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Linden Lab hat seine trademark policy geändert?

Im Großen und Ganzen bezieht sich das auf die Verwendung des Namens (Second Life) und den damit verbundenen Trademark-Rechten. Die Leute sollen, wenn sie eine Website oder ein Forum oder ein Blog haben, nicht Second Life in die Domain oder Adresse nehmen, weil sie nicht Linden Lab sind, sie sollen stattdessen SL schreiben/sagen/verwenden. Das bezieht sich wohl auch auf die Verwendung/Nutzung des Second Life-Logos.

When Linden Lab puts the Second Life or Linden Lab name on a product, we are standing behind it. Our reputation rides on that product. We want you to use “SL” and “inSL” and to wave your affiliation proudly, but we need to make sure the context is clear that you’re not Linden Lab.



Celina
 
Die Leute sollen, wenn sie eine Website oder ein Forum oder ein Blog haben, nicht Second Life in die Domain oder Adresse nehmen, weil sie nicht Linden Lab sind

Doch das dürfen sie, aber hinter "SL" müssen immer mindestens zwei Nomen stehen, wobei ein Landname nicht als Nomen zählt.
 
OK, betrachtet man Punkt 4 der Policy, dann hat z.B. die Domain "SL-inside" jetzt noch 90 Tage, eine andere Lösung zu finden, weil die nicht der Regel entspricht.
 
Stimmt.
Wobei ich mich jetzt frage, ob "German SL Style" so bestehen bleiben kann (da ja eines der beiden Nomen ein Land ist) und ob es bei slinfo egal ist, dass es einfach zusammen geschrieben ist...

Ich find das alles sehr verwirrend :wink:
 
Mmmmh, ... Rapid-SL ürfte davon auch betroffen sein. Glücklicherweise gibts einen Ansprechpartner für das.


I’ve got more questions, who can I ask?
We’ll be glad to help you. You can email us at tm-questions@lindenlab.com with specific questions. Keep in mind there are MANY of you and only a few of us, so please be patient.

We’ve given you 90 days to make changes. Please use that time to read our policy and ask any questions. If we see after 90 days that you’re not in compliance, we’ll let you know.
 
Samantha Smadga schrieb:
Stimmt.
Wobei ich mich jetzt frage, ob "German SL Style" so bestehen bleiben kann (da ja eines der beiden Nomen ein Land ist) und ob es bei slinfo egal ist, dass es einfach zusammen geschrieben ist...

Ich find das alles sehr verwirrend :wink:

German ist aber keine Länderbezeichnung im obigen Beispiel, sondern ein Adjektiv!

Die Länderbezeichnung wäre Germany. German heißt deutsch.
Also sind wir mal spitzfindig und sagen "German SL Style" geht mit den neuen Regeln konform und kann weiterverwendet werden.

Korrektur:

Geht eben doch nicht!
Es müssen 2 Substantive sein! Das Beispiel hätte aber nur ein Substantiv und ein Adjektiv.

Geht eben doch, weil es nur SL heisst, aber nicht SecondLife!

/me kriegt Kopfschmerzen und gibt auf.
 
Ob Bindestrich oder nicht ist wohl eher zweitrangig:

Diese Domains sind ok:

DellSL.com (Dell ist eine eigene Marke)
Dell-SL.com
DellinSL.com
SLArchitecturalDesignServices.com
SLADS.com (Akronym für SL Architectural Design Services Inc.)

Diese wiederum gehen nicht:

DellSecondLife.com ("Second Life" kann nicht benutzt werden)
Dell-SecondLife.com (s.o.)
SLArchitecture.com (mindestens zwei gewöhnliche Nomen in Zusammenhang mit "SL")
SLDesign.com (s.o.)

Es muss aus der Domain klar hervorgehen, dass sie nicht von Linden stammt.
 
License To Use SL™ or inSL™. The words "SL" and "inSL" are different from the Second Life brand name, our distinctive Eye-in-Hand logo, and all of our other trademarks. Unlike these other trademarks, we've given you special permission to show the association of your business or organization with the Second Life virtual world by using "SL" or "inSL" with your business or organization name, product or service name, and Internet domain name, subject to our Guidelines and Terms and Conditions.

kann das mal einer überstezen?

hier klingt es so als dürfte man SL [libary:a02a53f4a4]Abkürzung für [Second Life][/libary:a02a53f4a4] nicht in einer Domain verwenden die weniger als 2 Hauptwörter hat. In dem oben klingt es wieder anders, was ist nun korrekt? SLinfo wäre demnach ja auch betrofen.
http://www.slinfo.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1553&Itemid=73
 
Gebt mir bitte noch etwas Zeit, dann ist der Artikel fertig.
@Takeshi:
Code:
Lizenz zur Verwendung von SL™ oder inSL™. Die Worte "SL" und "inSL" unterscheiden sich von unserem "Second Life" Handelsnamen, unserem  unverkennbaren Auge-in-der-Hand Logo und allen unserer anderen Handelsmarken. Anders als diese Handelsnamen, geben wir Dir die Erlaubnis dazu, die Beziehung von Deinem Gewerbe oder Deiner Organisation zu der virtuellen Welt von Second Life dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass Du "SL" oder "inSL" mit Deinem Gewerbe- oder Organisationsnamen, Produkt- oder Diensleistungsnamen oder Internetdomainnamen verwendest, die unseren Richtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.

Phillie
 
ich sehe noch immer keine verbesserung bei der google suchmaschine
das stehen noch immer ergebnisse auf der 1 suchseiten mit second life nichts zu tun haben

z.b Secret City das spiel

das spiel hat nix mit second life oder grundsätzlich nix damit zu tun

wie lange dürfen solche leute noch das wort benutzen
ich sage es schon monate und nichts wird gemacht
 
Phillie Rhode schrieb:
Code:
[...] geben wir Dir die Erlaubnis dazu, die Beziehung von Deinem Gewerbe oder Deiner Organisation zu der virtuellen Welt von Second Life dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass Du "SL" oder "inSL" mit Deinem Gewerbe- oder Organisationsnamen, Produkt- oder Diensleistungsnamen oder Internetdomainnamen verwendest, die unseren Richtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
1.) Hätte ich eine Internet-Domaine, so würde die schonmal absolut nicht den Geschäftsbedingungen irgendeiner amerikanischen Firma unterliegen.
2.) Niemand muss mir erlauben, die Buchstabenkombination "SL" irgendwo zu benutzen. Ich weiß nicht, wo die Grenze von schutzfähigen Buchstabenkombinationen in Deutschland liegt - wo also aus einer Abkürzung oder Initialen, die sonstwas heißen kann/können, ein schutzfähiges/r Wort/Begriff wird -, aber ganz bestimmt liegt die Grenze NICHT bei 2 Buchstaben, oder? Wäre es möglich, solcherlei Buchstabenkombinationen zu schützen, so wäre der nächste Schritt, einzelne Buchstaben zu schützen und danach gleich das ganze Alphabet. :roll:

Somit kann m.E. zumindest in Deutschland keine Internet-Domaine wie "slinfo" oder "SL-Inside" verboten werden, nur weil SL drin vorkommt. Oder unterliegt dieses Forum den Geschäftsbedingungen von LL???

Ich hoffe immer noch, die ganze Geschichte hier falsch verstanden zu haben. Ansonsten verbleibe ich kopfschüttelnd ...
 
Arno Panacek schrieb:
Ich weiß nicht, so die Grenze von schutzfähigen Buchstabenkombinationen liegt - wo also aus einer Abkürzung oder Initialen, die sonstwas heißen kann/können, ein schutzfähiges/r Wort/Begriff wird -, aber ganz bestimmt liegt die Grenze NICHT bei 2 Buchstaben, oder? Wäre es möglich, solcherlei Buchstabenkombinationen zu schützen, so wäre der nächste Schritt, einzelne Buchstaben zu schützen und danach gleich das ganze Alphabet. :roll:
..

Also ich zweifel auch stark ob LL diesen Schutz von SL in dem angekündigten Maß erstreiten kann - denn wenn die alle Leute mit SL in der Domain verklagen was meint ihr was das für eine negativ Presse geben wird ? ;)

Aber zwei Buchstaben sind schützbar - Beispiel: British Petrol = BP

Ownership of trademarks
BP, the BP Shield and the Helios mark are trademarks of BP p.l.c., the Amoco Torch and Oval device are trademarks of BP Products North America Inc. and ARCO and the ARCO Spark are trademarks of Atlantic Richfield Company. The owner of the Castrol word and the Castrol logo is Castrol Limited The owner of the Burmah Castrol logo is BP p.l.c..
 
Noctua Janus schrieb:
Aber zwei Buchstaben sind schützbar - Beispiel: British Petrol = BP

Ownership of trademarks
BP, the BP Shield and the Helios mark are trademarks of BP p.l.c., the Amoco Torch and Oval device are trademarks of BP Products North America Inc. and ARCO and the ARCO Spark are trademarks of Atlantic Richfield Company. The owner of the Castrol word and the Castrol logo is Castrol Limited The owner of the Burmah Castrol logo is BP p.l.c..
Die können gerne BP geschützt haben (auch in Deutschland?). Aber wenn ich Burgfried Paulaner heißen würde und eine Domaine "BP-Genealogie.de" besäße, könnte mir die sicherlich nicht von dem Ölmulti streitig gemacht werden. Wo kämen wir da hin?

Möglicherweise würde ich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich Burgfried Michaelus Wassertreter hieße, Autohändler wäre und eine Domaine "BMW-Automobile" besäße. Da irgendwo liegt vielleicht eine Grenze, die normalerweise und oft genug vor deutschen Gerichten entschieden wird, aber nicht von einem amerikanischen Onlinespiel-Anbieter.

Wohlgemerkt: Ich rede von der Buchstabenkombination SL, nicht von Lindens Second-Life-Logo. Bildmarken sind in der Regel einzigartig und sehr leicht zu schützen. Aber die Buchstaben "SL" in Geschäfts- oder Domainennamen verbieten zu wollen ist schon heftig.

((Edit: Man sollte die bayerische Automarke schon richtig schreiben können ... *grummel*))
 
Wie gesagt, die Kommentare zum Blogposting haben genau denselben Tenor: Mehr Verwirrung als alles andere. Wer - wie - wo - was?
Das is ja das Problem.

Celina
 
:shock:
Das ist ein Extra-Posting wert (sorry). :wink:

Laut deutschen Markenregister vom Deutschen Patent- und Markenamt hat eine Firma aus Herzogenaurach im Dezember 2007 "SL" als Wortmarke eingetragen bekommen.

Eine andere Firma aus Löhne besitzt ein (Wort-)Markenrecht auf "SL" seit August 2006.

Ein weiterer Antrag auf Eintrag der Wortmarke "SL" läuft seit Februar 2008.

Alles das gilt und läuft fein säuberlich nebeneinander her. :roll:

Ich stelle hiermit fest, dass ich weit weniger Ahnung von Markenschutz habe als gedacht, aber auch, dass Linden hier allerhöchstwahrscheinlich nur heiße Luft verbreitet.
 

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