene beim Sex sehen weis ich nicht wirklich.
Mal wieder völlig realitätsfremd unsere lieben Politiker.....
 
Da ich gerade eh nicht schlafen kann , habe ich mir mal die Gesetztesänderung genauer angesehen.

Um die Lesbarkeit des Originaltexte zu erleichtern, hier mal die Änderung §§ 184b im Ganzen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Wobei mit dem Wortlaut "von, an oder vor " auf §§ 176 verwiesen wird:

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html


Genau der Punkt "Wirklichkeitsnähe" macht die Verschärfung der Gesetzteslage von Kinder(<14 Jahre)- zu Jugend-Pornographie(<18 Jahre) eigentlich erst zum Problem.
 
Swapps Swenson schrieb:
Da ich gerade eh nicht schlafen kann , habe ich mir mal die Gesetztesänderung genauer angesehen.
(...)
Genau der Punkt "Wirklichkeitsnähe" macht die Verschärfung der Gesetzteslage von Kinder(<14 Jahre)- zu Jugend-Pornographie(<18 Jahre) eigentlich erst zum Problem.

"Denk ich an Deutschland in der Nacht..." *g* da gehts dir wohl wie Heine :)

Das, und die Definition von "Schriften", die einfach alles umfasst. Texte, Bilder, Skizzen, Comics, ... sogar Tonaufnahmen lässt einen wohl echt manchmal zweifeln.

Das Problem ist dabei, dass das so undefiniert definiert ist.
"Wirklichkeitsnähe" und "Sex vor Jugendlichen" in der schwammigen Formulierung muss nicht restriktiv ausgelegt werden - das kann aber so ausgelegt werden.

Und auch wenn das die meisten Richter ganz sicher anders sehen werden, wenn ein religiös-fanatischer Spinner irgendwann alles und jeden verklagt aufgrund dieser Formulierung, dann hat man einfach erst mal Ärger. Und erst mal kräftig Auslagen.
Und sollte es doch mal ein Richter genau nehmen - dann kommt man wegen eigentlich nix in den Genuss einer Vorstrafe.

Soo und ich schau mal was das Wahlspektakel noch an und dann geh ich mal schlafen :) Viel spass noch, wer immer auch noch wach sein sollte...
 
ich sags ja immer wieder, die haben da oben nix zutun als uns sinnlose gesetze zu bringen XD
 
Vorweg: Ich hatte es bis jetzt so verstanden das sämtliche Schriften von der Änderung erfasst werden. Falls ich es falsch verstanden hatte sorry:)


So nach durchwühlen diverser Paragraphen usw...

Es ist immer nur die Rede von pornographischen Schriften. Normale Schriften die nicht als pornographisch eingestuft sind, sind davon nicht betroffen.

§ 184 c [Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften]

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben..........


Das heist in jedem normalen Film dürfen auch weiterhin Personen die eine Liebesszene spielen aussehn wie 17.

Definition pornographischer Schriften laut OLG Düsseldorf: Schriften in denen die Darstellung des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität

Somit sollte der normale Durschnittsbürger von der Gesetztesänderung nicht betroffen sei:))
 
ein Wunschtraum:
Das Gesetz wird so umgesetzt, schliesslich scheint es ja enorm wichtig zu sein und hervorragend von anderen Dingen wie bevorstehende Rezession etc. abzulenken.

Gleichzeitig soll in Zuge dessen dann jene Wohnstätten der Politiker, Richter etc. auf genau solche "pornografische Machwerke" (lol) wie eben Blechtrommel, American Pie oder wie die Filme alle heissen, durchsucht werden.

Ich schlage dann auch vor (ich weiss, der Exo kann da absolut null vorschlagen, aber ich befinde mich immer noch im Wachtraum-Zustand), dass bei diesen Personen ein Exempel statuiert wird, wenn man dann auch was findet.

und man wird was finden, hehe...

Jetzt im Ernst:
Man kanns auch übertreiben...

Ein Beispiel (auch auf die Gefahr hin, dass dieses Offtopic ist und ich die "Gesetze" des Forums zu spüren bekomme):

Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Strafprozess. Und zwar fuhr auf der Autobahn ewig lang vor mir ein PKW, der einfach nicht nach links ausweichen wollte, wozu denn auch, denn schliesslich fuhr er mit knapp 100 kmh, auch wenn die A-Bahn leer war und keine Geschw.begrenzung.

Ich bin weder grossartig aufgefahren, noch habe ich sonst irgendwas gemacht (wie aufblenden), sondern habe einfach mehrmals gedeutet, dass sich der PKW endlich nach rechts rüber schleichen soll.

Nach einiger Zeit ist das endlich passiert und Fahrer hat sich unter Abschimpfen hässlicher Lieder direkt hinter mir eingereiht und Lichthupe gegeben usw.

Nach ein paar Monaten kam dann eine polizeiliche Vorladung und ich wusste nicht worum es geht. Auf Anraten meines Anwaltes liess ich die Verstreichen und wartete auf eine entsprechende Vorladung, so dass er dann auch Akteneinsicht bekommen kann (vorab).
Wohlgemerkt, wir waren im Auto zu dritt (zwei Zeugen!!)

Nun, ich bekam keine Vorladung, sondern eine Verurteilung wegen Nötigung im Strassenverkehr (!!!!), denn ich wurde einfach so in einem Schnellverfahren abgeurteilt.
Strafe:
2.000 EURO und eine Vorstrafe (!)

Daraufhin ging es vor Gericht (klar, was sollte ich auch tun)

Der Lenker (unisex gemeint) behauptete, dass ich rechts überholt hätte, ihn dann ausgebremst, dann noch zu nah aufgefahren usw. usf..... das er nicht angegeben hat, dass ich auch seine Katze gleichzeitig vergewaltigt habe, wundert mich heute noch.

Jedenfalls gings so aus, dass ich mir die Zeugen in die Haare schmieren konnte, weil deren Angaben einfach EGAL waren... sie wurden sogar mit Meineid bedroht (vom Staatsanwalt) usw., und das ich - mit viel Glück - heute keine Vorstrafe habe, aber 2.000 Spenden musste (salmonisches Urteil... und ich spende auch so immer wieder etwas, somit wars mir lieber, als es dem Staat in den Rachen zu schmeissen).

Soviel zum Thema der Gesetze in Deutschland.

Der Anwalt sagte mir, dass man im Strassenverkehr heute jederzeit angeklagt werden kann und man wenig Chancen hat rauszukommen. Ob man was getan hat oder nicht, ist völlig wurscht!

Ich meine an diesem Beispiel einfach, dass man sich einfach überregulieren kann und man so auch Tür und Tor öffnet, um unbeliebsame Mitmenschen extrem bequem eins reinwürgen kann.
Das Mass fehlt schön langsam....leider

Grüße
Exolate
 
servus exo...du weisst doch, auf hoher see und vor gericht bist du in gottes hand...

ich empfehle dir das buch "halbgötter in schwarz" von rolf bossi zu lesen, da empfindest du deinen fall als "naja, der richter war halt scheisse drauf - bin aber noch glimpflich davon gekommen"...

in dem buch fängt man ab seite 0 schon an, mit offenem mund an dem begriff rechtsystem zu zweifeln...und man lernt, wie die judikative aus einer maus einen elefanten machen kann und auch ständig praktiziert...

daher braucht kein mensch auf dieser welt einen anwalt um recht zu bekommen, sondern um sich vor der willkür der gerichte / des richters zu schützen
 
Sin Ronmark schrieb:
servus exo...du weisst doch, auf hoher see und vor gericht bist du in gottes hand...

ich empfehle dir das buch "halbgötter in schwarz" von rolf bossi zu lesen, da empfindest du deinen fall als "naja, der richter war halt scheisse drauf - bin aber noch glimpflich davon gekommen"...

in dem buch fängt man ab seite 0 schon an, mit offenem mund an dem begriff rechtsystem zu zweifeln...und man lernt, wie die judikative aus einer maus einen elefanten machen kann und auch ständig praktiziert...

daher braucht kein mensch auf dieser welt einen anwalt um recht zu bekommen, sondern um sich vor der willkür der gerichte / des richters zu schützen

Ja, Sin... habs auch abgehakt, muss man auch. Möchte dieses Thema hier nicht wegen dem Beispiel offtopic führen. Der Punkt ist einfach, dass man durch starke Regulierung gleichzeitig sich einer Willkür aussetzt, die Zeitgenossen mit einer frustrierten Arschloch-Mentalität wunderbar verwenden können, ihrem Frust ein Ventil zu geben.
 
War nicht in den prüden 50ern die Vergewaltigungsrate in Deutschland am höchsten?

Was mich am meisten beunruhigt, ist der Geist der Prüderie, der hinter diesem Gesetz steht. Sexueller Missbrauch und Vergewaltigungen sind in einem prüden Umfeld viel häufiger anzutreffen als in einer aufgeklärten und freizügigen Gesellschaft.
Durch dieses Gesetz und der Gesinnung die dahinter steht, werden am Ende mehr Menschen misshandelt, vergewaltigt, etc. Und das das Traurige daran ist, dass die Schuld dann wieder woanders gesucht wird.

Welche Parteien haben dieses Gesetz eigentlich auf den Weg gebracht und durchs Parlament gewunken?

LG
Leon
 
Leonhardo Regenbogen schrieb:
Welche Parteien haben dieses Gesetz eigentlich auf den Weg gebracht und durchs Parlament gewunken?

nicht unbedingt parteien, sondern abgeordnete...nämlich genau die , die sitzungsgelder kassieren und selten erscheinen, weil sie sich hauptsächlich nicht um politik, sondern mehr um die stärkung ihrer position und ihrer diäten und "zuwendungen" in irgendwelchen aufsichtsräten kümmern.
 
Sin Ronmark schrieb:
nicht unbedingt parteien, sondern abgeordnete...nämlich genau die , die sitzungsgelder kassieren und selten erscheinen, weil sie sich hauptsächlich nicht um politik, sondern mehr um die stärkung ihrer position und ihrer diäten und "zuwendungen" in irgendwelchen aufsichtsräten kümmern.

Und das macht die Sache sehr undurchsichtig für den Wähler. Ich möchte als Wähler nämlich Parteien meine Stimme verweigern, die unsinnige und schädliche Gesetze implementieren.
Deswegen halte ich es für wichtig, bei Kritik an einem Gesetz die Verantwortlichen konkret zu benennen. Ich glaub in diesem Fall wären dass Brigitte Zypris (SPD), Angela Merkel (CDU) und die Parlamentarier, die es durchgewunken haben. Ich vermute mal, dass es mehr oder weniger die kompletten SPD und CDU Fraktionen waren.

LG

Leon
 
Cecania Blackburn schrieb:
So nach durchwühlen diverser Paragraphen usw...

Es ist immer nur die Rede von pornographischen Schriften. Normale Schriften die nicht als pornographisch eingestuft sind, sind davon nicht betroffen.

§ 184 c [Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften]

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben..........


Das heist in jedem normalen Film dürfen auch weiterhin Personen die eine Liebesszene spielen aussehn wie 17.

Definition pornographischer Schriften laut OLG Düsseldorf: Schriften in denen die Darstellung des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität

Somit sollte der normale Durschnittsbürger von der Gesetztesänderung nicht betroffen sei:))

Dass das OLG Düsseldorf das so mal definiert hat, das ist schön.

Aber diese Definition ist dem urchristlich-konservativen Richter im Amtsgericht in Ansbach möglicherweise völlig egal, und wenn der sagt, dass poppen, sollte es mal etwas ausführlicher dargestellt sein, an sich schon pornographisch ist, dann macht der dir mit genau diesen wischi-waschi-Gummiparagraphen erst mal ziemlich Ärger.
Denn in seiner Entscheidungsfindung ist er da völlig frei und lediglich von der Verfassung und geltenden Gesetzen eingeschränkt, nicht aber von der Entscheidung eines anderen Gerichts.

Du verlierst dann erst mal den Prozess vor dem Amtsgericht, deine Werke werden nicht nur indiziert, sondern gleich eingezogen.
Und wenn das Landgericht nicht mitspielt, dann hast echt ein Problem.


Diese Gesetze mit den deutlich unscharfen Definitionen sind zwar möglicherweise in der Anwendung völlig unproblematisch.
Aber sie können mittlerweile bei einer entsprechenden Auslegung ganz gut dazu benutzt werden um kritische Stimmen mundtot zu machen.
Es gibt (mal von Despoten wie Nero oder so jemand abgesehen) kaum eine Diktatur, die sich nicht an die bestehenen Gesetze gehalten hat. Die haben dann eben einfach die Gesetze anders Interpretiert oder sich einfach neue Gesetze gebastelt.

Und ich seh diese Gesellschaft immer mehr und mehr auf eine neue Diktatur bzw. eine radikale Talibanisierung zutrudeln, und das nicht mal beabsichtigt.
Aber bei derartig schwammigen Gesetzen muss nur mal der falsche in einer mächtigen Position sein, dann ist es wieder soweit.
 

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