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Livestream ohne Sendelizenz: Bild.de will kein Piratensender sein

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spiegel-Netzwelt

Guest
Erbitterter Streit um Rundfunk-Lizenzen: In einem Blog wirft ein ZDF-Autor dem Springer-Verlag vor, für Live-Sendungen im Internet keine Genehmigung eingeholt zu haben. Doch ob es sich bei einmaligen Sendungen um Rundfunk handelt, ist umstritten.

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Bedeutet dass, das jede Webcam, die im Internet öffentlich erreichbar ist und in Deutschland steht, gegen diese Regelung verstösst?

Als technisch die Kanäle knapp waren, machte eine Regulierung ja Sinn, in Bezug auf das Internet dagegen verstehe ich nicht im geringsten, was eine Zulassungspflich (Gebührenpflichtig) überhaupt soll?
 
Bedeutet dass, das jede Webcam, die im Internet öffentlich erreichbar ist und in Deutschland steht, gegen diese Regelung verstösst?
(...)

Sobald du etwas anbietest, das man als "Rundfunkprogramm" sehen kann brauchst du in der Tat eine Genehmigung. Allerdings sind Telemedien wiederum anmelde- und zulassungsfrei, d.h. für die eigene Webseite mit Webcam braucht man wohl keine Genehmigung, für das offene WLAN, in dem man den Stream abgreifen kann, braucht man wohl eine.

Kurz: So richtig weiß das wohl noch immer keiner ;-)
 
Hm.... Gesetz Marke Gewohnheitsrecht.

Mal eine Frage an die juristisch versierten. Kam es eigentlich schon mal vor, dass ein einmal verabschiedetes Gesetz wieder gelöscht wurde? Also nicht nur verändert, sondern wirklich gelöscht?
 
Es werden immer wieder mal Gesetze gelöscht. Vor nicht all zu langer Zeit war Homosexualität noch unter Strafe verboten, dann durften das irgendwann Erwachsene miteinander machen und nun ist es komplett legal. StGB §175 existiert nicht mehr seit 1994.

Dafür gibts aber ständig wieder neue Gesetze, z.B. gibts nun neben der verbotenen Kinder- auch noch die verbotene "Jugendpornographie" (StGB §184c). Was dazu führt, dass 17-Jährige keine erotischen Bilder mehr von sich machen dürfen, da sie sonst als Sexualstraftäter bis zu 3 Jahre Haft riskieren und damit vermutlich sowohl in einer Sexualstraftäterdatei eingetragen, aber auf jeden Fall auch vorbestraft sind...


Kurz: In der Masse werden die Gesetze eher immer mehr und nicht weniger.
 
Danke Shirley, wie so oft war deine Antwort sehr informativ. An den Kuppelparagraphen hab ich auch gedacht, war mir aber nicht sicher, ob das nicht einfach umformuliert wurde. Und da war ja noch das mit der Abtreibung.
 
Ja, mit den Gesetzen ist das leider so eine Sache. Wer sich mal hier im Forum die Entstehungsgeschichte von Second Radio durchliest der merkt, dass es eine wahre Rumrennerei zwischen vielen Behörden ist, bis man mal eine Antwort bekommt.

Gerade auch was das Senden anbelangt - das ist ein wahrer Behördenmarathonlauf, meist sagt Behörde A da müssen sie B fragen, B dann sie müssen C fragen und C sagt dafür ist dann doch wieder A zuständig. Bis man wirklich einmal eine Antwort auf seine Frage erhält, die einen so brennend interessiert und auf die man sich dann später auch beziehen kann ("Das ist so, weil..."), das kann mitunter sehr, sehr, seeeehr lange dauern. Warum? Weil die Behörden oft selber nicht so recht wissen, was denn nun Rechtslage ist!
 
Bei manchen Sachen frag ich mich auch: Warum machen der Staat und die Behörden es nicht ganz einfach so: "Alles ist erlaubt, was nicht per Gesetz verboten ist; alles legal, was nicht per Gesetz als illegal erklärt wurde"? Oh stimmt ja, es sind ja die Interessen von Firmen um die es hier geht, Firmen von denen unsre Entscheidungsträger gekauft wurden.
Statt in vorauseilendem Gehorsam sich jeder grad geäußerten Meinung eines Anwalts anzuschließen, sollten sie einfach schauen: Gibt es ein Gesetz gemäß dem XY klipp und klar eindeutig verboten oder gar unter Strafe gestellt ist? Nein? Also ist XY erlaubt und rechtens.
 

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